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Veröffentlicht von:Emerick Laser Geändert vor über 10 Jahren
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GND-Übergangsregeln Geografika, Körperschaften, Kongresse GND-Schulung für die Sacherschließer im hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012 Dorothea Büning (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg)
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GND-Übergangsregeln Geografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick -1 – Was ist neu für alle drei Entitäten? Übergangsregeln Geografika Übergangsregeln Körperschaften Übergangsregeln Kongresse
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GND-Übergangsregeln Geografika/Körperschaften/Kongresse Überblick - 2 -
Anhang Tipps zur Vorgehensweise AWB „Codes bei Geografika“ AWB „Codes bei Körperschaften“ AWB „Codes bei Kongressen“ AWB „Ländercodevergabe“
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GND-Übergangsregeln Geografika/Körperschaften/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (1) Entitätencode im Unterfeld angebracht (zusätzlich zum Code für die Entitätenuntergliederung in Feld 093): g = Geografika; k = Körperschaften; e = Kongresse Neue Codes für Entitätenunter-gliederungen Ländercode für alle drei Entitäten verbindlich
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GND-Übergangsregeln Körperschaften/Geografika/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (2) Bevorzugter Name (= Ansetzungsform) gebräuchlichster Name in unveränderter Form keine normierten Ansetzungen mehr (bis auf wenige Ausnahmen) Keine Homonymenzusätze mehr in Winkelklammern, stattdessen Unterfelder und/oder Beziehungsfelder Weitere Änderungen s. bei den einzelnen Entitäten
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Regeln gekürzt präsentiert
Im folgenden werden aus den Regeln nur die wichtigsten Fälle präsentiert
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GND-Übergangsregeln Geografika
Überblick Übergangsregeln Geografika (G1 – G9) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
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GND-Übergangsregeln Geografika G1 - 1 -
G1 Bildung der bevorzugten Namens-form von Gebietskörperschaften Bevorzugter Name = geografischer Name, im Deutschen gebräuchlichster Name Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar -> gebräuchlichster Name der offiziellen Landessprache Mehrere offizielle Landessprachen –> nach Sprachreihenfolge
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GND-Übergangsregeln Geografika G1 - 2 -
Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ Kein gebräuchlicher Name ermittelbar –> Vorlageform Nicht-lateinische Alphabete -> Umschrift Nicht gewählte Namensformen werden als abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln Geografika G1 - 3 -
Beispiel 151 $g Mailand 451 $g Milano $v GKD 451 $g Città di Milano
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GND-Übergangsregeln Geografika G2 - 1 -
G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, …, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt
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GND-Übergangsregeln Geografika G2 - 2 -
Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln Geografika G2 - 3 -
Beispiele 151 $g Sankt Gilden 151 $g Saint-Tropez 151 $g St. Moritz 151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg 451 $g Kreis Lauenburg, Elbe 451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg
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GND-Übergangsregeln Geografika G3 - 1 -
G3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften „Bad“, „Seebad“, „Luftkurort“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt
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GND-Übergangsregeln Geografika G3 - 2 -
Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Beispiele 151 $g Bad Segeberg 451 $g Segeberg 151 $g Aix-les-Bains
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GND-Übergangsregeln Geografika G4 - 1 -
G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen)
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GND-Übergangsregeln Geografika G4 - 2 -
Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen angefügt
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GND-Übergangsregeln Geografika G4 - 3 -
Beispiele 151 $g Frankfurt am Main 451 $g Frankfurt, Main 151 $g New York, NY 451 $g Neuyork, NY 151 $g Las Vegas, Nev.
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Gleichnamigkeit von Geografika - 1 -
In AWB „ Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden Identifizierender Zusatz nur bei unbekannterem gleichen Namen Beispiel 151 $g London 151 $g London $h Ontario
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Gleichnamigkeit von Geografika - 2 -
Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungs-einheit verwenden Weitere Regelungen zu Ort namensgleich mit Staat oder Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit/Ethnografikum Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze
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GND-Übergangsregeln Geografika G5 - 1 -
G5 Namen von Ortsteilen Bevorzugter Name -> Im Deutschen gebräuchlichster bzw. originalsprachig gebräuchlicher Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz)-> Bindestrich-Namensform: Hauptort-Ortsteil [neu für SE!]
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GND-Übergangsregeln Geografika G5 - 2 -
Beispiel 151 $g Hofheim-Lorsbach Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum -> die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. selbstständige Namensform)
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GND-Übergangsregeln Geografika G5 - 3 -
Beispiel 151 $g Riedbach $h Bern 451 $g Bern-Riedbach 551 $g Bern $4 adue $X 1 $9 (DE-588)… Abweichende Namensformen werden berücksichtigt Hauptort wird als Beziehung dargestellt
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GND-Übergangsregeln Geografika G5 - 4 -
In AWB „Ortsteile“ zusätzlich geregelt Codierungen für Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name Vorgehen bei Statuswechsel Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher Benennung Ortsteile mit mehrgliedrigen Hauptorten
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GND-Übergangsregeln Geografika G6 - 1 -
G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln -> i.d.R. Homepage
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GND-Übergangsregeln Geografika G6 - 2 -
Oberhalb kommunaler Ebene –> Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen (von SE) Beispiel 151 $g Landkreis Kassel 451 $g Kassel $h Kreis 451 $g Kassel $h Landkreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Geografika G7 - 1 -
G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum
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GND-Übergangsregeln Geografika G7 - 2 -
Beispiel 151 $g Landkreis Hof 451 $g Hof, Saale $h Kreis 550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
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AWB „Verwaltungseinheiten“ - 1 -
Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten Deutschsprachige Verwaltungseinheiten Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln –> i.d.R. Homepage
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AWB „Verwaltungseinheiten“ - 2 -
Fremdsprachige Verwaltungseinheiten Ermittlung des zugrundeliegenden Geografikums Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor- oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch
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AWB „Verwaltungseinheiten“ - 3 -
Beispiel 151 $g Provinz Mailand 451 $g Provincia di Milano $4 nauv
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 1 -
G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften Namensänderung -> neue Entität -> neuer Datensatz die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger-Nachfolger-Beziehung]
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 2 -
Beispiel 151 $g Tschechoslowakei 551 $g Tschechische Republik $4 nach $ (DE-588)… 551 $g Slowakei $4nach $9 (DE-588)… 151 $g Tschechische Republik 551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE )… 151 $g Slowakei 551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 3 -
Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad" , "Seebad", "Kurbad" u.ä. -> kein Split Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt -> kein Split Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 4 -
Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen Beispiel 151 $g Enzklösterle 451 $g Luftkurort Enzklösterle $4 nafr
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 5 -
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens -> kein Split Beispiel 151 $g Bayern 451 $g Freistaat Bayern 451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr 451 $g Königreich Bayern $4 nafr
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 6 -
Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z.B. Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) -> neue Entität -> neuer Datensatz Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unter-schieden
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GND-Übergangsregeln Geografika G8 - 7 -
Beispiel 151 $g Angola 451 $g Republica Popular de Angola 551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika $4 vorg $9 (DE-588)… 151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika 451 $g Angola $h Provinz 551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Geografika G9 - 1 -
G9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika Bevorzugter Name -> im Deutschen gebräuchlichster Name Anwendung der Regeln für Verwaltungseinheiten (G6 u. G7)
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GND-Übergangsregeln Geografika G9 - 2 -
Beziehung zur übergeordneten Religionsgemeinschaft durch ein Beziehungsfeld angeben Beispiel 151 $g Diözese Mainz 451 $g Mainz $h Diözese 510 $k Katholische Kirche $4 adue $9 (DE )…
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Planungsgemeinschaften
Planungsgemeinschaften -> Körperschaften s. K18
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GND-Übergangsregeln Geografika Verwendung in der Sacherschließung
Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
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GND-Übergangsregeln Geografika
Beispiel 151 $g Sankt Petersburg 151 Leningrad 451 $g Sankt-Peterburg 451 $g Leningrad $4 naaf 451 $g Petrograd $4 naaf 551 $g Leningrad $4 nazw 551 $g Petrograd $4 vorg 551 $g Petrograd $4 nazw 551 $g Sankt Petersburg $4 nach 680 Für die Sacherschließung wird nur dieser Datensatz (d.h. neueste/jüngste Namensform) verwendet
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GND-Übergangsregeln Geografika
Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet Beispiel 151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920] 151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum ] 151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf [benutzt für die Zeit ab 2001]
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GND-Übergangsregeln Geografika Hinweise - 1 -
Hinweis zu Extraterrestrika Extraterrestrika werden in der GND als geografische Datensätze erfasst Siehe hierzu: R5: Extraterrestrika
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GND-Übergangsregeln Geografika Hinweise - 2 -
Hinweis zu Ethnografika Ethnografika werden in der GND als Sachschlagwörter erfasst Siehe hierzu: R6: Ethnografika und Sprachen
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GND-Übergangsregeln Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 1 -
Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln Bei Ortsteilen im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz) gilt i.d.R. die Bindestrich-Namensform Hauptort-Ortsteil als gebräuchlichster Name
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GND-Übergangsregeln Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 2 -
Nur noch wenige Normierungen (z.B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten) Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet
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GND-Übergangsregeln Geografika Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 3 -
Organe von Gebietskörperschaften -> Körperschaften Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika Planungsgemeinschaften -> Körperschaften
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