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Veröffentlicht von:Conradine Schlotzhauer Geändert vor über 11 Jahren
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Sicherheit auf Bundeswasserstraßen Schifffahrtszeichen
Sicherheitskurs
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Schifffahrtsrechtliche Grundlagen
Binnenschifffahrtsstraßenordnung BinSchStrO Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV Donauschifffahrtspolizeiverordnung DonauSchPV
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Kajaks und Kanadier auf Bundeswasserstraßen
Kajaks und Kanadier sind Klein(st)fahrzeuge Keine Sportboote! Amtliche Kennzeichnungspflicht Neuregelung 21. Feb. 1995 Außen: Bootsname Innen: Name und Anschrift des Eigentümers Freiwillig: Vereins-/Verbandsbezeichnung
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Binnenschifffahrtszeichen
Bezeichnung der Fahrzeuge Schallzeichen Verbotszeichen Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Hinweiszeichen Bezeichnung der Wasserstraße
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Bezeichnung der Fahrzeuge
Lichter werden eingeschaltet in der Zeit von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B Nebel, starker Regen etc.
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Bezeichnung der Fahrzeuge
Kennzeichnung von Motorfahrzeugen Backbord Steuerbord
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Bezeichnung der Fahrzeuge
Kleinfahrzeugen ohne Motorantrieb Rundumlicht (bei Annäherung anderer Fahrzeuge)
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Bezeichnung der Fahrzeuge
Schwimmende Geräte bei der Arbeit rot-weiß: Durchfahrt frei rot: Durchfahrt gesperrt
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Bezeichnung der Fahrzeuge
Wahrschau Floss
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Bezeichnung der Fahrzeuge
Begegnungsverkehr Begegnung Steuerbord an Steuerbord
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Schallzeichen 1 langer Ton „Achtung“ Folge sehr kurzer Töne
„Gefahr eines Zusammenstoßes“ Wiederholte lange Töne „Notsignal“
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Schallzeichen 1 kurzer Ton „Ich richte Kurs nach Steuerbord“
2 kurze Töne „Ich richte Kurs nach Backbord“
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Verbotszeichen
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Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt
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Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt in die angegebene Richtung
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Verbotszeichen Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahr-
zeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar
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Verbotszeichen Verbot, außerhalb der Begrenzung zu fahren
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Verbotszeichen Überholverbot
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Verbotszeichen Überhol- und Begegnungsverbot auf 1500 m
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Verbotszeichen Stilliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße,
auf der das Zeichen steht
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Verbotszeichen Stilliegeverbot auf einer Breite von 30 Metern
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Verbotszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
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Verbotszeichen Fahrverbot für Sportfahrzeuge
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Verbotszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit
Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
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Gebotszeichen
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Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angezeigte
Richtung einzuschlagen
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Gebotszeichen Gebot, nach Backbord zu fahren
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Gebotszeichen Gebot, nach Steuerbord zu fahren
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Gebotszeichen Gebot, Backbordseitig zu fahren
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Gebotszeichen Gebot, das Fahrwasser Backbordseitig zu Überqueren
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Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angezeigte
Richtung einzuschlagen
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Gebotszeichen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
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Gebotszeichen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
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Gebotszeichen Gebot, die angegebene Geschwindigkeit
(über Grund) nicht zu überschreiten
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Gebotszeichen Gebot, Schallzeichen zu geben
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Gebotszeichen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
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Gebotszeichen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
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Zeichen für Einschränkungen
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Zeichen für Einschränkungen
Die Fahrwassertiefe ist begrenzt
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Zeichen für Einschränkungen
Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt
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Zeichen für Einschränkungen
Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt
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Zeichen für Einschränkungen
Schifffahrtsbeschränkungen gem. Zusatzschild
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Zeichen für Einschränkungen
Schifffahrtsbeschränkungen gem. Zusatzschild
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Zeichen für Einschränkungen
Das Fahrwasser ist am rechten Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand an, in dem sich Fahrzeuge entfernt halten sollen
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Empfehlende Zeichen
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Empfehlende Zeichen Empfohlene Durchfahrtsöffnung (Gegenverkehr)
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Empfehlende Zeichen Empfohlene Durchfahrtsöffnung (kein Gegenverkehr)
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Empfehlende Zeichen Rückseite
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Empfehlende Zeichen Empfehlung, in Richtung des Pfeils zu fahren
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Hinweiszeichen
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Hinweiszeichen Erlaubnis zur Durchfahrt
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Hinweiszeichen Kreuzung einer Hochspannungsleitung
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Hinweiszeichen Hinweis auf ein Wehr
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Hinweiszeichen Frei fahrende Fähre
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Hinweiszeichen Nicht frei fahrende Fähre
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Hinweiszeichen Erlaubnis zum Stilliegen auf einer Breite von
30 bis 60 Metern (vom Schild aus gemessen)
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Hinweiszeichen Liegestellen für Fahrzeuge mit gefährlichen,
explosionsgefährlichen o.ä. Stoffen
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Hinweiszeichen Hinweis auf eine Wendestelle
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Hinweiszeichen Einmündende Nebenwasserstraße
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Hinweiszeichen Erlaubnis zum Ankern
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Hinweiszeichen Erlaubnis zum Festmachen
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Hinweiszeichen Ende eines Verbots, eines Gebots oder
einer Einschränkung
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Hinweiszeichen Wasserskistrecke
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Hinweiszeichen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit
Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
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Hinweiszeichen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit
Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
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Hinweiszeichen Fahrerlaubnis für sehr schnelle Fahrzeuge bzw. Jetski
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Hinweiszeichen Hochwassermarken I und II
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Bezeichnung der Wasserstraße
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrrinne linke Seite
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrrinne linke Seite
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrrinne linke Seite
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrrinne rechte Seite
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrrinne rechte Seite
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrrinne rechte Seite
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrwasserspaltung
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Bezeichnung der Wasserstraße
Fahrwasserspaltung
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Bezeichnung der Wasserstraße
Tonnen für gesperrte Wasserflächen
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Bezeichnung der Wasserstraße
Tonnen für gesperrte Wasserflächen
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Sicherheit auf Bundeswasserstraßen Schifffahrtszeichen
Weitere Infos unter Elektronisches Wasserstrassen Informations- System Sicherheitskurs
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Sicherheit auf Bundeswasserstraßen Schifffahrtszeichen
Ende Sicherheitskurs
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