Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
1
Willkommen zur Branchenkunde üK2 11/14
STEUERWESEN Referent: Reto Schneider, Steuersekretär Tübach
2
Agenda 1. Kurze Vorstellungsrunde ► Präsenz
2. üK2 – Register 5 – Steuern a. Grundlagen / Überblick / Filmsequenz b. direkte und indirekte Steuern c. Steuerarten inkl. Nebensteuern ( üK5 – Steuerwesen – Ausblick ) a. Ausfüllen einer Steuererklärung b. Steuerveranlagung/Steuerberechnung c. Bezug der Steuern d. Steuerstrafen 3. Umfrage, Diskussion
3
Vorstellung Reto Schneider, Steuersekretär in Tübach pat. Rechtsagent, Gemeinderatsschreiber, Finanzverwalter Privat: verheiratet, 3 Kinder Hobbys: Konzerte, Biken, Haus & Garten
4
Einstieg Wer hat schon Steuern bezahlt?
Wer hat heute schon Steuern bezahlt? (Kiosk -> MWSt) Zeichnung CH (Zusammenleben, Regeln, Gesetze), Aufgaben Staat Wer hat schon auf Abt. Steuern gearbeitet?
6
Film
7
Grundzüge des schweizerischen Steuersystems
Auf ihren Hoheitsgebieten erheben Bund, Kantone und Gemeinden Steuern, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Beispiele?
8
Grundzüge des schweizerischen Steuersystems
Auf ihren Hoheitsgebieten erheben Bund, Kantone und Gemeinden Steuern, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Beispiele: Allgemeine Verwaltung (Gemeindeverwaltung) Sicherheit (Polizei, Militär) Bildung (Schulen) Kultur + Freizeit (Theater, Sport) Gesundheit (Spitäler) Soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe) Verkehr (Strassen) Umweltschutz (Entsorgung) Volkswirtschaft (u.a. Landwirtschaft)
9
Steuerwesen als Teil des Abgaberechts
Öffentliche Lasten a) Naturallasten b) öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben a) Kausalabgaben b) Steuern Steuern a) direkte Steuern b) indirekte Steuern
10
Einnahmen des Staates Öffentliche Lasten Öffentliche Abgaben
Finanzielle Leistungen an den Staat oder an bemächtigtes Gemeinwesen, für die Bestreitung der Auslagen Naturallasten Leistungen, welche die Einzelperson persönlich erbringt (Militär-, Feuer-wehr-, Zivilschutzdienst) Kausalabgaben Entgelt für eine dem Individuum zurechenbare Leistung des Staates Steuer Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates (gegenleistungs- und voraussetzungslos geschuldet) Andere Einnahmen Vorzugslasten Besondere wirtschaftliche Vorteile zur Deckung tatsächlicher Kosten Allgemeine Steuern Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs Privatwirt-schaftliche (Vermietung, Wertschrif-ten, gewerbliche Be-triebe , Beteiligungen) Vorzugslasten Entgelt für eine Leistung des Gemeinwesens (Sondervorteil), die zu eigenem Nutzen, resp. Vorteil erbracht wird. Zu bemessen nach den zu deckenden Anlagekosten und nach dem Vorteil. Beispiele: Kanalisationsanschluss, Gas-, Wasser-, Abwasser-, Stromanschlüsse, Strassenbeitrag (Perimeter), Erschliessungsbeitrag für Grundstückeigentümer, Gebühren Die Gebühr richtet sich nach dem Kostendeckungsprinzip, Einnahmen sollen Aufwendungen decken. Die Gebühr soll in einem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung der Verwaltung stehen. (nicht z.B. Fr für einen Steuerausweis wenn die Arbeitszeit dafür 5 Min. beträgt). Sie ist in der Regel in einem Gebührenreglement geregelt. Veranlassen einer Amtshandlung: Ausstellen von Ausweisen (Pass), schriftliche Bescheinigung, Baubewilligung, Gerichtsgebühren Benützen einer öffentlichen Einrichtung: Schulgelder, Spitalaufenthalt, Kehrichtabfuhr, Parkgebühren Ersatzabgaben In der Regel ein Entgelt für die Nichterfüllung einer Pflicht (Naturallast), die persönlich erbracht werden müsste. Beispiele: Militärpflichtersatz, Feuerwehrpflichtersatz, Zivilschutz Steuern Steuern sind Geldleistungen, die der Staat, oder ein von Ihm ermächtigtes Gemeinwesen, kraft seiner Gebietshoheit von diesen unterworfenen Individuen zur Deckung seines Finanzbedarfs erhebt. Während die sogenannten Kausalabgaben (z.B. Gebühren) auf einer spezifischen Beziehung zum Gemeinwesen beruhen (besonderer Vorteil, besondere Leistung) und in dieser Beziehung ihren Verpflichtungsgrund und ihre Begrenzung finden, werden die Steuern voraussetzungslos geschuldet als Beitrag einer aus Gebietshoheit unterworfenen Person an die Aufwendungen des Gemeinwesens. Was heisst voraussetzungslos? - ohne direkte Gegenleistung des Staates. Unabhängig davon, ob Leistungen des Staates, die durch Steuern finanziert werden, in Anspruch genommen werden oder nicht. (Bsp. Autobahn obwohl kein Auto vorhanden, Bahn 2000 obwohl nie Zug fahrend, Schulsteuern ohne Kinder, auch sozialer Aspekt) Sämtliche Steuern müssen in einem Gesetz im formellen Sinn, also in einem „richtigen“ Gesetz geregelt sein. (Hundesteuern sind z.B. nur in einem Gemeindereglement geregelt, der Kanton setzt lediglich die Höchstansätze fest, und die nicht einmal im Steuergesetz. Hundesteuern sind somit keine eigentlichen Steuern!) Frage: Ist die Hundesteuer eine Steuer oder eine Gebühr? Gemengsteuern Mischung zwischen Kausalabgaben (Gebühren) und Steuern, z.B. Hundesteuern ABGABE TABELLE „ÖFFENTLICHE LASTEN“ Gebühren Entgelt für Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen Zwecksteuern Finanzierung bestimmter Aufgaben Ersatzabgaben Geldwerter Ersatz für Nichterfüllung einer persönlichen Dienstleistung (Militärpflichtersatz) Geldstrafen (Bussen)
11
Aufgabe 1: Steuer oder Kausalabgabe
Handelt es sich bei den vorgegebenen Positionen um eine Steuer oder eine Kausalabgabe? Arbeit in 2er-Teams Zeit ca. 5 Minuten
12
Lösung Aufgabe Steuer oder Kausalabgabe
13
Das Schweizerische Steuersystem - weltweit einzigartig!
Das schweizerische Steuersystem hebt sich durch wichtige Eigenarten von anderen Ländern ab: Föderalistischer Aufbau der Schweiz verhindert einheitliches Steuersystem (Autonomie der Kantone) Bundesstaat, 26 Kantone, ca. 2'400 Gemeinden Die Bürger/innen entscheiden selbst über die Steuern, die von Ihnen erhoben werden dürfen Der föderalistische Aufbau der Schweiz hat die Schaffung eines einheitlichen Steuersystems verhindert. So erheben der Bund, sämtliche Kantone und die Gemeinden Steuern aufgrund ihrer eigenen Gesetzgebung. Schweiz (Bundesstaat) = 26 Kantone (Gliedstaaten und Bund (Zentralstaat) = ca. 3‘000 Gemeinden
14
Aufgabe: Steuerarten Zählen Sie alle möglichen Arten von Steuern auf,
die Ihnen spontan einfallen. Arbeit im Plenum Zeit ca. 10 Minuten
15
Steuerarten Bund Kanton Gemeinde Direkte Bundessteuer
(Einkommenssteuer) Staatssteuer (Einkommens- und Vermögenssteuer) Gemeindesteuer Mehrwertssteuer Ertrags- und Kapitalsteuer Grundsteuer Verrechnungssteuer Grundstück- gewinnsteuer Handänderungs- steuer Stempelabgabe Erbschafts- und Schenkungssteuer Vergnügungssteuer Verbrauchssteuern (Tabak, Alkohol, Heizöl) Quellensteuer
16
Steuer-berechnungs-grundlage
Steuerhoheit 5 Elemente Steuerobjekt Steuer-subjekt Steuer-berechnungs-grundlage Steuermass Das Steuerrechtsverhältnis besteht aus fünf Elementen, welche in der Verfassung oder in einem formellen Gesetz geregelt sein müssen.
17
Steuerhoheit …ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemeinwesens, Steuern zu erheben. Art. 3 Bundesverfassung: "Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.„ Bund (Bundesverfassung) Kantone (Steuergesetze) Gemeinden (abgeleitet, delegiert) Die Steuerhoheit bildet die Grundlage jedes Steuerrechtverhältnisses zwischen einem Gemeinwesen und den dessen Steuerhoheit unterstehenden Rechtssubjekten.
18
Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte: ca. 122 Milliarden
(davon 59 Bund, 39 Kantone, 24 Gemeinden)
19
«Wer ist steuerpflichtig?»
Steuersubjekt … ist die gegenüber dem Steuerhoheitsträger verpflichtete natürliche oder juristische Person, die die Steuer zu bezahlen hat. Wichtig: Der Steuerschuldner muss nicht identisch sein mit dem Steuerträger (Indiz für indirekte Steuer) «Wer ist steuerpflichtig?» Beispiel: Bei der Verrechnungssteuer ist die Bank als Steuerschuldner zur Ablieferung der Steuer auf Zinsen von Sparguthaben verpflichtet; der Bankkunde ist hingegen der Steuerträger
20
«Was ist steuerpflichtig?»
Steuerobjekt … ist der Gegenstand der Steuererhebung, das heisst der Tatbestand, welcher die Steuerpflicht auslöst. «Was ist steuerpflichtig?»
21
Steuerberechnungsgrundlage
… wird zur Berechnung der (einfachen) Steuer benötigt. Ist Bestandteil der gesetzlichen Regelung und kann folglich nur über eine Gesetzesänderung angepasst werden. Steuertarif, Steuersatz «Wie wird die Steuer berechnet?»
22
Steuerfuss oder -mass … ist in Prozenten ausgedrückt das jährliche Vielfache der einfachen Steuer (100 %). Der Steuerfuss ist eine Zusammenfassung in Prozenten des Finanzbedarfs der einzelnen Körperschaften. … wird in der Regel jährlich durch die Legislative (Bürgerversammlung, Gemeindeparlament) neu festgelegt und erlaubt eine kurzfristige Anpassung der Fiskaleinnahmen an die finanziellen Bedürfnisse des Gemeinwesens. z.B. Gesamtsteuerfuss Stadt St. Gallen (2011): Kanton St. Gallen 95 % Politische Gemeinde 144 % Kath. Kirchgemeinde 26 % Total 265 %
23
Aufgabe 2: Steuerhoheit
Bestimmen Sie für die aufgeführten Steuerarten die Steuerhoheit. Arbeit in 2er-Teams Zeit ca. 5 Minuten
24
Lösung Aufgabe Steuerhoheit
25
Steuerarten Direkte Steuern Einkommens- und Vermögenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuern, Körperschaftssteuer Für die Ermittlung dieser Steuern muss jährlich eine Steuererklärung eingereicht werden. Für die Ermittlung der Steuern wird nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft. WER MEHR VERDIENT, MUSS MEHR BEZAHLEN
26
Steuerarten Indirekte Steuern für alle gilt der gleiche Steuersatz
Verbrauchs- bzw. Konsumsteuern (MWST, Tabaksteuer etc.) Besitz- und Aufwandsteuern Erhebung aufgrund von einzelnen Handlungen des Pflichtigen Wird nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft, für alle gilt der gleiche Steuersatz WER MEHR BRAUCHT, MUSS MEHR BEZAHLEN
27
Merkmale Direkte und indirekte Steuern
Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) sind identisch Keine Übertragung der Steuern möglich Als typisches Merkmal gilt die Steuerprogression Indirekte Steuern Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) sind nicht identisch Steuer wird auf einen Dritten übertragen Steuerablieferung erfolgt nicht durch die effektiv wirtschaftlich belastete Person, also den Steuerträger (Mehrwertsteuer schuldet das Unternehmen, bezahlt wird sie jedoch von den Kunden)
28
Direkte Steuern werden von der öffentlichen Hand direkt beim einzelnen Steuerpflichtigen erhoben. Dabei handelt es sich z.B. um Einkommenssteuern, Gewinnsteuern sowie um diverse Quellensteuern (z.B. Verrechnungs-steuer). Die wichtigste direkte Steuer auf Bundesebene ist die Direkte Bundessteuer. Indirekte Steuern werden in der Regel auf dem Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die über einen Drittel der Einnahmen des Bundes einbringt. Weitere indirekte Steuern sind: Zölle, Bier-, Alkohol-, Tabak-, und Mineralölsteuer, Nationalstrassenabgabe (Vignette), Schwerverkehrsabgabe, Stempelabgaben, Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuern.
29
Aufgabe 3: Direkte oder Indirekte Steuer?
Sind die vorgegebenen Steuerarten … direkte oder indirekte Steuern? … bestimmen Sie gleichzeitig die Steuerhoheit Arbeit in 2er-Teams Zeit ca. 5 Minuten
30
Lösung Aufgabe 3: direkte oder indirekte Steuer?
Grundsteuer X Hundesteuer Stempelabgabe Motorfahrzeugsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Quellensteuer Mehrwertsteuer Lotterie- und Sport-Toto-Gewinnsteuer Verrechnungssteuer
31
Rechtsgrundlagen Bund
Kompetenznormen in der Bundesverfassung Bund erhebt diejenigen Steuern, die ihm aufgrund der Verfassung vorenthalten sind direkte Bundessteuer (DBG) Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) Verrechnungssteuer (VStG) Mehrwertsteuer (MWStG) Kreisschreiben der EStV Rundschreiben der EStV Merkblätter der EStV Bundessteuern sind in der Regel in Gesetzen geregelt Wichtigste Ausnahme war die Mehrwertsteuer, welche bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes in einer Verordnung geregelt war. Rechtssprechung Bundesgericht für Fragen des interkantonalen Steuerrechts (ohne eigentliches Gesetz) Bilaterale Staatsverträge (Doppelbesteuerungsabkommen)
32
Rechtsgrundlagen Kanton St. Gallen
Kompetenznorm in der Bundesverfassung Art. 3 BV: Kantone sind souverän, d.h. sie erheben alle Steuern, die nicht durch die BV allein dem Bund vorenthalten sind. Steuergesetz vom (StG) Steuerverordnung vom (StV) Regierungsbeschlüsse (RB) St. Galler Steuerbuch (StB) Organisationshandbuch für Steuerämter (OHB) Kreisschreiben des Kant. Steueramtes (KS)
33
Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit
Hauptsteuerdomizil (primäre Steuerpflicht) Natürliche Personen steuerrechtlicher Wohnsitz (Lebensmittelpunkt, meist identisch mit zivilrechtlichem Wohnsitz) steuerrechtlicher Aufenthalt > 30 Tage mit Erwerbstätigkeit > 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit Juristische Personen Sitz der Gesellschaft gemäss Handelsregistereintrag (auch gemäss Statuten oder am Ort der Verwaltung)
34
Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit
Nebensteuerdomizil (sekundäre Steuerpflicht) Natürliche und Juristische Personen Geschäftsbetrieb/Betriebsstätte Grundeigentum
35
Beginn und Ende der Steuerpflicht
mit Wohnsitznahme oder Aufenthalt in der Gemeinde (Geburt, Zuzug aus Gemeinde, Kanton, Ausland) Erwerb/Kauf von steuerbaren Werten (Liegenschaft, Betrieb) Ende Tod Wegzug Wegfall der steuerbaren Werte (Verkauf Liegenschaft, Betrieb)
36
Grundsätze der Besteuerung
Familienbesteuerung Einkommen und Vermögen einer Familie bilden eine wirtschaftliche Einheit Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten im gleichen Haushalt (ohne Rücksicht auf den Güterstand) Besteuerung unmündiger Kinder Grundsätzlich zusammen mit den Eltern, Ausnahme: selbständige Besteuerung für Erwerbseinkünfte (Art. 20 Abs. 4 StG)
37
Grundsätze der Besteuerung
Verrechnungssteuer Sicherungssteuer zur Eindämmung der Steuerhinterziehung Im Jahr 2011 Gesamtertrag knapp 5,0 Milliarden Franken
38
Grundsätze der Besteuerung
Steuerbare Einkünfte Grundsatz: Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art. 29 ff. StG) Steuerfreie Einkünfte Aufzählung gem. Art. 37 StG Abzüge vom Einkommen Berufskosten / Gewinnungskosten Besondere Aufwendungen Sozialabzüge Steuerbares Vermögen Gesamtes Vermögen abzüglich Schulden und Sozialabzüge
39
Gewinn- und Kapitalsteuern Juristischer Personen
Steuersubjekte Aktiengesellschaften, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen etc.) Steuer vom Reingewinn und vom Eigenkapital Veranlagung und Bezug durch KStA
40
Nebensteuern Kanton St. Gallen
Grundstückgewinnsteuern (Art. 130 ff StG) Gewinn aus Verkauf von Grundstücken des Privatvermögens Steuerpflichtig ist der Verkäufer Erlös minus Anlagekosten = Gewinn Besitzdauerrabatt (ab 15 Jahren im Eigentum) Gesetzliches Pfandrecht für Steuer am Grundstück Erbschafts- und Schenkungssteuern (Art. 142 ff StG) Zuwendungen kraft Erbrechts oder freiwillige Zuwendungen Zuwendungen an Ehegatten, Kinder, Stief- und Pflegekinder sind steuerfrei Steuerpflichtig ist der Empfänger Steuerfreibeträge: … Eltern, Stief- und Pflegeeltern Fr. 25'000 … alle übrigen Empfänger Fr. 10'000
41
Nebensteuern Kanton St. Gallen
Quellensteuer (Art. 105 ff StG) Persönliche Zugehörigkeit (Wohnsitz Schweiz) … ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungs-Bewilligung Wirtschaftliche Zugehörigkeit (kein Wohnsitz Schweiz) … Arbeitnehmer mit Arbeitsort Schweiz … Grenzgänger (spez. Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich) … Kurzaufenthalter … Künstler, Sportler und Referenten … ausländische Verwaltungsräte schweizerischer Unternehmen Gleicher Tarif für den ganzen Kanton St. Gallen (enthält Anteil Bund, Kanton und Gemeinden) Nachträglich ordentliche Veranlagung bei Bruttoeinkünften über Fr. 120'000 pro Kalenderjahr Veranlagung und Bezug durch KStA
42
Nebensteuern Gemeinde
Grundsteuern (Art. 237 ff StG) Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben Steuerpflichtig sind die Grundeigentümer per 1.1. Steuer beträgt 0,2 ‰ bis 0,8 ‰ vom Verkehrswert/Steuerwert Gesetzliches Grundpfandrecht für Steuer Handänderungssteuern (Art. 241 ff StG) Handänderung = Eigentümerwechsel Steuerpflichtig ist der Erwerber, der Veräusserer haftet solidarisch Steuersatz beträgt 1 % vom Kaufpreis Hälftige Reduktion bei Handänderungen zwischen Eltern und Kindern sowie bei Geschwistern im Rahmen der Teilung des elterlichen Nachlasses
43
Nebensteuern Gemeinde
Vergnügungssteuer (Art. 246 StG) Vergnügungssteuern erhebt im Kanton St. Gallen derzeit keine Gemeinde mehr (Stadt St. Gallen bis 2007) Steuersatz beträgt max. 10 % des Entgelts/Billett/Ticketpreis
44
Umfrage, Diskussion
45
Umfrage, Diskussion Link Eidg. Steuerverwaltung Bern 'Das Schweizerische Steuersystem' Link Eidg. Steuerverwaltung Bern 'Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige' Link Kantonales Steueramt St. Gallen
46
Zu guter letzt… Falls im Zusammenhang mit dem Thema Steuern Fragen auftauchen, stehe ich gerne zur Verfügung: Reto Schneider, Tel oder
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.