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Veröffentlicht von:Markus Bauer Geändert vor über 6 Jahren
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„Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ 16. März 2018
Fachtagung „Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ 16. März 2018 Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ Luisenstr. 13, Wiesbaden -Geschäftsstelle- Frank T. Stemmildt Dipl.-Sozialarbeiter/Bewährungshelfer
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Qualifizierte Schuldenregulierung als unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Kriminalprävention
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Die durch die Stiftung Resofonds gewährten Hilfen sollen gemäß den Richtlinien der Stiftung „den straffällig gewordenen Bürger befähigen, künftig in geordneten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben, seine Eigenverantwortlichkeit zu stärken, seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung erhöhen und erneute Straffälligkeit verhindern helfen.“
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Resofonds gegründet 1979 auf Initiative des hessischen Justizministers, Dr. Herbert Günther, als unabhängige Stiftung bürgerlichen Rechts, Stiftungskapital vom Hess. Ministerium der Justiz Vorstandsmitglieder ehrenamtlich Geschäftsführer ehrenamtlich Geschäftsstelle im HMdJ, angesiedelt in Abteilung III (= Strafrecht, Gnadenwesen und Kriminalprävention) In Sachbearbeitung und Verwaltung tätiges Personal zum kleineren Teil direkt durch die Stiftung selbst angestellt, teils organisatorisch auch anderweitig im HMdJ beschäftigt, abgeordnet aus dem Geschäfts-bereich (BwH, GH, JVA-Sozialdienst), teils gering-fügig beschäftigt, auf Honorarbasis und ehrenamtlich
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Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer
VS-Mitglieder repräsentieren diverse gesellschaftliche Gruppen (IHK, Kreditwirtschaft, Kirche, Gewerkschaft, Justizverwaltung, OLG-Präsident) und werden durch hessische/n Justizminister/in für jeweils fünf Jahre berufen Vorstandsvorsitzender traditionell (Ex-) Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. Prof. Dr. Dr. Dr. L. Simon Geschäftsführer ehrenamtlich ehem. Vors. Ri. a. OLG, Dr. Christoph Gebhardt
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Schuldenregulierung ehemals Straffälliger mithilfe der
Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ nimmt Antragsteller in Verantwortung zielt auf Rückfallvermeidung, Resozialisierung bzw. Rehabilitation zielt auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient der Schadenswiedergutmachung hilft Opfern, Geschädigten, aber auch unverschuldet betroffenen Familienangehörigen strebt fairen Interessenausgleich mit Gläubigern an
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Die Stiftung Resofonds
gewährt Darlehen bis zu € (Ausnahme bis zu €); rückzahlbar über maximal 60 Monate, zweckgebunden zur Finanzierung von Vergleichs-, -schadensersatz oder Schmerzensgeldzahlungen i.d.R. zinslos, oder ggf. zinsgünstig (4%) Voraussetzungen - Wohnsitz Hessen ehemals straffällig (auch Partner) Motivation, gute Prognose kann mtl. Tilgungsrate erbringen
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Bearbeitete Anfragen 2008-2017
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PLZ/Prozent Erhebung auf Basis einer Grundgesamtheit von ca Adressen
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Die Antragsteller/innen waren im Jahre 2017 mit durchschnittlich 9
(2016: 8.454,64 €; 2015: ,03 €; 2014: 9.861,20 €) verschuldet; der Mittelwert der regulierten Schuldverpflichtungen je Antragsteller seit 1980 beträgt €.
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Im Berichtsjahr 2017 konnten exakt 1. 870
Im Berichtsjahr 2017 konnten exakt ,03 € Schulden saniert werden; seit Gründung der Stiftung in der Summe gut 32,5 Mio. Euro. An Gläubiger wurden 2017 exakt ,40 € ausgezahlt (Vergleichsquote = 16,8%).
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Für die Vergleichszahlungen an Gläubiger wurden in 2017 je Sanierungsfall durchschnittlich 1.563,82 € (2016: 1.400,58 €;2015: 1.735,11 €; 2014: €) aufgewendet; diese Zahl liegt wiederum niedriger als der langjährige Mittelwert (derzeit €) und bestätigt den entsprechenden Trend der letzten Jahre.
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Die im Schnitt mit den Gläubigern ausgehandelte Vergleichsquote lag im Jahre 2017 bei exakt 16,8 % (2016: 16,6%; 2015: 16,3% ; 2014: 15,7%; 2013: 18,1% ). Die durchschnittliche Vergleichsquote seit 1980 liegt bei ca. 22%.
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Die „Spannweite“ der an Gläubiger ausgezahlten Barquoten bewegte sich auch im Jahre 2017 wieder in einer Größenordnung zwischen 1,3% und 100%. Die getätigten Vergleichszahlungen verteilten sich 2017 auf genau 951 (909) Empfängerkonten; im Schnitt wurden je Fall 4,7 (4,7) Forderungen per Vergleich abgelöst. Die vereinbarten monatlichen Tilgungsraten lagen 2017 zwischen 10,00 € und 150,00 € ( 50,21 €, Vorjahr 44,91 €); die durchschnittlich vereinbarte Darlehenslaufzeit betrug 30 (Vorjahr 29) Monate (insg. maximal 60 Monate). Die Antragsteller/innen waren 2017 durchschnittlich 35,6 (2016: 34,6) Jahre alt, davon 85,1% (2016: 83,9%) Männer und 14,9% (2016: 16,1%) Frauen.
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Abwicklung von Schmerzensgeldern 2008-2017
Eine Ausnahme bildet die Befriedigung von „persönlich Geschädigten“ (z.B. Schmerzensgeld; Schadenwiedergutmachung); solche Ansprüche sollen im Regelfall nicht verglichen werden, sondern werden (im Rahmen der Möglichkeiten) komplett bzw. im Rahmen von Abschlagszahlungen erstattet. Die Richtlinien sowie die „Ergänzenden Hinweise und Erläuterungen“ der Stiftung zur Darlehensvergabe sehen hier ausdrücklich vor: „Persönliche Schmerzensgeld- und Schadenser-satzansprüche von durch die Straftat Verletzten sollen im Regelfall nicht verglichen werden. … Das Opfer der Straftat darf nicht vergessen wer-den. Zwischen Resozialisierung und Täter-Opfer-Ausgleich besteht ein innerer Zusammenhang. Diesen gilt es besonders bei Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen zu beachten. Eine volle Befriedigung der Ansprüche von persönlich Verletzten einer Straftat ist daher im Regelfall anzustreben“.
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Darlehensvergaben nach gerichtlicher
Zustimmungsersetzung gem. § 309 InsO von 2006 bis 2017 (Abwicklung über anerkannte Stellen gem. InsO)
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Konten im Bestand Die Erfassung der monatlich eingehenden Tilgungszahlungen für 913 (Vorjahr 918) laufende Konten bedeutet für die Geschäftsstelle eine stetig ansteigende Zahl von Eingabevorgängen; dazu müssen die Buchungen für Termingelder, Ausschüttungs- und Zinserträge, Umbuchungen, Erstattungen sowie Zahlungen für Materialien, Fortbildung, Fachberatung etc. abgewickelt werden. Jährlich werden nahezu Zahlungsaufträgen per EDV erledigt.
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Seit 1980 wurden bis zum Stichtag 31.12.2017 aus gewährten
Direktdarlehen und abgelösten Bürgschaften der Stiftung in Höhe von insgesamt ,61 € (bis 2016: ,21 €) Rückzahlungen in Höhe von ,24 € (bis 2016 : ,22 €) verbucht; das entspricht einer Quote von 75,6 % (74,9 %).
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Abgeschlossene Darlehenskonten 2008-2017
Ausbuchungen als „uneinbringliche Forderungen“ seit = Ø 6,8%
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Rückzahlungen auf Stiftungsdarlehen 2008-2017
Im Jahre 2017 haben Darlehensnehmer ca € (Vorjahr €) auf gewährte Darlehen getilgt.
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Ergebnis 1980 – 2017 bewilligte Sanierungshilfen: 3.553 Fälle
Gesamtverbindlichkeiten: ,68 € Gesamtvergleiche: ,36 € durchschnittliche Vergleichsquote: 22,3 %
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Antragstellung: Voranfrage telefonisch, per Mail, schriftlich
Geschäftsstelle registriert Anfrage und stellt konkret Gewährung einer Sanierungshilfe in Aussicht Beginn der Gläubigerverhandlungen durch antragstellende/n Berater/in
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Zusammenfassung – Was tut die Stiftung
Schuldenregulierung von straffällig gewordenen Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Hessen durch Gewährung von Darlehen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ Sie ist keine nach InsO anerkannte SB-Stelle, arbeitet jedoch z. B. im Falle erforderlicher „Zustimmungsersetzung“ mit entsprechend anerkannten SB auf örtlicher Ebene zusammen Schadenswiedergutmachung für Opfer von Gewalttaten Darlehen in der Regel bis Euro, in Ausnahmefällen bis Euro Bezuschussung zur Fortbildung in der Schuldnerberatung für BWH Unterstützung von externer Schuldnerberatung in den JVAen - Ausrichtung von Fortbildung für BWH und Vollzug / Druck v. Info-Material
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Was benötigt die Stiftung
Aktive Mitarbeit des Antragstellers/ der Antragstellerin Erfassen aller Verbindlichkeiten Erstellen eines Haushaltsplans; Einnahmen/Ausgaben & mögliche Rate Erteilen einer Vollmacht Ansparung von Raten in Höhe der Tilgungsraten ab Beginn der Gläubigerverhandlungen Sozialbericht mit Begründung für eine wesentliche Resozialisierungshilfe; Zusammenhang zwischen Schulden und der/den Straftat/en; Möglichkeit der Opferentschädigung
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Gläubigerverhandlungen
Vergleichsquote soll mit der Stiftung, nach Vorlage der Gesamtverschuldung und der Vermögenssituation/Haushaltsplan vereinbart werden Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche sollten nicht verglichen werden Gesamthöhe der Vergleichssumme und Höhe der monatlichen Raten richtet sich nach dem wirtschaftlichem Leistungsvermögen Rückzahlungen über fünf Jahre sollen vermieden werden
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Bewilligungsverfahren
Vorlage des Antrages mit Vollmacht, Gläubigerverzeichnis/Sanierungsplan, Haushaltsplan, Datenblatt & Zustimmungserklärung der Gläubiger(-vertreter) wichtig: komplettes Aktenzeichen, Kontoverbindung Gläubiger(-vertreter) Stiftung behält sich selbständige Vergleichsverhandlungen wie auch persönliche Kontaktaufnahme mit Antragsteller vor Zustimmung des Geschäftsführers bei Darlehen bis Euro und des Vorstands (Vergabeausschusses) bei Darlehen bis Euro Auszahlung des Darlehens nach Vertragsunterzeichnung durch den/die Antragsteller/in und Rücksendung des Vertrages sowie Überweisung der vereinbarten Ansparrate
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Tilgungsphase Geschäftsstelle überwacht Rückzahlungen, registriert Änderung der Kontaktdaten pp. Geschäftsstelle genehmigt Reduzierungen, Ratenpausen und moderiert Zahlungsstörungen Geschäftsstelle mahnt bei Zahlungsstörungen Geschäftsstelle leitet, falls erforderlich, Vollstreckungsmaßnahmen ein Mit Erledigung der Darlehensrückzahlung ergeht eine entsprechende Bestätigung samt komplettem Kontoauszug Vernichtung der Akte nach 10 Jahren
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„Resozialisierungsfonds für Straffällige“ www.resofonds-hessen.de
Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ -Geschäftsstelle- Luisenstr. 13 65185 Wiesbaden
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Das war‘s von uns – Vielen Dank! Das war‘s von mir – Vielen Dank!
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Das war‘s von mir – Vielen Dank! Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
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