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Veröffentlicht von:Heinz Rothbauer Geändert vor über 6 Jahren
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Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung
Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung Antragsformulare des Landkreis Anhalt-Bitterfeld
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Gliederung Generelle Hinweise
Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Gliederung Generelle Hinweise Hinweise für den Zuschussantrag Betriebskosten / Sachkosten Hinweise für den Zuschussantrag Personalkosten Hinweise für den Zuschussantrag für Ausstattung; Spiele, Beschäftigungs- und Bastelmaterial Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit
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Generelle Hinweise Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Jugendamtes wie folgt zur Verfügung: Mo. und Fr.: 09: : Di. und Do.: 09: :00 und 14: : (sowie nach Vereinbarung) Frau Stelter (SGL Jugendarbeit - Zimmer 239) Tel.: (03496) Frau Werner (SB Jugendarbeit - Zimmer 128) Tel.: (03496) Frau Weber (SB Jugendarbeit - Zimmer 128) Tel.: (03496)
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Generelle Hinweise Die aktuellen Formulare sind auf der Homepage des Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu finden: Startseite mit Link zu den Formularen
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Generelle Hinweise Die aktuellen Formulare sind auf der Homepage des Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu finden: Übersicht der verfügbaren Formulare aus den Fachämtern
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Generelle Hinweise Die aktuellen Formulare sind auf der Homepage des Landkreis Anhalt-Bitterfeld unter folgender Adresse zu finden: Übersicht der Formulare Jugendarbeit / Jugendförderung
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Generelle Hinweise Die aktuellen Formulare sind auf der Homepage des Landkreis Anhalt-Bitterfeld unter folgender Adresse zu finden: Zuschussanträge
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Richtlinie Jugendarbeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Generelle Hinweise Die aktuelle Richtlinie Jugendarbeit ist auf der Homepage des Landkreis Anhalt-Bitterfeld unter folgender Adresse zu finden: Richtlinie Jugendarbeit
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Generelle Hinweise Es handelt sich um interaktive Formulare, die mittels des Adobe Acrobat DC PDF Readers oder ähnlicher Software direkt ausgefüllt werden können, es ist keine Anschaffung einer zusätzlichen Software notwendig Die Formulare sind vollständig auszufüllen und sowohl von dem Träger der Einrichtung als auch dem Leiter der Einrichtung zu unterschreiben
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Generelle Hinweise Bei personellen Veränderungen sind beglaubigte Qualifizierungsnachweise des Leiters der Einrichtung bzw. der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen dem Antrag beizufügen Bei neuen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen der Einrichtung, welche im Besitz einer Jugendleitercard oder entsprechender Qualifizierungsnachweise sind, sind diese ebenfalls in Form einer beglaubigten Kopie einzureichen Bei dem Jugendamt bereits vorliegenden Qualifizierungsnachweisen sind diese nicht nochmals einzureichen
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Generelle Hinweise Die Beglaubigungen werden von den Bürgerämtern Bitterfeld, Köthen und Zerbst für Qualifizierungsnachweise für die Zwecke der Jugendarbeit kostenfrei durchgeführt Bürgeramt Bitterfeld, Röhrenstraße 33, Bitterfeld-Wolfen/OT Bitterfeld Bürgeramt Köthen, Marktplatz 2, Köthen (Anhalt) Bürgeramt Zerbst, Coswiger Straße 4, Zerbst/Anhalt
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Generelle Hinweise Die Beglaubigungen werden von den Bürgerämtern Bitterfeld, Köthen und Zerbst für Qualifizierungsnachweise für die Zwecke der Jugendarbeit kostenfrei durchgeführt Bürgeramt Bitterfeld, Röhrenstraße 33, Bitterfeld-Wolfen/OT Bitterfeld Öffnungszeiten: Mo: 08 bis 18 Uhr Die: 08 bis 18 Uhr Mi: 08 bis 14 Uhr Do: 08 bis 18 Uhr Fr: 08 bis 14 Uhr
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Generelle Hinweise Die Beglaubigungen werden von den Bürgerämtern Bitterfeld, Köthen und Zerbst für Qualifizierungsnachweise für die Zwecke der Jugendarbeit kostenfrei durchgeführt Bürgeramt Köthen, Marktplatz 2, Köthen (Anhalt) Öffnungszeiten: Mo: 08 bis 18 Uhr Die: 08 bis 18 Uhr Mi: 08 bis 14 Uhr Do: 08 bis 18 Uhr Fr: 08 bis 14 Uhr
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Generelle Hinweise Die Beglaubigungen werden von den Bürgerämtern Bitterfeld, Köthen und Zerbst für Qualifizierungsnachweise für die Zwecke der Jugendarbeit kostenfrei durchgeführt Bürgeramt Zerbst, Coswiger Straße 4, Zerbst/Anhalt Öffnungszeiten: Mo: 08 bis 18 Uhr Die: 08 bis 18 Uhr Mi: 08 bis 14 Uhr Do: 08 bis 18 Uhr Fr: 08 bis 14 Uhr
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Hinweise für den Zuschussantrag Betriebskosten / Sachkosten (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Die beantragten Zuschüsse dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Einrichtung. Die Anschaffung von Ausstattung / elektrischen Geräten hat über den gesonderten Antrag „Ausstattung“ zu erfolgen, eine Förderung ist gemäß Richtlinie Jugendarbeit daher nicht über den Zuschussantrag für Betriebskosten / Sachkosten möglich.
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Förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Miete / Pacht für die Einrichtung Wasserversorgung & Abwasserentsorgung Müllabfuhr (keine Bauschuttentsorgung oder ähnliches) Kosten für den Schornsteinfeger Stromversorgung Kosten für den Betrieb der Heizung (Heizmaterial, Bezug von Brennmaterial bzw. Wärme, Wartung der Heizungsanlage) Grundsteuer B
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Förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Versicherungen (es sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Versicherungen förderfähig Gebäudeversicherung, Geschäftsinhalts- versicherung & Inventarversicherung) Telefonkosten & Internetkosten Postgebühren Büromaterial (hierzu zählen sämtliche Verbrauchsmaterialien wie bspw. Papier, Schreibutensilien, Druckerpatronen, Toner, …) Gebühren für GEMA & GEZ
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Förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Reinigungsmaterial (es werden ausschließlich Verbrauchsmaterialien gefördert; eine Förderung elektrischer Geräte zur Reinigung der Einrichtung ist nicht möglich) Überprüfung der ortsveränderlichen technischen Geräte und Feuerlöscher (hierzu zählen bspw. Wasserkocher, Mikrowelle, …)
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Förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Zu den Instandhaltungskosten zählen beispielsweise: Malerarbeiten Glasreparaturen Ausbesserung / Reparatur von Bodenbelägen Ausbesserung / Reparatur von beschädigten Innenputzstellen
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Förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Zu den Instandhaltungskosten zählen beispielsweise: Ausbesserung / Reparatur / Ergänzung von Fliesenbelägen im Boden-/ Wand- / Treppenbereich Ausbesserung von Innenverfugungen im Sanitärbereich - laufende Reparaturarbeiten wie die Beseitigung von Undichtheiten, Ersatz von Anlageteilen gleicher Bauart und Funktion wie bspw. WC-Becken, Waschbecken und Armaturen …
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Nicht förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Grünflächenpflege und Bepflanzungen Lebensmittel und Getränke Leistungen von Reinigungsfirmen Straßenreinigungsgebühren Anschlussgebühren und Anschlussbeiträge Grundstückserschließungsbeiträge Schädlingsbekämpfung
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Nicht förderfähige Kosten – Betriebs- & Sachkosten: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Kosten / Nebenkosten für den Grundstückserwerb Kosten der Beschaffung und Verzinsung von Finanzierungsmitteln
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Zuwendungshöhe: (gem. Pkt. 6.4.1. RL Jugendarbeit)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Zuwendungshöhe: (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Freie Träger: maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten Kommunale Träger: maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten
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Das Aktenzeichen wird von den Mitarbeitern des Jugendamtes vergeben. Enthält das von – bis Datum, für welches die Maßnahme beantragt wird
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Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Einnahmen der Einrichtung
Aufwendungen der Einrichtung Veranschlagte Kosten für Bauunterhaltungen – max ,00 € Veranschlagte Kosten für den lfd. Betrieb der Einrichtung Höhe der Förderung durch den Landkreis Zum Beginn der Maßnahme vor Bescheiderteilung – jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuwendungsvergabe
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Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Einnahmen der Einrichtung
Beispielberechnung für freien Träger Aufwendungen der Einrichtung Veranschlagte Kosten für den lfd. Betrieb der Einrichtung ≙ 80 % von 3.300,00 € Aufwendungen & Einnahmen stimmen überein
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Hinweise für den Zuschussantrag Personalkosten (gem. Pkt RL Jugendarbeit)
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Hinweise für den Zuschussantrag Personalkosten (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Dient der Förderung von sozialpädagogischen Fachkräften der Kinder- & Jugendhilfe Sozialpädagogische Fachkraft = a) staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) b) Diplom-Sozialpädagoge/_in c) Abschlüsse nach der Verordnung zur Anerkennung von abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen vom
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Hinweise für den Zuschussantrag Personalkosten (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Anerkannt werden: Gesamtbrutto Arbeitgeberanteile (Sozialversicherungsbeiträge)
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Hinweise für den Zuschussantrag Personalkosten (gem. Pkt RL Jugendarbeit) Freie Träger: maximal 90 % der förderfähigen Gesamtkosten Kommunale Träger: maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten
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Das Aktenzeichen wird von den Mitarbeitern des Jugendamtes vergeben.
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Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit Berufsabschluss des Mitarbeiters sozialpädagogische Fachkraft = Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in); b) Diplom-Sozialpädagoge/in; c) Anerkannte(r) Erzieher(in) Genaue Bezeichnung der Tätigkeit
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Beispielberechnung für freien Träger Aufwendungen & Einnahmen stimmen überein
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Zum Beginn der Maßnahme vor Bescheiderteilung – jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuwendungsvergabe
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Bei Neuaufnahme der Einrichtung in die Jugendhilfeplanung oder bei Änderungen in der Person des Stelleninhabers / der Stelleninhaberin oder bei Änderungen des Arbeitsvertrages / der Stellenbeschreibung des aktuellen Stelleninhabers / der Stelleninhaberin
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Hinweise für den Zuschussantrag für Ausstattung; Spiele, Beschäftigungs- und Bastelmaterial (gem. Pkt RL Jugendarbeit)
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Hinweise für den Zuschussantrag für Ausstattung; Spiele, Beschäftigungs- und Bastelmaterial RL Förderfähig Geräte / Ausstattungen, die im Rahmen der Arbeit mit Kindern / Jugendlichen benötigt werden Sachzusammenhang beachten Maximalgrenze: 150,00 € (zzgl. MwSt.) pro Gerät Außerdem – Förderung von - Spielmaterial - Beschäftigungsmaterial - Bastelmaterial
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Hinweise für den Zuschussantrag für Ausstattung; Spiele, Beschäftigungs- und Bastelmaterial RL Anschaffungen ≧ 125,00 €: Nachweis der Kostengünstigkeit mind. 3 Angebote zum gleichen Gerät mit gleicher Leistung Katalogangebote möglich Inventarisierung: a) Möbel ab Sachwert von 50,00 € b) alle elektrischen Geräte
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Hinweise für den Zuschussantrag für Ausstattung; Spiele, Beschäftigungs- und Bastelmaterial RL Zuwendungshöhe: freie Träger maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten kommunale Träger maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten
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Das Aktenzeichen wird von den Mitarbeitern des Jugendamtes vergeben.
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Beispielberechnung für freien Träger 3 Angebote ≙ 70 % von 335,00 € Inventarisierung Aufwendungen & Einnahmen stimmen überein
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung (gem. Pkt RL Jugendarbeit)
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Förderfähig = außerschulische Bildungsarbeit Form: Lehrgänge / Veranstaltungen Eine Teilnehmerliste ist zu führen
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Ziele: allgemeine Bildung politische Bildung soziale Bildung gesundheitliche Bildung kulturelle Bildung Umweltbildung naturkundliche Bildung technische Bildung
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Durchführung: ein- oder mehrtägige Veranstaltungen oder Wochenendveranstaltungen mit Seminarcharakter Referenten: Ausbildung / Qualifikation im jeweiligen Lehrgebiet Ein Seminarplan ist dem Antrag beizufügen: detaillierte thematische / zeitliche Darstellung
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Mögliche Betreuerförderung: je 7 Kinder / Jugendliche – ein Betreuer Förderung in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl: a) eintägige / mehrtägige Maßnahmen ohne Übernachtung freie Träger maximal 10,00 € / Tag / Teilnehmer jedoch maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten kommunale Träger maximal 9,00 € / Tag / Teilnehmer jedoch maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Anerkennungsfähige Kosten: Referentenkosten Lehrgangsmaterial Fahrt- & Nebenkosten: Benutzung Kfz.: Wegstreckenentschädigung Fahrtkostenerstattung bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln Busreisen: 3 Kostenangebote – Auswahl nach Wirtschaftlichkeit Ausleihgebühren Eintrittsgelder Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BRKG: Fahrten mit Kraftfahrzeug: 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Mögliche Betreuerförderung: je 7 Kinder / Jugendliche – ein Betreuer Förderung in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl: b) mehrtägige Maßnahmen mit Übernachtung freie Träger maximal 12,00 € / Tag / Teilnehmer jedoch maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten kommunale Träger maximal 11,00 € / Tag / Teilnehmer jedoch maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten An- & Abreise gelten als 1 Tag
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Anerkennungsfähige Kosten: Referentenkosten Lehrgangsmaterial Fahrt- & Nebenkosten: Benutzung Kfz.: Wegstreckenentschädigung Fahrtkostenerstattung bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln Busreisen: 3 Kostenangebote – Auswahl nach Wirtschaftlichkeit Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BRKG: Fahrten mit Kraftfahrzeug: 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung Anerkennungsfähige Kosten: Ausleihgebühren Eintrittsgelder Unterkunft Verpflegung Betreuerentschädigung bis 10,00 € pro Tag bei ehrenamtlich Tätigen
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Kosten für die Juleica-Ausbildung werden nur für die Träger übernommen, die SELBST ausbilden
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Beispielberechnung für freien Träger 12,- € / 5 Tage / 14 Teilnehmer = Aufwendungen & Einnahmen stimmen überein
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit (gem. Pkt RL Jugendarbeit)
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit Nur Maßnahmen innerhalb Deutschlands Mögliche Betreuerförderung: bis zu 7 Kinder – 1 Betreuer bis zu 14 Kinder – 2 Betreuer bis zu 21 Kinder – 3 Betreuer … Maßnahmen mit Kindern / Jugendlichen mit Behinderung Mögliche Betreuerförderung von 1 : 3 möglich
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit An- & Abreise gelten als ein Tag Mindestens 2 Übernachtungen & höchstens 10 Übernachtungen pro Fahrt förderfähig Eine Teilnehmerliste ist zu führen Es werden nur Teilnehmer aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld gefördert Aufenthalt in einer für die Maßnahme geeigneten Einrichtung (z.B. Jugendherberge, Zeltplatz, …)
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit Anerkennungsfähig: - Verpflegung - Übernachtung - Fahrtkosten & Nebenkosten: Benutzung Kfz.: Wegstreckenentschädigung Fahrtkostenerstattung bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln Busreisen: 3 Kostenangebote – Auswahl nach Wirtschaftlichkeit Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BRKG: Fahrten mit Kraftfahrzeug: 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit Anerkennungsfähig: - Eintrittsgelder - Betreuerentschädigung (max. 10,00 € / Tag bei ehrenamtlich Tätigen) - Beschäftigungsmaterial - Programmgestaltung
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung & -freizeit Förderung in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl - Zuwendungshöhe: maximal 7,50 € / Tag / Teilnehmer jedoch maximal 60 % der förderfähigen Gesamtkosten
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Nur Maßnahmen innerhalb von Deutschland Name + Anschrift der Einrichtung Mindestens 2 Übernachtungen / Maximal 10 Übernachtungen je Fahrt; Anreise & Abreise gelten als 1 Tag Es können nur Kinder / Jugendliche aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld gefördert werden Bis 7 Kinder / Jugendliche 1 Betreuer; bis 14 Kinder / Jugendliche 2 Betreuer; …
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Beispielberechnung für freien Träger Aufwendungen & Einnahmen stimmen überein
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit (gem. Pkt RL Jugendarbeit)
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit Zuwendungsfähig: Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Maßnahmen & Projekten stehen, die von Kindern / Jugendlichen gestaltet werden & pädagogischen Anspruch genügen
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit Gegenstand der Förderung: örtliche Freizeitgestaltung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Projekte der Jugendarbeit Ausstellungen von Kindern / Jugendlichen Aufführungen & Veranstaltungen von Kindern / Jugendlichen
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit Nicht anerkannt werden: Lebensmittel Getränke Unterkunftskosten
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Hinweise für den Zuschussantrag für Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit Zuwendungshöhe: maximal 150,00 € je Maßnahme Sammelantragsstellung möglich Sammelverwendungsnachweis möglich
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Das Aktenzeichen wird von den Mitarbeitern des Jugendamtes vergeben.
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Beispielberechnung für freien Träger Aufwendungen & Einnahmen stimmen überein
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Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Jugendamt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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