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Musterpräsentation Titelseite

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Präsentation zum Thema: "Musterpräsentation Titelseite"—  Präsentation transkript:

1 Musterpräsentation Titelseite
Herzlich Willkommen 1

2 Überblick zur Veranstaltung
14:00 Uhr Begrüßung und Beginn 14:10 Uhr Grundsätzliches zum BTHG und der Überleitungsvereinbarung 14:30 Uhr Die Aufgaben für Leistungsberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen 15:00 Uhr Zahlungsströme 15:30 Uhr Nächste Schritte und Informationen zu Ansprechpartnern 15:45 Uhr Fragerunde 16:30 Uhr Verabschiedung und Ende

3 Grundsätzliches zum BTHG und der Überleitungsvereinbarung
Herr Fischer - Geschäftsführer

4 Zentrale Inhalte/Änderungen aus dem BTHG
Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung Trennung der Leistungen (und Kostenträger) Existenzsichernde Leistungen (Lebensunterhalt und Unterkunft) Fachleistungen (therapeutische und pädagogische Leistungen)

5 Überleitungsvereinbarung Baden-Württemberg
Zentrale Regelungsbereiche Regelung zum Jahreswechsel 19/20 Trennung der Leistungen in den besonderen Wohnformen Zeitspanne bis Ende 2021 zur Neufassung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Zweck und Geltungsbereich Fortführung der bisherigen Leistungen ohne Leistungsabbruch in den Jahren gilt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe

6 Überleitungsvereinbarung Baden-Württemberg
Vorteile der Überleitungsvereinbarung vieles bleibt wie bisher Zeitgewinn Vermeidung von sogenannten Leistungsabbrüchen alle Kostenträger sind bundesweit gebunden Was fehlt? Verabschiedung des Bedarfsermittlungsinstruments (BEI-BW) Festlegung des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens Landesrahmenvertrag

7 Die Aufgaben für Leistungsberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen
Herr Hiesinger – Leiter Pflegesatz

8 Allgemeine Aufgaben https://www.youtube.com/watch?v=xMhgUSzZe9E
Einrichten eines Girokontos für die Zahlungen der Sozialleistungssträger (z.B. Rente, Pflegegeld etc.) und sonstige Zahlungen (z.B. Werkstattlohn);  Prüfung der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos Mitteilung der Bankverbindung an die jeweiligen Sozialleistungsträger Klärung, welche Zahlungen an den zuständigen Stadt- oder Landkreis oder die betreuende Einrichtung abgetreten werden

9 Sozialhilfe Empfehlung: Nur in Verbindung mit:
Für bisherige Kunden aus Baden-Württemberg (grundsätzlich ab Einritt der Volljährigkeit): Keine Antragsstellung notwendig Für bisherige Kunden außerhalb Baden-Württembergs: Formloser Antrag auf Grundsicherung zu empfehlen Empfehlung: Beauftragung der Direktzahlung an die Einrichtung von Regelsatz (auch Anzeige Mehrbedarf für Mittagessen in der Tagesstruktur) Kosten von Unterkunft und Heizung Nur in Verbindung mit: Abtretung der sonstigen Einkünfte an den Leistungsträger (z.B. Rente, Kindergeld etc.)

10 Eingliederungshilfe Für bisherige Kunden aus Baden-Württemberg (grundsätzlich ab Einritt der Volljährigkeit): Keine Antragsstellung notwendig Für bisherige Kunden (auch Schüler) außerhalb Baden-Württembergs: Formloser Antrag auf Eingliederungshilfe zu empfehlen

11 Beispiel Mietbescheinigung

12 Herr Oelhaf – Leiter Rechnungswesen
Zahlungsströme Herr Oelhaf – Leiter Rechnungswesen

13 Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Netto-Prinzip
Träger der Eingliederungs-hilfe Sozialhilfe / Grundsicherung Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Kosten der Unterkunft (KdU) Regelsatz (abzgl. Barbetrag / Bekleidungsgeld) Zahlung Fachleistung Rechnung Fachleistungen Mehrbedarf Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld Mietbescheinigung BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Leistungs-erbringer Die Zieglerschen SEPA-Lastschriftmandat Leistungs-berechtigter vertreten durch gesetzlichen Betreuer Rechnung existenzsichernde Leistungen (KdU / Regelsatz) Bankkonto Rechnung Mehrb. Mittagessen Vereinbarung Verwahrgeld Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl.geld

14 Abtretung meiner Forderung
Name, Anschrift der zahlungspflichtigen Stelle Bsp. Rentenversicherung, Familienkasse, … Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Name, Anschrift des Leistungsträgers der Sozialhilfe: Name, Anschrift des Zahlungspflichtigen Kontoverbindungsdaten des Leistungsträgers der Sozialhilfe Aktenzeichen des Leistungsträgers der Sozialhilfe Ort, Datum Unterschrift des Leistungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters Dienstsiegel, Unterschrift des Zahlungspflichtigen

15 Hinweise zur Abtretung von Forderungen
bis Abtretungen der Forderungen ggü. dem Leistungsträger enden automatisch zum ab Keine Abtretung möglich, wenn kein Anspruch auf Existenzsichernde Leistungen besteht Keine Abtretung bei Neufällen ab Falls Abtretung möglich, endet diese automatisch mit der Übergangsvereinbarung zum Offene Punkte: Zustimmung Leistungsträger erforderlich? Beurkundung notwendig? / Kosten der Beurkundung? Keine Ausfüllhilfe Beratung über Kostenträger

16 Bitte um Direktzahlung
Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Name, Anschrift des Leistungsträgers der Sozialhilfe: Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Kontoverbindungsdaten des Leistungserbringers: Kontoinhaber: IBAN: BIC: Kreditinstitut: Verwendungszweck: ??? Name, Anschrift des Leistungserbringers Ort, Datum Unterschrift des Leistungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters

17 Hinweise zur Direktzahlung
Bis Bisherige Direktzahlung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer endet automatisch zum Ab Keine Direktzahlung möglich, wenn kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen besteht Personen ohne Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen müssen die Kosten der Unterkunft und Lebenshaltungskosten selbst begleichen Keine Direktzahlung bei Neufällen ab Falls Direktzahlung möglich, endet diese automatisch mit der Übergangsvereinbarung zum

18 Fazit Zahlungsströme Ab dem gilt grundsätzlich das Netto-Prinzip;  Zahlungen aus der Sozialhilfe gehen immer an den Leistungsberechtigten Ausnahmeregelung in Baden-Württemberg mit der Möglichkeit der Direktzahlung und Abtretung max. bis  Brutto-Prinzip Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung wird empfohlen nur beide Möglichkeiten in vollem Umfang gleichzeitig einzusetzen  ansonsten können Vorteile nicht vollständig genutzt werden Information an Leistungserbringer über Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung notwendig.  ansonsten erfolgt Rechnungsstellung zur Grundsicherung (Kosten der Unterkunft / Regelsatz) an Leistungsberechtigten

19 Und dabei unterstützen wir Sie gerne:

20 Sie erhalten von uns im September:
Vorausgefüllte „Mietbescheinigung“ Formular für die Anzeige der Kontodaten des Menschen mit Behinderung für Grundsicherungszahlung und sonstige Zahlstellen Vereinbarung zur Erlaubnis zur Führung eines Verwahrgeldkontos SEPA-Lastschriftmandat zum monatlichen Einzug aller vom Leistungsberechtigten zu bezahlenden Leistungen Vorausgefülltes Formular für Direktzahlung der Grundsicherung Formular für die Abtretung der Zahlungen der Eingliederungshilfe Information für Mehrbedarfsanzeige bei Mittagessen in Tagesstruktur oder Werkstatt Zukünftige Kommunikation per Mail: Bitte richten Sie eine Mail-Adresse ein und geben Sie uns diese auf dem entsprechenden Formular an.

21 Was müssen Sie jetzt schon tun?
Herr Fischer

22 Was müssen Sie jetzt schon tun?
Prüfung des Personalausweises des Menschen mit Behinderung (vorhanden? gültig?) Prüfung des Schwerbehindertenausweises (Kennzeichnung?) Kopie des Betreuerausweises an Einrichtung bzgl. Datenschutz bei Arztbesuchen Einrichten eines Privatgirokontos: Gültiger Personalausweis notwendig Steueridentifikationsnummer ggf. gültiger Personalausweis des Betreuers ggf. Betreuerausweis ggf. Steueridentifikationsnummer des Betreuers für Deckung auf dem Privatgirokonto sorgen

23 Was sind die nächsten Schritte?
Versand heutige Informationen an alle ges. Betreuer/innen Bitte um zeitnahe Bearbeitung bei möglichen Vertragsanpassungen und Anfragen der Behindertenhilfe der Zieglerschen Ausblick: Angehörigenveranstaltungen am 12. und 13. Oktober 2019

24 Bei Fragen… … Homepage: … … Angehörigenbeirat: Herr Jehle: Herr Küenzlen: Interessante Links:

25 Fragerunde

26 26 Zwischentitel

27 Backup - Folien

28 Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Brutto-Prinzip
Träger der Eingliederungs-hilfe Sozialhilfe / Grundsicherung BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Rechnung existenzsichernde Leistungen (KdU / Regelsatz) Kosten der Unterkunft (KdU) Regelsatz Mietbescheinigung Zahlung Fachleistung Rechnung Fachleistungen Direktzahlungsvereinbarung Mehrbedarf Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Leistungs-erbringer Die Zieglerschen Leistungs-berechtigter vertreten durch gesetzlichen Betreuer SEPA-Lastschriftmandat Bankkonto Rechnung Mehrb. Mittagessen Abtretung Forderung Vereinbarung Verwahrgeld Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl.geld

29 Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Direktzahlung
Träger der Eingliederungs-hilfe Sozialhilfe / Grundsicherung Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Zahlung Fachleistung Rechnung Fachleistungen Rechnung existenzsichernde Leistungen (KdU / Regelsatz) Kosten der Unterkunft (KdU) Regelsatz ggf. gekürzt Mietbescheinigung Direktzahlungsvereinbarung Mehrbedarf Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Leistungs-erbringer Die Zieglerschen Leistungs-berechtigter vertreten durch gesetzlichen Betreuer SEPA-Lastschriftmandat Rechnung Eigenanteil Exis.L. Bankkonto Rechnung Mehrb. Mittagessen Vereinbarung Verwahrgeld Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl.geld

30 Beispiel Netto-Prinzip
Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und fehlendes Einverständnis zur Direktzahlung: Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt Regelsatz, KdU, Barbetrag und Bekleidungspauschale werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt; der Leistungsberechtigte überweist Regelsatz und KdU an den Leistungserbringer

31 Beispiel Brutto-Prinzip
Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und vorliegende Einverständnis zur Direktzahlung: Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt Regelsatz und KdU werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt Barbetrag und Bekleidungspauschale werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt

32 Beispiel Sonderfall Kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen:
Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt Regelsatz und KdU werden Leistungsberechtigten Leistungserbringer gezahlt


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