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Schiedsgerichtsbarkeit

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Präsentation zum Thema: "Schiedsgerichtsbarkeit"—  Präsentation transkript:

1 Schiedsgerichtsbarkeit
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Schiedsgerichtsbarkeit Einführung: Alternative Streitbeilegungsmechanismen 1. / 2. Einheit, am 5.3 /

2 Was ist alternative Streitbeilegung?
“Alternative Dispute Resolution” – ADR Alternative zu „klassischem“ staatlichen Gerichtsverfahren Charakteristika staatlicher Gerichtsverfahren: oftmals lange Dauer, sehr aufwendig umfassendes Beweisverfahren, mündliche Einvernahme von Zeugen begründetes Urteil Möglichkeit, das Urteil in mehreren Instanzen zu bekämpfen aber: eingeschränkte internationale Vollstreckbarkeit (in Drittstaaten)

3 Formen alternativer Streitbeilegung
Schiedsgerichtsbarkeit Beschleunigte Verfahren Early Neutral Evaluation Verhandlungen („Negotiations“) Mediation Schlichtung („Conciliation“) Erleichterte Konfliktlösung („Dispute Facilitation“) Eilschiedsrichter „Mini-Prozess“ „Rented Judge“ System

4 Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?
Form der Streitbeilegung, bei der die Parteien meist Schiedsrichter ihres Vertrauens benennen können, die dann über alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Vertrag entscheiden können Streit wird final von einem oder mehreren Schiedsrichtern entschieden Kein formalistisches Gerichtsverfahren Voraussetzungen – faires Verfahren

5 Wirkung des Schiedsspruchs
§ 607 ZPO: „Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.“ Limitierte gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit Aber: Vorteile hinsichtlich Vollstreckbarkeit – New Yorker Konvention

6 Was sind „beschleunigte Verfahren“?
Auch so genannte „beschleunigte Verfahren“ (expedited procedures) enden mit einem vollstreckbaren Schiedsspruch Strikte Fristen für Parteien und Schiedsrichter – oftmals keine Möglichkeit zur Fristerstreckung Strikte Fristen für die Erlassung des Schiedsspruchs, zB 6 Monate Meist: Einzelschiedsrichter Beschränkung bestimmter prozessualer Schritte Verkürztes / eingeschränktes Beweisverfahren Oftmals nur elektronische Kommunikation Schriftliche Zeugenaussagen vs Schiedsverhandlung?

7 Nachteile beschleunigter Verfahren
Funktioniert nicht bei nicht kooperativen Parteien Keine Zeit, um Sachverständige zu involvieren Schwierig, erfahrene Schiedsrichter mit genügend Zeit zu finden Einschränkungen in Hinblick auf die Präsentation von Beweisen Frage, ob rechtliches Gehör ausreichend gewahrt bleibt? Faires Verfahren / ordre public?  Relevant für Vollstreckbarkeit nach New Yorker Konvention

8 Was ist „Early Neutral Evaluation“
„ENE“ – frühzeitige neutrale Einschätzung Neutraler Experte (oftmals auch Schiedsrichter) gibt seine prima facie Einschätzung hinsichtlich eines bestimmten Falles; schätzt Chancen des Obsiegens / Unterliegens der Parteien ein Nur möglich, wenn Parteien zustimmen, vor allem wenn Schiedsverfahren schon begonnen hat Nicht bindend für Parteien Nicht bindend für künftige Schiedsverfahren Begünstigt Vergleich Vergleich während Schiedsverfahren kann in einen vollstreckbaren Schiedsspruch aufgenommen werden

9 Was sind Verhandlungen („Negotiations“)?
Kommunikativer Prozess zwischen zwei oder mehr Parteien um zu versuchen, eine gemeinsame Basis / bestimmte Übereinstimmungen zu finden, aufgrund derer ein Konflikt gelöst werden kann Parteien verhandeln meist ohne Hilfe von Dritten Ziel: Vergleich; typischerweise müssen beide Parteien zumindest leicht von ihrem Standpunkt abweichen Oftmals: nur 1. Schritt einer mehrstufigen Streitbeilegungsklausel

10 Was ist Mediation? Eine Methode, Konflikte zwischen zwei oder mehreren Parteien mit Hilfe einer dritten Person (Mediator) zu lösen, der die Parteien bei ihren Verhandlungen unterstützt Normalerweise macht der Mediator selbst keine Vorschläge aber hilft den Parteien, sich anzunähern Vereinbarung der Parteien bestimmt Ausmaß der Mediation Flexibilität und kreative Lösungen sind gefragt Mediator bekommt oftmals nicht vollständige Einsicht in Unterlagen; Einblick in Vorstellungen / Beweggründe der Parteien kann zB durch individuelle Gespräche erzielt werden

11 Vorteile Mediation Ergebnis wird durch die Parteien selbst erzielt – größere Zufriedenheit, größerer Einfluss Vertraulich, neutral Kosteneffizient, keine langen Schriftsätze Information, die während Mediation offen gelegt wird darf normalerweise in möglichem späteren Schiedsverfahren nicht verwendet werden „Harvard-Konzept“ – Versuch, Win-Win-Lösungen zu finden Mediator als „Moderator“ Oftmals kann der Mediator mehr als eine mögliche Lösung aufzeigen

12 Was ist Schlichtung („Conciliation“)?
Ein Vermittler unterstützt die Parteien dabei, einen drohenden / entstanden Streit einvernehmlich beizulegen Dabei kann der Vermittler auch selbst Vorschläge machen, wie ein Vergleich aussehen könnte

13 Was ist „Erleichterte Konfliktlösung“
So genannte „dispute facilitation“ soll die Konfliktbeilegung erleichtern Die Parteien werden dabei unterstützt, effektiver miteinander zu kommunizieren Neutraler und unparteilicher „dispute facilitator“ leitet die Parteien dabei an und hilft ihnen nach Identifizierung der einzelnen Probleme dabei, die Kommunikation zu verbessern Keine Entscheidungsgewalt, sondern bloße Unterstützung der Parteien

14 Was sind Eilschiedsrichter?
zB Art 29 und Appendix V der ICC Regeln – „emergency arbitrator“ Wenn bestimmte Maßnahmen nötig sind (zB dringende Sicherungsmasnahmen oder vorlaufige Maßnahmen), die nicht bis zur Bildung eines Schiedsgerichts warten können Ein Eilschiedsrichter (Einzelschiedsrichter) erlässt einen bindenden Beschluss (nach ICC Regeln: max 15 Tage Zeit) Beschluss kann später vom regulären Schiedsgericht aufgehoben werden Antragsteller hat Betrag iHv EUR zu entrichten

15 Was ist ein „Mini-Prozess“
So genannte „mini trials“ finden sich zB in den CEPANI-Regeln Jede Partei ernennt einen Repräsentanten als Beisitzer in einem Drei-Personen „mini trial“ Komitee Vorsitzender wird von Schiedsinstitution ernannt Ziel: Erreichung eines Konsenses zwischen den Parteien Psychologischer Ansatz / Verständnis der zugrundeliegenden Interessen ist essentiell Schriftliche Eingaben werden ausgetauscht, danach wird der Fall beurteilt Ergebnis: Entweder Vergleich oder kein Vergleich

16 „Rented Judge“ System Basiert auf US-Recht aus 1872; vor gut 30 Jahren „neu entdeckt“ „privater“ Richter Einverständnis des Gerichts nötig Die Entscheidung des privaten Richters kann direkt bekämpft werden

17 Formen der Schiedsgerichtsbarkeit
Inländische Schiedsgerichtsbarkeit vs International Schiedsgerichtsbarkeit  uU unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen!

18 Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsbarkeit ohne Berührungspunkt zu anderen Staaten ausländischen Parteien anderen internationalen Faktoren zB dem anwendbaren Recht, dem Sitz des Schiedsgerichts, etc

19 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsbarkeit mit Konnex zu anderem Staat ausländischen Parteien / unterschiedliche Nationalitäten anderen internationalen Faktoren zB dem anwendbaren Recht, dem Sitz des Schiedsgerichts, etc

20 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
3 Ansätze Natur des Rechtsstreits Nationalität der Parteien Natur des Rechtsstreites, Nationalität der Parteien UND Sitz des Schiedsgerichts  Anwendbares Recht immer beachten, wenn es darum geht, festzustellen, ob ein Schiedsverfahren international ist

21 Weitere Einteilung von Schiedsverfahren
Ad-Hoc Schiedsverfahren vs Institutionelle Schiedsverfahren Ad-Hoc: Verfahren läuft nach Regeln ab, die von Parteien/Schiedsgericht festgelegt werden; Schiedsrecht des Staates, in dem Sitz des Schiedsgerichts hat ist wichtig; Relevant UNCITRAL Schiedsregeln Institutionell: Involvierung von Institutionen wie ICC, DIS, VIAC, … Stellen bestimmte Regeln und Infrastruktur zur Verfügung, leiten an, administrieren Verfahren

22 Beispiele Schiedsinstitutionen
Association suisse de l’arbitrage (ASA) China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) Chinese European Arbitration Centre (CEAC) German Institution for Arbitration (DIS) Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) International Chamber of Commerce (ICC) (53 % aller Fälle) London Court of International Arbitration (LCIA) Singapore International Arbitral Centre (SIAC) Vienna International Arbitral Centre (VIAC) and many others (CEPANI)

23 Investitionsschiedsgerichte
Schiedsverfahren zwischen einem Staat und einem Investor Basiert auf: Investitionsvertrag Investitionsgesetz Investitionsabkommen (oft bilateral, „BIT“) Bedeutsam: ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) ICSID Konvention: multilaterales Abkommen

24 Investitionsschiedsgerichtsbarkeit – jüngste Entwicklung
“Basics”: Form der Streitbeilegung zwischen ausl. Investor & Staat Recht privater Investoren, einen ausl. Aufnahmestaat vor einem Schiedsgericht auf Entschädigung zu klagen, wenn durch hoheitliche Maßnahmen ihm ein Schaden widerfährt. ad-hoc oder institutionelles Schiedsverfahren (ICSID) Warum keine nationalen Gerichte? Gerichte in vielen Staaten nicht unabhängig, korruptionsanfällig an eigene (ggf. neue) Gesetze gebunden Oft: Völkerrechtliche Verträge als Basis für Investition; Vollstreckung schwierig oder gar nicht möglich

25 “Achmea-Urteil”, EuGH C-284/16
1991: Abschluss Investitionsschutzabkommen zwischen Tschechoslowakei – Niederlande (heute “Intra-EU-BIT”) mit Schiedsklausel 2004: Slowakei öffnet Krankenversicherung für Investoren, niederländisches Unternehmen „Achmea“ investiert 2006: Slowakei macht Liberalisierung rückgängig; Verbot von Gewinnausschüttung für Achmea-Tochtergesellschaft 2008: Einleitung Schiedsverfahren Achmea - Slowakei 2012: Schiedsgericht spricht Achmea EUR 22,1 Mio zu SK klagt auf Aufhebung, dt. Bundesgerichtshof ruft EuGH an

26 “Achmea-Urteil”, EuGH C-284/16
Problem: kein Vorabentscheidungsverfahren, AEUV soll Streitigkeiten abschließend regeln, „Paralleljustiz“ möglich 196 BIT-Schiedsklauseln zwischen MS, Meinungen strittig EuGH: Schiedsgericht wäre hier grds. zuständig, hätte daher auch Unionsrecht auszulegen oder anzuwenden Aber: Schiedsgericht kein „Gericht“, kein Teil der Gerichtssystems der Slowakei oder der Niederlande, dh kein „Gericht eines Mitgliedstaats“ iSd Art 267 AEUV Folge: kein Vorabentscheidungsverfahren möglich

27 “Achmea-Urteil”, EuGH C-284/16
Auswirkungen auf „Extra-EU-BITs“-Schiedsklauseln? Anwendungsbereich ähnlich, auch hier Auslegung notwendig Unterschied nur, dass eine Partei kein Mitgliedstaat ist Endgültige Klärung durch anhängiges „Vorab-Gutachten“ CETA Schiedsgerichte daher noch nicht „sicher“ Auswirkungen auf andere Schiedsklauseln? Grundsatz der Parteiautonomie (C-126/97 Eco Swiss) Problem: Vertrag mit Staat privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur?

28 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser
Partner, Contentious Business CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH Tel. +43/1/


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