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Fenster zur Welt 3.3.2 BRD und DDR – zwei Staaten, zwei Systeme in der geteilten Welt Die Schülerinnen und Schüler können (...) (4) den Nahost-Konflikt.

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1 Fenster zur Welt 3.3.2 BRD und DDR – zwei Staaten, zwei Systeme in der geteilten Welt Die Schülerinnen und Schüler können (...) (4) den Nahost-Konflikt im Kontext der Dekolonisierung erläutern und bewerten (Dekolonisierung, Shoah, UN-Teilungsplan, Palästina, Israel) Herausforderungen/Schwierigkeiten: Wie reduziert man den Inhalt angemessen im Hinblick auf eine historische wie auch kategoriale Problemstellung? Wie verknüpft man den Inhalt mit der Sequenz zur BRD/DDR bzw. Kaltem Krieg sinnvoll (sachlogisch, für SuS nachvollziehbar, passend zur Sequenzplanung)? Arbeitsauftrag: Einigen Sie sich ausgehend vom vorliegenden Material darauf, welche prozessbezogenen Kompetenzen in einer Doppelstunde besonders geübt werden sollen und skizzieren Sie mögliche Aufgabenformate. (Vgl. Materialpool). Stellen Sie Ihre Ergebnisse im Plenum vor.

2 Problem Zeitliche Schwerpunktsetzung durch die Begriffe: Dekolonisierung, Shoah, UN-Teilungsplan, Palästina, Israel  Hintergründe des Nahost-Konflikt bis zur Gründung des Staates Israel

3 Das osmanische Reich Karte zum Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges, z.B. aus: David Nicolle: Die Osmanen, 170f.

4 Karte auf der Grundlage der Hussein-McMahon-Korrespondenz
z.B.: emics/Modern_World_History/Web_Page_Desig n_Project/1915- Hussein_McMahon_Correspondence.htm

5 Sykes-Picot-Abkommen 1916
Zwei Karten: einmal Karte zu Hussein-McMahon- Korrespondenz zum anderen zum Sykes-Picot- Abkommen: mics/Modern_World_History/Web_Page_Design _Project/1915- Hussein_McMahon_Correspondence.htm /sykes.gif

6 Ein neuer Faktor – die Balfour-Erklärung 1917

7 Völkerbundmandat 1920 mandat_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina

8 UN-Teilungsplan 1947 Teilungsbeschluss der Vereinten Nationen für Palästina vom 29. November 1947 (Resolution 181 (II)) TEIL I Künftige Verfassung und Regierung Palästinas A. BEENDIGUNG DES MANDATS, TEILUNG UND UNABHÄNGIGKEIT 1. Das Mandat für Palästina endet so bald wie möglich und in jedem Fall spätestens am 1. August Die Streitkräfte der Mandatsmacht werden schrittweise aus Palästina abgezogen, wobei der Abzug so bald wie möglich abzuschließen ist, in jedem Fall spätestens am 1. August Die Mandatsmacht unterrichtet die Kommission so lange wie möglich im Voraus von ihrer Absicht, das Mandat zu beenden und jedes Gebiet zu räumen. Die Mandatsmacht tut alles, um sicherzustellen, dass ein in dem Hoheitsgebiet des jüdischen Staates gelegenes Gebiet, einschließlich eines Seehafens und eines Hinterlandes mit ausreichenden Möglichkeiten für eine beträchtliche Einwanderung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in jedem Fall spätestens bis zum 1. Februar 1948 geräumt ist. 3. Zwei Monate nach Abschluss des Abzugs der Streitkräfte der Mandatsmacht, in jedem Fall spätestens am 1. Oktober 1948, entstehen in Palästina ein unabhängiger arabischer Staat und ein unabhängiger jüdischer Staat sowie das in Teil III dieses Plans vorgesehene internationale Sonderregime für die Stadt Jerusalem. Die Grenzen des arabischen Staates, des jüdischen Staates und der Stadt Jerusalem sind die in den Teilen II und III beschriebenen Grenzen.


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