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Psychologische Begutachtung im Familienrecht

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Präsentation zum Thema: "Psychologische Begutachtung im Familienrecht"—  Präsentation transkript:

1 Psychologische Begutachtung im Familienrecht
Übersicht Gesetzliche und familienrechtliche Vorgaben Das „Wohl des Kindes“ und seine unterschiedlichen Auslegungen Erzieherische Eignung und Kindeswille Einige Überlegungen zur Thematisierung von Sorgerechtsauseinandersetzungen in therapeutischen Settings AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

2 Gesetzliche und familienrechtliche Vorgaben
BGB §§ 1666 (Abwendung von Gefahr) 1632 (Verbleiben des Kindes bei Pflegeperson oder Herausgabe) 1671,1672,1678,1680 Abs. 2, 1681 Abs.2 (elterliche Sorge) 1684 Abs. 4, 1685 Abs. 2 (Umgang) 1697a (Kindeswohl als allgemeines Prinzip) 1757 (Namensänderung) KJHG §§ 27 (Anspruch auf Hilfe zur Erziehung) 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) 38 (Vermittlung bei der Personensorge durch das Jugendamt) 42 (Inobhutnahme von Kindern- und Jugendlichen) 43 (Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten) AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

3 Häufigste Anlässe für Sachverständigengutachten
§ 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Vergalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht , wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefgahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. § 1684 BGB (Umgangsrecht von Kind und Eltern) (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

4 Häufigste Anlässe für Sachverständigengutachten
§ 1687 BGB (Entscheidungsrecht bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern) Einvernehmen der Eltern erforderlich bei „Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“ Der Elternteil, bei dem das Kind lebt „hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens“ Das sind „in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben“ AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

5 Das „Wohl des Kindes“ und seine unterschiedlichen Auslegungen
Rechtliche Aussagen zum Inhalt des Kindeswohls Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen Die inneren Bindungen des Kindes Die positive Beziehung des Kindes zu beiden Eltern Die Haltung der Eltern und des Kindes zur Gestaltung der Familienbeziehungen nach Trennung /Scheidung hier u.a Bereitschaft und Befähigung der Eltern zur Kooperation und Kommunikation, Bindungstoleranz, Kindeswille AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

6 Das „Wohl des Kindes“ und seine unterschiedlichen Auslegungen
UN-Kinderrechtskonvention Bedürfnis nach Liebe, Akzeptanz und Zuwendung (Präambel und Art.6) Bedürfnis nach stabilen Bindungen (Art. 6, 8, 9, 20, 21, 22) Bedürfnis nach Ernährung und Versorgung (Art. 6, 26, 27) Bedürfnis nach Gesundheit (Art. 24, 25, 32, 33, 39) Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren von materieller und sexueller Ausbeutung (Art. 16, 17, 19, 34-38, 40) Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung hinreichender Erfahrung Art. 14, 28-31) AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

7 Das „Wohl des Kindes“ und seine unterschiedlichen Auslegungen
Gefährdung des Kindeswohls körperliche und seelische Misshandlung gravierende Erziehungsmängel Deprivation und Vernachlässigung Verweigerung von Interventionen durch Bezugspersonen Traumatisierungen Anhaltender Loyalitätskonflikt ungelöste Probleme zwischen den Eltern „Parentales Entfemdungssyndrom“ (PAS, parental alienation syndrome) AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

8 Checkliste/Fragebogen zur Operationalisierung des Kindeswohls
Checkliste für Kinder 3-9 Jahre (38 Items) Fragebogen für Kinder ab 10 Jahre (67 Items) Kindeswohl-Kategorien A. Materielle und strukturelle Grundlagen Nahrung, Pflege, Versorgung, Gesundheitsfürsorge strukturierter Tagesablauf Gelegenheit zur Kommunikation mit nahestehenden Personen und mit Freunden Umwelterkundung (Spielräume innen und außen) Erwerb von Wissen und Bildung (Anregungen) Gelegenheiten zur Selbsterfahrung Infrastruktur und Wohnverhältnisse AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

9 Checkliste/Fragebogen zur Operationalisierung des Kindeswohls
Fortsetzung B. Soziale und ideelle Grundlagen stabile Bindungen, authentische Beziehungsangebote (Eltern, Großeltern, Geschwister) Kontinuität in der Betreuung, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit Bindungstoleranz ín Bezug auf den nicht anwesenden Elternteil emotionale Zuwendung problemfreie Elternbeziehung (aus Sicht des Kindes) kindorientierte elterliche Einstellungen (Konzept vom Kind) angemessene Strategien der Disziplinierung und Grenzensetzung AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

10 Erzieherische Eignung und Kindeswille
Erziehungseignung (Erziehungsfähigkeit) bestimmt durch Passungsverhältnis der drei Komponenten Fähigkeit (Eltern) Temperament (Kind) Ökologische und ökonomische Faktoren (Entwicklungssetting) Beachtlichkeit des Kindeswillens die beiden Grundfunktionen des Kindeswillens als Akt der Selbstbestimmung (Autonomie) als Ausdruck der besonderen Verbundenheit des Kindes mit einem Elternteil AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

11 AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten
....noch Kindeswille Zur Problematik des beeinflussten Kindeswillens entspricht der geäußerte Wille dem „wahren Willen“? generell: Disqualifizierung des fremdgesteuerten Kindeswillens Disqualifizierung begrenzt, soweit der Wille die „psychische Realität“ des Kindes widerspiegelt, welche das Kind sich zu eigen gemacht hat und welche als psychische Tatsache zu werten ist AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

12 AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten
Einige Überlegungen zur Thematisierung von Sorgerechtsauseinandersetzungen in therapeutischen Settings A. Beratung und Therapie im Sorgerechtsstreit Vermischung von Paar- und Elternebene Instrumentalisierung des Kindes, „Triangulation“ Pathologisierung des anderen Elternteils u.a. PAS Vorwurf des physischen/sexuellen Missbrauchs Problematik der Glaubhaftigkeitsprüfung Krisenintervention und Anpassungsstörung Mediation AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

13 AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten
Einige Überlegungen zur Thematisierung von Sorgerechtsauseinandersetzungen in therapeutischen Settings B. Therapeutin/Therapeut als Sachverständige/Sachverständiger Ablehnungsgebot wegen Besorgnis der Befangenheit Auskunftsersuchen nach Schweigepflichtentbindung Erfordernis besonderer Qualifikation, vorzugsweise zum Fachpsychologen/zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie Besondere Qualifikation entsprechend §§36 a, 155 FamFG AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten

14 AFPG Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten
Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß Darmstädter Str. 29, Groß-Gerau Mail: Internet: AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten


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