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Programm Block I "Bund & Land„
13:00 Uhr Holzbau 2016 – Chancen für Zimmerer Begrüßung und Einführung durch Präsident Josef Schlosser 13:15 Uhr Aktuelles vom Zentralverband Baugewerbe aus Berlin Zahlen|Daten|Fakten zur Steuer-, Tarif-, und Sozialpolitik HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 13:45 Uhr Erstaunlich, was Holz kann! Hagen Maraun und Christoph Jost, proHolzBW GmbH, Ostfildern 14:15 Uhr Kaffeepause und Austausch unter Kollegen
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Programm Block II "Sicherheit & Prävention"
14:45 Uhr Erfolg durch Prävention – der Weg stimmt! HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:15 Uhr 'Sicherheit mit einem Griff' – so aktuell wie nie! Gerd Renz, stellvertretender Verbandspräsident, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:45 Uhr Mehr Sicherheit auf dem Dach: 'Partnercheck' & Präventionsanreize der BG Dipl.-Betriebsw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU Baden-Württemberg 16:15 Uhr Kaffeepause
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Programm Block III "Recht & Technik"
16:45 Uhr Arbeits- und Vertragsrecht für den Zimmereibetrieb Wo brennt’s? Assessor Bernhard Beck, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:15 Uhr Was bewegt sich in den Holzbau-Normen? Landesbauordnung, Brandschutz, Balkone und Terrassen, etc. Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:45 Uhr Und was jetzt noch offen ist – Ihre Fragen? HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 18:00 Uhr Ausklang beim Feierabendbier
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Holzbau 2016 – Chancen für Zimmerer
Josef Schlosser, Präsident, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Aktuelles vom Zentralverband Baugewerbe aus Berlin Zahlen|Daten|Fakten zur Steuer-, Tarif-, und Sozialpolitik HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Erstaunlich, was Holz kann!
Hagen Maraun und Christoph Jost, proHolzBW GmbH, Ostfildern
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Kaffeepause und Austausch unter Kollegen
Weiter geht‘s um 14:45 Uhr
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Programm Block II "Sicherheit & Prävention"
14:45 Uhr Erfolg durch Prävention – der Weg stimmt! HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:15 Uhr 'Sicherheit mit einem Griff' – so aktuell wie nie! Gerd Renz, stellvertretender Verbandspräsident, HOLZBAU Baden-Württemberg 15:45 Uhr Mehr Sicherheit auf dem Dach: 'Partnercheck' & Präventionsanreize der BG Dipl.-Betriebsw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU Baden-Württemberg 16:15 Uhr Kaffeepause
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Erfolg durch Prävention – der Weg stimmt!
HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg
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'Sicherheit mit einem Griff' – so aktuell wie nie!
Gerd Renz, stv. Verbandspräsident, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Mehr Sicherheit auf dem Dach: 'Partnercheck' & Präventionsanreize der BG BAU
Dipl.-Betriebsw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Weitere Aktionen Starter-Paket für die Innungen zugesendet
Berichte im Mitteilungsblatt Fotowettbewerb bis Ende Oktober: Teilnahme noch möglich! Schulungen „Sicherheit mit einem Griff“-Ordner Mitarbeiterschulungen Anerkennung als Maßnahme für BG-Betreuung
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Neue Idee zur Unfallprävention
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Partner-Check Idee: Bei der Zusammenarbeit tragen alle miteinander und füreinander Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Sicherheit und Unfallvorbeugung am Arbeitsplatz. Alle achten darauf, ob sie selbst und die Kollegen ausreichend geschützt sind und bekanntes Regelwerk und vorbeugende Maßnahmen eingehalten werden. Unabhängig von der Position im Unternehmen! Ausgearbeitet bei SCHLOSSER® Infoblatt für Mitarbeiter, durch Unterschrift eine Vereinbarung
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Partner-Check Wo wird der Partner-Check angewendet?
Natürlich immer und überall! Insbesondere gilt der Partner-Check für: - die Fahrt zur Baustelle - das Betreten der Baustelle - bei der Nutzung von Hebe- und Staplerbühnen - bei der Nutzung von Leitern
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Partner-Check Was gehört dazu?
Das Wichtigste ist ein wacher Blick, vorausschauendes Denken und Handeln sowie ein Bewusstsein für Gefahrenquellen. Es wird auf folgendes geachtet: - geeignete Arbeitskleidung - intakter Helm und intaktes Sicherheitsschuhwerk - richtiges Anlegen von Personen- und Sicherungsgurten - bei mir selbst und bei meinen Kollegen
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DAHER: DRAN BLEIBEN! Entwicklung der Unfallzahlen
BG BAU meldet am Rekordtief bei Arbeitsunfällen Arbeitsunfälle auf den Baustellen 2014 Im Vergleich zum Vorjahr Rückgang um 1,4 Prozent und ein Minus von gut 16 Prozent seit den letzten zehn Jahren Unfallquote je Vollarbeiter - 16,6 Prozent gegenüber 2004 Zitat:“Beispiele für Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung waren und sind über Jahre laufende Präventionskampagnen wie „Absichern statt Abstürzen“… DAHER: DRAN BLEIBEN!
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Präventionsanreize der BG BAU
Investitionen in bestimmte unfallverhütende Produkte oder gesundheitserhaltende Maßnahmen fördert die BG BAU mit Prämien. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können in Ihrem Betrieb weiter reduziert werden. Die BG BAU zahlt Ihnen einen Teil Ihrer Kosten mittels Prämie zurück. Informationen unter
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Präventionsanreize der BG BAU
Die BG BAU fördert die Anschaffung sicherheitsrelevanter Betriebsmittel. Neu im Förderkatalog: Bautreppen Defibrillator Entstauber Kabelortungsgerät Gehörschutz Treppenläufe für Arbeitsbühnen Tritte, Arbeits- und Kleinstpodeste
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Präventionsanreize der BG BAU
Weitere geförderte Produkte: Seiten- und Rückfahrkameras Abbruchhammer mit Absaugung Kompakte Hubarbeitsbühnen Montage-Schutzgeländer für Gerüste Akku-Pendelsäbelsägen Eintreibgeräte mit Einzelauslösung Rückentraining und viele mehr… Katalog unter
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Präventionsanreize der BG BAU
Antragstellung im Internet bei jedem Produkt extra Ampel zeigt Verfüg- barkeit der Fördermittek an.
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Kaffeepause Bis 16:15 Uhr
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Programm Block III "Recht & Technik"
16:45 Uhr Arbeits- und Vertragsrecht für den Zimmereibetrieb Wo brennt’s? Assessor Bernhard Beck, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:15 Uhr Was bewegt sich in den Holzbau-Normen? Landesbauordnung, Brandschutz, Balkone und Terrassen, etc. Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 17:45 Uhr Und was jetzt noch offen ist – Ihre Fragen? HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg 18:00 Uhr Ausklang beim Feierabendbier
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Arbeits- und Vertragsrecht für den Zimmereibetrieb Wo brennt’s?
Assessor Bernhard Beck, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Gesetzliche Neugestaltung des BGB Bildungszeitgesetz Mautpflicht
Die Themen Gesetzliche Neugestaltung des BGB Bildungszeitgesetz Mautpflicht Beschäftigung von Asylanten
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Neuerungen für den Zimmereibetrieb
Grundsatz der Vertragsfreiheit BGB und VOB sind nur Leitbilder. aber: Verbraucherschutz Die Vereinbarung der VOB/B ist mit Verbrauchern nicht mehr möglich. gesetzliche Widerrufsvlehrung
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Gesetzgeber überarbeit das BGB:
Vertragsrecht Weitere Entwicklung Gesetzgeber überarbeit das BGB: Verbraucherrecht wird erneut neu geregelt Ingenieurvertragsrecht (neu) Architektenvertrag (neu) Zahlung, Kündigung, Abnahme, Weisungsrecht des Auftraggebers………….(neu)
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Wird alles noch heftig diskutiert –dauert wahrscheinlich bis 2017
Vertragsrecht Wird alles noch heftig diskutiert –dauert wahrscheinlich bis 2017 aber: Es besteht dringender Regelungsbedarf – auch für Zimmereibetriebe für die Rechtslage bei Einbau von Lieferanten gelieferten Materials.
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Rückbau, Wiedereinbau, etc…..
Vertragsrecht Auf Grund von EU-Rechtsprechung haftet der Händler derzeit nicht für Mangelfolgeschäden bezüglich mangelhaften Materials. Der Händler ist nur zur Lieferung neuen Materials verpflichtet, haftet aber nicht z.B. für Gerüst, Kosten, Rückbau, Wiedereinbau, etc…..
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Vertragsrecht Mehrere Fälle bei Zimmereibetrieben in BaWü - Fassadenplatten, Ziegel, Dachfenster Achtung: Garantie ist nicht Gewährleistung. Gesetzgeber ist aktuell an der Formulierung der Erweiterung der Haftung auch für Mangelfolge- Schäden „dran“.
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- Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um 1.100km
Mautausweitung - Absenkung von 12t auf 7,5t zGG - Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um km Weitere Informationen:
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Mautausweitung Mautpflichtige Gewichtsklasse ab 01.Oktober 2015 - 7,5t zGG (bis 7,49 t mautfrei) Fahrzeug oder Fahrzeugkombination Übliche Fahrzeuge der Zimmereibetriebe sind zum Transport von Gütern oder zum Werkverkehr bestimmt -mautpflichtig - keine Handwerkerausnahmeregelung
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Mautausweitung Sonderfälle Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (maßgeblich ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren) ist nicht mautpflichtig, aber: Wird sie in diesem Zusammenhang a u c h für den Güterkraftverkehr eingesetzt, zählt dies als Kombination Bei Überschreitung der 7,5t Grenze = Mautpflicht!
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Mautausweitung Konkret: Ein Lkw mit 7,4 t zzgl. selbstfahrende Maschine ist nicht mautpflichtig, wenn der Lkw nur zum Ziehen der Maschine verwendet wird, zulässig, auch wenn zusätzlich Werkzeuge transportiert werden. Mautpflichtig aber dann, wenn a u c h Material transportiert wird, da dann a u c h Gütertransport vorliegt.
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Mautausweitung Methoden der Mauterfassung - Meldung über das Internet (bis zu 3 Tagen im Voraus) - Meldung über Terminals in Raststätten und Tankstellen nur noch bedingt geeignet, da kein flächendeckendes Netz besteht - Einbau einer On Board Unit (OBU) Registrierung von Fahrzeug und Benutzer bei Toll Collect ,
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Mautausweitung Ausweitung des Streckennetzes Ausweitung des Streckennetzes um 1.100km Aktuelles Streckennetz u.a.
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Bildungszeitgesetz BW
Seit 01. Juli 2015 haben Arbeitnehmer (AN) in Baden-Württemberg einen gesetzliche Anspruch auf Bildungszeit gegenüber dem Arbeitgeber (AG). In dieser Zeit sind sie vom AG freizustellen und erhalten weiter ihre Vergütung. Die Kosten der Bildungsmaßnahme selbst trägt der AN.
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Bildungszeitgesetz BW
Einzelheiten - Maßgeblich ist der Arbeitsort. Sofern dieser in BW ist, besteht der Anspruch des AN - Wartezeit: Der Anspruch entsteht erstmalig nach moantigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses - Bildungsmaßnahme darf nur in einer anerkannten Bildungseinrichtung wahrgenommen werden
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Bildungszeitgesetz BW
Der Anspruch besteht i. H. v. 5 Tage innerhalb eines Kalenderjahres bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung (5 Tage) entsprechend vermindert bei Teilzeitbeschäftigung. Der Anspruch gilt nur für das Kalenderjahr (wird nicht übertragen). Bei Krankheit während des Bildungsurlaubs verfällt der Urlaubsanspruch nicht (bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung. Bei Azubi und dualen Studenten besteht der Anspruch von 5 Tage für die gesamte Ausbildungs-/Studienzeit.
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Bildungszeitgesetz BW
Voraussetzungen: Der AN muss dann Anspruch spätestens 8 Wochen für Antritt des BiU schriftlich geltend gemacht haben. Ablehnung nur möglich bei zwingenden betrieblichen Interessen. Wichtig: Der AG muss spätestens 4 Wochen vor Antritt des BiU schriftlich Stellung nehmen, sonst gilt der BiU als genehmigt.
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Bildungszeitgesetz BW
Zwingende betriebliche Erfordernisse Wenn im Betrieb zum Stichtag 01. Januar weniger als Personen (ohne Azubi) beschäftigt waren. Wenn 10% der im Betrieb Beschäftigten bereits in diesem Kalenderjahr BiU genommen haben.
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Beschäftigung von Asylanten
Asylbewerber (A) und geduldete Personen (gP) dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Ausländerbehörde eine Tätigkeit aufnehmen. Dies muss in der Bescheinigung zur Aufenthaltsgestattung oder Duldung vor Aufnahme einer Tätigkeit (Tätigkeit erlaubt, mit Zustimmung erlaubt, nicht erlaubt) vermerkt werden.
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Beschäftigung von Asylanten
Beschäftigungsmöglichkeiten in vielfältiger Art Arbeitnehmer Auszubildende Praktikanten eingliederungsmaßnahmen und Vieles mehr
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Beschäftigung von Asylanten
A und gP haben generell ein Wartefrist von 3 Monaten gP n i c h t für die, von der BA nicht zustimmungs- pflichtigen Verfahren -s. vorige Folie. BA prüft, ob genügend Arbeitsnehmer auf den deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen- Vorrangprüfung . Diese Prüfung entfällt bei Engpassberufen oder, wenn er sich länger als 16 Monat ununterbrochen in der BRD aufhält.
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Beschäftigung von Asylanten
Haben eine Aufenthaltserlaubnis und damit uneingeschränkten Zugang zum ArbeitsmarktAsylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Betrieb müssen hier k e i n e Besonderheiten beachten.
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Beschäftigung von Asylanten
Schriftliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Erfahrungen aus der Praxis der Zimmereibetriebe: Völlig unterschiedlich, je nach Arbeitsamtsbezirk.
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Was bewegt sich in den Holzbau-Normen
Was bewegt sich in den Holzbau-Normen? Landesbauordnung, Brandschutz, Balkone und Terrassen, etc. Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Und was jetzt noch offen ist – Ihre Fragen?
HGF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HOLZBAU Baden-Württemberg
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Wo finde ich die Vorträge zum Downloaden?
Auf der Internetseite
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Wo finde ich die Vorträge zum Downloaden?
Login Benutzername: zi Kennwort: sechsstellige Unternehmenszahl falls Sie es nicht parat haben, kurz anrufen unter
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Wo finde ich die Vorträge zum Downloaden?
Auf der Internetseite
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Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
HOLZBAU Baden-Württemberg Hellmuth-Hirth-Straße 7 73760 Ostfildern Tel.: Fax: Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
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