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Betriebspraktikum organisieren
Neuwied Trier Ludwigshafen
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Überblick Aspekte im Rahmen dieses Infoshops Ziele des Praktikums
Rahmenbedingungen Umsetzung Dokumente Praxis: Wie könnte das neue HBF-Praktikum in meiner Schule ausgestaltet sein?
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Ziele des Praktikums Berufliche Orientierung
Erleichterung des beruflichen Übergangs Praktische Umsetzung der im Unterricht erworbenen theoretischen Kenntnisse durch eine kontinuierliche Mitarbeit in einem Unternehmen, einer Einrichtung oder einer Verwaltung Gegebenenfalls Fachhochschulreife (nach 26 Praktikumswochen)
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Rahmenbedingungen des Betriebspraktikums in der neuen HBF
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Rahmenbedingungen Es stehen zwei Varianten zur Verfügung
Block: bis zu 4 Wochen pro Block (in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen) Faktorisierung nötig Dual: ein oder mehrere Tage pro Woche keine Faktorisierung nötig Umfang Mindestumfang 12 Wochen Optional 16 Wochen (dafür Reduktion beim standortspezifischen Unterricht) Unterschiedliche Fachrichtungen können in einer Schule unterschiedliche Praktikumsmodelle anbieten.
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Rahmenbedingungen Faktorisierung bei Praktikum im Block-Modell Falls das Betriebspraktikum in Blöcken organisiert wird, sind die ausfallenden Unterrichtsstunden durch Erhöhung der Unterrichtsstunden in den restlichen Schulwochen auszugleichen. Grundsätzlich sind dabei die Bestimmungen von §7 Lehrkräftearbeitszeitverordnung zu beachten. Details im Infoshop „Stundenplan gestalten“
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Rahmenbedingungen Internes Praktikum
Falls die Schule praktische berufliche Lernsituationen im Rahmen des standortspezifischen oder fachrichtungsbezogenen Unterrichts realisieren kann (z.B. in Schülerlaboren, Werkstätten, Küchen …), können bis zu vier Wochen als Praktikum für die Fachhochschulreife bescheinigt werden.
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Rahmenbedingungen Bessere Vernetzung von Schule und Praxis
Das Praktikum wird im Lernfeld 1 des fachspezifischen Unterrichts vorbereitet bzw. begleitet Für Beratung und Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten stehen pro Klasse zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung: 12-Wochen-Modell: 40 LWS 16-Wochen-Modell: 80 LWS
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Rahmenbedingungen Bessere Vernetzung von Schule und Praxis
Während des Praktikums erhalten Schülerinnen und Schüler Aufgaben aus dem fachrichtungsbezogenen und standortspezifischen Unterricht Standardisierte Aufgabenstellungen sind anzustreben
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Rahmenbedingungen Nachweis der notwendigen Praktikumszeiten
Erst am Ende des Bildungsganges Fehlzeiten: bis zu fünf Fehltage (aus gesundheitlichen oder anderen nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen) werden akzeptiert Darüber hinausgehende Fehlzeiten müssen in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden
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Rahmenbedingungen Organisation / Rechtliches
Praktikum: Ausschließlich in der Schulzeit (Ferien = Urlaub) (Ausnahme: Nachholen von Fehlzeiten und freiwillige Praktika für die Fachhochschulreife) Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse führen das Praktikum im selben Zeitraum durch. Der Praktikumszeitraum ist im Vertrag festgelegt. Das Praktikum findet im vertraglich festgelegten Zeitraum statt.
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Rahmenbedingungen Organisation / Rechtliches
„Erfolg“ im Praktikum ist für das Erreichen des Abschlusses unabdingbar. Scheitern verhindern durch engen Kontakt zur und Austausch mit der Praktikumsstelle Beratung der Praktikantin/des Praktikanten notfalls (einmaligen) Wechsel der Stelle …
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Rahmenbedingungen Organisation / Rechtliches
Basis der Zusammenarbeit von Praktikumsgebern und -nehmern: Praktikumsvertrag ( Kap. 4: Dokumente) Jugendarbeitsschutzgesetz als Grundlage des Einsatzes unserer (auch volljährigen) Schülerinnen und Schüler (z. B. Arbeitszeiten und Ruhepausen) Jugendschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Rechtlicher Rahmen
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Umsetzung des Betriebspraktikums in der neuen HBF
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Umsetzung Zusammenarbeit mit Praktikumsstellen
Abstimmung der Praktikumsdurchführung mit regionalen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen (Dauer/Organisation) Rechtzeitig vor Beginn: Info zu Rechten und Pflichten, Vertragsvorlage ggf. Übergabe von unterstützenden Formularen an Praktikumspartner: Checklisten, Praktikumsplan, Fehlzeitenerfassung
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Umsetzung Qualität Einschlägiges Praktikum Fachrichtungsbezug (Orientierung an mindestens einem Lernfeld) Praktikumsstelle möglichst mit Ausbildungsberechtigung Praktikumsvertrag kann Regelungen bezüglich fachgerechter Anleitung und angemessenem Einsatz enthalten
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Umsetzung Versicherungen Unfallversicherung
Ohne Vergütung: Unfallkasse RLP Mit Vergütung: Unfallversicherung des Praktikumspartners gemäß§2 (1) Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII Haftpflichtversicherung: Schulträger hat gem. §74 Abs. 2 Nr. 9 Schulgesetz zur Durchführung der Praktika für die Schülerinnen und Schüler eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (vorher abklären!)
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Umsetzung Beratung und Begleitung
Unterstützung der Schülerinnen und Schüler beim Finden einer Praktikumsstelle Kontakt zur Praktikumsstelle: Besuche vor Ort oder auch per Telefon Konfliktbeseitigung Beratungskonzept: Gesprächsleitfaden, Zielvereinbarungen, Portfolio
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Umsetzung Praktikum im Ausland Genehmigung der Schule muss vorliegen
Feste Absprachen mit einer Partnereinrichtung nötig organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule darf nicht verlassen werden Versicherungsschutz nach § 2 SGB VII Abs. 1 Nr. 8 b bleibt erhalten
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Umsetzung Beförderung zur Praktikumsstelle
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Praktikumsstelle Die Entfernung zwischen Wohnort und Praktikumsplatz soll nicht unverhältnismäßig groß sein Beförderungskosten können bei Vorliegen de Anspruchsvoraussetzungen übernommen werden: unbedingt vorher mit dem Schulträger abstimmen!
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Dokumente zur Umsetzung des Betriebspraktikums in der neuen HBF
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Dokumente Praktikumsvertrag
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Dokumente Wochenbericht
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Dokumente Praktikumsbestätigung (Zeugnis)
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Praxisphase: Wie könnte das neue HBF-Praktikum in meiner Schule ausgestaltet sein?
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Praxisphase Überlegen Sie: Welches Praktikumsmodell (12/16 Wochen, Dual oder Block) erscheint Ihnen für Ihre Schule passend? Welche Auswirkungen hat die Praktikumsorganisation auf Schülerinnen und Schüler, das Kollegium und die Verfügbarkeit von Praktikumsstellen in der Region? Können/möchten Sie die Möglichkeit nutzen, ein vierwöchiges internes Praktikum im Rahmen des standortspezifischen Unterrichts zum Erwerb der Fachhochschulreife zu bescheinigen?
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Christian Tuldi, BBS Boppard Kontakt: Alexander Veith, BBS Mainz 1 Kontakt:
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Jugendarbeitsschutzgesetz
Arbeitszeit gemäß § 8 JArbSchG, Abs. 1 JArbSchG: 8 Stunden täglich. Anpassung an betriebliche Situation möglich. Beschäftigungszeit gemäß § 14 JArbSchG: generell 6 bis 20 Uhr, Ausnahmen für Gastronomie/Hotellerie, wenn der Unterricht am nächsten Tag nicht vor 9 beginnt: bis 22 Uhr, Ausnahmen für mehrschichtige Betriebe: bis 23 Uhr. Ruhepausen gemäß § 11 JArbSchG, Abs. 1 und 2: 30 Minuten bei Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden. Überstunden gemäß §21a JArbSchG, Abs. 1.1: max. 9 Stunden tägliche Gesamtarbeitszeit möglich, Ausgleich innerhalb von 2 Monaten.
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Jugendarbeitsschutzgesetz
Urlaub gemäß § 19 JArbSchG: Schulferien dienen der Erholung. Beschäftigungsverbote/-beschränkungen gemäß § 22 JArbSchG: Keine Ausübung von Tätigkeiten, die die psychische oder physische Leistungsfähigkeit der Praktikantinnen/Praktikanten übersteigen, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Akkordarbeit gemäß § 23 JArbSchG und § 27, Abs. 3 JArbSchG: Nicht möglich!
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Jugendarbeitsschutzgesetz
Einrichtung der Arbeitsstätte gemäß § 28 JArbSchG: Maßnahmen müssen getroffen werden, die zum Schutz der Jugendlichen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich sind. Unterweisung über Gefahren gemäß § 29 JArbSchG: Unterweisung über Gesundheitsgefahren, denen Praktikantinnen und Praktikanten bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen Praktikantinnen und Praktikanten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, müssen diese über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten sowie über das bei ihrer Verrichtung erforderliche Verhalten unterwiesen werden. Zurück
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