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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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Präsentation zum Thema: "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Grundwissen Mitarbeitende

2 Ziele von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Ihre Gesundheit und das Vermeiden von... Kosten Unfällen Worum geht es bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? Zunächst geht es darum, die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten und zu schützen. Es geht also um Ihre eigene Gesundheit. Ihre Gesundheit kann durch Unfälle oder Krankheiten beeinträchtigt werden. Bei Unfällen und Krankheiten können wir oft für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten. Dies verursacht beim Arbeitgeber grosse Aufwände und Kosten. Mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden Kosten eingespart. Krankheit oder Unfälle schränken uns auch in unserer Freizeit ein und wir können während der Heilungsphase bspw. keinen Sport mehr treiben, keine Freunde mehr besuchen oder nicht in die Ferien reisen. Sicherheit, am Arbeitsplatz und ausserhalb des Betriebs, sichert deshalb auch die eigene Freizeit. Nicht zuletzt sind Arbeitgebende und Arbeitnehmende vom Gesetz her verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu schützen. Mit der systematischen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommen wir diesen Pflichten nach. Gesetzesverstössen Krankheiten Einführung Mitarbeitende

3 Wie kommt es zu einem Unfall?
Organisatorische Ursachen Zeitnot, Eile Überlastung fehlende Anweisung fehlende Kontrolle Wie kommt es zu einem Unfall? Unfall Technische Ursachen Gefahrstellen Defekte Maschinen und Arbeitsmittel Möchten wir Unfälle vermeiden, ist es wichtig zu erkennen, wie es zu einem Unfall kommt und was dessen Ursachen sind. Wir können drei Arten von Ursachen unterscheiden: technische, organisatorische und personenbezogene Ursachen. Kurz „TOP“. Technische Ursachen beziehen sich einerseits auf Gefahrenstellen in der Arbeitsumgebung, z.B. Stolperstellen, Absturzstellen oder defekte Werkzeuge. Aber auch defekte Arbeitsmittel wie z.B. Leitern mit gebrochenen Sprossen, Maschinen mit defekter elektrischer Isolierung oder defekte Handschuhe können zu Unfällen führen. Manchmal geschehen Unfälle, weil man überlastet ist und versucht, seine Arbeit so schnell wie möglich auszuführen. Wer kennt das nicht: man pressiert und schon passiert das Unglück. Zeitnot und Überlastung gehören zu den organisatorischen Ursachen. Wer ständig zu viel Arbeit hat, muss sich immer beeilen. Weitere organisatorische Ursachen sind fehlende Anweisung oder Schulung. Man muss die Sicherheitsregeln ja zuerst kennen und wissen wie man sicher arbeiten kann – sicheres Arbeiten ist nicht immer selbstverständlich. Sicherheitsregeln sind für die Gesundheit aller Beteiligten wichtig. Deshalb muss ihre Einhaltung immer wieder kontrolliert und durchgesetzt werden. Mangelnde Sorgfalt oder eine durchgezechte Nacht mit der entsprechenden Übermüdung können auch Unfallursachen sein. Eine Ablenkung, ein kurzer Moment Unaufmerksamkeit reichen oft aus, damit etwas schief geht. Solche Ursachen nennen wir personenbezogene Ursachen. Bei einem Unfall ist meist nicht nur eine einzige Ursache im Spiel. In der Regel führt eine Verkettung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Ursachen zum Unglück. Personenbezogene Ursachen mangelnde Sorgfalt Ablenkung Übermüdung, Drogen,... Einführung Mitarbeitende

4 Einführung Mitarbeitende
Das Eisbergprinzip 1 Unfall mit Todesfolge 10 Invaliditätsfälle 1000 Unfälle 10’000 Sachschäden 100’000 Ereignisse Möchten wir Unfälle vermeiden, ist es wichtig zu sehen wo mit Prävention angefangen werden kann. Die Unfälle mit Arbeitsausfall sind nur die Spitze des Eisbergs. Der grösste Teil des Eisbergs besteht aus den Ereignissen, bei denen nichts passiert und man einfach Glück gehabt hat. Man nennt diese Ereignisse auch Beinahe-Unfälle. Damit unser Eisberg kleiner wird und weniger Unfälle geschehen, ist es nicht möglich einfach die Spitze abzuschneiden. Denn sobald diese weg ist, taucht wieder ein neues Stück auf. Möchten wir Unfälle vermeiden, ist es wichtig, dass wir uns mit präventiven Massnahmen auf die Ereignisse konzentrieren. Einführung Mitarbeitende

5 Einführung Mitarbeitende
Fehlzeiten Fehlzeiten BU: Berufsunfälle NBU: Nichtberufsunfälle BK: Berufskrankheit Krank: Allgemeine Kr [Füllen Sie die Fehlzeiten Ihres Betriebs ein. (Rechtsklick auf das Diagramm und dann auf «Daten bearbeiten» klicken).] Einführung Mitarbeitende

6 Einführung Mitarbeitende
Konsequenzen, Kosten Konsequenzen Sanktionen (Prämienanpassung) Regress der Versicherung Strafanzeige (Bussen, Geldstrafe, Freiheitsstrafe) Kosten 1 Ausfalltag kostet ca. Fr bis 1'000.-- Direkte Kosten: Lohnkosten, Prämien Indirekte Kosten: Arbeitsunterbrechung, Erste-Hilfe, Administration, Ereignisabklärung, Umsatzeibussen, Imageschaden, … Was geschieht aber, wenn Arbeitnehmende aber auch Arbeitgebende ihre rechtlichen Pflichten nicht einhalten? Wenn ein Unfall oder ein Sachschaden entsteht und es stellt sich heraus, dass sich jemand nicht an die Sicherheitsregeln gehalten hat, kann die Versicherung die Kosten für die Behebung des Schadens vom Schuldigen zurück fordern. Dies heisst im Fachjargon Versicherungsregress. Das kann sehr teuer werden! Daneben muss auch mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Als Folge drohen Bussen, Geld- oder Feiheitsstrafen. (Siehe z.B. SBA140) Bei einem Unfall mit Arbeitsausfall entstehen beim Arbeitgeber, wie schon erwähnt, Kosten. Ein Ausfalltag kostet dem Betrieb im Schnitt 600.– bis 1‘000.– Franken. Diese entstehen aus den Kosten für einen Ersatz, Extraaufwand für die Umtriebe oder Verzögerungen usw. Bei häufigen Unfällen im Betrieb droht die Unfallversicherung mit Prämienerhöhung. In unserem Betrieb hatten wir im letzten Jahr XXX (die entsprechenden Zahlen ihres Betriebs einsetzen) Ausfalltage. Das hat uns XXX (die entsprechenden Zahlen ihres Betriebs einsetzen) Franken gekostet! Diesen Betrag müssen wir zuerst erwirtschaften, bevor wir Gewinn machen oder ihnen höhere Löhne bezahlen können! Einführung Mitarbeitende

7 Rechtliche Anforderungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zum Schutze der Gesundheit alle Massnahmen zu treffen. Er sorgt für Sicherheit Ergonomie Hygiene angepasste Beanspruchungen Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterstützen: Weisungen befolgen Sicherheitsregeln befolgen Schutzausrüstungen, Sicherheitseinrichtungen verwenden Mängel unverzüglich beheben oder melden Sich nicht in gefährlichen Zustand versetzen (Alkohol oder Drogen) Arbeitgebende und Arbeitnehmende haben Pflichten, die in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen festgehalten sind. Arbeitgebende sind verpflichtet zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle notwendigen Massnahmen zu treffen. Jeder Vorgesetzte ist verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden sicher arbeiten. Wo Schutzmassnahmen notwendig sind, leitet er die Mitarbeitenden an und kontrolliert die Einhaltung der Massnahmen. Mit der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplatz, Anlagen, Geräten und Werkzeugen sollen ungünstige körperliche Belastungen vermieden werden. Mit der Hygiene sollen schädliche Umgebungseinflüsse wie Lärm, Staub, chemische Stoffe in der Luft usw. vermieden werden. Die Arbeit soll so organisiert werden, dass keine übermässige Beanspruchung oder einseitige Beanspruchungen entstehen. Übermässige Beanspruchung entsteht z.B. durch das Heben und Tragen von schweren Lasten. Einseitige Belastungen entstehen z.B. durch die immer gleichen Bewegungen. Aber auch die Arbeitnehmenden, also Sie, haben bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz rechtliche Pflichten: Sie müssen die Weisungen des Arbeitgebers bzw. der Vorgesetzten befolgen. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften beachten, d.h. Schutzausrüstungen tragen und Sicherheitseinrichtungen benutzen. Sie müssen Sicherheitsmängel unverzüglich beheben oder wenn das nicht geht, die Gefahrenstelle markieren und den Mangel melden. Sie dürfen nicht in einem Zustand arbeiten, z.B. mit Alkohol oder Drogen, der sie oder andere gefährdet. Arbeitgeber Arbeitnehmer Einführung Mitarbeitende

8 Wir setzen die Branchenlösung um...
. . . und entwickeln uns stetig weiter Ziele setzen Gefahren und Belastungen ermitteln Schulung In unserem Betrieb wird Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit Hilfe der Branchenlösung organisiert. Damit sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz systematisch verbessert werden und die rechtlichen Auflagen eingehalten werden. Die wichtigsten Elemente der Branchenlösung sind: Die Gefährdungsermittlung: damit werden alle Gefährdungen im Betrieb systematisch erfasst. Die Umsetzung der aus der Gefährdungsermittlung abgeleiteten Massnahmen, um die Gefährdungen zu minimieren oder einen besseren Schutz zu gewährleisten. Eine Erfolgskontrolle, welche prüft ob die Sicherheitsmassnahmen auch funktionieren und die angestrebten Ziele erreicht werden. Und das jährliche Setzen neuer Ziele damit wir uns ständig weiter verbessern können. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist die Schulung aller Mitarbeitenden. Nur wenn alle wissen was zu tun ist und Sie sich an die Regeln halten, können wir Ihre Sicherheit gewährleisten und Ihre Gesundheit schützen. Wirksamkeit kontrollieren Massnahmen umsetzen Einführung Mitarbeitende

9 Ihr Ansprechpartner: der Vorgesetzte oder der Sibe
Betrieb Aufgaben des Sibe koordinieren informieren unterstützen, beraten kontrollieren Geschäfts-leitung Kader Sibe Mitarbeiter Eine zentrale Person ist der Sibe. Er ist der Ansprechpartner im Betrieb für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bei uns ist es Frau XXX / Herr YYY / bin ich (zutreffendes einsetzen). Der Sibe ist die zentrale Stelle für alle Belange der Arbeitssicherheit. Er hat deshalb Kontakt zur Geschäftsleitung, zu den Vorgesetzten aber auch zu allen Mitarbeitenden. Er pflegt aber auch Kontakte zu Stellen ausserhalb des Betriebs, d.h. zur Trägerschaft der Branchenlösung und gegebenenfalls auch zu den Behörden. Der Sibe berät die Geschäftsleitung und die Vorgesetzten in Sachen Arbeitssicherheit. Er koordiniert im Betrieb die Aktivitäten in diesem Bereich. Er informiert und unterstützt Geschäftsleitung, Vorgesetzte und Mitarbeitende. Und er kontrolliert auch, ob die Arbeitssicherheit richtig umgesetzt wird. Die Hauptverantwortung für die Arbeitssicherheit liegt aber beim Arbeitgeber! Arbeitgeberfunktionen nimmt jeder Vorgesetzte wahr, der weisungsbefugt ist, der Aufträge erteilt oder hätte erteilen müssen. Aber auch Sie, alle Mitarbeitenden müssen in Ihrem Bereich die Verantwortung für sicheres Arbeiten übernehmen und mittragen. Wenn Sie ein Anliegen oder ein Vorschlag betreffend Arbeitssicherheit oder einen Hinweis auf eine Gefährdung im Betrieb haben, wenden sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder den Sibe! externe Spezialisten Branchenlösung Behörden Einführung Mitarbeitende

10 Gefahren und Belastungen in unserem Betrieb
Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen (Dächer, Steigzonen, Gerüste, Leitern usw.) Arbeiten mit PSAgA Arbeiten in Gräben, Schächten, Gruben Abstürzende Lasten vom Regal oder Kran Stromschlag Lastentransport mit Handhubwagen, Stapler Gefährliche Chemikalien Asbesthaltige Baustoffe, Materialien Heben und Tragen von schweren Lasten Füllen Sie die Liste aus und besprechen Sie diese mit den Mitarbeitenden. Oder noch besser, tragen Sie mit ihren Teilnehmenden die Gefahren und Belastungen in ihrem Betrieb zusammen. Vielleicht lernen Sie neue Gefahren in ihrem Betrieb kennen. Einführung Mitarbeitende

11 Lebenswichtige Regeln, die für alle verbindlich sind:
Keine Improvisationen. Absturzkanten sichern. Sichere Arbeitsgerüste einsetzen. Täglich Gerüste kontrollieren. Bodenöffnungen und Dachöffnungen sichern. Wandöffnungen sichern. Leitern richtig einsetzen. Immer mit FI-Schutz. Vor Asbest-Staub schützen. Schutzausrüstung tragen. Einführung Mitarbeitende

12 Weitere betriebliche Regeln ...
Ergänzen Sie die Liste vor der Schulung mit Regeln, die in Ihrem Betrieb gelten und besprechen Sie diese mit den Mitarbeitenden. Die folgenden Regeln müssen in unserem Betrieb von allen unbedingt eingehalten werden! Krananlagen dürfen nur durch geschulte Mitarbeiter bedient werden. Führen Sie gegebenenfalls die Regeln detailliert aus. Stapler dürfen nur durch Mitarbeiter mit einem gültigem Stapler-Fahrausweis bedient werden. Führen Sie gegebenenfalls die Regeln detailliert aus. ... Es ist mir wichtig, dass alle diese Regeln einhalten. Wer diese Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Bei uns sehen die Konsequenzen wie folgt aus... Führen Sie hier die Konsequenzen aus Einführung Mitarbeitende

13 Einführung Mitarbeitende
Notfall Mit Hilfe des Notfallzettels können Sie folgende Fragen beantworten: Mit welcher Telefonnummer erreiche ich die Feuerwehr? Wo ist das Telefon? Wie erkenne ich, dass es im Haus brennt und ich evtl. raus sollte? Wo ist der nächste Fluchtweg? Und was mache ich, wenn ich draussen bin? Was mache ich, wenn mein Kollege plötzlich stark an der Hand blutet? Wie erreiche ich die Sanität? Verteilen Sie den Notfallzettel ihres Betriebes an alle Anwesenden und wenn nötig auch Papier und Bleistift. Überall im Hause finden Sie den Notfallzettel, den ich soeben ausgeteilt habe. Darauf sind die wichtigsten Informationen, die Sie im Fall eines Notfalls wissen müssen. Bitte beantworten Sie nun mit Hilfe des Notfallzettels die folgenden Fragen: Mit welcher Telefonnummer erreiche ich die Feuerwehr? Wo ist das nächste Telefon? Wie erkenne ich, dass es im Haus brennt und ich raus sollte? Wo ist der nächste Fluchtweg? Und was mache ich, wenn ich draussen bin? Was mache ich, wenn mein Kollege plötzlich ganz stark aus der Hand blutet? Wie erreiche ich die Sanität? Besprechen Sie mit den Anwesenden die Lösung der Aufgabe. Einführung Mitarbeitende

14 Einführung Mitarbeitende
Notfall Fluchtwege jederzeit frei begehbar halten. Fluchtwege im eigenen Bereich merken. Notausgänge jederzeit ohne Hilfsmittel öffnen können. Bei Ereignis Ruhe bewahren und Anweisungen befolgen. Bei Evakuation Sammelplatz aufsuchen und dort bleiben. Nehmen Sie ihren Flucht- und Rettungsplan! Fluchtwege erlauben uns im Notfall, z.B. bei einem Brand, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen. Sie sind als Rettungswege für uns, aber auch für die Feuerwehr wichtig, um ins Gebäude zu gelangen, Personen zu retten und ein Feuer zu löschen. Notfälle sind nicht vorhersehbar und können jederzeit eintreten. Deshalb müssen Fluchtwege und Notausgänge immer frei gehalten werden. Jeder soll sich schon jetzt den Fluchtweg von seinem Arbeitsplatz merken. In der Hektik des Notfalls ist es viel schwieriger den schnellsten Fluchtweg zu finden. Falls einmal ein Ereignis eintritt: Ruhe bewahren und die Anweisungen befolgen. Bei Evakuation, also wenn alle das Gebäude verlassen müssen, besammeln wir uns am Sammelplatz. Der befindet sich dort und dort (geben Sie den Ort ihres Sammelplatzes bekannt). Es ist wichtig, dass sich alle Personen – Mitarbeitende und Kunden – beim Sammelplatz einfinden. Nur so können wir feststellen, ob sich im Notfall niemand mehr im Gebäude befindet. Einführung Mitarbeitende

15 Einführung Mitarbeitende
Jugendarbeitsschutz Jugendliche ab 15 Jahren dürfen «Gefährliche Arbeiten» im Rahmen der beruflichen Grundbildung ausführen, sofern diese im Bildungsplan aufgeführt sind. Gefährliche Arbeiten: Manuelles Bewegen von Lasten, Heben und Tragen Gehör schädigender Lärm Erhebliche Brand- oder Explosionsgefahr Asbestfasern in der Atemluft Umgang mit Maschinen Arbeitsplätze mit Absturzgefahr (Komplette Liste im Anhang 2 zum Bildungsplan) Ziffer Gefährliche Arbeit (Bezeichnung gemäss SECO-Checkliste) 3a Arbeiten, welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlich objektiv übersteigen: Manuelles Bewegen von Lasten: Ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen / Heben und Tragen 4c Arbeiten, die mit gehörgefährdendem Lärm verbunden sind 4 i Arbeiten mit nichtionisierender Strahlung: Sonnenexposition 5a Arbeiten mit erheblicher Brand- oder Explosionsgefahr 5c Arbeiten mit Gasen, Dämpfen, Nebeln und brennbaren Feinstäuben 6a Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Sätze[1] bzw. H-Sätze[2] eingestuft oder gekennzeichnet sind: 2. Sensibilisierung durch Einatmen möglich (R42 / H334) 3. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (R43 / H317) [1] Vgl. Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 (AS , , , , , , , ) [2] Vgl. die in Anhang 2 Ziffer 1 der Chemikalienverordnung vom 5. Juni 2015 (SR ) genannte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 6c Arbeiten, bei denen Asbestfasern in die Atemluft freigesetzt werden können 8a Arbeiten mit Arbeits- / Werkgegenständen, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder wegen mangelnder Erfahrung oder Ausbildung nicht erkennen oder nicht abwenden können: 1. Werkzeuge, Ausrüstungen, Maschinen: Trennscheibe 2. Technische Einrichtungen und Geräte: Hubarbeitsbühnen 8d Arbeiten mit Teilen, welche gefährliche Oberflächen besitzen 9a Arbeiten an einem Ort ohne das gesicherte Umfeld eines räumlich abgegrenzten, normalen, ständig eingerichteten, festen Arbeitsplatzes bei einem Arbeitgeber: Bauhaupt- und Ausbaugewerbe 9b Arbeiten in Bereichen mit herabstürzenden Gegenständen 10a Arbeiten mit Absturzgefahr: Arbeiten auf überhöhten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Einführung Mitarbeitende

16 Einführung Mitarbeitende
Mutterschutz Schwangerschaft und Berufstätigkeit lassen sich im Allgemeinen vereinbaren, sofern die Arbeitsbedingungen so angepasst werden, dass sie für die schwangere Frau und das ungeborene Kind nicht gesundheitsschädigend sind. Schwangerschaften sollen möglichst frühzeitig gemeldet werden, damit geeignete Massnahmen getroffen werden können. Gefährliche, bzw. belastende Arbeiten: Bewegen schwerer Lasten Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen Stösse, Erschütterungen oder Vibrationen Kälte, Hitze oder Nässe Physikalische Risiken (Lärm, Strahlung, Druck) Chemische Risiken, Biologische Risiken Wenn eine Schwangerschaft gemeldet wird, muss der Arbeitsplatz mit der Checkliste «Arbeitsplatzbeurteilung» beurteilt werden. Einführung Mitarbeitende

17 ... kann das bei uns passieren?
Fragen Sie die Anwesenden: Was läuft hier auf dem Bild schief? Fragen Sie dann: Kann sowas in unserem Betrieb auch vorkommen? Einführung Mitarbeitende

18 Besten Dank . . . für Ihre Aufmerksamkeit und die aktive Mithilfe zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes !


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