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Umsetzung des Gesamtplanverfahrens mit dem

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Präsentation zum Thema: "Umsetzung des Gesamtplanverfahrens mit dem"—  Präsentation transkript:

1 Umsetzung des Gesamtplanverfahrens mit dem
Personenzentrierten integrierten Teilhabeplan (PiT) nach BTHG in Stadt und Landkreis Offenbach Landkreis Groß-Gerau Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis Landkreis Limburg-Weilburg

2 Chancengleichheit? Gleichmacherei? Inklusion?
Umsetzung Bundesteilhabegesetz Chancengleichheit? Gleichmacherei? Inklusion? 2 2

3 bitte geben Sie die heute erhaltenen Informationen als Multiplikatoren innerhalb Ihrer Organisation weiter diese Präsentation steht auf der Internet-Seite des LWV Hessen zur Verfügung ( sie enthält auch einige Folien mit kleinteiligen Informationen, die den zeitlichen Rahmen dieser Veranstaltung sprengen diese werden nur kurz angezeigt und nicht näher erläutert Fragen bitte jeweils am Ende eines Themenblocks

4 Fundstelle der Präsentation auf der LWV-Homepage
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5 stufenweise Umsetzung ab Oktober 2018
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen stufenweise Umsetzung ab Oktober 2018

6 Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen
In den ersten 3 Umsetzungsstufen wurde der Integrierte Teilhabeplan (ITP) Hessen, der in den PerSEH- Projektregionen erprobt wurde, eingesetzt. Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) Hessen wird ab (4. Stufe) stufenweise eingeführt. Die Regionen der Stufen 1 bis 3 werden sukzessive auf den PiT Hessen umgestellt. Das DV-Verfahren PerSEH wird angepasst/erweitert, sodass es ab sowohl für das Verfahren ITP mit dem ITP als auch mit dem PiT genutzt werden kann.

7 Gesamtplanverfahren nach dem BTHG
Vorgaben des BTHG Gesamtplanverfahren nach dem BTHG Beratung und Bedarfsermittlung durch den Leistungsträger bei Bedarf Durchführung einer Gesamtplankonferenz (Kann-Bestimmung) bei Bedarf Durchführung einer Teilhabeplankonferenz (Kann-Bestimmung) Feststellung der Leistungen Erstellung eines Gesamtplanes Erstellung eines Bescheides (Verwaltungsakt) möglicher Abschluss einer Teilhabezielvereinbarung mit dem Leistungsberechtigten (Kann-Bestimmung)

8 Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT)
Anforderungen durch das BTHG Personenzentrierung ist Grundlage für Beratung, Planung und Auswahl von Leistungen zur Rehabilitation. Die mit dem PiT dokumentierten Ergebnisse der funktionsbezogenen Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung dienen als Grundlage für die Erstellung des Gesamtplanes. Ausgangspunkte für Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sind die Lebenswelt und Lebenslage, die Ziele und Wünsche zur Teilhabe der Antragsteller*innen. Die neun Lebensbereiche der ICF bilden den „verbindlichen Rahmen“ für die Struktur der Beschreibung und Ermittlung des Bedarfs (SGB IX, § 118) das Instrument PiT dient den Anwender*innen als Gesprächsleitfaden Orientierung am bio-psycho-sozialen Modell der ICF

9 Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT)
Weitere Anforderungen an das Instrument zur Bedarfsermittlung: Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für ein (Fach-) Controlling. Die Daten sind Folgeplanungsfähig und veränderungssensitiv. Mit einer qualitativen Betrachtung des Verlaufs und der Folgeplanung des PiT wird eine Grundlage für die Beurteilung der Wirkung im Einzelfall hergestellt. Das Instrument bietet die Grundlage für eine Leistungsfinanzierung, die den gesetzlichen Forderungen gerecht wird.

10 Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung durch den Fachdienst des LWV
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung durch den Fachdienst des LWV Der Fachdienst für Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung führt die Bedarfsermittlung, Beratung und Unterstützung durch bei: Personen, die neu nach Leistungen zur Teilhabe nachfragen Personen, bei denen eine bedeutsame Veränderung des Unterstützungssettings ansteht 10 % der Bestandsfälle (Zufallsstichprobe)

11 Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen
Abgrenzung der verschiedenen Fallvarianten Verfahren bei Neufällen, Wechslern Verfahren bei Folgeplanungen Zufallsstichprobe Folgeplanung durch Fachdienst des LWV Hessen (FD) Folgeplanung durch Leistungserbringer (LE) Verfahren bei Beendigung der Teilhabeleistungen Besonderheiten bei einzelnen Leistungsformen Besonderheiten bei überregionalen Fallgestaltungen Darstellung des Leistungsumfangs Nutzung des DV-Verfahrens Schulungen INFORMATION ZU

12 Personen, die erstmals Leistungen benötigen
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Definition Neufälle, Wechsler Neufälle: Personen, die erstmals Leistungen benötigen Personen, die bereits eine Leistung in einem Bereich erhalten und zusätzlich eine Leistung im zweiten Bereich benötigen (Bereiche: Wohnen und Arbeit/Beschäftigung) Personen, die die Unterstützung innerhalb des im Gesamtplan beschriebenen Zeitraums (max. 2 Jahre) für mehr als 28 Tage unterbrechen und die nicht die Voraussetzungen für die "Weiterführung der Maßnahme"  erfüllen.

13 Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen
Definition Neufälle, Wechsler Weiterführung der Maßnahme: Wiederaufnahme der Unterstützung innerhalb der Laufzeit des Gesamtplans bei Weiterarbeit nach dem bestehenden Hilfe-/Gesamtplan Antrag und neuer Bescheid ist erforderlich nach Auslaufen des ursprünglichen Gesamtplans erfolgt die Folgeplanung entsprechend der dazu getroffenen Regelungen. Wiederaufnahme der Unterstützung wenn die Laufzeit des Gesamtplans weniger als 3 Monate überschritten ist. Erstellung einer Folgeplanung durch den Leistungserbringer.

14 keine Weiterführung der Maßnahme: bei Änderung des Leistungsumfangs
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Definition Neufälle, Wechsler keine Weiterführung der Maßnahme: bei Änderung des Leistungsumfangs bei gravierender Änderung der Lebensverhältnisse des LB bei Veränderung der derzeitigen Situation gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Unterbrechung, die relevante Auswirkungen auf die Unterstützung/das Vorgehen hat

15 Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen
Definition Neufälle, Wechsler Menschen, die ihr Unterstützungssetting grundlegend verändern wollen (Wechsler) Personen, die innerhalb eines Bereiches eine andere Leistungsform in Anspruch nehmen wollen (z.B. Wechsel zwischen besonderer Wohnform und eigener Häuslichkeit) keine "Wechsler" in diesem Sinne sind Personen, die bei Beibehaltung der Wohnform zu einem anderen LE wechseln wollen -> Folgeplanung

16 Einzelfallhilfe und Fachdienst
Bearbeitungsprozess Neufall/Wechsler Einzelfallhilfe des LWV Erstberatung; Prüfung der vorliegenden Unterlagen und Informationen Auftrag Fachdienst des LWV Bedarfsermittlung/Teilhabeplanung, Beratung und Unterstützung Einzelfallhilfe und Fachdienst Klärung von Fragen (bei Bedarf) Fachdienst Erstellung PiT Empfehlung Einzelfallhilfe Feststellung der Leistung, Erstellung des Gesamtplans, Bescheid

17 Erstkontakt und Erstberatung durch die Einzelfallhilfe des LWV
Beratung und Unterstützung durch den Leistungsträger (§ 106 SGB IX) Erstkontakt und Erstberatung durch die Einzelfallhilfe des LWV Ansprechpartner ist weiterhin das für die Bearbeitung des Einzelfalls zuständige Regionalmanagement Kontaktinformationen über „Regionale Ansprechpartner“ auf werden außerdem in den örtlichen Fachdienstbüros „LWV vor Ort“ ausgelegt und ausgehängt

18 Akquise/Begleitung von/zu Unterstützungsangeboten,
Beratung und Unterstützung durch den Leistungsträger (§ 106 SGB IX) im Zusammenhang mit der Bedarfsermittlung Information & Beratung über mögliche Unterstützung durch den Fachdienst des LWV in der aktuellen Wohnsituation/ Lebenswelt des behinderten Menschen (z. B. im Krankenhaus, zu Hause -> Einschätzung des persönlichen Unterstützungsbedarfes im Gesamtkontext des Menschen) bei Bedarf Akquise/Begleitung von/zu Unterstützungsangeboten, Unterstützung bei Antragstellungen durch den Fachdienst des LWV

19 Leistungsspektrum LWV allgemein x Verfahren
Beratung und Unterstützung durch den Leistungsträger (§ 106 SGB IX) Inhalte/Themen Erst-beratung EFH Beratung FD Leistungsspektrum LWV allgemein x Verfahren Unterstützungsangebote allgemein Leistungen anderer SLTr. allgemein konkrete Unterstützungsmöglichkeiten (auch zum Pers. Budget) konkrete Unterstützungs-, Teilhabeplanung Gesamtplan-, Teilhabeplankonferenz

20 wenn eine Person neu nach Leistungen der Eingliederungshilfe nachfragt
Was müssen „abgebende Institutionen“ wissen? Suche nach geeigneten Unterstützungsleistungen erfolgt zukünftig im Rahmen der Beratung und Unterstützung durch den FD des LWV deshalb frühzeitige Information an die zuständige Sachbearbeitung im LWV Hessen, wenn eine Person neu nach Leistungen der Eingliederungshilfe nachfragt oder wenn eine bedeutsame Veränderung des Unterstützungssettings ansteht ggf. Teilnahme am Gespräch zur Bedarfsermittlung und Erstellung des PiT, wenn Sie vom Leistungsberechtigten als Person des Vertrauens benannt sind

21 - Neufälle/Wechsler (1)
Was kommt auf Leistungserbringer zu? Mitwirkung der Leistungserbringer im Gesamtplanverfahren mit dem PiT Hessen - Neufälle/Wechsler (1) Information an die zuständige Sachbearbeitung im LWV Hessen, dass eine Person neu nach Leistungen der Eingliederungshilfe nachfragt dass bei einem/einer Leistungsberechtigten (LB) eine bedeutsame Veränderung des Unterstützungssettings ansteht ggf. Teilnahme am Gespräch zur Bedarfsermittlung und Erstellung des PiT, wenn Mitarbeitende der Leistungserbringer vom Leistungsberechtigten als Person des Vertrauens benannt werden

22 - Neufälle/Wechsler (2)
Was kommt auf Leistungserbringer zu? Mitwirkung der Leistungserbringer im Gesamtplanverfahren mit dem PiT Hessen - Neufälle/Wechsler (2) ggf. gemeinsame Beratung zur Bedarfsdeckung in der Gesamtplankonferenz/Teilhabeplankonferenz, wenn der Leistungsberechtigte eine/n Mitarbeiter/in des Leistungserbringers als Person des Vertrauens hinzuzieht Umsetzung der Teilhabeplanung (PiT) gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten

23 Gesamtplan-/Teilhabeplankonferenz
In den Regionen, die auf das Gesamtplanverfahren mit dem PiT umgestellt werden, findet die Hilfeplankonferenz nicht mehr statt. bei Bedarf wird eine Gesamtplan-/Teilhabeplankonferenz durchgeführt: diese hat den Charakter einer Fallkonferenz d.h. es sind nur Personen/Institutionen beteiligt, die im Zusammenhang mit dem individuellen Fall von Bedeutung sind kann nur mit Zustimmung der leistungsberechtigten Person einberufen werden

24 Gesamtplan-/Teilhabeplankonferenz
mögliche Themen Klärung von Fragen zur Bedarfsdeckung Abstimmung von Aufgaben zwischen verschiedenen Beteiligten Klärung von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Leistungsträgern Abgrenzung von Aufgaben zwischen verschiedenen beteiligten Leistungsträgern

25 Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen Abgrenzung der verschiedenen Fallvarianten Verfahren bei Neufällen, Wechslern Verfahren bei Folgeplanungen Zufallsstichprobe Folgeplanung durch Fachdienst des LWV Hessen (FD) Folgeplanung durch Leistungserbringer (LE) Verfahren bei Beendigung der Teilhabeleistungen Besonderheiten bei einzelnen Leistungsformen Besonderheiten bei überregionalen Fallgestaltungen Darstellung des Leistungsumfangs Nutzung des DV-Verfahrens Schulungen INFORMATION ZU

26 Folgeplanungen (Bestandsfälle)
Definition: Personen, deren Unterstützung in der bisherigen Form nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes in gleichem oder veränderten Umfang fortgesetzt werden soll Personen bei denen sich während der Laufzeit der Bewilligung eine Veränderung im Leistungsumfang ergibt Leistungsberechtigte werden vom LWV über Inhalte und Verfahren PiT durch Übersendung einer Broschüre informiert

27 Erstellung PiT Hessen bei Folgeplanung
10% der Folgeplanungen werden durch den FD des LWV erstellt keine regelhafte Doppelerstellung durch LE und FD Ermittlung durch Zufallsauswahl anhand der letzten Ziffer des Aktenzeichens des LB wenn diese zum Zeipunkt der Folgeplanung der des aktuellen Jahres entspricht (z.B in 2020) und der LB (auch) eine Leistung im Lebensbereich Wohnen erhält FD wird vor Ende des Bewilligungszeitraums LWV-intern automatisch beauftragt weiteres Vorgehen wie bei Neufall/Wechsler

28 Erstellung PiT Hessen bei Folgeplanung
bei 90% der Folgeplanungen wird der PiT Hessen durch die Leistungserbringer erstellt und mit dem DV-Verfahren PerSEH übermittelt die Daten der Leistungsberechtigten sind in dem DV-Verfahren angelegt wenn LB nicht gefunden werden... trägerintern klären, ob der „DV-Ansprechpartner“ die Bearbeitungs- und Vertretungsrechte richtig vergeben hat LE im Bereich Wohnen fragen (sollte in Stufe 4 eigentlich nicht mehr vorkommen) Kontaktaufnahme mit SB EFH, weil nur LB mit lfd. oder max. ½ Jahr abgelaufener Zusage aufgebaut werden

29 Erstellung PiT Hessen bei Folgeplanung
bei 90% der Folgeplanungen wird der PiT Hessen durch die Leistungserbringer erstellt zusätzlich ist die Unterschriftenseite des PiT und ggf. das HMB-Raster per Post/Fax an die Sachbearbeitung beim LWV zu übermitteln der Bogen „Qualität und Berichterstattung“, mit dem die Erreichung der bislang vereinbarten Ziele dokumentiert wird, entfällt bei der ersten „Folgeplanung“ es ist technisch nicht möglich, manuelle Einträge im Bereich Ziele und Indikatoren (aus bisher vorhandenen Instrumenten ) vorzunehmen

30 Erstellung PiT Hessen bei Folgeplanung
bei 90% der Folgeplanungen wird der PiT Hessen durch die Leistungserbringer erstellt durch den LWV erfolgt eine Plausibilisierung bei Fragen oder unterschiedlichen fachlichen Sichtweisen setzt sich der LWV mit dem Ersteller beim Leistungserbringer in Verbindung falls der PiT überarbeitet werden soll, gibt er ihn an den Ersteller zurück falls eine schriftliche oder telefonische Klärung nicht möglich ist, erfolgt eine Bedarfsermittlung durch den FD im Rahmen eines Gespräches vor Ort und es wird ein zweiter PiT erstellt

31 Erstellung PiT Hessen bei Folgeplanung
PiT als integrierte Planung bei der Folgeplanung des Gesamtplanes sind alle Leistungen für den LB zu berücksichtigen deshalb ist der PiT als integrierte Planung durch alle beteiligten LE zu erstellen die Laufzeiten der Kostenzusagen werden sukzessive synchronisiert wenn LB mit einer gemeinsamen Planung durch verschiedene LE nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, dass sie dies dem LWV schriftlich mitteilen dann wird die Folgeplanung durch den FD des LWV durchgeführt

32 Erstellung PiT Hessen bei Folgeplanung
Übergang vom bisherigen Verfahren für alle Kostenzusagen, die im März 2020 auslaufen, gilt noch das bisherige Verfahren für alle ab dem auslaufenden Kostenzusagen werden Folgeplanungen, die von den LE bereits begonnen wurden, im bisherigen Verfahren weiter bearbeitet, wenn diese Folgeplanungen bis zum beim LWV Hessen eingegangen sind alle Verlängerungen ab und später werden im neuen Verfahren bearbeitet

33 Beendigung der Teilhabeleistungen
Bei Beendigung der Unterstützung erstellt der LE den Bogen „Qualität und Berichterstattung" und übermittelt ihn an die Sachbearbeitung beim LWV Hessen. Bei einer Wiederaufnahme dient er als Grundlage für die Klärung, ob es sich um einen Neufall oder eine Weiterführung der Maßnahme handelt. Wenn die Beendigung ungeplant erfolgte und deshalb der LB an der Zielüberprüfung nicht mehr beteiligt werden kann, ist dies im Bogen zu dokumentieren (LB ist als „Mitwirkende" voreingestellt, kann aber gelöscht werden)

34 Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Abgrenzung der verschiedenen Fallvarianten Verfahren bei Neufällen, Wechslern Verfahren bei Folgeplanungen Zufallsstichprobe Folgeplanung durch Fachdienst des LWV Hessen (FD) Folgeplanung durch Leistungserbringer (LE) Verfahren bei Beendigung der Teilhabeleistungen Besonderheiten bei einzelnen Leistungsformen Besonderheiten bei überregionalen Fallgestaltungen Darstellung des Leistungsumfangs Nutzung des DV-Verfahrens Schulungen INFORMATION ZU Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen

35 Verfahren Persönliches Budget
analog zur Sachleistung Sachbearbeitung beim LWV legt die konkrete Budgethöhe sowie die erforderlichen Nachweise fest und formuliert sie in der Zielvereinbarung. nach Abschluss der Zielvereinbarung erfolgt der Bewilligungsbescheid von der Sachbearbeitung beim LWV Folgeplanung erfolgt in jedem Fall durch den FD des LWV, weil im Verfahren Persönliches Budget keine Rechtsbeziehung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer besteht

36 Besonderheiten bei einzelnen Leistungen
kein Ausschluss pauschal finanzierter Leistungsangebote (Tagesstätte, BWF, WPH, ...) Bedarfsermittlung umfasst auch die Frage, ob eine konkrete Unterstützungsleistung überhaupt erforderlich ist – und nicht nur, in welchem Umfang eine Beschränkung auf einzelne Leistungsformen ist nicht möglich, weil bei Neufällen der FD die geeignete Unterstützungsform gemeinsam mit dem LB herausarbeitet deshalb gilt das Gesamtplanverfahren wie dargestellt grundsätzlich für alle Leistungen der Eingliederungshilfe in Zuständigkeit des LWV Hessen

37 Besonderheiten bei einzelnen Leistungen
Sperrkennzeichenfälle (Mitarbeiterfälle, Aids-Fälle) werden von berechtigten FD-Mitarbeitern bearbeitet Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis zu 4 Wochen – nur wenn BG > 3 Entlassung aus Kliniken für Forensische Psychiatrie bis zur kompletten Umsetzung des Stufenplans nach dem bisherigen zentralisierten Verfahren medizinische Rehabilitation nach dem bisherigen Verfahren konkrete Anträge auf Hilfen zum Hochschulbesuch, Hilfsmittel und Kfz-Hilfen werden von einem spezialisierten Team in der EFH geprüft Antrag auf sonstige Teilhabeleistungen während der Laufzeit der Kostenzusage -> Verfahren Folgeplanung

38 Besonderheiten bei überregionaler Betreuung
Bedarfsermittlung von außerhessischen LB, die in Hessen betreut werden Der FD des LWV wird im Rahmen der Amtshilfe tätig, sofern sich die Person zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung in Hessen aufhält.

39 Besonderheiten bei überregionaler Betreuung
die Umstellung auf das Gesamtplanverfahren mit dem ITP/PiT Hessen erfolgt stufenweise nach Gebietskörperschaften deshalb ist bis zum Abschluss des Stufenplans möglich, dass in Einzelfällen in der Herkunftsregion (gA), in der Region des tatsächlichen Aufenthaltes (z.B. Klinik) und der gewünschten/vorgesehenen Versorgungsregion unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen es ist somit festzulegen, welches Verfahren in welcher Konstellation zur Anwendung kommt – s. nachfolgende Tabelle für alle denkbaren Konstellationen (Neufälle)

40 Verfahren der Region des tats. Aufenthalts
Besonderheiten bei überregionaler Betreuung Herkunftsregion tats. Aufenthalt gewünschte Versorgungsregion anzuwendendes Verfahren für anzuwenden- des Verfahren unerheblich alt PiT 2020 ITP 2018 alt/ ITP 2018/ offen -> Erstermittlung Verfahren der Region des tats. Aufenthalts

41 Besonderheiten bei überregionaler Betreuung
Folgeplanung bei gleichzeitiger Leistungserbringung in umgestellten und nicht umgestellten Regionen Aufgrund der stufenweisen Umstellung ist zu erwarten, dass in Einzelfällen die Leistungen im Bereich Wohnen und Arbeit/Tagesstruktur in Regionen mit unterschiedlichen Verfahrensständen erbracht werden. Außerdem ist bis zu einem Abschluss der Synchronisierung der Bewilligungszeiträume von unterschiedlichen Laufzeiten auszugehen. In den 10% der Folgeplanungen, die der FD erstellt, berücksichtigt dieser die Leistungen in beiden Bereichen. Entscheidend für das anzuwendende Instrument ist die Leistung im Bereich Wohnen.

42 außerhessische Instrumente
Besonderheiten bei überregionaler Betreuung (1) Wohnen (2) Arbeit/ Beschäftigung anzuwendendes Instrument / Verfahren PiT 2020 Berichte/IBRP/ ... außerhessische Instrumente LE 1: PiT ohne Abschnitt 6 Berücksichtigung der Auswirkungen der Leistung (2) LE 2: bislang genutzte Instrumente PiT - insbesondere Abschnitt 6 Berücksichtigung der Auswirkungen der Leistung (1) ITP 2018

43 Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen Abgrenzung der verschiedenen Fallvarianten Verfahren bei Neufällen, Wechslern Verfahren bei Folgeplanungen Zufallsstichprobe Folgeplanung durch Fachdienst des LWV Hessen (FD) Folgeplanung durch Leistungserbringer (LE) Verfahren bei Beendigung der Teilhabeleistungen Besonderheiten bei einzelnen Leistungsformen Besonderheiten bei überregionalen Fallgestaltungen Darstellung des Leistungsumfangs Nutzung des DV-Verfahrens Schulungen INFORMATION ZU

44 Grundlage für die Vergütung
Ziel zum : Umsetzung der Anforderung aus dem BTHG – Teil 2 Weiteres Ziel ist eine zeitbasierte Vergütung für die Leistungen der Eingliederungshilfe  Erarbeitung erfolgt in einer Arbeitsgruppe der Hessischen Vertragskommission Bis dahin gelten weiterhin die bislang vereinbarten Finanzierungsregelungen und der Bogen Zeiteinschätzung des PiT wird nicht verwendet!

45 Grundlage für die Vergütung
In der Übergangszeit wird - je nach vorgeschlagener Leistung/ Unterstützung - die bisher geltende Systematik für die Festlegung der Höhe der Vergütung herangezogen: Einstufung in eine Bedarfsgruppe (Wohnen/Gest. d. Tages) nach den HMB-Verfahren („Auswertungsraster“) Zeiteinschätzung zur Ermittlung der Fachleistungsstunden dokumentiert im PiT (Zeit)-Einschätzung notwendiger sonstiger Teilhabeleistungen dokumentiert im PiT

46 Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Abgrenzung der verschiedenen Fallvarianten Verfahren bei Neufällen, Wechslern Verfahren bei Folgeplanungen Zufallsstichprobe Folgeplanung durch Fachdienst des LWV Hessen (FD) Folgeplanung durch Leistungserbringer (LE) Verfahren bei Beendigung der Teilhabeleistungen Besonderheiten bei einzelnen Leistungsformen Besonderheiten bei überregionalen Fallgestaltungen Darstellung des Leistungsumfangs Nutzung des DV-Verfahrens Schulungen INFORMATION ZU Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen

47 Nutzung des DV-Verfahrens „PerSEH“
Der vom LWV-Fachdienst erstellte PiT wird den beteiligten Unterstützern im Regelfall über das DV-System zur Verfügung gestellt. Unterstützer, die nicht an das DV-System angeschlossen sind, erhalten den PiT in Absprache mit dem Leistungsberechtigten. Im Regelfall sind die Beteiligten durch direkte Kommunikation mit dem LWV-Fachdienst bereits über die notwendige Unterstützung informiert Bei Rückfragen kann Kontakt mit dem Fachdienst – dem Ersteller des PiT – aufgenommen werden.

48 Nutzung des DV-Verfahrens „PerSEH“
Einsatz des PiT Hessen – v1.0 Version 1.0 wird als DV-Version einschließlich online-Übermittlung genutzt. Das DV-Verfahren ist: eine Weiterentwicklung des in den Pilotregionen PerSEH erprobten Verfahrens abgestimmt mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, kompatibel mit den DV-Systemen/ Software der Leistungserbringer, sicher bzgl. der Nutzung der aktuellen Version einschließlich Zusatzbögen. Warum verwendet der LWV Hessen den „alten“ PiT? Der PiT, der bisher in den PerSEH-Regionen genutzt wird, wird redaktionell entsprechend der Vorgaben des BTHG verändert. In die weitere Optimierung müssen viele Bestandteile einfließen, die zurzeit noch nicht endgültig feststehen. Die verschiedensten Zusatzbögen, Schnittstellen zum PSG, zur Finanzierungssystematik müssen zunächst inhaltlich klar sein. Vorteil der Nutzung des jetzigen PiT ist, dass auch die DV-Version genutzt werden kann. Dies war nach Rückmeldung der Leistungserbringer in den Pilotregionen ein sehr positiver und arbeitserleichternder Aspekt. Systemvoraussetzungen DV-Verfahren PerSEH siehe ausgelegtes Infoblatt

49 Nutzung des DV-Verfahrens „PerSEH“
Systemvoraussetzungen: Client-Betriebssystem Windows 7, SP 1, Windows 10 (in der aktuellsten Standard-Version) Web Browser Internet Explorer 11, Firefox und Chrome (in der jeweils neuesten Version) Internetverbindung DSL 1000, UMTS oder besser installierte Software Adobe Acrobat Reader XI Version bei Bedarf: Screenreader Jaws 2019 und Vergrößerungssoftware Supernova 16 Das DV-Verfahren PerSEH – Online-Variante kann auch unter anderen Rahmenbedingungen angewandt werden, allerdings kann der LWV Hessen dann keine Gewähr für eine fehlerfreie Verarbeitung übernehmen

50 Nutzung des DV-Verfahrens „PerSEH“

51 Struktur der Daten im DV-Verfahren
Nutzung des DV-Verfahrens „PerSEH“ Struktur der Daten im DV-Verfahren Informationen zur ICF graue Schrift: lwv-interne Vorgänge Folgeplanung/Beendigung – LWV-Fall Neu- oder Folgeplanung – fremdfinanzierte LB Planungsvorgänge Stufen 1 – 3 und PerSEH-Regionen

52 Nutzung des DV-Verfahrens „PerSEH“
Anwendung des PiT Hessen mit dem DV-Verfahren PerSEH Schulungen von Multiplikatoren der Anwender (Leistungserbringer) werden durch den LWV organisiert (wie auch in den Pilotregionen PerSEH) Die DV-Schulungen können vor oder nach den inhaltlichen Schulungen zum PiT Hessen stattfinden. Die vom LWV angebotenen Termine finden ab Mitte Februar 2020 in Wiesbaden statt.

53 Schulungen PiT Hessen für Anwender*innen
Die Planungen von Schulungen erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen dem LWV, den Dachverbänden der Leistungserbringer und den mit ihnen kooperierenden Bildungsträgern (Kooperationspartner) Die Kooperationspartner schreiben Ihre Schulungen selbständig öffentlich aus. Die offenen Schulungen zum PiT finden Sie unter Die Schulungen werden von zertifizierten PiT-Dozent*innen, nach einheitlichen inhaltlichen Standards durchgeführt

54 Ausbildung von PiT Dozent*innen
Es werden PiT-Dozent*innen vom LWV Hessen in Kooperation mit der Vitos Akademie Gießen ausgebildet, mit qualitätssichernden Maßnahmen begleitet und jährlich zertifiziert.

55 Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen
Gesamtplanverfahren mit dem PiT-Hessen Zeit für Ihre Fragen und Anmerkungen Abgrenzung der verschiedenen Fallvarianten Verfahren bei Neufällen, Wechslern Verfahren bei Folgeplanungen Zufallsstichprobe Folgeplanung durch Fachdienst des LWV Hessen (FD) Folgeplanung durch Leistungserbringer (LE) Verfahren bei Beendigung der Teilhabeleistungen Besonderheiten bei einzelnen Leistungsformen Besonderheiten bei überregionalen Fallgestaltungen Darstellung des Leistungsumfangs Nutzung des DV-Verfahrens Schulungen INFORMATION ZU

56 Begleitung der Umsetzung
die Beschreibung des neuen Verfahrens versucht, viele denkbare Fragen im Vorfeld zu beantworten dennoch wird es bei der praktischen Umsetzung Unklarheiten und Abstimmungsbedarf geben Vorschlag: Einrichtung einer „Begleitgruppe Einführung Gesamtplanverfahren mit dem PiT“ für die ersten 12 – 18 Monate der Umsetzung je ein Vertreter pro LE/Träger LWV FD und EFH kreisfreie Stadt bzw. Landkreis Sozial- und Gesundheitsamt

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