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§ 4 Absatz 2 DüV unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland (spätestens.

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Präsentation zum Thema: "§ 4 Absatz 2 DüV unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland (spätestens."—  Präsentation transkript:

1 § 4 Absatz 2 DüV unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland (spätestens 4 Stunden n. Applikation) Dies gilt für: Gülle Jauche flüssige Gärreste sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff und Geflügelkot

2 NH3-N Verluste (kumuliert) bei unterschiedlicher Ausbringtechnik
zul. Zeitspanne f. Einarbeitung Gronauer et al., 1997 i. Abh. von Menge, Witterung, Befahrbarkeit....

3 NH3-N Verluste (kumuliert) in Abhängigkeit vom Ausbringungszeitpunkt (Tageszeit)
„4 Stundenlinie“ Menzi et. al., 2011

4 Hinweise zur „zeitnahen Einarbeitung“
Bei Verwendung von Schleppschlauch- oder Schleppschuhtechnik können innerhalb des geforderten Einarbeitungszeitraumes von 4 Stunden die Ammoniakverluste erheblich reduziert werden (s. Gronacher et. al., 1997). Neben den hierfür verantwortlichen Eigenschaften fl. WD - wie pH-Wert und Ammoniumgehalt - sowie der verwendeten Ausbringtechnik hat die Witterung zum Ausbringungstermin einen maßgeblichen Einfluss auf die NH3-Verluste (s. Menzi et. al., 2011). Die Einarbeitung beim parallelen oder absätzigen Verfahren ist zudem in der Praxis nicht unproblematisch (Bodenfeuchte, Strukturschäden...) Anzustreben ist daher die direkte Einarbeitung mittels Injektionstechnik oder einem Kombinationsgerät (z.B. Güllegrubber). Auch nach Schleppschlauch- oder Schleppschuh-Ausbringung muss auf unbestellter Fläche eingearbeitet werden, da eine „Restoberfläche“ des Düngerbandes erhalten bleibt (s. Bild 1), über die NH3- Verluste entstehen können.

5 Bild 1: Ausbringung von 15 m³/ha S. Gülle zu W
Bild 1: Ausbringung von 15 m³/ha S. Gülle zu W. Gerste mit Schleppschuhtechnik (Schuler, 2011)

6 § 4 Absatz 6 DüV Ausbringung organischer Dünger nach der Ernte auf Ackerflächen
Dies gilt für: Gülle Jauche flüssige Gärreste sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff und Geflügelkot

7 N-Düngebedarf lw. Kulturen im Spätjahr
§ 4 DüV: .... regelt die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem N nach der Ernte.... zul. Dünger-N-Mengen, wenn ein N-Düngebedarf besteht: maximal 80 kg/ha Gesamt-N oder kg/ha Ammonium-N Hinweise * Den tatsächlichen N-Düngebedarf der Kulturen im Herbst beachten! * Nähe eines Düngungstermins zur Sperrfrist (!) * „Nährstoff-Überfrachtung“ bei intensiver Tier-/Energieproduktion vermeiden! (Lagerkapazität!) * Neben N-Saldo ist auf den P-Saldo zu achten.

8 Gruppierung landw. Kulturen nach deren N-Bedarf auf Basis N-Entzug (n
Gruppierung landw. Kulturen nach deren N-Bedarf auf Basis N-Entzug (n. Ernte Hauptfrucht) Gruppe 1: hoher N-Bedarf Zwischenfrüchte bis 100 kg N/ha Entzug Winterraps > kg N/ha Entzug Gruppe 2: mittlerer N-Bedarf Wintergerste/Winterroggen bis 50 kg N/ha Entzug (N-Düngebedarf abh. vom Saatzeitpunkt, den Saat- und Auflaufbedingungen (wie Bodenstruktur, Herbstwitterung), dem N-Vorrat zur Saat und Jugendentwicklung (Vorfrucht!)...) Gruppe 3: geringer N-Bedarf Winterweizen kg N/ha Entzug

9 Konsequenz f. eine Ausbringung n. § 4 Abs. 6 DüV
Begründung Definition – N-Düngebedarf N-Düngebedarf = N-Bedarf*) minus - N im Boden (aktuell) plus - N nachgeliefert im Boden aus Mineralisation *) vgl. N-Entzugsdaten Konsequenz f. eine Ausbringung n. § 4 Abs. 6 DüV In Abhängigkeit von Standorteigenschaften (Bodenfruchtbarkeit, Witterungs-verlauf v. Winter), Haupt-/Vorfrucht (z.B. Getreide, Raps oder Körnerlegumi-nosen), Saattermin sowie Aussaatqualität können die Boden-N-Vorräte selbst in Gruppe 1 den N-Nährstoffbedarf überschreiten Dies wird in Gruppe 2 häufiger, in Gruppe 3 immer der Fall sein!

10 Wachstum von Winterweizen und Nmin-Verlauf (Oktober bis März)
Mastel, K., 2003/04

11 Düngung bedarfsgerecht und umweltverträglich N-Düngung im Spätsommer und im Herbst (Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft) Ausbringung Gärreste nach Getreide zur Gründüngung und zu Winterraps sowie zu Ackerfutter i.d.R. sinnvoll (max. 80 kg Gesamt-N/ha bzw. 40 NH4-N/ha; ca m3). Keine Gärrestausbringung nach einer späten Ernte z. B. nach Silomais! (Sperrfristen und Mindestlagerkapazitäten sind vorgeschrieben!)

12 N-Düngebedarf im Herbst – n. Kulturen und Vorfrucht
Rothfuss, 2011 (geänd.)


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