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Die Wohnbauförderung der Autonomen Provinz Bozen

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Präsentation zum Thema: "Die Wohnbauförderung der Autonomen Provinz Bozen"—  Präsentation transkript:

1 Die Wohnbauförderung der Autonomen Provinz Bozen
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 25 - Wohnungsbau Ripartizione 25 – Edilizia abitativa Die Wohnbauförderung der Autonomen Provinz Bozen Die Wichtigsten Informationen zur Wohnbauförderung Karin Plank - Martin Zelger 20. Oktober 2018 1

2 Ablauf Gesetzliche Grundlagen
Abteilung Wohnungsbau – Aufteilung von Kompetenzen Voraussetzungen Gesuchsteller Die Volkswohnung Neubau – Kauf - Wiedergewinnung Weitere Förderungsarten Ablauf des Gesuches Die Sozialbindung

3 Gesetzliche Grundlagen
Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 Wohnbauförderungsgesetz Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42 Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 Beschluss der Landesregierung vom , Nr. 691 Beschluss der Landesregierung vom , Nr. 423

4 Abteilung Wohnungsbau
25 Amt für Wohnbauprogrammierung 25.1 Amt für Wohnbauförderung 25.2 Technisches Amt für den geförderten Wohnbau 25.3 Auszahlungen Kontrolle der Bindungen Überprüfung Voraussetzung der Gesuchsteller Kontrolle der Pläne / Bauvorhaben 4

5 Voraussetzungen Gesuchsteller
Voraussetzung Wohnung Genehmigung

6 Wer wird gefördert? Verheiratet bzw. zivilrechtliche anerkannte Partnerschaft Familien 2 Jahre gemeinsamer Wohnsitz eheähnliche Beziehung gemeinsame, anerkannte Kinder Einzelpersonen 6

7 Voraussetzungen des Gesuchstellers
5 Jahre Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Lande Sprachgruppe Mindestalter von 23 Jahren Nicht bereits Förderungsempfänger sein (Gesuchsteller/Partner) Wohnungsbesitz Gesuchsteller/Partner (Ausschluss/Differenz) Wirtschaftliche Lage (EEVE) Punkte (20 für Kauf, 23 für Neubau, 16 für gefördertes Bauland) Mindesteinkommen Lebensminimum bei Aufnahme eines Darlehens (für Sanierung Bürge und Zahler möglich) Wohnungsbesitz (für Kauf und Neubau) und Immobiliarvermögen der Eltern 7

8 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Familienzusammensetzung Eheähnliche Beziehung: gemeinsame Kinder und gemeinsamer Wohnsitz gemeinsame Kinder und zukünftige gemeinsame Besetzung der Wohnung zwei Jahre gemeinsamer Wohnsitz zwei Personen, die gemeinsame minderjährige Kinder haben und nicht nachweisen, dass das familiäre Verhältnis aufgelöst wurde, und zwar durch: Maßnahme der Gerichtsbehörde vom Landesgericht homologierte Vereinbarung

9 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Zugangsvoraussetzungen - Artikel 45 und 46 Landesgesetz 13/1998 Wohnsitz (auch historisch) oder Arbeitsplatz im Lande – mindestens 5 Jahre Nicht EU-Bürger: 5 Jahre Wohnsitz und 3 Jahre Arbeit im Lande Bescheinigung über die Sprachgruppe – Artikel 5 LG 13/98 das 23. Lebensjahr vollendet haben Ausnahme für verheiratete Gesuchsteller Gesuchsteller mit zu Lasten lebenden Familienmitgliedern Gesuchsteller mit Behinderung nicht bereits eine Wohnbauförderung erhalten haben, gilt auch für den Partner (Ehegatten/Lebensgefährten) – Ausnahme ungeeignete Wohnung nicht Eigentümer einer angemessenen und leicht erreichbaren Wohnung sein, oder eine solche in den letzten 5 Jahren veräußert haben (gilt auch für den Ehegatten/Lebensgefährten) 9

10 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Wirtschaftliche Lage Was ist die EEVE "Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung„ Eigenerklärung über die wirtschaftliche Situation Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Januar 2011, Nr. 2 einziger Erhebungsbogen und zentrale Datenbank individuelle Erklärung  eine Jahreserklärung für jedes Familienmitglied kostenlos für den Bürger jederzeit bei den konventionierten Patronaten und Steuerbeistands-zentren Online-Dienst im Bürgernetz

11 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Wirtschaftliche Lage Erhebung des Vermögens Erhebung des Finanzvermögens über 5.000,00 € Freibetrag von ,00 € für eine Einzelperson und ,00 € pro Familiengemeinschaft Das Immobiliarvermögen wird erhoben und zählt für die Berechnung der wirtschaftlichen Situation Eine Wohneinheit (pro Familie) innerhalb des Landes wird nicht berücksichtigt Das Betriebsvermögen wird nicht berücksichtigt Vermögenswert entspricht dem Katasterwert laut ex-ICI Für Immobilien im Ausland, Nettofläche x 550 €

12 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Wirtschaftliche Lage – Zeitliche Bezüge Gesuchseinreichung vom bis EEVE 2016 EEVE 2017 Durchschnitt Nettoeinkommen Vermögen laut EEVE 2017 Gesuchseinreichung vom bis EEVE 2017 EEVE 2018 Durchschnitt Nettoeinkommen Vermögen laut EEVE 2018

13 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Mindestnettoeinkommen für die Zulassung zur Wohnbauförderung Seit ist ein Mindesteinkommen für die Zulassung zur Förderung notwendig – Artikel 45 Landesgesetz 13/1998 Dies auch wenn kein Darlehen für die Finanzierung der Wohnung notwendig ist. Das Nettoeinkommen der Familie darf nicht unter dem Betrag, der als Mindesteinkommen festgesetzt ist, liegen. Für die Berechnung des Nettoeinkommens werden das Vermögen und die “Korrekturkriterien” (Kollektivvertrag) der selbstständigen Tätigkeit nicht berücksichtigt.

14 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Minimaler DFWL Familienzusammensetzung Mindesteinkommen DFWL 1,22 – ohne Korrekturkriterien und Vermögen Entspricht einem EEVE-Nettoeinkommen von: Einzelperson 6.002,00 € 7.203,00 € (lebt alleine) 2 Personen 9.424,00 € 10.624,00 € * 3 Personen 12.245,00 € 13.445,00 € * 4 Personen 14.766,00 € 15.966,00 € * 5 Personen 17.107,00 € 18.307,00 € * * Bei Familien mit minderjährigen Kindern, wenn die Eltern arbeiten und mind ,00 € Brutto verdienen

15 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Punktebewertung für die Zuweisung von gefördertem Baugrund mindestens 16 Punkte Rangordnung für die Grundzuweisung wird nach Punktezahl erstellt für den Beitrag für Kauf mindestens 20 Punkte für den Beitrag für Neubau mindestens 23 Punkte höheres Ausmaß des Beitrages für die Wiedergewinnung bei mindestens 20 Punkten 15

16 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Punktebewertung - Abschnitt 2 Dekret Landeshauptmann 42/1999 Dauer der Ansässigkeit oder Arbeitstätigkeit im Lande 1 bis 11 Punkte Familienzusammensetzung 2 Punkte je Familienmitglied Einkommen 1 bis 10 Punkte Neugründung einer Familie (Heirat in den letzten 3 Jahren) 5 Punkte Zwangsräumung 3 Punkte Wohnen in einer unbewohnbaren oder überfüllten Wohnung 2 bis 5 Punkte Invalidität ab 34% (eigene oder eines Familienmitgliedes) 2 bis 5 Punkte 16

17 Voraussetzungen des Gesuchstellers
Der Finanzierungsplan Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel Nachweis der Finanzierbarkeit des Bauvorhabens Nachweis der Rückzahlungsfähigkeit Für Gesuche bei Neubau und Kauf ist es nicht möglich, für den Nachweis der Finanzierbarkeit des Bauvorhabens einen „Bürge und Zahler“ namhaft zu machen. 17

18 Finanzierungsplan und Rückzahlungsfähigkeit
Hypothekarisches Darlehen für die Finanzierung der Wohnung Das Darlehen muss ausschließlich für den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung der geförderten Wohnung bestimmt sein. Für Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund errichtet werden, darf der Betrag des hypothekarischen Darlehens (Bankdarlehen) nicht mehr als 100 Prozent des Konventionalwertes der Wohnung betragen. Für alle anderen Wohnungen kann der Betrag des Darlehens 150 Prozent des Konventionalwertes der Wohnung betragen. 18

19 Voraussetzung Wohnung
Voraussetzungen Gesuchsteller Voraussetzung Wohnung Genehmigung

20 Voraussetzungen Förderungsobjekt
Wie groß ist die Volkswohnung (Artikel 41 LG 13/98) Die Wohnung darf eine Nettowohnfläche haben, die nicht größer als 110 m² und nicht geringer als 28 m² ist (Ausnahme 130,00 m² wenn vor 1978 erbaut) Die Summe der Zusatzflächen (Garage, Keller, Loggia und Wintergarten) darf nicht größer sein als die Nettowohnfläche – gilt für Wohnungen mit einer Nettowohnfläche über 70 m² - Artikel 2 und 4 D.LH. Nr. 42/99 Die Wohnung muss eine eigene abgeschlossene Wohnung bilden Die Wohnung wird nur dann gefördert, wenn sie für die Familie des Gesuchstellers nicht überfüllt ist Artikel 43 LG 13/98 20

21 Voraussetzungen Förderungsobjekt
Überfüllte und nicht geeignete Wohnung (Artikel 43 LG 13/98) 21

22 Voraussetzungen Förderungsobjekt
Die Konventionalfläche der Wohnung (Artikel 2 DLH 42/1999) Nettowohnfläche + 25% 25% der Fläche der Balkone 50% der Fläche der Loggia und der nicht beheizbaren Wintergärten 30% der Keller und des nicht bewohnbaren Dachbodens 60% der Fläche der Garagen 30% der Fläche der offenen Autoabstellplätze Beispiel: Wohnung 80 m² (80 x 125%) = 100 m2 Garage 20 m² (20 x 60%) = 12 m² Keller 30 m² (30 x 30%) = m² Balkon 12 m² (12 x 25%) = m² Konventionalfläche = 124 m² 22

23 Voraussetzungen Förderungsobjekt
Konventionalwert der Wohnung (Artikel 3 DLH 42/1999) Zur Berechnung der hypothekarischen Belastbarkeit, des Landesmietzinses, der Kosten, der Förderung… Konventionalfläche x gesetzliche Baukosten pro m² +30% für Grundstückskosten + 5% bis 10% für Erschließungskosten Beispiel: 124 m² x [1.455,00 (+ 30% +10%)] = € ,00 Höchstbetrag des hypothekarischen Darlehens auf gefördertem Baugrund 100% des Konventionalwertes = € ,00 auf freiem Baugrund 150% des Konventionalwertes = € ,00 23

24 Förderung Neubau Freies Bauland
Eigentumsnachweis durch Kauf oder Schenkung Gefördertes Bauland Zuweisung durch die Gemeinde Finanzierung für Grunderwerb und Erschließungskosten Schenkungsbeitrag Finanzierung: 50% der Grundstückskosten + 60% der Erschließungskosten durch Wohnbauförderung Finanzierung des Bauvorhabens Schenkungsbeitrag Finanzierung des Bauvorhabens Schenkungsbeitrag

25 Voraussetzungen Förderungsobjekt
Neubau einer Wohnung Unterlagen: Genehmigtes Projekt der Gemeinde - Baukonzession Kostenvoranschlag - summarisch Technischer Bericht Kubaturberechnung Unterlagen für Voraussetzung der Gesuchsteller Ausgefüllter Fragebogen mit Eigenerklärungen Abgabe des Gesuches: Während der gesamten Bauphase – jedenfalls vor Ausstellung der Benutzungsgenehmigung 25

26 Förderung Kauf Kauf einer bestehenden Wohnung
Kauf einer in Bau befindlichen Wohnung Finanzierung: Schenkungsbeitrag

27 Innerhalb von 6 Monaten ab Registrierung des Kaufvertrages
Voraussetzungen Förderungsobjekt Kauf einer Wohnung Unterlagen: Genehmigtes Projekt der Gemeinde/ Grundriss Gebäudekataster Registrierter Kaufvertrag bzw. Kaufvorvertrag Unterlagen für Voraussetzungen der Gesuchsteller Ausgefüllter Fragebogen mit Eigenerklärungen Abgabe des Gesuches Innerhalb von 6 Monaten ab Registrierung des Kaufvertrages 27

28 Berechnung der Förderung
Neubau und Kauf einer Wohnung (Eigenbedarf) Kauf und Neubau (Eigenbedarf) einmaliger Beitrag errechnet laut: Familienzusammensetzung Wirtschaftliche Lage - Einkommen Konventionalfläche Baukosten bzw. Kaufpreis 28

29 Höchstausmaß der einmaligen Beiträge für den Kauf (mindestens 20 Punkte)
Bau (mindestens 23 Punkte) – Wiedergewinnung keine Punkte notwendig Für die Wiedergewinnung - Beträge um 5% erhöht

30 Verschiedene Möglichkeiten
Berechnung der Förderung Wiedergewinnung Verschiedene Möglichkeiten Schenkungsbeitrag durch Wohnbauförderung Beiträge durch Amt für Energieeinsparung Vorschuss auf staatliche Steuerabschreibung Kubaturbonus Darlehen Bausparen Reduzierung von Steuern

31 Zu beachten ! Nicht alle staatlichen Förderungen sind mit den lokalen Förderungen kumulierbar (Kosten trennen) Genaue Informationen bei den verschiedenen Ämtern und Steuer- oder Wirtschaftsprüfern oder Agentur der Einnahmen, um Strafen zu vermeiden 31 31

32 Beiträge für Wiedergewinnungsarbeiten
Wiedergewinnung der Erstwohnung Wiedergewinnung von Wohnungen zur Vermietung Grundvoraussetzungen beim Ansuchen Voraussetzungen bei Fertigstellung Arbeiten Besetzung durch Eigentümer und seine Familie Besetzung durch Eigentümer oder Verwandte in gerader Linie F - Gesuche G – Gesuche konventionierte Wiedergewinnung

33 verschiedene Möglichkeiten
Wiedergewinnung Erstwohnung verschiedene Möglichkeiten Alter Sanierung des Bestandes ohne Kubaturerweiterung Kubaturerweiterung bis zu 20 % der bestehenden Wohnung Kubaturerweiterungen mehr als 20% des Bestandes Abbruch und Wiederaufbau – Verlegung Änderung der Zweckbestimmung (landwirtschaftl. Flächen, Dienstleistungen...) Zusammenlegung bzw. Teilung von Flächen 33

34 Voraussetzungen des Gebäudes - Artikel 40 LG 13/1998
Wiedergewinnung Erstwohnung Voraussetzungen des Gebäudes - Artikel 40 LG 13/1998 Alter von mindestens 25 Jahren – Sanierungsbedürftigkeit Für die selbe Wohnung: mehrere Ansuchen um Finanzierung für die Wiedergewinnung Kosten für die Wiedergewinnung – mindestens 10% der gesetzlichen Baukosten Kubaturerweiterung bis zu 20% - Nutzfläche max. 160,00 m² Bestehende Wohnungen mit Kubaturerweiterungen mehr als 20 % max. 110,00 m² Anwendung Kubaturbonus bei leeren Dachböden = Wiedergewinnung – max. 110,00 m² 34 34

35 Voraussetzungen des Gebäudes - Artikel 40 LG 13/1998
Wiedergewinnung Erstwohnung Voraussetzungen des Gebäudes - Artikel 40 LG 13/1998 alle Arbeiten an Wohnungen und gemeinschaftlichen Flächen (Dach, Stiegenhaus, Fassade….) technische Spesen 5% - 7% Kostenvoranschlag mit detaillierten Positionen – Preise laut Richtpreis- verzeichnis der Autonomen Provinz Bozen keine Möbel bei Abbruch und Wiederaufbau – summarischer Kostenvoranschlag 35 35

36 Konventionierte Wiedergewinnung
Voraussetzungen für Gesuch - Artikel 71 LG 13/1998 Gebäude müssen 25 Jahre alt sein Kubaturerweiterung bis zu 20 % möglich Kubaturerweiterung bei energetischer Sanierung über 20 % der bestehenden Wohnung (max 110 m² Nettofläche) Änderung der Zweckbestimmung möglich Maximale Nettowohnfläche 160,00 m² Beitrag 30 % des Kostenvoranschlages, maximal 20% der gesetzlichen Baukosten der Wohnung Bindung: 20 Jahre, einseitige Verpflichtungserklärung wird im Grundbuch angemerkt 36 36

37 Konventionierte Wiedergewinnung
Voraussetzungen nach Genehmigung des Gesuches und nach Fertigstellung der Arbeiten, bei Besetzung der Wohnung - Artikel 71 LG 13/1998 Gesuchsteller selbst Wohnsitz in Südtirol seit mindestens 5 Jahren Keine geeignete Wohnung in einem anderen Gebäude besitzen Einkommen: ab innerhalb der 4. Einkommensstufe Verwandte in gerader Linie oder dritte Personen: Allgemeine Voraussetzungen Keine geeignete Wohnung besitzen, keine in den letzten 5 Jahren veräußert haben Nie eine Wohnbauförderung erhalten haben 37 37

38 Konventionierte Wiedergewinnung
Wohnungen zur Vermietung Voraussetzungen nach Fertigstellung der Arbeiten und Genehmigung des Gesuches, bei Besetzung der Wohnung - Artikel 71/bis LG 13/1998 Voraussetzungen Wohnung: Wie bei konventionierter Wiedergewinnung Voraussetzung Mieter: Allgemeine Voraussetzungen Wohnsitz in Südtirol seit mindestens 5 Jahren Keine geeignete Wohnung besitzen, keine in den letzten 5 Jahren veräußert haben Einkommen: ab innerhalb der 4. Einkommensstufe Nie eine Wohnbauförderung erhalten haben Vermietung zum Landesmietzins – Berechnung durch Konventionalfläche 38 38

39 Konventionierte Wiedergewinnung
Berechnung der Förderung -Vergleich Artikel 55 und 57, bzw. Artikel 71 LG 13/1998 Wiedergewinnung (Eigenbedarf) einmaliger Beitrag errechnet laut: Familienzusammensetzung und Einkommen Konventionalfläche anerkannte Kosten Konventionierte Wiedergewinnung (Wohnungen zur Vermietung) Wohnungsgröße und fixer Prozentsatz der anerkannten Kosten 30% 39 39

40 Andere Förderungsarten
Förderungen bei Naturkatastrophen Andere Förderungsarten Naturkatastrophen Gebäudeschäden Schäden an Möbel und Hausrat Geotechnische Sicherungsmaßnahmen einmaliger Schenkungsbeitrag 40

41 Andere Förderungsarten
Förderungen bei Naturkatastrophen Andere Förderungsarten Soziale Härtefälle Besondere Notlage des Eigentümers einer Wohnung Die Notlage muss derart sein, dass der Bewerber ohne die Hilfe des Landes Gefahr läuft die Wohnung zu verlieren Die Notlage darf nicht durch Verschulden des Bewerbers entstanden sein Die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung müssen bestehen einmaliger Schenkungsbeitrag oder Übernahme von Darlehensraten 41

42 Abbau von architektonischen Hindernissen
Andere Förderungsarten Abbau von architektonischen Barrieren Abbau von architektonischen Hindernissen Alle Arbeiten im Gebäude Zugänge zu den Gebäuden Kondominien einmaliger Schenkungsbeitrag 42

43 Vorschuss der Steuerabzüge für die Wiedergewinnung der Erstwohnung
Andere Förderungsarten Vorschuss auf Steuerabzüge zinsloses Darlehen Vorschuss der Steuerabzüge für die Wiedergewinnung der Erstwohnung Rückzahlung in 10 Jahren 43

44 Neubau, Kauf oder Wiedergewinnung
Andere Förderungsarten Bausparen Bausparen für Neubau, Kauf oder Wiedergewinnung der Erstwohnung Darlehen 1,5% Zinsen 44

45 Ablauf des Gesuches bis zur Genehmigung Beitrag Berechnung Beitrag
Information am Schalter Feststellung der Voraussetzungen Berechnung Beitrag/Simulierung Ausfüllen des Fragebogens Anlage Unterlagen Vorlage des Gesuches Berechnung Beitrag Genehmigung / Ablehnung Dekret Auszahlungsjahr

46 Ablauf des Gesuches von Genehmigung bis Auszahlung
Vorzeitige Auszahlung Vorlage Bankgarantie Auszahlung des gesamten Beitrages Endgültige Auszahlung Rückerstattung Bankgarantie Abschluss der Arbeiten Besetzung der Wohnung Eintragung der Sozialbindung im Grundbuch Bei Wiedergewinnung: Vorlage der Rechnungen Auszahlung Beitrag bzw.Rückerstattung Bankgarantie

47 Die Sozialbindung Artikel 62 LG 13/1998
Wohnungen, die Gegenstand der Wohnbauförderung des Landes für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf sind, unterliegen der Sozialbindung für den geförderten Wohnbau. Dauer der Bindung: 10 Jahre ab dem Datum der Ersatzerklärung über die tatsächliche Besetzung der Wohnung von Seiten des Begünstigten und seiner Familie. Für Wohnungen, welche auf gefördertem Baugrund errichtet werden, dauert die Sozialbindung im Sinne des Art. 86 L.G. Nr. 13/98 20 Jahre. Wohnungen die vor dem zu Wohnbauförderungen zugelassen worden sind, unterliegen noch der Bindung mit einer Dauer von 20 Jahren. 47

48 Die Sozialbindung Artikel 62 LG 13/1998
die Wohnung muss vom Förderungsempfänger und seiner Familie bewohnt werden sie darf weder veräußert noch vermietet noch unter irgendwelchen Titeln Dritten überlassen werden, außer mit Ermächtigung des Abteilungsdirektors in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen (Artikel 63 LG 13/98) sie darf nicht mit dinglichen Nutzungsrechten belastet werden, außer zur Sicherstellung von Darlehen für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Wohnung (max. 100% bzw. 150% des Konventionalwertes) 48

49 Für Informationen: Parteienverkehr: Außenstellen:
Parteienverkehr: Kanonikus Michael Gamper Straße 1, Bozen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis Uhr Donnerstag von 8.30 bis und von bis Uhr Außenstellen: 9.00 bis und bis Uhr - Brixen, Regensburger Allee 18, jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat - Bruneck, Kapuzinerplatz 3, jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat - Meran, Sandplatz 10 (Esplanade), jeden Dienstag - Schlanders, Schlandersburg, jeden 1. Mittwoch im Monat In Übereinstimmung mit den Schulferien sind die Außenstellen geschlossen. Auf der Webseite der Abteilung Wohnungsbau werden die jeweiligen Schließungen der Außenstellen bekanntgegeben 49

50 Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit


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