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Wohngebäudeversicherung
Allianz Außendienst Akademie Spezial- und Bankenvertrieb – 07/2015
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Inhalt A Einführung B Leistungsumfang C Beitragsermittlung D
Bedeutung Schaden- bzw. Versicherungsfall B Leistungsumfang Versicherte Sachen versicherte Kosten versicherte Gefahren Versicherungswert / -summe Entschädigung C Beitragsermittlung - Risikomerkmale - Tarife D Versicherungsfall – Pflichten des VN E Sicherheitsvorschriften/ Gefahrerhöhung F Vertragsbeendigung und Besonderheiten
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A Einführung Wohngebäudeversicherung Bedeutung
zweitgrößter Zweig der Sachversicherung (nach der Feuer- incl. Feuerbetriebsunterbrechungs- versicherung) Beitragseinnahme 2013 = ca. 5,6 Mrd. EUR Marktdeckung ca. 90% 4,1 Mio. Schäden in 2013 mit einer Leistung von 6,0 Mrd. € (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2014 des GDV)
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A Einführung Welche „Werte“ stehen auf meinem Grundstück?
Wohngebäudeversicherung Bedeutung Welche „Werte“ stehen auf meinem Grundstück?
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Eine Immobilie erwerben
Einführung A Die einzelnen Planungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 . . Objekt -wunsch Finanzielle Möglichkeiten prüfen Ansparplan erstellen Eine Immobilie erwerben
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A Einführung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 . .
Die einzelnen Bauphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 . . Baubeginn Rohbau- fertigstellung Ausbau bis zur Bezugs- fertigkeit Nutzungs- phase
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A Einführung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau
Die Versicherungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau Nutzung . Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauleistungs-versicherung Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV)
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A Einführung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau
Die Versicherungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau Nutzung . Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauleistungs-versicherung Bauleistungs-versicherung Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV) Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV)
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A Einführung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau
Die Versicherungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau Nutzung . Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauleistungs-versicherung Bauleistungs-versicherung Bauleistungs-versicherung Feuer - Rohbau- versicherung Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV) Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV) Haftpflicht Versicherung
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A Einführung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau
Die Versicherungsphasen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Baubeginn Rohbau Ausbau Nutzung . Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Bauherrn- Haftpflicht- versicherung Haus-Haftpflicht-/ Privat-Haftpflicht- versicherung Bauleistungs-versicherung Bauleistungs-versicherung Bauleistungs-versicherung Wohngebäude- versicherung Feuer - Rohbau- versicherung Heizöltank- Haftpflicht- versicherung Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV) Feuer - Rohbau- versicherung (im Rahmen der VGV) Haftpflicht Versicherung Glas- versicherung
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Einführung A Feuerrohbauversicherung Während der Rohbauzeit können Gebäude sowie Baustoffe, die zur Gebäudeerrichtung notwendig sind und sich auf dem Baugrundstück befinden, zuschlagsfrei versichert werden gegen: Brand Blitzschlag Explosion Anprall und Absturz eines Flugkörpers oder seiner Teile bis zur bezugsfertigen Herstellung, jedoch längstens bis zum Ablauf von 6 Monaten
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Einführung A Bauleistungsversicherung Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Sachen während der Bauzeit auf der Baustelle für alle vom Bauherrn abgenommenen Teile
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Einführung A Bauherrnhaftpflichtversicherung Deckt Haftpflichtschäden für die der Bauherr verantwortlich ist, oder für die keine Firma mehr zur Haftung herangezogen werden kann
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Deckt Schäden an der Gebäudeverglasung
Einführung A Gebäude-Glasversicherung Deckt Schäden an der Gebäudeverglasung
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Einführung A Wohngebäude Als Wohngebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können. (§ 5 Abs. 2 VGB 2014) Die zu einem Wohnhaus gehörenden Nebengebäude können in die VWG einbezogen werden.
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A Einführung ja ja Versicherte Sache ? Versicherte Gefahr? ja ja
Wohngebäudeversicherung Der Schadenfall (Prüfschema) ja ja Versicherte Sache ? Versicherte Gefahr? ja ja Versicherte Kosten? Versicherter Ort? ja nein Ausschlüsse ? Generell / speziell Obliegenheit erfüllt? Entschädigung Was? Wie viel? Wertgrenzen? VS 1914
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A Einführung Versicherte Sachen Versicherungsfall werden durch
Wohngebäudeversicherung Der Versicherungsfall Versicherte Sachen Versicherungsfall werden durch Versicherte Gefahren als Folge einer versicherten Gefahr beschädigt, zerstört, kommen abhanden (VGB 2014 §1)
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B Leistungsumfang 1. Wohngebäude auf dem benannten Grundstück
Wohngebäudeversicherung Versicherte Sachen und Gefahren 1. Wohngebäude auf dem benannten Grundstück 2. Grundstücksbestandteile 3. Gebäudezubehör
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B Leistungsumfang Versicherte und nicht versicherte Sachen.
Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. Gebäudebestandteile: Eingefügte Sachen, die durch die feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben z.B. individuell für das Gebäude raumspezifisch geplante und gefertigte Einbaumöbel und Einbauküchen Gebäudezubehör: Mitversichert sind bewegliche Sachen, die der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Daneben gelten ferner Klingel- und Briefkastenanlagen, sowie Müllboxen als Gebäudezubehör (weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstücksbestandteile können mitversichert werden ) Nicht versichert sind: Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörigen Installationen Sachen die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft hat oder für die er das Risiko trägt. ( Mitversicherung kann vereinbart werden ) Elektronisch gespeicherte Daten und Programme
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B Leistungsumfang € Wohngebäudeversicherung Versicherte Kosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten (§7) Gleitenden Neuwertversicherung: Begrenzung auf 5% der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles geltenden Anpassungsfaktor, ansonsten auf 5% der Versicherungssumme Bewegungs- und Schutzkosten (§7) Mehrkosten infolge von Veränderung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften (§8) € Preissteigerungen (§8) Wie oben Mietausfall, Mietwert für Wohnräume (§9) Zeitliche Begrenzung : bis max. 12 Monate ( ) Schadensabwendungs- und Schadensminderungs- kosten Unbegrenzt
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B Leistungsumfang Feuerwehrkosten
Nicht versicherte Kosten Wohngebäudeversicherung Feuerwehrkosten Aufwendungen für im öffentlichen Interesse erbrachter Leistungen von Feuerwehren oder anderer Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Mietausfall Für gewerblich genutzte Räume (kann gesondert vereinbart Werden) (
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Rohrbruch/ Nässeschäden
Leistungsumfang B Wohngebäudeversicherung Versicherte Gefahren Anprall / Absturz Brand Blitzschlag Explosion Leitungswasser Rohrbruch/ Nässeschäden Sturm Hagel Frost
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Leistungsumfang B Versicherte Gefahr Feuer Definitionen: Brand, Blitz, Explosion, Implosion, Sengschäden Feuer, das ohne einen bestimmungs-gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. nur der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen*. eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. Sengschäden nur in Folge von vers. Gefahr Nicht: Nutzwärmeschäden (§ 2 Abs 2 VGB 2008)
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Leistungsumfang B Versicherte Gefahr Leitungswasser Leitungswasser / Wasserdampf wärmetragende Flüssigkeiten Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: aus den Zu- oder Ableitungsrohren oder -schläuchen der Wasserversorgung mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Warmwasser - oder Dampfheizung, sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen Sprinkler- oder Berieselungsanlagenanlagen Aquarien oder Wasserbetten mitversichert sind auch: Frostbedingte Bruchschäden (§ 3 VGB 2008)
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B Leistungsumfang Nicht versichert: Versicherte Gefahr Leitungswasser
Plansch- oder Reinigungswasser, sowie Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen oder sonstigen mobilen Behältnissen Grundwasser, Hochwasser oder witterungsbedingter Rückstau Öffnen der Sprinkler wegen eines Brandes, durch Druckproben, durch Umbauten oder Reparaturarbeiten Erdsenkung oder Erdrutsch- außer durch Leitungswasser verursacht Schwamm Schäden am Inhalt des Aquariums, die als Folge des ausgetretenen Wassers entstehen
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B Leistungsumfang Nicht versichert: Versicherte Gefahr Leitungswasser
Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert: frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.
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B Leistungsumfang F nur Frostschäden Versicherte Gefahr Leitungswasser
Ableitungsrohr Zuleitung Verbrauchsstelle Filter Regenableitungsrohr Grunddeckung Klausel 7166 F nur Frostschäden Klausel 7262 Klausel 7261 Grundstücksgrenze Tank /Zisterne
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Leistungsumfang B Zu- und Ableitungsrohre bei Rohrbruch und Frost – Was ist wie versichert? Bitte tragen Sie ein, welches Rohr über welche Klausel versichert ist! Sonnen- kollektor
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B Leistungsumfang Sturm / Hagel Versicherte Gefahr Sturm, Hagel
Sturm = wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (= 63 km/h) versichert ist die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Schäden durch Hagel sind sinngemäß mitversichert Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern (§ 4 VGB 2008) Nicht versichert: Laden- und Schaufensterscheiben!
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B Leistungsumfang Elementarschäden Erweiterungsmöglichkeit
Weitere Elementarschäden (BEW 2008) Elementarschäden Überschwemmung des Versicherungsortes (Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschläge („Starkregen“)) Rückstau (durch Überschwemmung bestimmungswidriger Wasseraustritt aus dem Rohrsystem des Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden) Erdbeben Erdsenkung, Erdrutsch Schneedruck Lawinen Vulkanausbruch Nicht versichert: Sturmflut Grundwasser (nicht an die Oberfläche gedrungen)
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B Leistungsumfang Generelle Ausschlüsse: Nicht versicherte Gefahren
Vorsatz des VN oder seines Repräsentanten Kriegsereignisse, innere Unruhen Erdbeben Kernenergie
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B Leistungsumfang Versicherungswert Gleitende Neuwertversicherung
1. Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus ausgedrückt in den Preisen des Jahres 1914 (Versicherungswert 1914). Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. 2. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz gemäß Nr. 1 an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10 Nr. 2). 3. Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Anpassung des Versicherungsschutzes an die Baukostenentwicklung (siehe § 12 Nr. 2)
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B Leistungsumfang Versicherungswert Neuwert / Zeitwert / gemeiner Wert
Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Verkaufspreis vom VN erzielbar für Gebäude die zum Abriß bestimmt. Gebäude ist dauernd entwertet, wenn für seinen Zweck nicht mehr benutzbar.
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B Leistungsumfang Entschädigungsberechnung
Im Schadenfall werden ersetzt: Bei zerstörten und abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert Bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer Wertminderung – maximal jedoch Versicherungswert Bei Schönheitsschäden (Gebrauchsfähigkeit ist nicht eingeschränkt; weitere Nutzung zumutbar) wird der Minderwert ausgeglichen Restwerte werden bei der Schadenersatzzahlung angerechnet
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B Leistungsumfang Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Haftung . Prämie
Ermittlung der Versicherungssumme 1914 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Versicherungswert Anpassungsfaktor: Prämie Haftung . Ortsüblicher Neubaupreis entsprechend Ausstattung, Größe, Ausbau nach Werten 1914.
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B Leistungsumfang Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Haftung . Prämie
Ermittlung der Versicherungssumme 1914 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Versicherungswert Anpassungsfaktor Prämie Haftung . Anpassungs-faktor: Veränderung zum Januar eines Jahres! Ortsüblicher Neubaupreis entsprechend Ausstattung, Größe, Ausbau nach Werten 1914. Grundlage: Baupreisindex für Wohngebäude und Tariflohnindex für Baugewerbe.
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B Leistungsumfang Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Haftung . Prämie
Ermittlung der Versicherungssumme 1914 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Versicherungswert Anpassungsfaktor Prämie Haftung . Anpassungs-faktor: Veränderung zum Januar eines Jahres! Ortsüblicher Neubaupreis entsprechend Ausstattung, Größe, Ausbau nach Werten 1914. Erhöhung oder Minderung. Mit der Prämie verändert sich auch die Versicherungs -summe Grundlage: Baupreisindex für Wohngebäude und Tariflohnindex für Baugewerbe.
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B Leistungsumfang Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Haftung . Prämie
Ermittlung der Versicherungssumme 1914 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Versicherungswert Anpassungsfaktor Prämie Haftung . Anpassungs-faktor: Veränderung zum Januar eines Jahres! Ortsüblicher Neubaupreis entsprechend Ausstattung, Größe, Ausbau nach Werten 1914. Haftung des Versicherers: Anpassung an die Baupreis -entwicklung Erhöhung oder Minderung. Mit der Prämie verändert sich auch die Versicherungs -summe Grundlage: Baupreisindex für Wohngebäude und Tariflohnindex für Baugewerbe. Kunde kann der Erhöhung widersprechen - dann Neuwert.
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Allianz-Neuwertfaktor
Leistungsumfang B Index und Faktoren für den gleitenden Neuwert 1914 Jahr Index Anpassungsfaktor , ,4 ,18 25,6 ,294 13,14 Euro-Einführung ,307 13,10 ,442 13,20 ,537 13,40 ,689 13,40 ,525 14,50 ,777 14,50 ,861 15,00 ,861 15,20 , ,31 , ,66 , ,08 , ,50 Jahr Index Anpassungsfaktor , ,0 , ,1 , ,4 ,00 10,0 , ,3 , ,3 , ,7 , ,4 ,263 13,5 ,334 19,2 , ,4 , ,9 , ,0 , ,1 , ,6 , ,5 , ,5 , ,3 , ,4 Allianz-Neuwertfaktor Wohnfläche Summenmodell ,000 ,000 1,003 ,002 1,022 ,007 1,027 ,021 1,041 ,027 1,041 ,038 1,104 1,104 1,104 1,141 1,141 ,154 1,154 2011 2012 2013
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B Leistungsumfang Nach Wohnfläche, Ausbau und Ausstattung
Versicherungswert Ermittlung der Versicherungssumme Wert 1914 Nach Wohnfläche, Ausbau und Ausstattung Umrechnung des Neubauwertes Nach Kubikmetern umbauten Raums Schätzung durch einen Bausachverständigen Sonstige Methoden
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Formel: Neubauwert : 100 X Index = Summe 1914
Leistungsumfang B Versicherungswert Ermittlung der Versicherungssumme Wert 1914 Zur Umrechnung nach Neubauwert gehören: Gesamte Neubaukosten, Baunebenkosten, Eigenleistungen, Vergünstigungen, Um- und Anbauten Formel: Neubauwert : 100 X Index = Summe 1914
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B Leistungsumfang Werte für die Berechnung nach umbauten Raum sind:
Versicherungswert Ermittlung der Versicherungssumme Wert 1914 Werte für die Berechnung nach umbauten Raum sind: Die errechneten m3 des Gebäudes, der errechnete Kubikmeterwert nach Ausstattung und Bauart Formel: m3 umbauter Raum x Kubikmeterwert 1914
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Leistungsumfang B Versicherungswert Ermittlung der Versicherungssumme Wert 1914 Werte für die Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattung sind: Die errechneten m2 des Gebäudes, der errechnete Quadratmeterwert nach Ausstattung und Bauart Formel: m2 Wohnfläche x Quadratmeterwert 1914
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Leistungsumfang B Versicherungswert Ausstattung und Größe
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B Leistungsumfang Versicherungswert Versicherungssumme
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen „Vollwertprinzip“ = der volle Wert soll versichert sein
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V-Summe kleiner V-Wert
Leistungsumfang B Versicherungswert Versicherungssumme Abweichungen vom Soll: „V-Summe=V-Wert“ V-Summe größer V-Wert Überversicherung Konsequenzen: VN zahlt unnötig - ohne entsprechende Gegenleistung - zu viel Beitrag Schaden = maximale Entschädigung V-Summe kleiner V-Wert Unterversicherung Konsequenzen: VN zahlt zu wenig Beitrag Entschädigung wird anteilig gekürzt!
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Abweichungen vom Soll: „V-Summe = V-Wert“
Leistungsumfang B Versicherungswert Versicherungssumme Abweichungen vom Soll: „V-Summe = V-Wert“ Unterversicherung: Entschädigung wird anteilig gekürzt Entschädigung zum Schaden im gleichen Verhältnis wie Versicherungssumme zum Versicherungswert Entschädigung Schaden Vers.-Summe Vers.-Wert = Schaden x Vers.-Summe Vers.-Wert Entschädigung =
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Leistungsumfang B Versicherungswert Versicherungssumme Vertragliche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Unterversicherung: In der Gleitenden Neuwertversicherung gilt die Versicherungssumme 1914 als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird; den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag umrechnet; der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungssumme 1914 berechnet. (§ 11 VGB 2008)
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B Leistungsumfang Wohnfläche Unterversicherungsverzicht Wohnfläche
Grundfläche aller Räume der Wohnung einschl. Hobbyräume ohne Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller- und Bodenräume (sofern nicht Hobbyraum) Von DIN abweichende Definition
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C Beitragsermittlung 1 Bauausführung und Ausstattung Risikomerkmale 2
Gebäudetyp / Nutzung 3 Wohnfläche Siehe Tarif Sonstige Merkmale
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C Beitragsermittlung Tarifmerkmal Risikomerkmale Ort des Risikos
Einteilung in Tarifzonen Postleitzahlen In Abhängigkeit vom Schadenbedarf Tarifmerkmal
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C Beitragsermittlung Tarifmerkmale Nutzungsart des Gebäudes
Vertragdauer (Dauernachlass) Zuschläge und Rabatte
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C Beitragsermittlung Tarifmerkmale Mögliche Klauseln 7160 Überspannung
7161 Einschluss von Nutzwärmeschäden 7165 Fahrzeuganprall 7166 Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes 7167 Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen 7168 Datenrettungskosten in der Privatversicherung 7260 Weitere Zuleitungsrohre auf dem Grundstück 7261 Weitere Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks 7262 Weitere Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück 7263 Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks 7265 Sonstige Bruchschäden an Armaturen 7361 Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte 7362 Kosten für die Dekontamination von Erdreich 7363 Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume 7364 Wasserverlust 7366 Graffitischäden 7761 Selbstbehalt 7799 Wohnflächenmodell 7861 Makler
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C Beitragsermittlung Allianz Siehe Allianz-Privat-Schutz
(Quelle: AMIS)
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Unwahre Angaben gefährden den Versicherungsschutz!!
Versicherungsfall D Versicherungsfall Pflichten des VN Er muss versuchen, den Schaden abzuwenden oder zu mindern Den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen dem Versicherer und der Polizei vorlegen. Bis zur Freigabe durch den VR möglichst die Schadenstelle unverändert lassen bzw. - falls unumgänglich - bis zur Besichtigung durch den VR Aufbewahrung der beschädigten Teile. Unwahre Angaben gefährden den Versicherungsschutz!!
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Sicherheitsvorschriften
Vor dem Versicherungsfall Pflichten des VN VN hat alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten In der kalten Jahreszeit hat der VN die Wohnung zu heizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ kann er alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren und entleeren. Sie sind dann auch entleert zu halten.
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Sicherheitsvorschriften
Vor dem Versicherungsfall Pflichten des VN (2) Ein Verstoß der Sicherheitsvorschriften berechtigt den Versicherer zur fristlosen Kündigung innerhalb eines Monats ab Kenntniserhalt. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn die Sicherheitsvorschrift unverschuldet verursacht wurde.
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Sicherheitsvorschriften
Erweiterte Elementarschaden-versicherung Sicherheitsvorschriften Der VN hat alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen, insbesondere zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen auf dem Vers.-Grundstück freizuhalten Rückstausicherungen sind gemäß den geltenden Landesbauordnungen funktionsbereit zu halten
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E Gefahrerhöhung Wohngebäudeversicherung Gefahrerhöhung (1)
Der Versicherungsnehmer darf nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten. Gefahrerhöhung bedeutet, dass die Umstände so verändert werden, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit des Versicherungsfalles oder die Schadenhöhe vergrößert wird. Insbesondere kann eine Gefahrerhöhung vorliegen, wenn: sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wurde ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt wird Baumaßnahmen durchgeführt werden, die ein Notdach erforderlich machen oder das Gebäude überwiegend unbenutzbar machen In dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird
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E Gefahrerhöhung Wohngebäudeversicherung Gefahrerhöhung (2)
Eine Gefahrerhöhung berechtigt den Versicherer: zur fristlosen Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung ohne Zustimmung des Versicherers vorgenommen hat. Wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er die Zustimmung unverschuldet nicht eingeholt hat, wandelt sich die fristlose Kündigung in eine Kündigung mit Monatsfrist um. zur Kündigung mit Monatsfrist, wenn die Gefahrerhöhung vom Versicherungsnehmer unverschuldet eingetreten ist. Eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahrerhöhung muss der VN unverzüglich nach Kenntniserhalt dem Versicherer anzeigen.
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E Gefahrerhöhung Wohngebäudeversicherung Gefahrerhöhung (3)
Das Kündigungsrecht des Versicherers erlischt, wenn: der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntniserhalt über die Gefahrerhöhung ausübt bis zum Zeitpunkt der Kündigung der Zustand wieder hergestellt wurde, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
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Vertragsbeendigung und Besonderheit
F Wohngebäudeversicherung Beendigung Möglichkeiten der Vertragsbeendigung in der Wohngebäudeversicherung: Kündigung fristgerecht zum Ablauf (§ 22 VGB 2014) - 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres Kündigung nach einem Versicherungsfall (§ 21 VGB 2014) - Die Kündigung muss spätestens 1 Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung dem Vertragspartner zugegangen sein - Bei Kündigung durch den VN wird sie mit Zugang wirksam oder zum VN gewünschten Termin - Bei Kündigung durch den VR wird sie 1 Monat nach Zugang beim VN wirksam Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet und das Grundstück ist noch belastet, so kann nur durch den VN mit Zustimmung des Realgläubigers gekündigt werden. Dieses gilt nicht bei einer Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
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Vertragsbeendigung und Besonderheit
F Wohngebäudeversicherung Beendigung bei Veräußerung Veräußerung der versicherten Sache: Der Erwerber kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung bzw. ab Erlangung der Kenntnis kündigen. Er kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode Kündigen. Der Beitrag ist nur bis Ende des Vertrages zu zahlen. Der Erwerber und der Veräußerer haften als Gesamtschuldner. Der Versicherer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Beitragszahlungsende mit Ablauf der Frist. Bei Vererbung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht (§20 VGB 2014)
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