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Veröffentlicht von:Etta Jaeger Geändert vor über 5 Jahren
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Erster allgemeinbildender Schulabschluss ESA 2019/20
Informationsabend für die Eltern der 9. Jahrgangsstufe auf der Grundlage der neuen GemVO v Erster allgemeinbildender Schulabschluss ESA 2018/19 Informationsabend für die Eltern der 9. Jahrgangsstufe
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Gemeinschaftsschule Schüler mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Unterricht auf unterschiedlichen Anforderungsebenen Unterschiedliche Abschlüsse möglich Bildungsabschlüsse in der gymnasialen Oberstufe Fachhochschulreife in Stufe 12 Allgemeine Hochschulreife (Abitur) in Stufe 13 Mittlerer Schulabschluss (MSA) in Stufe 10 Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) in Stufe 9 Förderschulabschluss nach Stufe 9
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Man wird versetzt, wenn:
Wie erhält man den ESA? Erwerb des ESA durch Teilnahme an der Prüfung (Beschluss/Antrag) Prüfung Verpflichtend Beschluss der KlaKonf. Prophylaktisch Empfehlung der KlaKonf. Elternantrag nötig Freiwillig Elternantrag nötig Zur Prüfung gehören: Projektprüfung Schriftl. Prüfungen Ma/Deu/En Sprachpraktische Prüfung En 2 mdl. Prüfungen auf Wunsch Erwerb des ESA ohne Prüfungsteilnahme durch Versetzung in Jg. 10 § 43 (2) SchulG ESA bestanden wenn: max. eine 5* (keine 6*) Achtung: bei 2 x 5* nicht bestanden! Man wird versetzt, wenn: max. eine 5**(4*),keine 6**(5*) Achtung: bei 2 x 5** (2 x 4*) keine Versetzung möglich!
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Werdegang für Förderschüler
Abgang mit dem Förderschulabschluss (Regelfall) Teilnahme am ESA auf Antrag der Eltern (Ausnahmefall) Diese Möglichkeit ist nur für FöS geeignet, die im Zeugnis Jg. 8 bereits in vielen Fächern ESA*-Noten erhalten haben. (Empfehlung durch KL an Eltern) Weitere Schulbildung an berufsbildende Schulen Fördermaßnahmen weiterhin gesichert (Bewerbung erforderlich) Eltern müssen ebenfalls bis einen Antrag stellen. Ablehnung Klassenkonferenz prüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Berufsbildene Schule/ Berufsausbildung Fördermaßnahmen entfallen (Bewerbung erforderlich) kein ESA Befürwortung Teilnahme am ESA möglich (Zielgleichheit muss gegeben sein) ESA
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Prognosen im Halbjahreszeugnis Stufe 9
Kein Abschluss ESA MSA* unsicher, wenn 1 x 5**, 1 x 4-** 2 x 4-** (Empfehlung) Verpflichtung zur Prüfung Teilnahme auf Empfehlung der Klakonf. Freiwillige Anträge durch Eltern Antragsformular bis abgeben Prognose bedeutet nicht Sicherheit, bei Verschlechterung der Noten evtl. keine Versetzung in Jg. 10 Kein ESA (2x5*/eine 6*) ESA (1x5* /keine 6*) ESA 10* alles 3*, 1x4*, neu* Neue Bestimmung: D-M-E mind. 3* eine 4* in D-M- E muss durch eine 2* innerhalb dieser 3 Fächer ausgeglichen werden. Berufsbildende Schulen Lehrstelle Jg. 10 Kannbestimmung Wiederholung Jg.9 führt nicht automatisch zu besseren Noten! Wiederholung Jg. 9 (ESA verpflichtend)
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1. Vorbereitungsphase (6 Wochen)
Gruppe – Thema – Mentor finden – 1. Recherche wöchentliche Projektarbeitsstunde vertraut machen mit allen Bereichen der Projektarbeit am Ende stehen Gruppe/Thema/Mentor (Wahl am ) 2. Erarbeitungsphase (zu Hause) Inhalte erarbeiten/Projektmappe – Treffen mit Mentor 9 Wochen „aktive Phase“ – Projektmappe erstellen – praktische Arbeit gedanklich vorbereiten ab –Mappe nur noch zusammenfügen Mappenabgabe am 3. Praxisphase (praktisch tätig sein) 3 Arbeitsvormittage in der Schule 1. Februarwoche 4. Projektprüfung Präsentation und Bewertung und
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Prüfungstermine ESA Zentrale Abschlussprüfungen – Fr Abgabe der Projektmappe beim Klassenlehrer Mo-Fr 3-4 Projektarbeitstage in der Vorhabenwoche Gruppenarbeit/Schule Mi/Do / Projektprüfung Gruppenprüfung min. Mi ESA Deu 135 Minuten Fr Schriftliche Herkunftssprachenprüfung Muttersprache statt Englisch (DAZ-S) Do ESA En 105 Minuten Mo–Mi Sprachprakt. Prüfung En Gruppenprüfung min. Do ESA Ma Voraussichtlich in der Zeit vom Mündliche Prüfung freiwillig auf Antrag (bis stellen) An den Tagen zwischen den Prüfungen findet Unterricht statt! Nachprüfungstermine: Deu Di En Do Ma Fr
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Elternabend zum ESA am Mi 05.02.2020
Verpflichtende Teilnahme für alle Eltern deren Kinder zur Teilnahme am ESA verpflichtet wurden bzw. wo eine Teilnahme-Empfehlung ausgesprochen wurde Es erfolgen detailliertere Informationen zum Ablauf der einzelnen Prüfungsphasen und zur Notenbildung Hinweise zum weiteren möglichen Werdegang Bewerbungsfristen an weiterführenden Schulen beachten Plan B für alle Schulabgänger haben ! Weiterführende Informationen finden Sie bereits jetzt schon auf den folgenden Seiten.
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sowie einer sprachpraktischen Prüfung in En
Bestandteile der Prüfung sind (1) eine Projektarbeit in einem freigewählten Thema mit anschließender Präsentation (in der Regel in Stufe 9) zentralen schriftlichen Prüfungen in Ma, Deu und En, sowie einer sprachpraktischen Prüfung in En mündliche Prüfung (auf Antrag des S. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote) Achtung: Am Ende des Jahres gibt es Vornoten (= Jahresnote) Diese haben ein großes Gewicht, können durch Prüfungsnoten nur selten verändert werden. ! ! ! Also von Anfang an gute Noten sammeln ! ! !
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Teilnahme an der mündlichen Prüfung (freiwillig)
Ziel: Verbesserung der Endnote – Aufstieg in Jg. 10 schaffen Verbesserung des Gesamtnotenbildes beim ESA Gruppenprüfung meist mit 3 Schüler/-innen Aufgaben selbständig lösen. (ca. 10/15 min pro S.) (2) Themenwahl aus den Stoffgebieten der Stufe 9 Schüler bei der Themenwahl beteiligen Vorbereitungsgespräch mit LK (3) Vorbereitungszeit am Prüfungstag beträgt Minuten. (4) Prüfungsunterausschuss setzt die Note für die mdl. Prüfung fest besteht aus 2 Fachlehrern und einem Protokollanten
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Di Fr Mi Do Di-Fr Mo-Fr Mo
Tag Datum Aktion Di 26.05. Für Lehrkräfte: Ende der Noteneingabe für Prüflinge Stufe 9 (direkt nach dem Himmelfahrtswochenende) Fr 29.05 Bekanntgabe Vornoten u. Prüfungsnoten durch KL (vor Pfingsten) Antragsformulare für mdl. Prüfung (2 Tage Zeit) Mi 03.06. Rückgabe der Antragsformulare mit Elternunterschrift auch wenn man keine mdl. Prüfung machen möchte! Sitzung der Prüfungskommission (Ri+KL) Do 04.06. 05.06. Bekanntgabe der Prüflinge (Aushang durch Ri) Aushang des Prüfplans mit Prüfzeiten (Aushang Ri) Di-Fr Vorbereitungsgespräche LK/Prüfgruppe (nach Pfingsten) Wahl eines Einstiegsthemas 07.06. Letzter gemeinsamer Schultag für alle S., die von der Schule abgehen Mo-Fr ab 08.06 Studientag für Prüflinge 9 – mündliche Prüfungen (kein Unterricht an der HBS an den 2 Prüfungstagen) Mo 15.06. Zeugniskonferenzen in Stufe 9 Zuerkennung der Abschlüsse – Versetzungsmgl. in Stufe 10 prüfen 19.06. Entlassungsfeier für alle Jahrgänge
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Festlegung der Endnoten ( nach den mdl. Prüfungen – Do 11.06.)
Vornoten sind Ganzjahresnoten - diese Noten sind ab bekannt. Sie spiegeln die erbrachte Leistung eines ganzen Schuljahres wieder und haben ein großes Gewicht. (zählen bei der Berechnung doppelt) (1) Keine mündlich und schriftliche Prüfung Vornote = Endnote. (2) mündliche Prüfung, bei der Festlegung der Endnote sind Vornote und die Prüfungsnote im Verhältnis 2 : 1 zu berücksichtigen. Die Endnote lässt sich nur verbessern, wenn man in der mdl. Prüfung 2 Noten besser ist. 1. Bsp. VN 3 / PN ( ) : 3 = 7: 3 = 2, EN = 2 2. Bsp. VN 3 / PN 2 ( ) : 3 = 8: 3 = 2, EN = 3 bleibt Man kann sich durch die mündliche Prüfung auch verschlechtern: 3. Bsp. VN 3 / PN ( ) : 3 = 11: 3 = 3, EN = 4
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(3) mündliche Prüfung, auch in Ma und Deu möglich
SP + MP werden zu gleichen Teilen berücksichtigt bei ….,5 wird zu Gunsten des Schülers gerundet SP2 / MP ( ) : 2 = 3 : 2 = 1, (Mittelwert runden) Bei der Festlegung der Endnote werden wie vorhin Vornote und Gesamtprüfungsergebnis im Verhältnis 2 : 1 berücksichtigt. VN SP 2 / MP ( ) : 2 = 3 : 2 = 1, ( ) = 7 : 3 = 2, EN 2 möglich VN SP 2 / MP ( ) : 2 = 4 : 2 = 2 ( ) = 8 : 3 = 2, EN 3 bleibt VN SP 4 / keine MP nötig EN 3 bleibt VN SP 5/ MP ( ) : 2 = 9 : 2 = 4, MP ratsam!!! ( ) = 10 : 3 = 3, EN 3 gerettet sonst wäre EN 4
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Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Versetzung
Keine Teilnahme am ESA: alle Noten mind. M4(4**), eine M5(5**) erlaubt (mit dem Aufstieg wird auch der EAS zuerkannt) Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Prüfungsteilnahme max. eine E5(5*) keine Zuerkennung des Abschlusses bei E6(6*) Berücksichtigt werden: Wahlpflichtunterricht + Projektprüfung aus Klasse 9 Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden, sofern die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe nicht bereits zweimal durchlaufen wurde. (Projektarbeit neu anfertigen, da Teil der Prüfung) Berechtigung zum Aufsteigen in die 10. Klasse der HBS nach ESA-Teilnahme: alle Fächer mindestens 3* max. ein Fach darf 4* sein, kein Fach 5* oder 6* neu: D-M-E mind. 3* (Durchschnitt 3,0 in den Hauptfächern) eine 4* muss durch eine 2* innerhalb dieser 3 Fächer ausgeglichen werden. Kann – Bestimmung: Sind diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz im Einzelfall die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der kommenden Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann. (Maßnahmen festlegen)
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