Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Impulsreferat „verkehr findet stadt: Vorstellung des Schweizer Modells

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Impulsreferat „verkehr findet stadt: Vorstellung des Schweizer Modells"—  Präsentation transkript:

1 Impulsreferat „verkehr findet stadt: Vorstellung des Schweizer Modells
Enquete des Österreichischen Städtebundes „ Neustrukturierung des ÖPNV“ vom 13. Mai 2005 Impulsreferat „verkehr findet stadt: Vorstellung des Schweizer Modells Referat Bundesamt für Verkehr Regula Herrmann-Kummer, Rechtsanwältin Sektionschefin Personenverkehr

2 Aufbau Öffentlicher Verkehr allgemein
Schweizer Modell Aufbau Öffentlicher Verkehr allgemein Finanzierungssystem im Regionalverkehr Ausschreibungsverfahren Ausblick

3 Schweizer Modell: öV allg.
Verkehr findet statt Öffentl. Verkehr erbringt 21, 2 % (24, 239 Mrd. Personenkilometer) des gesamten Verkehrs pro Jahr (Basis 2003) ¾ der öV-km fallen auf den Bahnverkehr Im schweizerischen Mittel unternimmt jede Person jährlich 47 Bahnfahrten von durchschnittlich 44 km Länge (Basis 2002)

4 Schweizer Modell: öV allg.
Verkehr findet Stadt Der Regionalverkehr als Bindeglied zwischen Fernverkehr und städtischem Nahverkehr einziger Transportvertrag für Transport-strecken, die über das Netz verschiedener Unternehmen führen (direkter Verkehr). Sachplan Verkehr

5 Schweizer Modell: öV allg.
Ziele des Bundes Gewährleistung von nachhaltiger Mobilität ökologisch wirtschaftlich sozial Angemessene Grunderschliessung Mindesterschliessung mit vier Kurspaaren im Tag auf schwachen Teilstücken Durchgehender Stundentakt mit 18 Kurspaaren bei 500 Personen/Tag

6 Schweizer Modell: öV allg.
Massnahmen und Steuerung des Bundes Konzessionserteilung Effizienter Einsatz von Subventionsmitteln Verantwortung der Unternehmen fördern Wettbewerb, dort wo sinnvoll Zusammenarbeit mit den Kantonen

7 Schweizer Modell: öV allg.
Beiträge der öffentlichen Hand p.a öV (vgl. Strasse) in Fr. Bund 4‘100 Mio. (Strasse 2‘800) Kantone 1‘100 Mio. (Strasse 1‘400) Gemeinden Mio. (Strasse 2‘300) _______________________________________ 5‘800 Mio. (Strasse 6‘500)

8 Schweizer Modell: öV allg.
950 Mio. Franken Bundesgelder für den regionalen Personenverkehr 630 Millionen 300 Millionen Autoverlad 3 Millionen Luft- und Stand- seilbahnen 3 Millionen 14 Millionen

9 Schweizer Modell: Finanzierung RPV
Aufteilung Bund – Kantone Bund 69 % Kantonsquote TU Kantone 31 %

10 Schweizer Modell: Finanzierung RPV
Art. 49 Eisenbahngesetz (EBG) 1  Bund und Kantone gelten den Transportunternehmen die laut Planrechnung ungedeckten Kosten des gemeinsam bestellten Verkehrsangebotes ab. 2  Angebote des Ortsverkehrs sowie Linien, die aus-schliesslich dem Ausflugsverkehr dienen, sind von Bundesleistungen ausgeschlossen. 3  Der Bund trägt allein die laut Planrechnung unge-deckten Kosten der von ihm bestellten Angebote von nationaler Bedeutung, insbesondere des kombinierten Verkehrs. Datum / Autor

11 Schweizer Modell: Finanzierung RPV
Kosten- und Leistungsrechnung (Art. 50 EBG) Steuerungsinstrument für die Produkte (angebotene Linien) „gerechte“ Abgeltung /apc 12

12 Schweizer Modell: Finanzierung RPV
Bestellung von Bund und Kantonen (Art. 51 EBG) Vertrag (gleichwertige Partner) Rechte und Pflichten Qualität Sicherheit, Sauberkeit, Bequemlichkeit, Pünktlichkeit, usw. und Quantität der Verkehrsleistung In erster Linie Nachfrage /apc 13

13 Ablauf Bestellverfahren
Schweizer Modell: Finanzierung RPV Sicherheit Sauberkeit Bequemlichkeit Pünktlichkeit … Ablauf Bestellverfahren Phase 1: Vorgaben Besteller (Herbst) BAV teilt Kantonen verfügbare Mittel mit. Infos Kantone an KTU betr. bereitgestellte Mittel für RPV sowie erwünschte Angebotsänderungen. Phase 2: Erstellung der Offerten RPV (Winter) KTU erstellen verbindliche Offerten zuhanden Besteller. Phase 3: Offertverhandlungen (Frühling / Sommer) Kantone, BAV: Offertprüfung und Verhandlungen mit den KTU. Phase 4: Offertbereinigung und Bestellung (Herbst) TU, Kantone, BAV: Detailbereinigung der Offerten und definitive Bestellung = Abschluss Angebotsvereinbarung für ein Jahr.

14 Schweizer Modell: Finanzierung RPV
Verantwortlichkeiten im Bestellverfahren /apc 14

15 Schweizer Modell: Ausschreibung
Warum Ausschreibungen im öV? Ausgleich der Kräfte zwischen den Partnern (Bestellverfahren EBG-Revision 1996 → gleichwertige Partner Bund-Kantone-Transportunternehmen) Mehr Leistung pro Subventionsfranken Mehr Qualität pro Subventionsfranken (Sparprogramme) Seite 3

16 Schweizer Modell: Ausschreibung
Gesetzliche Grundlage der Ausschreibung Art. 15 Abgeltungsverordnung (ADFV) 1 Aufträge für bestimmte Verkehrsleistungen können unter den dafür geeigneten Transportunternehmen ausgeschrieben werden, wenn: a. grössere Veränderungen geplant sind, die mehrere Linien betreffen; b. die Offerten einer bestimmten Unternehmung nicht befriedigen. 2 Sie können generell in bestimmten Zeitabständen ausgeschrieben werden, wenn dies der Kanton vorsieht.

17 Schweizer Modell: Ausschreibung
Art. 21 Abgeltungsvereinbarung (ADFV) Nur gegen den Willen des bisherigen Unterneh-mens, wenn sich für Besteller längerfristige Vorteile ergeben. Bisheriges Unternehmen kann verlangen, dass neues Unternehmen bestimmte Betriebsmittel übernimmt. Neu beauftragtes Unternehmen muss Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern neu geschaffene Stellen zu üblichen Bedingungen anbieten. /apc 16

18 Schweizer Modell: Ausschreibung
Geltungsbereich von Art. 21 ADFV nur für konzessionierte und abgeltungsbe-rechtigte Transportunternehmen und deren Personal nur für genehmigte Betriebsmittel nur für Personal auf ausgeschriebener Linie nicht für Transportbeauftragter /apc 16

19 Schweizer Modell: Ausschreibung
Stand und Erkenntnisse Bis heute ca. 33 Ausschreibungen von Busverkehrsleistungen mit Beteiligung Noch keine Ausschreibung von Schienenverkehrsleistung Ausschreibungseffekt: Tendenz mehr öV für gleich viel Subventionen Qualitätssteigerung

20 Schweizer Modell: Ausschreibung
Lohndumping dank Ausschreibung? Nein, wegen Gewichtung der Zuschlagskriterien Personalpolitik als Qualitätsmerkmal (Jahreslohn, Anstellungs- und Vertragsbedingun-gen, Anforderungen an das Fahrpersonal) gesetzliche Bestimmungen, GAV

21 Schweizer Modell: Ausschreibung
Reaktion der KTU Umstrukturierung des Betriebes Fusionieren, Bilden von Kooperationen KTU wird Transportbeauftragter

22 Schweizer Modell: Ausblick BaRe 2
Unbefriedigende Offerte / Leistung Möglichkeiten der Besteller nach Bahnreform 2: Ausschreibung aufgrund klarer Vorgaben Bonus- / Malussystem

23 Schweizer Modell: Ausblick BaRe 2
Ausschreibung Ist kein Selbstzweck nur für neue Angebote und bei Konzessionserneuerung, wenn Leistungen ungenügend … und die Ausschreibung Sinn macht.

24 Schweizer Modell: Ausblick BaRe 2
Ausschreibung bei ungenügender Leistung bedingt Benchmark Finanzielle Kennzahlen Qualitätsmessung

25 Schweizer Modell: Ausblick BaRe 2
Bonus- / Malussystem = Vereinbarung zwischen Besteller und KTU Definition und Messung der Dienstleistungsqualität Vorgaben betr. Kostenentwicklung Voraussetzungen für einen Bonus / einen Malus grösserer Einfluss der Besteller auf die Qualität der Leistungserbringung Grössere Sicherheit der KTU vor Ausschreibung

26 Vielen Dank!


Herunterladen ppt "Impulsreferat „verkehr findet stadt: Vorstellung des Schweizer Modells"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen