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Veröffentlicht von:Kasimir Reckling Geändert vor über 10 Jahren
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Medienbildung Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule Zusammenfassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Oktober 2009 Az.: III.4-5 S ©
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Allgegenwärtige Medien
Medien prägen Alltag selbstständige Arbeit und Rezeption von Medien in Beruf im privaten Bereich Kinder/Jugendliche als Zielgruppe für Produkte schneller Zugang weite Verbreitung intensive Nutzung Jugendgefährdungen angebotene Inhalte Missbrauch von Medienangeboten und Daten
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Medienbildung – Bestandteil der Allgemeinbildung
Orientierung in moderner Gesellschaft fachliche und fächerübergreifende Bildungsziele Anforderungen an SchülerINNEN Kenntnisse über Funktionsweise der Medien Fähigkeit zu selbstbestimmtem Umgang mit
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Medienerziehung - gemeinsames Anliegen von Schule und Familie
Anforderungen an Schule Erziehung zum mündigen Umgang mit jeglichen Medien sinnvoll effizient verantwortungsvoll kompetent Einbindung der Elternhäuser konsequente Zusammenarbeit
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Medieneinsatz im Unterricht
Unterrichtsgestaltung durch Lehrkraft sinnvoller Medieneinsatz didaktisch und methodisch reflektiert in angemessenem Umfang altersgemäß situativ passend fruchtbar inhaltlich und methodisch adäquat
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Grundlagen für Arbeit mit neuen Medien
Voraussetzungen klassische Lesekompetenz sicherer, kompetenter Umgang mit gedruckten Medien ERST: Recherche in Nachschlagewerken DANN: Internetsuche ERST: freies, strukturiertes Sprechen vor Publikum DANN: mediengestützer Vortrag Berücksichtigung von individuellen Vorkenntnissen und Entwicklungsstand
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Aufgaben und Inhalte von Medienbildung
in allen Jahrgangsstufen in jeder Schulart Einbettung in Persönlichkeitsbildung Werteorientierung Wahrnehmungsvermögen Urteilsvermögen Verantwortungsbewusstsein Kommunikationsfähigkeit Ausbildung und Entfaltung schöpferischer Kräfte
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Zielvorstellungen Kinder und Jugendliche sollen in der Schule
Medien kennen lernen Medien auswählen, analysieren und bewerten lernen Medien anwenden und reflektieren lernen die Möglichkeiten und Grenzen sowie die Gefahren von Medienangeboten einschätzen lernen Medien im gesellschaftlichen Zusammenhang sehen lernen
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Befähigung der SchülerINNEN
Mediennutzung/-einsatz zu privaten und beruflichen Zwecken verantwortungsvoll effizient individuell dosieren und steuern Medienwirkung/-bedeutung kritische Auseinandersetzung Vorzüge erkennen/nutzen Gefahren erkennen/meiden
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Informationstechnische Bildung
IuK-Techniken Computer computerbasierte Medien Netzwerke Prinzip: Anwendungsorientierung Selbstständigkeit Kreativität wohldosiertes Arbeits-/Lernwerkzeug sicheres, kompetentes Operieren in Kommunikations- und Sozialräumen v. a. Schutz persönlicher Daten
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Lehrplanbezug Berücksichtigung
in allen Schularten ausdrücklich einschließlich GS für alle Jahrgangsstufen verbindlich Beitrag in allen Fächern übergreifende/integrative Bildungs-/Erziehungsaufgabe enorme Bedeutung der IuK-Technik in vielen Ausbildungsberufen Schwerpunktsetzung in Informatik, KtB
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Inhalte Medienkunde Wissen über Bedingungen beim Medieneinsatz
technisch verfahrenstechnisch ökonomisch juristisch künstlerisch organisatorisch sozial
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Inhalte Informationstechnische Bildung Mediendidaktik
Umgang mit IuK-Techniken Mediendidaktik Theorie und Praxis des Medieneinsatzes im Sinne von Trägern von Lehr-/Lerninhalten als Hilfsmittel im Unterricht
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Inhalte Medienerziehung Selbstständigkeit Kompetenz Verantwortung
(Un-)Rechtsbewusstsein
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Beispiele: Medienerziehung
Verarbeitung von Medienerlebnissen zu Wochenbeginn Diskussion über Medien Bedeutung für die Identifikation Heranwachsender (aktuelle Anlässe) Unterscheidung persönliche Realität durch Medien vermittelte Wirklichkeit
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Beispiele: Medienerziehung
Selbstkritik Untersuchung des persönlichen Freizeitverhaltens kritische Betrachtung der eigenen Mediennutzung Mediensozialisation Identitätsbildung durch Medien (Einflüsse) Datenschutz Weitergabe persönlicher Daten in Netzwerken Wahrung von Persönlichkeitsrechten
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Beispiele: Medienerziehung
Jugendschutz und Urheberrecht Medienbotschaften untersuchen offene/versteckte Zweckbestimmung Zusammenhänge reflektieren Formen der Gewalt (Rolle der Medien) Happy Slapping CyberMobbing Medienethik Vieles ist möglich, doch ...
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Beispiele: Medienerziehung
Gesellschaftlicher Wandel durch Medien Informationen zu den Bedingungen der Medienproduktion und Medienmärkte technisch wirtschaftlich rechtlich politisch
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Beispiele: Medienerziehung
Überblick über neuere Entwicklungen (IuK) Identifikation und Beurteilung ästhetischer Gestaltungsmerkmale Fotos Filme Fernsehspiele Video-Games multimediale Anwendungen
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Beispiele: Medienerziehung
praktische, anwendungsorientierte Medienarbeit Erstellen von Internet-Angeboten Projekt „Zeitung in der Schule“ Schulradio
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Beispiele: Informationstechnische Bildung
Bedeutung und Auswirkung von IuK-Technik auf Mensch und Gesellschaft Nutzung und Anwendung von IuK-Technik Information Algorithmik Datenverarbeitung als Lerngegenstand Computer als Medium
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Mediencurriculum Mediencurriculum als Teil des Schulprofils denkbar
Kenntnisse Fähigkeiten Arbeitstechniken schul-/altersspezifische Orientierung Verbesserung von Lernprozessen didaktischer Ort geeignete Methodik Schwerpunktsetzung aktives Lernen Individualisierung Kooperation Selbstverantwortlichkeit
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Mediencurriculum Module
schrittweiser, systematischer Aufbau (über Schuljahre hinweg) Beschreibung wesentlicher Ziele Konkretisierung medienspezifischer Lerninhalte Integration in Lehrpläne, Unterrichtsstruktur und Schulorganisation Anpassung an Schulprofil und dessen Weiterentwicklung Anregungen methodische Umsetzungen vertiefende Übungs-/Wiederholungsphasen Hilfen für die Bewertung der Lernergebnisse
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Orte der Medienerziehung
Unterricht Fach-/Wahlunterricht Unterrichtsprojekte fachbezogen fächerübergreifend Arbeitsgemeinschaften Studien-/Projekttage unterrichtsbegleitende außerschulische Aktivitäten Räumlichkeiten Klassenzimmer IT-Räume Lernwerkstätten Multimedia-Schulbibliotheken
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Gemeinschaftsaufgabe Medienbildung
Kooperation Erziehungsberechtigte Kindergarten Schule Jugendarbeit Erwachsenenbildung
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Unterricht mit Medien Geltungsbereich der Bestimmungen optische
Einschub: Medien (Es gibt nur fünf Arten und Kombinationen davon!) Text Bild Ton Film Computerprogramme Geltungsbereich der Bestimmungen optische akustische audiovisuelle multimediale Medien
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Unterricht mit Medien Medien als Lehrmittel Zulassung und Prüfung
keine Lernmittelfreiheit (also keine kostenlose Bereitstellung durch Schule) (Art. 3 Abs. 2 Nr. 2 BaySchFG) Zulassung und Prüfung nur bei Schulbuchcharakter (ZLV=Verordnung zur Zulassung von Lernmitteln) schulaufsichtliche Prüfung staatliche Zulassung für den Gebrauch digitale Medien Tipps zu Qualität und Verwendbarkeit (i-cd-rom)
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Medieneinsatz im stundenplanmäßigen Unterricht
Wozu? unmittelbare Unterstützung für das Erreichen der Lernziele Veranschaulichung Ergänzung, Bereicherung KEIN Ersatz der zulassungspflichtigen Lernmittel Entscheidung der Lehrkraft didaktischer Ort und Methode pädagogische Verantwortung sorgfältige Prüfung VOR dem Einsatz
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Medieneinsatz im stundenplanmäßigen Unterricht
Einhaltung anderer Vorschriften unterrichtliche Eignung geeignete Quellen: Staatsministerium (KM) Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) Kommunale Medienzentren (MZ-Übersicht) Schulfunk-/Schulfernsehsendungen vom Bayerischen Rundfunk (BR) College Radio/radioWissen (BR) Bildungs-/Erziehungsauftrag Lehrpläne Richtlinien für Unterricht und Erziehung (vgl. Art. 59 Abs. 1 BayEUG) urheberrechtliche Beschränkungen
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Jugendschutz Einsatzverbot von Medien bei Verstoß gegen Bildungsziele
Bayerische Verfassung Grundgesetz andere Gesetze Jugendschutzbestimmungen Jugendschutzgesetz (JuSchG) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Gesetz zur Ausführung des Rundfunk- und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (AGStV)
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Datenschutz Einhaltung der Datenschutz-Bestimmungen
Löschfristen von Verbindungsdaten Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes Schulverwaltung Stunden-/Vertretungsplansoftware Notenverwaltungsprogramme Schülerdaten auf privaten (Lehrer-)Rechnern Buchausleihe Jahresbericht personenbezogene Daten im Internet passwortgeschützte Lernplattformen Videoaufzeichnungen an Schulen
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Urheberrecht Gesamtvertrag zwischen Ländern und Rechteinhabern
Vergütung Rechteeinräumung kleine Teile eines (Druck-)Werks max. 12 % max. 20 Seiten max. 5 Min. Film Teile eines Druckwerks max. 25 % max. 100 Seiten Werk geringen Umfangs Musikedition mit max. 6 Seiten Druckwerk mit max. 25 Seiten max. 5 Min. Musikstück alle vollständigen Bilder, Fotos, Abbildungen
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Urheberrecht Werke für den Unterrichtsgebrauch fremde Inhalte
niemals vollständige Vervielfältigung Kopien max. in erlaubtem Umfang pro Schuljahr und Klasse keine digitale Speicherung/Bereitstellung fremde Inhalte Kennzeichnungspflicht Verwendung nur nach ausdrücklicher Genehmigung
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Urheberrecht Aufzeichnung
nur Mitschnitte von Schulfunk-/Schulfernsehsendungen erlaubt Löschfristen einhalten Ausnahmen Nachrichtensendungen Reden Parlamentsdebatten Sendungen zur Unterrichtung über Tagesfragen
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Urheberrecht Vorführung privat erworbener Medien
erlaubt für nicht-öffentlichen Unterricht, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen Filme aus Videothek Kauf-DVDs von Lehrkräften geschaffene Medien Nutzungsrecht durch Dienstherrn von SchülerINNEn geschaffene Werke Nutzung zu schulischen und schulaufsichtlichen Zwecken (Fortbildung, Beratung, Qualitätssicherung) Veröffentlichung nur mit Einverständnis des Rechteinhabers (ggf. der Erziehungsberechtigen)
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Unterschleif mithilfe elektronischer Medien
unerlaubte Hilfe bei benoteten schriftlichen Arbeit vorbeugende Maßnahmen Begrenzung/Differenzierung der Aufgaben-/Themenstellung besonderer Aktualitätsbezug Standardüberprüfungen Quellennachweise Hintergrundwissen Nachforschungen Meta-Suchmaschinen einschlägige Datenbanken Nachschlagewerke spezielle Software zum Aufspüren von Plagiaten plagiarismfinder
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Schutzvorkehrungen Schutz vor problematischen Inhalten
Jugendgefährdung Menschenverachtung Gewaltverherrlichung Kombination organisatorischer, pädagogischer und technischer Maßnahmen Nutzungsordnung Aufsichtspflicht Zugangssperren/-kontrollen Protokollierung aufgerufener Webseiten Filtersysteme
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Medienpädagogik in der Lehrerbildung
Grundlagenwissen Erste Phase der Lehrerbildung (Studium) LPO I § 32 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a § 33 Abs. 2 Nr.2 Buchst. c und d § 114 (Staatsprüfung in Medienpädagogik Voraussetzung für MIB) Zweite Phase des Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst) Vertiefung des Wissens Dritte Phase der Lehrerbildung (Fortbildung)
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Beratung in Bayern medienpädagogisch-informationstechnische Beratung (MIB) für verschiedene Schularten (Zuordnung entsprechend) GS/HS: Schulämter FöS/BS: Regierung RS/GY/FOS/BOS: Ministerialbeauftragte
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