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SBF See Mai 2018 Lektion 8 Igor Alexander
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Umweltschutz Infos und Jetski
Schifffahrtsrecht Lichterführung und Betonnungssysteme Navigation Manöver & Seemannschaft Maschinenkunde & Wetter Umweltschutz Infos und Jetski Teil 3 Teil 2 Teil 1 Teil 4 Meine Yachtakademie Stella Maris
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Verhaltensregeln Um den einmaligen Natur- und Landschaftsraum in Nationalparks und Naturschutzgebieten auch im Miteinander von Wassersport und Natur zu gewährleisten, wurden für die Sportschifffahrt Befahrensregeln (Interner Link) erlassen. Diese Bestimmungen leisten u. a. einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der einzigartigen Boddengewässer mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Für die Sicherheit von Badegästen und Seglern an der Neustädter Bucht gelten für Motorboote und Wassermotorräder besondere Vorschriften Sollten Sie Unterstützung oder Informationen bei besonderen Ereignissen und in schwierigen Situationen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der 24 Stunden besetzten Verkehrszentralen (Interner Link) jederzeit zur Verfügung. node.html Meine Yachtakademie Stella Maris
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Mit diesem Merkblatt will das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die Regelungen für das Fahren mit Wassermotorrädern (motorisierte Wassersportgeräte mit Wasserstrahlantrieb, die als Personal Water Craft wie "Wasserbob", "Wasserscooter", "Jetbike" oder "Jetski" bezeichnet werden oder sonstige gleichartige Geräte) nach § 2 Absatz 1 Nummer 21 der "Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung" sowie der "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee" und der "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern" hinweisen. Nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (§ 31) ist das Fahren im Fahrwasser grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Wasserflächen, die von der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bekannt gemacht worden sind Wasserflächen, die durch das Sichtzeichen B.8 gekennzeichnet sind. Außerhalb des Fahrwassers ist das Fahren mit Wassermotorrädern grundsätzlich erlaubt. Wasserflächen, die von der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bekannt gemacht worden sind: Meine Yachtakademie Stella Maris
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im Bereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Außenstelle Nordwest auf der Weser von km 27 bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen vor den Hafenanlagen von Bremerhaven Blexen Titananleger bis Union-Pier Nordenham Klippkanne bis Brake (km 39) im Bereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord die bekannt gemachten Reeden sowie die Bereiche bis 200 m vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen und Liegestellen. Weitere Hinweise: Die Wassermotorräder haben allen anderen Fahrzeugen auszuweichen; die Ausweichpflicht untereinander richtet sich nach den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR) (Interner Link). Auf den erlaubten Wasserflächen darf bei Nacht, bei verminderter Sicht und während der von der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bekannt gemachten Zeiten nicht gefahren werden. Des weiteren sind die Kollisionsverhütungsregeln (Interner Link) und die Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Interner Link) zu beachten. Vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb darf außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers eine Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser von 4,3 kn nicht überschritten werden. Meine Yachtakademie Stella Maris
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Nach der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (Interner Link) (§ 4 Absatz 3 Satz 2) ist das Befahren der Zonen I außerhalb der Fahrwasser mit Wassermotorrädern verboten. Da das Fahren im Fahrwasser mit Wassermotorrädern nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ebenfalls verboten ist, darf also insgesamt in den Zonen I nicht gefahren werden. Die Grenzen der Nationalparke sowie deren Zonen I sind in den jeweiligen amtlichen Seekarten dargestellt. Nach der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern (Interner Link) ist das Befahren der jeweiligen Schutzzonen I und II mit Wassermotorrädern verboten. Auf dem Dassower See ist das Fahren mit Wassermotorrädern aufgrund der Befahrensregelung für dieses Naturschutzgebiet ebenfalls nicht möglich. Achtung: Denken Sie auch daran, dass der Führer eines Wassermotorrades Inhaber eines Sportbootführerscheines nach der Sportbootführerscheinverordnung (Interner Link) sein muss. Beachten Sie, dass nach § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich (Interner Link) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1996 (BGBl. I Seite 1341) Wassermotorräder nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen nach § 4 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Interner Link) vom 21. Februar 1995 (BGBl. I Seite 226), die durch § 9 der Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769) geändert worden ist, versehen sind. Meine Yachtakademie Stella Maris
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Begriffe Der Begriff mit Fahrt durchs Wasser darf nicht verwechselt werden mit dem seerechtlichen Begriff in Fahrt. Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder an Land festgemacht ist oder vor Anker liegt, noch am Grund festsitzt. Ein Fahrzeug, das antriebslos im Wasser treibt, ist also ohne Fahrt durchs Wasser, aber dennoch in Fahrt. Mit der Bezeichnung Fahrt durchs Wasser (abgekürzt FdW) wird die Geschwindigkeit eines Wasserfahrzeugs relativ zur befahrenen Wassermasse angegeben. Durch die Berücksichtigung von Strom (Versatz des Fahrzeugs durch die Strömung des Wassers) und Abdrift (Versatz des Fahrzeugs durch den Einfluss des Winds) ergibt sich die Geschwindigkeit über Grund. Ein treibendes Fahrzeug macht Fahrt über Grund, aber keine Fahrt durch Wasser. Umgekehrt macht ein in einer Strömung (z. B. Fluss) liegendes Fahrzeug, das exakt seine Position hält, Fahrt durch Wasser (und zwar genau mit dem Betrag der Geschwindigkeit der Strömung), aber keine Fahrt über Grund. Bei einer Fahrt mit einem geeigneten Antrieb gegen die Strömung ist die Fahrt durchs Wasser größer, bei einer Fahrt mit der Strömung kleiner als die Fahrt über Grund. Ein Schiff muss Fahrt durchs Wasser machen, damit sein Ruder Wirkung zeigt und das Schiff damit steuerbar ist, da das Ruder vom Wasser umströmt werden muss, um zu funktionieren. Die Fahrt durchs Wasser kann unter anderem mit Hilfe einer Logge gemessen werden. Meine Yachtakademie Stella Maris
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Begriffe Rechtliches bei der Prüfung Ein geeignetes Boot stellt der Prüfungskandidat Der Verantwortliche SF muss an Bord sein Das Revier muss gienet sein, sonnst wird vom PA abgelehnt Keine unlautere Mitteln (auch in der Praxis) Die Theorie und Praxis an einem Tag (Ausnahme möglich) Die Prüfung Vor der Abnahme der Prüfung muss sich jeder Teilnehmer ausweisen. Also den Personalausweis nicht vergessen! Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit dem Fragebogen, den Navigationsaufgaben und einem praktischen Teil. Den allgemeinen Prüfungsablauf habe ich hier schon beschrieben. Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit 30 Fragen (7 Basisfragen und 23 See Fragen) sowie einer Navigationsaufgabe mit 9 Einzelfragen. Hierfür stehen insgesamt 60 Minuten Zeit zur Verfügung. Bestanden ist die Prüfung mit mindestens 24 richtigen Antworten im Fragebogen und mindestens 7 der 9 Navigationsfragen. Für Inhaber des SBF Binnen entfallen die 7 Basisfragen. Von den verbleibenden 23 Fragen See müssen mindestens 18 richtig beantwortet werden und ebenfalls 7 der 9 Navigationsfragen. Es stehen 50 Minuten Zeit zur Verfügung. Praktische Prüfung Die praktische SBF-See Prüfung muss keinesfalls auf See stattfinden. Ihr könnt sie auch auf einem Binnengewässer ablegen. Folgende Manöver sind Pflichtmanöver, sie werden auf jeden Fall geprüft und müssen alle bestanden werden: Pflichtmanöver Mensch (Boje) über Bord Anlegen Ablegen Fahren nach Kompass Peilen (einfache Peilung oder Kreuzpeilung) Pro Manöver hat man zwei Versuche. Von den folgenden Manövern werden drei geprüft, von denen zwei bestanden werden müssen. Man hat wieder zwei Versuche pro Manöver. Sonstige Manöver Kursgerechtes Aufstoppen Wenden auf engem Raum Fahren nach Schifffahrtszeichen / Landmarken Anlegen einer Rettungsweste / Sicherheitsgurtes Manöver Schallsignal (eins aus: Maschine läuft rückwärts, Kursänderung nach Backbord / Steuerbord) Knoten Ohne Knoten geht gar nichts. Wer die Knotenprüfung nicht besteht, ist leider durchgefallen. In der Prüfung werden maximal 7 Knoten abgefragt von denen 6 sowohl richtig geknotet als auch deren Verwendung richtig erklärt worden sein muss. Für jeden Knoten gibt es zwei Versuche. Wenn mehr als ein Knoten beim zweiten Versuch nicht stimmt, ist die ganze Prüfung nicht bestanden. (Es soll aber gnädige und geduldige Prüfer geben.) Inhaber des SBF Binnen sind von der Knotenprüfung befreit. Folgende Knoten müssen beherrscht werden: Achtknoten Kreuzknoten Palstek Schotstek (einfach und doppelt) Stopperstek Webeleinstek (auch auf Slip) Rundtörn mit zwei halben Schlägen Klampe belegen (mit Kopfschlag) Prüfung wiederholen Wer einen Teil der Prüfung nicht besteht, kann diesen innerhalb von 12 Monaten wiederholen. Wer diese Frist versäumt, der muss noch einmal die ganze Prüfung ablegen. Tipps für die Prüfung Tipps für die Theoretische In der theoretischen Prüfung sind absolut keine Hilfsmittel zugelassen. Auch keine Taschenrechner. Handys etc.dürfen nicht auf dem Tisch liegen. Erlaubt sind nur der Prüfungsbogen und Kugelschreiber (weil dokumentenecht) sowie Navigationsbesteck und Bleistift für die Navigationsfragen. Der Zeitrahmen ist mehr als ausreichend. Also Ruhe bewahren und erst einmal die Fragen beantworten, bei denen man sich absolut sicher ist. Damit kommt Ruhe rein und wenn die Anspannung verflogen ist, kann man sich die Fragen, die man übersprungen hatte, noch einmal vornehmen. Da fallen einem dann auch wieder die Lösungen ein. Wenn Ihr alles beantwortet habt, geht noch ein einziges Mal den Fragebogen durch um Flüchtigkeitsfehler aufzuspüren. Nicht öfter! Korrigiert Euch keine Fehler rein. In den allermeisten Fällen ist die Antwort, die einem zuerst einfällt, die Richtige. Je öfter man sich den fertig ausgefüllten Fragebogen durchsieht, desto größer wird die Chance, richtig gegebene Antworten zu verschlimmbessern. Navigation / Kartenaufgaben Als Navigationsbesteck sind neben dem Zirkel sowohl Kurs- und Anlegedreieck als auch ein Kurslineal zugelassen. Wichtig ist noch, dass alle Berechnungen (Entfernungen, Fahrzeiten etc.) mit auf dem Antwortbogen abgegeben werden müssen Noch einmal der Hinweis: Taschenrechner sind nicht erlaubt! Übt also frühzeitig alle Berechnungen schriftlich zu machen. Bei den Navigationsaufgaben kommen leider immer wieder einige ins Schleudern. Neben Flüchtigkeitsfehlern bei den Berechnungen, kommt es immer wieder vor, dass Kurse in der Aufregung falsch abgelesen werden. Da werden aus 30° versehentlich 210° weil man auf dem Dreieck die falsche Skala abgelesen hat. Vergewissert Euch immer wieder, in welche Himmelsrichtung Ihr navigiert. Ein Kurs, wie z.B. 30° kann nur nach nach NO weisen, jede andere Richtung muss falsch sein. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für die anderen Himmelsrichtungen. (Siehe auch die Zeichnung unten) Tipp: Mit einem Kurslineal kann einem das nicht passieren, außerdem spart man sich hiermit etliche Parallellverschiebungen. Ich kann jedem nur empfehlen sich eins zuzulegen und fleißig damit zu üben. Hier gibt's eine "Bedienungsanleitung" als Video von mir. Ein weiterer beliebter Fehler passiert beim Eintragen von Peilungen. Der gepeilte Kurs ist immer von Eurem Standort hin zum angepeilten Objekt und nicht anders herum. Beispiel: Wenn Ihr einen Leuchtturm auf 90° anpeilt, dann befindet der sich auf jeden Fall östlich von Euch. Auf keinen Fall westlich, denn dann hätte der Leuchtturm Euch angepeilt. Merkt Euch einfach das folgende Bild und erinnert Euch daran, wenn Ihr nicht sicher seid, in welche Richtung der Kurs / die Peilung geht. Eine gute Nachricht gibt es aber auch: Folgefehler werden nicht mehr automatisch als Fehler gewertet. Wenn die Navigation von einem falsch berechneten Ausgangspunkt stimmt, dann ist nur die erste falsche Berechnung oder Zeichnung ein Fehler. Da Ihr in den Navigationsaufgaben nur 2 Fehler machen dürft, kann diese Regelung die ganze Prüfung retten. Toleranzen Für die Lösungen der Navigationsaufgaben gibt es einen Toleranzbereich, innerhalb dessen das Ergebnis als richtig gewertet wird, auch wenn es nicht zu 100% der vorgegebenen Lösung entspricht. Allgemein: Bis zu 0,1' bzw. 0,1sm Kartenkurs: Abweichung bis +/- 1° Besteckversetzung: +/- 5° bis zu 10° bei sehr kurzen Strecken(Ok bis Ob kleiner 1 sm) Tipps für die Praktische Für die praktischen Prüfung ist der wichtigste Hinweis: Fahrt langsam! Ein langsames Boot verzeiht kleine Fehler viel besser als ein schnelles. Außerdem habt Ihr viel mehr Zeit zum Nachdenken und Reagieren. Gerade einmal genügend Schub um die Steuerungsfähigkeit sicher zu stellen reicht aus. Und falls das dem Prüfer dann doch zu langsam sein sollte: Nur einen Tick mehr Gas geben. Das sollte reichen. Beim Aufstoppen immer erst den Leerlauf rein. Durch die Verdrängung des Bootes verliert Ihr schon unglaublich an Schub. Dann erst nach einmal tief durchatmen und danach ein wenig rückwärts geben. Damit ist es viel leichter das Boot auf Kurs zu halten und es klingt auch besser als volle Kraft zurück ;-) Meine Yachtakademie Stella Maris
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