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Veröffentlicht von:Erich Krause Geändert vor über 6 Jahren
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Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
Zürich, 1. Juli 2017 Max Ruckstuhl
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Inventar Gebäudebrüter
Inventar Gebäudebrüter seit 1980er Jahre Laufende Ergänzungen Aufbau GIS-Datenbank Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Inventar Gebäudebrüter
Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Rechtsgrundlage Kanton Zürich, PBG § 203. Schutzobjekte sind:
«(…) g. Seltene oder vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen und die für ihre Erhaltung nötigen Lebensräume» Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Formelles Vorgehen Inventar Gebäudebrüter Adresse Strasse Nr. Vogelart
genauer Brutort am Gebäude Baueingabe Grundeigentümer Stellungnahme Grün Stadt Zürich zhd Amt für Baubewilligungen Rechtsgültiger Bauentscheid Bausektion Stadtrat Erwägungen, Beschluss, Auflagen Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Formelles Vorgehen Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Formelles Vorgehen Auflagenbereinigung
vor Baubeginn muss Bauherrschaft Auflagen bereinigen Beratung durch Grün Stadt Zürich, Naturschutz, bzw. externe Fachperson: In einer schriftlichen Aktennotiz wird festgehalten, was Bauherrschaft unternimmt, um Seglerstandort zu erhalten Zeugnis erstellen Baufreigabe durch Amt für Baubewilligungen Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Formelles Vorgehen Wir können nur dort Auflagen machen, wo wir Kenntnis einer Brut haben Im Nachhinein mit Grundeigentümer zu verhandeln, ist für alle Beteiligten mühsam Unbedingt Seglerstandorte melden mit Angaben über Adresse, Brutort, Datum Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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Inventar als Handlungs-Grundlage für Behörden
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