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Unterweisungsmodul Erste Hilfe
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Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe – Verbandbuch Notfallmanagement … © LZK BW 04/2018
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PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Erste Hilfe – Nachschlagewerk!
© LZK BW 04/2018
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Erste Hilfe © LZK BW 04/2018
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Rechtliche Grundlagen
Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 Allgemeine Pflichten Verbandsmaterialien Erste-Hilfe-Ausbildung Dokumentation von Erste-Hilfe- Leistungen (Verbandbuch) … © LZK BW 04/2018
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Erste Hilfe – Ausbildung in Erster Hilfe?
Achtung: 1 Ersthelfer in Praxen mit bis zu 20 Vollzeitkräften! Ersthelfer ist der Zahnarzt! Empfehlung: Beschäftigte in Erster Hilfe ausbilden zu lassen! Erste-Hilfe-Grundkurs über 9 UE à 45 Min. (1 Tag). Erste-Hilfe-Training über 9 UE à 45 Min. (1 Tag) alle 2 Jahre. Kosten für Mitarbeiter/-innen: Die BGW übernimmt einen festgelegten Anteil an den Ausbildungskosten. Wer bildet aus? - Deutsches Rotes Kreuz - Arbeiter-Samariter-Bund - Johanniter-Unfall-Hilfe - Malteser Hilfsdienst - Viele private Anbieter (Kursinhalte gemäß DGUV V1) Wichtig: Teilnahmebescheinigung (DGUV V1)! © LZK BW 04/2018
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Erste Hilfe – Ausstattung?
Wer: Der Praxisinhaber. Was: Ein kleines Verbandssortiment gemäß DIN C. Standort: Schnell erreichbar + leicht zugänglich! Der Standort des Verbandkastens ist deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit (sterile Verbandsmaterialien) überprüfen. Alarmplan für den Notfall an einem gut sichtbaren Standort (z.B. Rezeption) aushängen! © LZK BW 04/2018
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Arbeitsunfall – Alarmplan?
Auf die Praxis anpassen Aushang an einem gut sichtbaren Platz in der Praxis Unterweisung © LZK BW 04/2018
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Arbeitsunfall – Was ist zu tun?
Sofortmaßnahmen: Ersthelfer (Zahnarzt) rufen und die notwendige Erstversorgung leisten. Bei schweren Verletzungen (z.B. Knochenbruch) Rettungsdienst rufen. Unfallverletzte müssen sich nach dem Arbeitsunfall unverzüglich beim D-Arzt (Durchgangsarzt) vorstellen, wenn: - die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt (zu den häufigsten Unfallursachen in einer Zahnarztpraxis zählen Nadelstichverletzungen, Schnittverletzungen und Wegeunfälle), - die Unfallverletzung voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich behandelt werden muss und er trotzdem arbeiten kann oder - infolge eines Arbeitsunfalls eine Wiedererkrankung eintritt. - Bitte beachten: Auf Grund des bestehenden Infektionsrisikos bei Nadelstichverletzungen (z.B. aus der Behandlung von Infektionspatienten) ist auf jeden Fall der D-Arzt sofort aufzusuchen. Bei einem Gefahrstoff-Unfall sollten für den Notarzt bzw. für den Durchgangsarzt die Sicherheitsdatenblätter mitgegeben werden. © LZK BW 04/2018
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Arbeitsunfall – Was ist zu tun?
Nach der Erstversorgung: 5. Unfall- und Erste-Hilfe-Leistung sind in das Verbandbuch einzutragen (Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung). 6. Unfallanzeige an die BGW und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (z.B. Landratsamt). >>> „Quicklinks und Services“ >>> Datenbanken >>> Ärzte / Gutachter: D-Arzt © LZK BW 04/2018
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Arbeitsunfall – Verbandbuch/Unfallanzeige
Aufbewahrung: 5 Jahre Arbeitsunfähigkeit von > 3 Tagen Adressat: BGW und zuständige Arbeitsschutzbehörde (z.B. Landratsamt) Immer: Dokumentation in das Verbandbuch! © LZK BW 04/2018
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Erste Hilfe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 04/2018
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