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Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft

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Präsentation zum Thema: "Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft"—  Präsentation transkript:

1 Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft
Mutterschutzgesetz Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2015 Bitte Namen der eigenen Beratungsstelle eingeben Mögliche Alternativen: „pro familia-Beratungsstelle XY“ (in der 1. Zeile; die 2. Zeile entfällt komplett) „pro familia-Beratungsstelle XY““ (in der 1. Zeile), „ - Präsentation - “ (in der 2. Zeile) „pro familia“ (in der 1. Zeile), „Präsentation der Beratungsstelle XY“ in der 2. Zeile

2 Anspruch Wer? Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag, schriftlich oder mündlich) auch Studentin mit Job, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Heimarbeit, Ausländerin nicht: Hausfrau, Studentin im vorgeschriebenen Praktikum, Beamtin (besondere Regelungen im Beamtenrecht), Adoptivmütter Arbeitsplatz muss in Deutschland liegen Kontaktdaten des Referenten eintragen! Oben nur Referent oder Referentin © pro familia

3 bis 4 Monate nach der Entbindung (Kündigungsschutz)
Anspruch Wie lange? bis 4 Monate nach der Entbindung (Kündigungsschutz) nur solange das Arbeitsverhältnis besteht. Verpflichtung des Arbeitgebers, die Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde zu melden und eine Arbeitsplatz-Beurteilung vorzunehmen! (Bußgeld!) © pro familia

4 Worauf bezieht sich der Schutz?
Schutz des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz Schutz für Mutter und Kind am Arbeitsplatz Beschäftigungsverbot - dort auch Einkommenssicherung Schutzfristen © pro familia

5 Schutz des Arbeitsverhältnisses
Schutz des Arbeitsverhältnisses heißt ... ... keine Veränderungen des Arbeitsverhältnisses zum Nachteil der Schwangeren! Kündigungsschutz Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach Entbindung Kündigung (auch aus anderen Gründen als der Schwangerschaft) unzulässig! Ausnahmen: Bei Vorliegen besonderer Gründe, nur zulässig mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (Kündigungsfrist beginnt mit Erteilung der Zustimmung) 5 © pro familia 5

6 Schutz für Mutter und Kind am Arbeitsplatz
Schutz der Schwangeren vor körperlicher und seelischer Überforderung und Gefährdung Vor der Geburt Rechtzeitige Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Gefährdung (MRV Mutterschutzrichtlinienverordnung) Verbot gefährlicher Arbeiten, u.a. • Akkord- und Fließbandarbeit • Nachtarbeit zw. 20:00 und 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen • Mehrarbeit • Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterung, Lärm 6 © pro familia 6

7 Schutz für Mutter und Kind am Arbeitsplatz
Schutz der Schwangeren vor körperlicher und seelischer Überforderung und Gefährdung Vor der Geburt: Individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot Generelle Beschäftigungsverbote Generelles Verbot der Arbeit während der Schutzfrist 6 Wochen vor der Geburt (mit Einschränkung) © pro familia

8 Beschäftigungsverbot
Generelles Beschäftigungsverbot: Wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, die Schwangere so zu beschäftigen, dass sie und das Kind vor Gefahren ausreichend geschützt sind. Individuelles Beschäftigungsverbot: Wenn das weitere Ausüben der Arbeit eine Gefahr für Mutter oder Kind bedeuten würde (Beurteilung des Arztes, von diesem zu erteilen). Auch teilweise möglich (z.B. max 4 Stunden am Tag) Achtung: Eine Schwangere, die krank ist (ohne Zusammenhang mit der Berufstätigkeit) wird krank geschrieben! © pro familia

9 Einkommenssicherung bei Beschäftigungsverbot
Mutterschutzlohn Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Keine Einbußen durch z.B. Wegfall von Mehrarbeit oder Feiertags-/ Nachtzuschlägen! © pro familia

10 Schutz für Mutter und Kind am Arbeitsplatz
Schutz der Schwangeren vor körperlicher und seelischer Überforderung und Gefährdung Nach der Geburt: Verbot der Arbeit während der Schutzfrist nach der Geburt Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit Stillzeiten © pro familia

11 6 Wochen vor dem vermutlichen Entbindungstermin
Schutzfristen 6 Wochen vor dem vermutlichen Entbindungstermin (endgültige Festlegung 7 Wochen vor ET durch Bescheinigung des Arztes) 8 Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburt oder Mehrlingen 12 Wochen Geburt vor ET: Schutzfrist verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum Gelten als Beschäftigungszeiten, es werden Urlaubsansprüche erworben! 11 © pro familia 11

12 Einkommenssicherung während der Schutzfristen
Mutterschaftsgeld Nur für Frauen, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert (mit Krankentagegeld) sind. Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Entgelt der letzten 3 Monate oder 13 Wochen vor Beginn Mutterschutz Krankenkasse 13,-- € pro Kalendertag, Arbeitgeberzuschuss bis zur maßgeblichen Höhe. Arbeitslose: In Höhe des Arbeitslosengeldes privat Versicherte oder gesetzlich Familienversicherte: 210,-- € vom BVA plus Arbeitgeberzuschuss © pro familia

13 Arbeitgeber bekommen alle Aufwendungen ersetzt!
U 2-Umlage Arbeitgeber bekommen alle Aufwendungen ersetzt! Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung während der Schutzfristen. Antrag bei den Krankenkassen. 13 © pro familia 13

14 Befristete Arbeitsverhältnisse
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen, also Arbeitsverhältnissen, die nach Beginn der Mutterschutzfrist enden, so gilt folgendes: bis zur Beendigung wird Mutterschaftsgeld und der Zuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Nach Beendigung wird das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse bis zum Ende der Mutterschutzfrist gezahlt. © pro familia

15 Berechnung Krankengeld ( AOK Krankengeldrechner)
Ihre Angaben Ich bekomme jeden Monat ein festes Gehalt. Bruttogehalt vor der Erkrankung: 1.000,00 € Nettogehalt vor der Erkrankung: 793,00 € Sie zahlen Beiträge zur Rentenversicherung Sie zahlen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Sie zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung © pro familia

16 Berechnung Krankengeld ( AOK Krankengeldrechner)
Ihr Krankengeld Ihr kalendertägliches Krankengeld beträgt voraussichtlich 23,33 €  Achtung: Davon entrichten Sie noch Beiträge zur Sozialversicherung. Diese Beiträge führen wir für Sie direkt an die jeweiligen Träger ab.  Rentenversicherung: 2,18 € Arbeitslosenversicherung: 0,35 € Pflegeversicherung: 0,27 € Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung: 0,00 € Abzüglich dieser Beiträge erhalten Sie pro Kalendertag ausgezahlt: 20,53 € Dies ergibt für einen vollen Kalendermonat: 615,90 € Lassen Sie sich beraten! Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindlich sind und ggf. auch vom tatsächlichen Krankengeld abweichen können. Sie sollen Ihnen als Orientierung dienen, um einen ersten Überblick über das zu erwartende Krankengeld zu erhalten. Die konkrete und genaue Höhe Ihres Krankengeldes errechnet Ihnen gern Ihr persönlicher Ansprechpartner der AOK. Machen Sie einen Termin mit uns aus – wir sind gern für Sie da! © pro familia

17 Adressen Leitfaden zum Mutterschutz Liste der Aufsichtsbehörden Mutterschutz und Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes © pro familia

18 Telefonnummern Bürgertelefon Informationen zum Arbeitsrecht: Infotelefon des Familienministeriums: Minijobzentrale: © pro familia

19 © pro familia


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