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Flüchtlingsrat Niedersachsen

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Präsentation zum Thema: "Flüchtlingsrat Niedersachsen"—  Präsentation transkript:

1 Flüchtlingsrat Niedersachsen
Was war, was bleibt? - Rückblick auf zwei Jahre Arbeit der ESF-Netzwerke in Niedersachsen und Bremen Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen

2 Vorläuferprojekte EQUAL im Themenfeld Asyl:
Kai Weber Vorläuferprojekte EQUAL im Themenfeld Asyl: Projekt SpuK - Sprache und Kultur Zielsetzung: Ausbildung von Sprach- und Kulturmittlern Entwicklung eines entsprechenden Betätigungsfeldes Fortbildung und Qualifizierung Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung / interdisziplinäre Beratungsstelle Projekt SAGA - Selbsthilfe Arbeitsmarktzugang und Gesundheit von Asylsuchenden Zielsetzung: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit - durch Hilfen beim Arbeitsmarktzugang und - durch eine verbesserte Gesundheitsversorgung für Asylsuchende Träger: Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. (Koordination), der VNB (Verein Nds. Bildungsinitiativen), Universität Osnabrück und der Flüchtlingsrat Niedersachsen.          

3 Kai Weber AZF Hannover: basic Celle / Lüneburg:
AZF Hannover: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. HWK Hann. Projekt- und Servicegesellschaft mbH Deutscher Gewerkschaftsbund Nds – HB – S-A Bund Türkisch-Europäischer Unternehmer e.V. basic Celle / Lüneburg: VHS Celle Christliches Jugenddorf CJD Plattform ezidischer Celler PEC Bundesagentur für Arbeit Bremer Integrationsnetz BIN Zentrum für Schule und Beruf AWO Bremen Paritätisches Bildungswerk Waller Besch.- und Qual.gesellschaft mbH FairBleib Göttingen Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e.G. Jugendhilfe Göttingen Beschäftigungsförderung Göttingen Institut für angewandte Kulturforschung IFAK e.V. Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Nds. Netzwerk Integration NetwIn Caritasverband Stadt und LK Osnabrück MaßArbeit - kommunale Arbeitsvermittlung EXIL - Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. Diakonisches Werk Rotenburg/Wümme Verein zur Förderung ganzheitl. Bildung Barnstorf          

4 Netzwerke AZF, Basic, BIN, Fairbleib, NetwIn
Kai Weber Netzwerke AZF, Basic, BIN, Fairbleib, NetwIn 1653 Teilnehmer/innen = 100 %, rund 50% Geduldete durchschnittlich 37% Frauen 650 Vermittlungen in Arbeit und Ausbildung ( = 39%) 500 Qualifikationskurse und -maßnahmen Veröffentlichung etlicher qualifizierter Produkte...          

5 Kai Weber          

6 Hauptherkunftsländer der Teilnehmer/innen
ehemaliges Jugoslawien (Fairbleib: 73%) Syrien Irak Türkei Iran Libanon Afghanistan          

7 Geduldete Stichtag 31.12.2006 175.000 Geduldete 56.300 Serbien
Türkei Irak 6.700 Syrien 5.400 Libanon 5.400 Iran                    5.000 Vietnam 4.800 Afghanistan 4.600 Bosnien-Herzegowina

8 Bundesweit erteilte Aufenthaltserlaubnisse
seit 2006 bis zum Stichtag AE aus humanitären Gründen. Davon: AE § 23 I AufenthG n. IMK-Reg. 2006 AE nach gesetzlicher Regelung, davon ca. 2/3 weiterhin nur „auf Probe“          

9 Bundeweit erteilte Aufenthaltserlaubnisse
seit 2006 bis zum Stichtag AE aus humanitären Gründen. Davon: AE § 23 I AufenthG n. IMK-Reg. 2006 AE nach gesetzlicher Regelung, davon ca. 2/3 weiterhin nur „auf Probe“          

10 90.000 Geduldete im Bundesgebiet
Geduldete Stichtag Geduldete im Bundesgebiet Geduldete in Niedersachsen, davon 73% länger als 6 Jahre                     6.700 Türkei 6.700 Irak 4.500 Syrien 4.000 Libanon           ehem. Jugoslawien, davon Serbien oder Montenegro Serbien oder Kosovo Serbien Kosovo          

11 Politischer Rahmen: IMK-Verlängerungsbeschluss vom (Verlängertes Bleiberecht auf Probe) Arbeitsmigrationsteuerungsgesetz (ab ) - § 18a AufenthG – Aufenthalt durch Arbeit - Liberalisierungen beim Arbeitsmarktzugang (Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete: 1 Jahr; Verzicht auf Vorrangprüfung für Geduldete nach 4 (1) Jahren, Anspruch auf BaföG und BAB) IMK-Bleiberechtsbeschluss vom / Beschluss Innenausschuss Bundesrat vom (Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und sowie ggfs. für ihre Eltern) Art. 8 EMRK / Ländererlasse betr. § 25 Abs. 5 AufenthG: „Unzumutbarkeit“ einer Ausreise                    

12 Bremer Erlass vom                    

13 Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis:
1) Allgemeine Faktoren migrantischer Benachteiligung Mangelnde Anerkennung von Zeugnissen Unterbewertung migrantischer Qualifikationen (z.B. Sprachkenntnisse) Flucht- und migrationsbedingte Brüche in der Bildungsbiografie Vorurteile und Diskriminierung 2) Dequalifizierung und Ausgrenzung über viele Jahre - Defizite bei: Erfassung der TN als Arbeitslose / Arbeitssuchende Profiling, Erstellung von Lebensläufen, professionelle Bewerbung Nutzung vorhandener Arbeitsmarktinstrumente des SGB II / SGB III Nachhaltige, aufeinander aufbauende Qualifizierung und Vermittlung

14 Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis:
3) Schwierigkeiten aufgrund rechtlicher Auflagen und Beschränkungen Wohnsitzauflage als Hindernis bei der Arbeitssuche (Beispiel Arzthelferin Göttingen) Residenzpflicht als Hindernis bei der Arbeitssuche (Beispiel verweigerter Umzug Wilhelmshaven - Köln) Bestehende Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs (Beispiel Tschetschenin mit Aufenthaltsgestattung) Beschränkungen der BAB für Personen mit Duldung / AE nach § 25,5 (Beispiel Syrer in Bremen) Erpressbarkeit / Ausbeutung der Teilnehmer/innen (Bindung des Status an Nachweis ausreichender Erwerbstätigkeit)

15 Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis:
4) Statusrechtliche Schwierigkeiten „zu guter“ Aufenthalt (Widerruf Asylberechtigung, kurze Ehebestandszeiten, Studium pp.) Kurzzeitiger Auslandsaufenthalt als schädliche Unterbrechung Sippenhaft bei Straftaten in der Familie Einzelfallbetrachtung bei Familienverbünden (Kinderbetreuung, gegenseitige Unterstützung in Netzwerken) ausländerrechtliche Arbeitsverbote (Passbeschaffung und Arbeitserlaubnis) 5) Kommunikationsstile Von der „Fremdenabwehr“ zur Integrationsperspektive Abstimmung zwischen Ausländerbehörde und ARGe

16 Qualitative Verbesserungen
Begründung neuer strategischer Partnerschaften: - Zusammenarbeit von Flüchtlingsinitiativen, Verbänden und Arbeitsmarktakteuren - Perspektivenwechsel durch Einbindung der Ausländerbehörden Öffnung der Regeldienste für Flüchtlinge Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung Sicherung von Qualifikationen der Zielgruppe Linderung des bestehenden Fachkräftemangels Sensibilisierung für die „Kosten der Nichtintegration“

17 Resümee: Integration sollte mit dem ersten Tag beginnen Institutionen müssen sich öffnen Potentiale sind besser zu nutzen und zu fördern Flüchtlinge und MigrantInnen sind wichtige Akteure auf dem Arbeitsmarkt - auch als Arbeitgeber Aktionsplan Netzwerke ausbauen Ausbildungsbeteiligung von jungen Flüchtlingen stärken Vermittlung in Arbeit effizienter gestalten Qualifizierung offensiv betreiben Arbeitsmarktzugang erleichtern

18 Danke für ihre Aufmerksamkeit!


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