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Migration
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1. Welche Möglichkeiten gibt es nach Belgien zu emigrieren?
Info-Integration März 2019
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EU Bürger Studium Arbeit
Familienzusammenführung mit Belgier oder EU Bürger Regularisierung Unbegleitete Minderjährige Internationaler Schutz EU Bürger Info-Integration März 2019 Familienzusammenführung mit Nicht EU Bürger + Nicht Belgier Opfer von Menschenhandel Studium Arbeit
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Grundprinzipien Für Drittstaatsangehörige:
Antragstellung auf Aufenthaltsrecht bevor Einreise in Belgien (Visum D zu beantragen bei belgischer Botschaft des Herkunftslandes) Migration nach Belgien darf keine wirtschaftliche Last darstellen (Einkommensbedingungen) Eine Begründung haben (Arbeit, Studium, Schutz, Familie) Für EU Bürger (Recht auf Freizügigkeit): Einreise ohne Visum Aufenthaltsrecht wenn: - als Arbeitnehmer oder selbstständige Erwerbstätige in Belgien - auf Arbeitssuche in Belgien (max. 6 Monate) - oder über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Für Familienmitglieder von EU Bürgern gelten ebenfalls vereinfachte Regeln Achtung: Belgier gelten in Belgien nicht als EU Bürger. Ihr Familienmitglieder können sich also nicht auf das Recht auf Freizügigkeit berufen, es sei denn der Belgier hat selbst von seinem Recht auf Freizügigkeit gebrauch gemacht. Info-Integration März 2019
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Ausnahmen Antragstellung in Belgien möglich bei: Regularisierung
Asyl – Internationaler Schutz EU-Bürger Familienzusammenführung mit Belgier oder EU Bürger Unbegleitete Minderjährige Opfer von Menschenhandel Bereits legaler Aufenthalt Keine Einkommensbedingung bei : Familienzusammenführung mit anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Geschützten unter Bedingungen. Info-Integration März 2019
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I Antragstellung in Belgien
1. Regularisierung 2. Internationaler Schutz 3. Familienzusammenführung mit EU Bürger oder Belgier 4. Opfer von Menschenhandel 5. Unbegleitete Minderjährige + Statutwechsel (Aufenthaltsrecht bereits vorhanden) Info-Integration März 2019
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1. Regularisierung 2 Formen: 9bis: humanitäre Gründe
9ter: medizinische Gründe Info-Integration März 2019
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A) 9bis - Humanitäre Gründe
Bedingungen: 350€ administrative Gebühr (pro über 18 Jährigen) Identitätsdokument (Pass oder Ausweis) Sich in Belgien aufhalten (effektive Adresse) Rückkehr in Herkunftsland (quasi) unmöglich Prozedur: Beantragung bei der Gemeinde Wohnkontrolle Empfangsbestätigung (Anlage 3) Entscheidung: A-Karte Ablehnung (mit oder ohne Ausweisungsbefehl+ Einreiseverbot): Einspruch beim Rat für Ausländerstreitsachen (CCE) möglich !Es gibt keine Bearbeitungsfrist ! Die Prozedur kann Monate bis Jahre dauern. !Es gibt kein Aufenthaltsrecht während der Prozedur! Ausweisung während Prozedur? im Prinzip nicht ohne Entscheidung über Antrag (Urteile des Staatsrat Nr und Nr ) Info-Integration März 2019
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Rückkehr quasi unmöglich?
Bei EINER langen Asylprozedur (von Antrag bis CCE Entscheidung) Mindestens 4 Jahre Mindestens 3 Jahre bei Familien mit Schulpflichtigen Kindern (6-18 Jahre) Wenn Rückkehr mögliche Verletzung eines Menschenrechts bedeutet z.B. Recht auf Familienleben (Art 8 EMRK) Gefahr von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Art. 3 EMRK) Administrative Unmöglichkeit Staatenlosigkeit (wenn kein Aufenthaltsrecht in einem anderen Land besteht) !! Die Beweislast liegt beim Antragsteller!! !! Keine Regularisierung wegen möglichem Arbeitsvertrag, langem Verbleib in Belgien, gute Integration,… Automatische Ablehnung bei Betrug (z.B. falsche Papiere), Probleme der öffentlichen Ordnung und Nationalen Sicherheit Info-Integration März 2019
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Neue Regularisierungskampagne?
Aussage Theo Francken im belgischen Parlament ( ): „Ich habe Gerüchte gehört in einigen Großstädten, dass ich eine neue Regularisierungskampagne plane. Ich erkläre hiermit klar und deutlich, dass es im Laufe dieser Legislaturperiode keine kollektive Regularisierung geben wird.“ Einreiseverbot? Bei 2. Aufforderung das Land zu verlassen (auf französisch: Ordre de quitter le territoire OQT) Oder bei OQT von 0 Tagen (bspw. bei Schwarzarbeit festgenommen) Verbot gilt für gesamten Schengen Raum für 3 Jahre (5 Jahre bei Betrug) Info-Integration März 2019
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B) 9ter - Regularisierung aus Medizinischen Gründen:
Bedingungen Identitätsbeweis (Pass oder Ausweis, aber auch andere Elemente erlaubt, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen) In Belgien leben (effektive Adresse mitteilen) Schwere Krankheit (ohne Behandlung: Lebensgefahr oder unmenschliches oder unwürdiges Leben) Keine Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland (nicht vorhanden, zu weit weg vom Wohnort, zu teuer,…) Formular „Attestation médicale Type“ vom Ausländeramt Info-Integration März 2019
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Prozedur: 1.Antrag beim Ausländeramt (Einschreiben)
2.Ausländeramt prüft Schweregrad der Krankheit (medizinischer Filter) 3.Entscheidung zur Annehmbarkeit (Recevabilité): Annehmbar: Wohnkontrolle Orange Karte (Recht auf Sozialhilfe – kein Recht zu arbeiten) Verpflichtung Antrag zu Aktualisierung Nicht Annehmbar: Ablehnungsbescheid + eventuell OQT Einspruch möglich beim CCE 4.Entscheidung zum Grunde: Der Rat für Ausländerstreitigkeiten (CCE) kann die Entscheidungen des Ausländeramts nur annullieren oder bestätigen. Wenn er die Entscheidung annulliert, ist es so als hätte die Entscheidung nie bestanden. Das Ausländeramt muss also dann eine neue Entscheidung treffen. Info-Integration März 2019 Ablehnung: OQT evt. mit Einreise-verbot Einspruch möglich beim CCE Positiv: A Karte (Gültig für ein Jahr, erneuerbar, wenn Bedingungen weiterhin erfüllt). Nach 5 Jahren ab Antragstellung, unbefristeter Aufenthalt
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Zahlen zur Regularisierung Die positiven Entscheidungen 9bis und 9ter
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2. Internationaler Schutz
Bedingungen: Im Herkunftsland in Gefahr sein Keinen Schutz erhalten Polizei, Justiz Keine interne Fluchtmöglichkeit Sich außerhalb des Landes befinden Glaubwürdige „Geschichte“ (Kohärent, keine Widersprüchlichkeiten, gute Kenntnis der Umstände: Orte, Daten, Namen,…) Keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben Welche Gefahr: Gefahr persönlich verfolgt zu werden wegen Rasse, Religion, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, Nationalität, politische Überzeugung Anerkennung als Flüchtling Gefahr wegen ernster Gefährdung: z.B. bewaffnete Konflikte, unmenschliche oder unwürdige Behandlung, Todesstrafe Subsidiärer Schutz Info-Integration März 2019
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Prozedur Info-Integration März 2019
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Zweiter Asylantrag? Möglich, wenn neue Elemente vorliegen, die eine Zuerkennung eines internationalen Schutzes wahrscheinlich machen !!! Ein zweiter, dritter, … Asylantrag muss also erst auf seine Annehmbarkeit geprüft werden (normalerweise innerhalb von 8 Tagen durch das CGRA). Erst wenn der Antrag angenommen worden ist, startet die normale Prozedur. Antrag nicht Annehmbar? Einspruch beim CCE möglich (Einspruch hat aufhebende Wirkung, sprich die Anweisung das Land zu verlassen ist nicht durchführbar) Recht auf materielle Hilfe: Meist lehnt Fedasil während der Prüfung der Annehmbarkeit die Unterbringung in einem Asylbewerberzentrum ab (Einspruch möglich vor Arbeitsgericht) Recht auf medizinische Hilfe durch Fedasil: ab Antragstellung Info-Integration März 2019
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3. Familienzusammenführung mit Belgier oder EU Bürger
WER? (Ehe) Partner Eltern eines belgischen/EU Minderjährigen (Enkel)Kind eines Belgiers/EU Bürgers Wenn Sie älter als 21 Jahre sind, müssen Sie zu Lasten sein (Groß)Eltern eines volljährigen EU Bürgers oder seines Partners Und zu seinen Lasten Ein anderes Familienmitglied eines EU Bürgers Wenn vor Antrag „im Herkunftsland“ zu Lasten des EU Bürgers oder auf Pflege EU Bürger angewiesen. Info-Integration März 2019
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Bedingungen Mit Belgier:
Belgier hat genügend + regelmäßige finanzielle Mittel (1.505,78€ netto/monatlich, Lohnzettel, Arbeitsvertrag, Konto-Auszüge, Liste Ein- und Ausgaben ) Genügend Wohnraum (Kopie registrierter Mietvertrag) Krankenversicherung Administrative Gebühr gezahlt (200€) Beweis der Verwandtschaft Identitätsbeweis Zusammenleben (Familienzelle) Mit EU Bürger: Kopie des Aufenthaltstitels des EU Bürgers Zusammenleben !!! Außer: EU Bürger, der nicht in Belgien arbeitet oder EU Minderjähriger: Beweis genügend Einkünfte + Krankenversicherung zusätzlich Nicht erforderlich bei FZ mit belg. Kind Info-Integration März 2019
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Prozedur (in Belgien):
Antragstellung bei der Gemeinde Anlage 19ter Wohnkontrolle Orange Karte F Karte (wenn Antrag angenommen) = unbefristetes Aufenthaltsrecht Nach 5 Jahren: F+ Karte: unbefristetes und nicht mehr an Bedingungen geknüpftes Aufenthaltsrecht !! Die Bedingungen zum Erhalt des Aufenthaltsrechts müssen während 5 Jahren erfüllt bleiben!!! Die Beantragung von Sozialhilfe bspw. kann zum Entzug des Aufenthaltsrechts führen während der ersten 5 Jahre Für Familienangehörige eines Belgiers ist es auch Möglich einen Antrag auf FZ bei der Belgischen Botschaft im Herkunftsland einzureichen Familienangehörige eines EU Bürgers können ein Kurzzeitvisum bei der Belgischen Botschaft im Herkunftsland beantragen (beschleunigte Prozedur) und die FZ in Belgien beantragen Info-Integration März 2019
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Bemerkung: Papierlose Eltern von Kindern, die ein Aufenthaltsrecht haben
Belgisches oder EU Kind Familienzusammenführung Nicht EU Kind Regularisierung 9bis (keine Garantie!!!) Nicht EU Kind = anerkannter Flüchtling oder subs. Geschützt Familienzusammenführung Info-Integration März 2019
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4. Opfer von Menschenhandel:
Als Opfer von Menschenhandel kann man ein Aufenthaltsrecht erhalten unter Bedingung dass: Man mitwirkt bei der juristischen Untersuchung Man nicht mehr zurückkehrt zu den “Ausbeutern” Man sich beraten und begleiten lässt durch einen spezialisierten Dienst Die 3 spezialisierten Dienste für Opfer von Menschenhandel sind: Payoke Pag-Asa Sürya 5. Nichtbegleitete Minderjährige Bei Nichtbegleitete Minderjährigen ist das Prinzip eine langfristige Lösung zu finden. Dies kann in Belgien sein, kann aber auch in einem anderen Land sein (wo die Eltern oder nahe Verwandte leben), dabei muss das höhere Interesse des Kindes im Vordergrund stehen. Nichtbegleitete Minderjährige haben ein Recht auf einen Vormund und materielle Unterstützung bis sie 18 Jahre alt sind. Info-Integration März 2019
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II Antragstellung bei der belgischen Botschaft im Herkunftsland
Studium Arbeit Selbstständiger Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehöriger (nicht Belgier und Nicht EU Bürger) Info-Integration März 2019
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1. Studium Bedingungen: Prozedur:
Einschreibung in einer Universität oder Hochschule Identitätsbeweis (Pass) Zahlung administrative Gebühr (200€) Keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit (medizinisches Attest) Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Auszug Strafregister) Finanzielle Mittel: 12*654€/Monat (Stand 2019) Studienbörse Garant: Minimum Netto-Einkommen: 1908,82€/Monat (+ 150€ pro Person zu Lasten) Garant kann in Belgien oder Ausland leben Prozedur: Antragstellung bei der Belgischen Botschaft im Herkunftsland mit den Dokumenten Visum D Mit Visum nach Belgien und bei Gemeinde eintragen A Karte Info-Integration März 2019
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2. Arbeit Bedingungen: Prozedur : Identitätsbeweis (Pass)
Zahlung administrative Gebühr (350€) Keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit (medizinisches Attest) Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Auszug Strafregister) Kombinierte Erlaubnis (Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel in einem) Einfach zu erhalten für: Hochqualifizierte (>39 824€ Bruttojahresgehalt) Führungskraft (> € Bruttojahresgehalt) Sportler (> € Bruttojahresgehalt) Künstler (> € Bruttojahresgehalt) Schwierig für alle anderen (Herkunftsland muss Vertrag mit Belgien haben + Arbeitsmarktuntersuchung,…) Prozedur : Arbeitgeber beantragt kombinierte Erlaubnis beim zuständigen Ministerium Antrag VISA Arbeitnehmer bei belgischer Botschaft beantragen (180€) Mit Visa nach Belgien und Einschreibung in der Gemeinde: A Karte Info-Integration März 2019
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3. Selbständiger Bedingungen: Prozedur: Sinnvolles Projekt
Business Plan Finanzielle Mittel Kenntnis der Betriebsführung (Zertifikat) Berufliche Kompetenzen Berufskarte (Mehr Infos bei Unternehmensschaltern + WfG Eupen –Xistence) Prozedur: Zahlung administrative Gebühr beim AA (350€ ) Antragstellung bei belgischer Botschaft Herkunftsland mit notwendigen Dokumenten Mit Visa D nach Belgien und Eintragung in der Gemeinde (A Karte) Info-Integration März 2019
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4. Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigem
Wer: Ehepartner (oder gesetzlich Zusammenlebend) Älter als 21 Jahre sein (es sei denn die Beziehung bestand vor Ankunft in Belgien, dann 18 Jahre Minderjähriges, unverheiratetes Kind Behindertes volljähriges unverheiratetes Kind Eltern von unbegleiteten Minderjährigen, die einen internationalen Schutz erhalten haben Bedingungen: Genügend + regelm. Einkommen (1 505,78 €) Genügend Wohnraum (Registrierter Mietvertrag) Krankenversicherung (Bescheinigung Krankenkasse) Beweis, dass man Familienmitglied ist Beweis, dass man keine Gefahr für die öffentliche Ordnung ist Beweis, dass man keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit ist Prozedur: Zahlung administrative Gebühr (200€) beim AA Antragstellung bei Belgischer Botschaft im Herkunftsland mit notwendigen Dokumenten Mit Visa D nach Belgien und Eintragung bei der Gemeinde (A Karte) Normale max. Bearbeitungsfrist: 9 Monate Gilt nicht bei FZ mit Personen, die internationalen Schutz erhalten haben + Antrag innerhalb des Jahres nach Zuerkennung dieses Schutzes gestellt wird Info-Integration März 2019
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III Zurückkehren Programm der freiwilligen Rückkehr:
Hilfsprogram für Migranten, die sich freiwillig entscheiden in ihr Heimatland zurück zu kehren Finanzierung Rückreise Prämie (250€/Erwachsener+125€/Kind) Hilfe zur Existenzgründung Nicht für alle 700€ bis 1500€ Zusätzliche Hilfen für Menschen in prekären Situationen (Kranke, Alleinerziehende,…) Info-Integration März 2019
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VI Anmerkungen Papierlosigkeit
- In Belgien besteht Unterrichtspflicht für alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, auch für Papierlose. Auch papierlose Kinder haben ein Recht ihr Diplom zu erhalten. Festnahme von papierlosen Kindern auch in der Schule erlaubt, allerdings nicht während der Unterrichtszeit und nur, wenn Direktion vorher informiert wird und die Polizisten in Zivil auftreten. Papierlose Minderjährige können eine Lehre machen und dürfen sie auch beenden, auch wenn sie dann volljährig sind. Papierlose haben kein Recht auf Sozialhilfe und kein Recht zu arbeiten. Sie haben allerdings Recht auf medizinische Versorgung (via ÖSHZ) Info-Integration März 2019
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Reisen : Reisen für max. 3 Monate möglich innerhalb Schengen Zone mit
• gültigen elektronischen Aufenthaltstitel eines EU Staates • gültigem Reisepass Besitzt man keinen elektronischen Aufenthaltstitel, muss ein Visum beantragt werden. Ausnahme: Schulreisen (Kinder unter 12 Jahren erhalten keinen elektronischen Ausweis), wenn • Aufenthaltsrecht in einem EU Staat • Pass • Begleitperson (Lehrer) ist im Besitz einer Nominativen Reiseliste (EU Formular mit Angaben zu den Schülern, zum Reiseziel,…) Wenn ein Kind keinen Pass besitzt aber ein Aufenthaltsrecht in Belgien hat, muss diese Liste ein Foto des Schülers erhalten und muss vom Ausländeramt in Brüssel genehmigt werden. (Ansprechpartner im Ausländeramt: Herrn Frédéric Dupont Tel. 02/ (Fax: 02/ ; Info-Integration April 2017
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Medizinische Hilfe Arbeiten? Asylbewerber: Fedasil
Papierlose: Dringende Medizinische Hilfe via ÖSHZ (wenn keine Krankenversicherung) Orange Karte-9ter: ÖSHZ Menschen mit Aufenthaltsrecht: Krankenkasse Arbeiten? Papierlose: dürfen nicht arbeiten Orange Karte: dürfen nicht arbeiten (außer Familienangehörige von EU Bürgern und Asylbewerber nach 4 Monaten Prozedur CGRA) Menschen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht: dürfen arbeiten (ohne Arbeitserlaubnis) Menschen mit befristetem Aufenthaltsrecht: dürfen in den meisten Fällen arbeiten Ob jemand arbeiten darf oder nicht, steht auf dem Aufenthaltstitel („Permis unique“), seit Januar 2019 Info-Integration März 2019
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