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Veröffentlicht von:Paulina Bader Geändert vor über 6 Jahren
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ELEKTRONISCHER GRENZÜBERSCHREITENDER DATENAUSTAUSCH
Strategie für den Übergang in die Produktion
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Einführung In der 351. Sitzung der Verwaltungskommission am 26. und ist die Entscheidung „Fit for purpose“ für den produktiven Einsatz des grenzüberschreitenden Austausch von Sozialversicherungsdaten beschlossen worden. D.h. laut EU-Beschluss E4 und Bestimmung Artikel 95 (1) der Durchführungsverordnung Nr. 987/2009 wurde festgelegt, dass das zentrale EESSI- System fertiggestellt (entwickelt, getestet und ausgeliefert) ist und ab die 2-jährige Übergangsphase für die EU-Mitgliedstaaten startet, das zentrale EESSI- Datenaustauschsystem zu implementieren. 2
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Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SV-EG)
Einführung Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SV-EG) Hauptverband: 1. Zugangsstelle 2. Verbindungsstelle Betroffene Institutionen: 1. Hauptverbands-Träger 2. Bundesgesetzlich eingerichtete Träger 3. Landesgesetzlich eingerichtete Träger 4. Privatrechtlich eingerichtete Träger 3
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Einführung Die Mitgliedstaaten verpflichten sich (gemäß EU Durchführungsverordnung Nr. 987/2009) den elektronischen grenzüberschreitenden Datenaustausch gemäß definierten Abläufen (BUCs) umzusetzen, die Datenformate gemäß EU Spezifikation einzuführen (SEDs), eine definierte 24/7 Anbindung der Nachrichtenabholung zu gewährleisten, die minimalen technischen Anforderungen für die technische Anbindung umzusetzen, sowie die definierten organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu etablieren. 4
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Das Projekt EGDA „EGDA“ ist der Prozess der Verknüpfung aller österreichischen Sozialversicherungsträger für den elektronischen Datenaustausch, um nach außen als einheitliches Ganzes zu agieren: Verknüpfung der verschiedenen Träger und koordinierenden Stellen auf fachlicher Ebene. Verknüpfung der verschiedenen IT Komponenten auf technischer Ebene
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Die fachliche Verknüpfung
Sektor BUCs SEDs Träger Unfallversicherung 26 51 5 Familienleistung 4 17 14 Anzuwendendes Recht 6 12 31 Verschiedenes 7 Pension 10 17 (48) Beitragsbeitreibung 23 Krankheit 25 89 36 Arbeitslosigkeit 29 1 Horizontale 13 39 Summe 99 267(298)
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Die technische Verknüpfung
Sektor BUCs SEDs Systeme Unfallversicherung 26 51 3 Familienleistung 4 17 2 Anzuwendendes Recht 6 12 Verschiedenes Pension 10 17 (48) Beitragsbeitreibung 7 23 2(3) Krankheit 25 89 5 Arbeitslosigkeit 29 1 Horizontale 13 Summe 99 267(298)
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Zuständigkeiten und Kompetenzen
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Herausforderungen Umsetzung fachlicher Rahmenbedingungen (EESSI)
Umsetzung technischer Rahmenbedingungen (EESSI) Umsetzung organisatorischer Rahmenbedingungen (EESSI) Erarbeitung und Umsetzung nationaler organisatorischer Rahmenbedingungen (EGDA) Erarbeitung und Umsetzung nationaler technischer Rahmenbedingungen (EGDA) Erarbeitung und Umsetzung nationaler fachlicher Rahmenbedingungen (EGDA) 9
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Die technische Anbindung
Die Anbindung aller zuständigen Institutionen erfolgt prinzipiell über bestehende Datenübermittlungssysteme (DDS) und ist vollelektronisch. Gegebenenfalls kann die Anbindung für ausgewählte Geschäftsprozesse über eine spezielle Anwendung erfolgen (EGDA.WEB). Die eigentliche Anbindung an das EESSI System erfolgt über eine technische Brücke (EGDA.NATADAP) in der EESSI Zugangsstelle („Accesspoint“). Die Anbindung der zuständigen Institutionen erfolgt gemäß technischer Schnittstellenspezifikationen. Die Fachdaten sind gemäß Spezifikation an die Schnittstellen zu übergeben. 10
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Die fachliche Umsetzung
Die Definition von nationalen elektronischen Geschäftsprozessen Die Definition von nationalen Datenformaten Die Definition von technischen und fachlichen Zuständigkeiten Die Definition und Umsetzung von Aufgaben in der Rolle sendender und empfangender Mitgliedstaat Die Definition und Umsetzung von Aufgaben in der Rolle sendender und empfangender Träger 11
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Die organisatorische Umsetzung
Die Einführung der Geschäftsprozesse in jedem Sektor der Sozialversicherung erfolgt in Abstimmung mit den Vorgaben der EU. Die Einführung der Geschäftsprozesse in jedem Sektor der Sozialversicherung erfolgt schrittweise gemäß einer nationalen Implementierungsstrategie. Die Einführung der Geschäftsprozesse in jedem Sektor der Sozialversicherung erfolgt nach dem Prinzip von einfach zu komplex. Die Einführung in jedem Sektor der Sozialversicherung erfolgt über „Proof of concepts“ und Pilotsysteme. 12
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Die nationale Architektur
Nachrichtentransport Datenbank Nachrichtenverteilung Sachbearbeitung Digitalisierung/Druck
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Der nationaler Geschäftsprozess
Ein Geschäftsprozess ist eine Menge von ausgetauschten Nachrichten (nSEDs) zur Klärung eines Sachverhaltes. Die Verknüpfung der Nachrichten folgt einem definierten Dialogverfahren mit Frage- Antwort Sequenzen sowie Bestätigungen bzw. Entscheidungen. Die nSEDs sind eindeutig identifizierbare und referenzierbare elektronische Datenformate. Die nSEDs können Fachinformation beinhalten oder administrativen Zwecken dienen. Die Umsetzung eines Geschäftsprozesses erfolgt einheitlich gemäß einer fachlichen und technischen Anleitung. 14
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Ein nationaler Geschäftsprozess
Basisprozess für den Empfang einer Anfrage aus dem Ausland Basisprozess für die Übermittlung einer Antwort/Bestätigung ans Ausland Basisprozess für die Übermittlung einer Anfrage ans Ausland Basisprozess für den Empfang einer Antwort/Bestätigung aus dem Ausland 15
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Wichtige Information
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Wie arbeitet ein Sachbearbeiter?
Sachbearbeiter bearbeiten Geschäftsprozesse ausschließlich in der Zuständigkeit ihres Trägers. Die Sachbearbeitung erfolgt über eine trägerspezifische Anwendung oder über EGDA.WEB. Die Einsichtnahme und Bearbeitung von Geschäftsfällen eines Sachbearbeiters kann in EGDA.WEB auf Sektoren eingeschränkt werden. Die Schulung der Sachbearbeiter für eine trägerspezifische Anwendung ist in Verantwortung der jeweiligen Anwendung. EGDA.WEB bietet Schulungen für 2 Keyuser/Träger an. Die Schulung der Sachbearbeiter erfolgt über diese Keyuser. EGDA.WEB bietet Schulungsunterlagen für Keyuser an.
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Was bedeutet das in der Praxis (1)?
Minimalanforderungen für das Senden von Nachrichten Geschäftsprozessverwaltung Verwaltung eines Geschäftsprozesses (BUC Instanz) und die Erzeugung von Fachinformation (SED Inhalt) Integration von Sub-Prozessen Integration von gesendeten Nachrichten im Rahmen von administrativen und horizontalen Sub-Prozessen Identifikation von Partnern Korrekte Identifikation von ausländischen Empfängern Erzeugung von validen Datenformaten Auf Basis eines Geschäftsprozesses (BUC Instanz), der Fachinformation (SED) und den Metadaten (Header) sind gemäß Datenformatspezifikation (XSD) valide nationale Datenformate zu erzeugen Erzeugung von validen DDS-Paketen Valide Datendrehscheibepakete (DDS - Paket) sind zu erzeugen Versendung einer Nachricht über DDS Die Versendung von validen DDS-Paketen über eine definierte Schnittstelle (DDS) 20
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Was bedeutet das in der Praxis (2)?
Minimalanforderungen für das Empfangen von Nachrichten Empfang einer Nachricht über DDS Der Empfang von validen DDS-Paketen ist über eine definierte Schnittstelle (DDS). Verarbeitung von Fachinformation Auf Basis eines Geschäftsprozesses (BUC Instanz), der Fachinformation (SED) und den Metadaten (Header) eines validen nationalen Datenformats ist die Fachinformation zu verarbeiten. Geschäftsprozessverwaltung Verwaltung eines Geschäftsprozesses (BUC Instanz) und die Verarbeitung von Fachinformation (SED Inhalt) Integration von Sub-Prozessen Integration von empfangenen Nachrichten im Rahmen von administrativen und horizontalen Sub-Prozessen Verarbeitung von Systemnachrichten Korrekte Verarbeitung von Systemnachrichten (Steuerpakete). 21
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Rahmenbedingungen für AT (1)
Die Rahmenbedingungen für den elektronischen Datenaustausch von Sozialversicherungsdaten in AT werden in einer allgemeinen Organisationsbeschreibung herausgegeben. Inhalt dieser Organisationsbeschreibung ist auch die Abwicklung des Datenaustausches über Geschäftsprozesse. Die spezifische Definition wird in eigene Dokumente für jeden Sektor der Sozialversicherung eingeführt. 22
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Rahmenbedingungen für AT (2)
Die Erstversion der Beschreibung eines Geschäftsprozesse wird ein Jahr nach Veröffentlichung wirksam. Für Pilotsysteme gilt eine unmittelbare Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen werden im Zeitraum von 6 Monaten, frühestens jedoch 3 Monate (mit Absprache der betroffenen Parteien) nach Veröffentlichung wirksam. Das Datenmodell für die SEDs ist eine weiteres Artefakt welches die Organisationbeschreibungen ergänzt. 23
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Demo EGDA Web
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Allgemeine Phasen der Umsetzung
Phase 1 – „Machbarkeitsstudien“ – bis Juni 2017 (Pre Transition) Es wurden verschiedene Studien in den Bereichen Kostenverrechnung und Anzuwendendes Recht durchgeführt. Phase 2 – Pilotsysteme – bis Juni 2018 (Early Transition) In allen Sektoren werden Pilotsysteme für einfache Geschäftsprozesse umgesetzt. Die zuständigen Träger können sich über eine Standardanwendung des Hauptverbandes (EGDA.WEB) oder gegebenenfalls über eigene Fachapplikationen anbinden. Phase 3 – Komplette Ausrollung – bis Juni 2019 (Mid/End Transition) Schrittweise werden alle Geschäftsprozesse umgesetzt und alle Systeme kommen zum Einsatz. 25
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Aktivitäten der Umsetzung
Technische und fachliche Analyse Nationale Spezifikation Umsetzung Machbarkeitsstudien Pilotsysteme, Tests und Schulungen Produktion 1 Jahr/BUC
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Planung und Organisation
AT – LOT1 Oct 18 AW_BUC_05 S_BUC_19 AT –LOT2 Aug 18 AW_BUC_01a AW_BUC_01b AW_BUC_02 LA_BUC_01 LA_BUC_02 LA_BUC_03 LA_BUC_04 LA_BUC_05 LA_BUC_06 S_BUC_01 S_BUC_01a S_BUC_02 S_BUC_03 S_BUC_04 S_BUC_05 AT – LOT3 AW_BUC_03 AW_BUC_04a AW_BUC_04b AW_BUC_04c AW_BUC_06a AW_BUC_06b AW_BUC_06c AW_BUC_07a AW_BUC_07b AW_BUC_07c AW_BUC_07d AW_BUC_08 AW_BUC_09a AW_BUC_09b AW_BUC_11 AW_BUC_12 AW_BUC_13 FB_BUC_04 H_BUC_01 M_BUC_01 AT – LOT4 Feb 19 AW_BUC_10a AW_BUC_10b AW_BUC_14 AW_BUC_15 H_BUC_02a H_BUC_02b H_BUC_02c H_BUC_03a H_BUC_03b H_BUC_04 H_BUC_05 H_BUC_06 H_BUC_07 H_BUC_08 H_BUC_09 H_BUC_10 M_BUC_02 M_BUC_03a M_BUC_03b P_BUC_09 R_BUC_05 R_BUC_06 S_BUC_06 S_BUC_07 S_BUC_12 S_BUCB_14 S_UC_14a S_BUC_14b S_BUC_24 AT – LOT5 Apr 19 P_BUC_01 P_BUC_02 P_BUC_03 P_BUC_04 P_BUC_05 P_BUC_06 P_BUC_07 P_BUC_08 P_BUC_10 S_BUC_15 S_BUC_17 S_BUC_17a S_BUC_18 S_BUC_18a UB_BUC_01 UB_BUC_02 UB_BUC_03 UB_BUC_04 AT - LOT 6 Jul 19 AW_BUC_23 FB_BUC_01 FB_BUC_02 FB_BUC_03 R_BUC_01 R_BUC_02 R_BUC_03 R_BUC_04 R_BUC_07 S_BUC_08 S_BUC_09 S_BUC_11 S_BUC_21 S_BUC_22 S_BUC_23
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