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Das Persönliche Budget
Zukunft für Betroffene ?
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Zur Person Jutta Beiersdorf Wohnhaft in Radebeul /Dresden
Verheiratet, 2 Kinder Sparkassenbetriebswirtin Firmenkundenberaterin Ehrenamtlich: AG-Leiterin beim BV „FORUM GEHIRN e.V. – zum Thema „Das Persönliche Budget“ seit Ende 2007
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Anliegen Eigener Weg zum Budget Allgemeine Erläuterungen
Beratungsansätze für andere Betroffene Offene Probleme Mögliche Lösungsansätze Fazit
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Definition Behinderung
Wann bin ich betroffen? Definition Behinderung SGB IX §2 „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist….“ Schwerbehinderung – 50% Behinderung Gleichgestellt – 30-50% Behinderung
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Erworbene Hirnschäden
Unfall unserer Tochter vor fast 4 Jahren Schwere Hirnverletzungen zum Zeitpunkt des Unfalls 24 Jahre alt, eine gute Arbeit und eigene Wohnung Seit dem Unfall 24 h betreuungsbedürftig lebt wieder bei uns zu Hause Grad ihrer Behinderung 100% Freizeitunfall
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Hilfe? Welche? Von Wem? Chaos!
Wie ging es weiter ? 5 Wochen Akutklinik 6 Monate Rehaklinik mit Empfehlung Pflegeheim „austherapiert“, schlechter Entlassungszustand 12/04 vollkommen inkontinent, künstliche Ernährung, keine Gesichtsmimik , sprach nicht, schrie ständig und starrte die übrige Zeit vor sich hin. Keine soziale Beratung der Klinik Wenig „vernünftige“ Überlegungen im 1. Jahr Schock, Verzweiflung ,Trauer und große Zukunftsangst Hilfe? Welche? Von Wem? Chaos!
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Finanzielle Situation
Vorher normales Familieneinkommen Ab 01/05 unbezahlte Freistellung der Mutter für zunächst 1 Jahr 24h an zu Hause gebunden Krankengeld für unsere Tochter Feststellung Pflegestufe III 01/05 Ab März 2005 stundenweise Assistenzkräfte, finanziert aus Pflegegeld und eigenem Einkommen EU-Rente ab 04/2005
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Wir wussten nichts von Wiederaufnahme der Kindergeldzahlungen
Anderer finanzieller Regelungen aus der Schwerbehinderung heraus Dem Grundsatz – ambulant vor stationär Der Eingliederungshilfe -welche im Übrigen keinem der bisher von mir beratenen Betroffenen bekannt war-
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Kleiner Exkurs Eingliederungshilfe (EH)
SGB XII, § 53 ff, frei Absatz 1 Personen, die nach der Definition des SGB IX wesentlich behindert oder von Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der EH, solange Aussicht besteht, das die Aufgabe der EH erfüllt werden kann.
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Aufgabe der Eingliederungshilfe (EH)
SGB XII, §53 ff, - hier Absatz 3: „Besondere Aufgabe der EH ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.“
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der Medizinische Rehabilitation , SGB IX, § 26ff
Gegenstand eines Persönlichen Budgets nach §17 SGB IX können Leistungen der Medizinische Rehabilitation , SGB IX, § 26ff der Teilhabe am Arbeitsleben, SGB IX,§33 ff der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft SGB IX, § 55 ff bei Pflegebedürftigkeit sein. „sowie diese in den für die jeweiligen Sozialleistungsträger geltenden Gesetzen als budgetfähige Leistungen definiert sind. Danach kommen für ein PB Leistungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, die Leistungen der Unfallversicherungsträger bei Pflegebedürftigkeit und der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfeträger sowie alle Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation aller Rehabilitationsträger in Betracht.“Harry Fuchs, Das Persönliche Budget- 2008
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Mögliche Leistungsträger trägerübergreifend
Gesetzliche Krankenversicherung (nach SGB IX und SGB V) Bundesagentur für Arbeit Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Kriegsopferversorgung und – fürsorge Öffentliche Jugendhilfe Sozialhilfeträger örtlich und überörtlich (auch für Hilfen zur Pflege) Soziale Pflegeversicherung Integrationsämter Wie passt dass alles zusammen?
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Zitat „Ich halte es für geradezu grotesk, dass man z.B. die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Jugendhilfe und Sozialhilfe schafft bzw. nebeneinander stellt, diese sich über Jahre geradezu verselbständigen und nun versucht wird , mit dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, dies wieder einzufangen und eine Brücke zu bauen, nachdem man erst mal ordentlich Gräben gezogen hat….. ..Bedarfsfeststellung und Leistungsgewährung dürfen aber nicht derart auseinander fallen, dass die Schnittstellen immer größer werden.“ Rabe, Verbandsdirektor des KSV MV ( in Hildesheim)
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Budgetfähigkeit Alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe der Teilhabe, Rehabilitation und der Pflege. „ Alltägliche Bedarfe sind solche, die zur individuellen Bewältigung der Anforderungen in Arbeit, Familie und Gesellschaft sowie zur Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes erforderlich sind und /oder die eigenen Ressourcen (persönlich, sozial, umweltbezogen) gewährleisten oder erweitern.“ Harry Fuchs. Ebenda.
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Bedarfsfeststellung §10 SGB IX
Sollverfahren Es gilt die Verpflichtung ,für die Bemessung des PB die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen funktionsbezogen festzustellen und schriftlich so zusammen zu stellen, dass sie nahtlos ineinander greifen. Art und Ausmaß der Beeinträchtigung der Teilhabe im Sinne der ICF der WHO ist festzustellen. Körperliche, seelische und soziale Integrität, Integrität der Aktivitäten und Leistungen = interdisziplinäre Leistungsbedarf auf der Grundlage der verschiedenen Sozialleistungsgesetze.
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Derzeit angewandte Verfahren
SGB V § 275 Medizinische Begutachtung des MDK SGB XI § 18, Pflegeeinstufung des MDK SGB IX §14 – Interdisziplinäre Sachverständigengutachten – entspricht in Teilen der Begutachtung durch den MPD des KSV Hilfebedarfsgruppen nach dem sog. „Metzler“ Verfahren
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16 Monate nach dem Unfall Juli Ortsverein der Lebenshilfe e.V. – es fällt erstmals der Begriff der Eingliederungshilfe Die LH beantragt – ohne unsere Mitarbeit- von Mo-Frei 7,5 h EH und dazu 3 h Pflege Entsprechender Bescheid des LRA 01/06
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16 Monate nach dem Unfall Das klassische Leistungsdreieck
Leistungsempfänger EH für 7,5 h Mo-Frei, Pflege 3h Mo –Frei = 5182 € Persönliche Assistenz und Pflege Unterversorgung Reibungspunkte Leistungsträger Sozialamt, Pflegekasse Leistungserbringer Lebenshilfe e.V. Leistungsvereinbarung
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Wir suchen weiter 02/06 fällt erstmals beim LRA der Begriff des „Persönlichen Budgets“ Viele Irrungen und Verwirrungen Wochenlanges Selbststudium in Internet Insbesondere – Handlungsempfehlungen der „BAR“ und Homepage von „forseA“ Erfahrungsaustausch mit Modellregion Berlin Eigene Bedarfsermittlung Verpreislichung -11,80 € /h AG-Brutto + 25 € NP /Nacht + 50 €/Monat Steuerberater+ 12€ UKS/ Monat Engagierte Mitarbeiterin beim LRA Meissen, obwohl keine Modellregion
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2 Jahre nach dem Unfall Bedarfskonferenz mit Sozialamt, Pflegekasse, Hausarzt u Neuropsycholge Ab Leistungen für 13 Aktivstunden und 11 h Nachtbereitschaft von Mo – So Wir arbeiten Ziele aus Unternehmensgründung….. Stellen 3 Assistenten ein Beauftragen ein Steuerbüro …….
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Leistungsdreieck mit dem Persönlichem Budget
Leistungsempfänger = Arbeitgeber EH 4788 € + 665€ Pflegegeld+ 31 € Hilfsmittel =5484,31 13 h täglich Aktivassistenz, 11 h Nachtbereitschaft Antrag Bescheid Persönliches Budget Leistungsträger Sozialamt, KSV,Pflegekasse Leistungserbringer 3 persönliche Assistenten
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Chancen WIR BESTIMMEN WIEDER SELBST
Tägliches Training der alltagsrelevanten „Rituale“ und Handlungen einschl. Pflege Optimale Erkennung der Potentiale und Perspektiven Begleitung außer Haus Nachtbereitschaft Individuelle Personalpolitik Deutliche Entspannung für unsere Tochter und die ganze Familie Unsere Lebensqualität steigt erstmals wieder an WIR BESTIMMEN WIEDER SELBST
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Ende 2006 -Erste Erfolge - Unsere Tochter ist tagsüber kontinent
Sie kann fast ohne Hilfe selbständig essen und trinken, Gaststättenbesuche sind wieder möglich Morgentoilette, Anziehen usw. wird in kleinen Teilschritten – unter Aufsicht - allein möglich Ihre Grundstimmung ist überwiegend heiter, sie lacht und singt sehr viel Leider verbessern sich die kognitiven Fähigkeiten nur sehr geringfügig
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Keine einfache, aber zukunftsweisende Entscheidung für uns
Risiken Finanzieller Rahmen wird bei Krankheit oder Wechsel der Assistenten eng (Pauschalen für Einarbeitung, Krankheit u Urlaub wurden vom Träger nicht gewährt) Aufwand für Budgetassistenz sehr hoch ____________________ Verkürzung meiner Arbeitszeit - Karriereknick Endgültige Aufgabe meiner bisherigen Tätigkeit Entschluss, andere Betroffene zu beraten Keine einfache, aber zukunftsweisende Entscheidung für uns
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Beratungsansatz Bedarfsermittlung – Neuplanung des Lebens nach den verbleibenden Möglichkeiten – sehr individuell und automatisch interdisziplinär Bestimmung der zutreffenden Leistungen (und –träger?) Formulierung des Hilfebedarfs Verpreislichung des Bedarfs Lohnkosten, Fahrtkosten, Unterkunftskosten, Kosten für WfbM oder sonstige Tätigkeiten, Kosten der Pflege…… Antragstellung
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Empfohlener Werdegang in 7 Schritten
Antragstellung Unverzügliche Weiterleitung an andere beteiligte Leistungsträger Stellungnahmen (Bedarf, Höhe, Ziele,Beratungsangebot) innerhalb von 2 Wochen an Beauftragten zurück Bedarfsfeststellungsverfahren Höhe der (Teil) Budgets innerhalb 1 Woche Zielvereinbarung zwischen Beauftragtem und Budgetnehmer Erlass Verwaltungsaktes o. öff.-rechtl. Vertrag
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2008 Zwei Fälle beispielhaft:
Frau, 42 Jahre, stürzt Ende 2006 auf der Treppe, Hirnverletzung, jetzt an Rollstuhl gefesselt, mittelschwere Spastik in den Armen, leichte Sprachstörung, geistig aktiv Junger Mann, jetzt 26 Jahre, 2004 Kletterunfall, Hirnverletzungen, schwere Sprachstörung, rechtsseitige Lähmung, starke Gehbehinderung, geistig aktiv
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Die junge Frau Lebt nach Rehaklinik in einem Altenheim Stark depressiv
Ehemann arbeitet wochentags außerhalb derzeit bis zu 70 Stunden Diakonie bietet Assistenz für tgl. 9 Stunden an Finanziert aus Pflegesachleistung III und monatlich 1400 € Eigenanteil Keine Beratung der Diakonie zum PB bzw. zur EH – Februar 2008 Noch nie von EH gehört Antrag PB wurde am bei Servicestelle abgegeben
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Der junge Mann keine Pflegestufe, sitzt zu Hause, verweigert fast alle Therapien, Eltern sehr bemüht, aber überfordert, Möchten Trainingsarbeitsplatz belegen Noch nie von EH gehört Antrag auf PB Ende Januar gestellt EU-Rente - RV nicht mehr zuständig ? KSV lehnt ab, da WfbM nicht geeignet Sozialamt schweigt seit Mitte Februar und ist hilflos Unterstützung der Stiftung läuft im April aus
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Telefonische Auskünfte (26.03.- 07.04.)
Sozialamt gibt Antrag zurück an KSV „Zweitangegangener Träger“ wäre zuständig Teilhabe Arbeitsleben finanziert die BfA Oder die Rentenversicherung soll den Antrag bearbeiten (RV war hier Träger der Servicestelle) Es kann kein Bescheid erteilt werden, aber auch keine Ablehnung RV lehnt Beteiligung am Budget ab Unklarheit beim Sozialamt zu ambulanten und teilstationären Leistungen – auf erneut verschoben erfolgte eine Teilbedarfsfeststellung
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Rabe: Verbandsdirektor des KSV MV
Zitat „In rechtlicher Hinsicht muss ich Ihnen aber sagen, dass kein behinderter Mensch und oft auch kein nicht behinderter Mensch die Chance hat, seine Teilhabe im rechtlichen Dickicht der Vorschriften selbst zu organisieren. Das Sozialrecht mit seinem zer-, nein es heißt wohl gegliedertem Leistungssystem, ist nicht mehr überschaubar. Die Komplexität der immer differenzierteren Rechtsmaterie ist kaum noch zu überbieten“ Rabe: Verbandsdirektor des KSV MV
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Aktuelle Schwierigkeiten
Ungeklärte Zuständigkeiten der Leistungsträger bzw. große Unsicherheit der ggf. zuständigen Stellen Mangelnde bis fehlende Kompetenz der Servicestellen und auch der Leistungsträger Halbwahre oder auch teils falsche Aussagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung und –abhängigkeit Fehlende „Kümmerer“, Case-Manager,
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-2- Leistungsträger sind „genervt“, da vielen Betroffenen das Budget wie eine Mehrleistung erscheint. Ursache ist hier u.a. die fehlende Kenntnis zum Thema Eingliederungshilfe, welche im ambulanten häuslichen Bereich bisher so gut wie nicht bekannt ist. Skepsis der Leistungserbringer – Verkauf nur von Teilleistungen – ohne umfassende Budgetberatung
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-3- Fehlende positive Grundhaltung der Leistungsträger für die möglichen BN Finanzierung der Budgetassistenz – Regiekosten der LE? Nur bei gesetzlicher Unfallversicherung gesichert. Übrige? Unterstützung bei der praktischen Budgetverwaltung Verwendungsnachweise der Budgets Formulierung der Zielvereinbarung
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Lösungsansätze aus Sicht der Betroffenen
Der neutrale und objektive Fallmanager bereits in den Akutkliniken, spätestens zu Beginn der Frühreha Stärkung der Betroffenenverbände ist unabdingbar! Zentrale, übergreifende Verbandsarbeit Jede Gelegenheit nutzen, um zu informieren Netzwerke installieren Zentrale (Beschwerde)stelle, zumindest auf Länderebene
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Fazit Die Messlatte der Betroffenen ist immer der Erfolg in der Praxis ! Wir brauchen dringend engagierte und kompetente Mitarbeiter bei Leistungsträgern und – erbringern sowie eine Trägerübergreifende fachliche Lobby Für ein Beispielprojekt sind wir gern bereit Wir veranstalten im Oktober im Landkreis Meissen eine Fachtagung zum Thema: „Das Persönliche Budget“ Es lohnt sich!
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Unser Budget 2008 Aktiver Hilfebedarf auf 14 h erhöht
Nachtbereitschaft 10 h Neues AG-Brutto ca. 13,50 € Integration der Pauschalen ist Ziel Anerkennung der Budgetassistenz Es gibt Fortschritte im ergotherapeutischen Bereich – Ausweitung der Therapie –Leistungen der medizinischen Reha sollen erstmals in das Budget integriert werden. = 4 Träger Am fand unsere Budgetkonferenz statt – ich kann Ihnen gern im nächsten Jahr berichten, wie es weiter gegangen ist.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld.
Sommer 2007 „Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.“ John Lennon
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Kontakte www.silvia-lebt-weiter.de www.forum-gehirn.de www.forseA.de
„Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal, wie es ausgeht.“ Vaclav Havel
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