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Energieeinspar verordnung 2007

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Präsentation zum Thema: "Energieeinspar verordnung 2007"—  Präsentation transkript:

1 Energieeinspar verordnung 2007
Bergheim, den 20. Februar 2008 Energieeinspar verordnung 2007 RWE Konzern

2 Referent Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energieeffizienz
Mettmanner Straße 25 40699 Erkrath Lutz Dorsch Geschäftsführer

3 -30% 2007 2007 2008 2008 2009 Energieeinsparverordnung 2007
Inkrafttreten EnEV 2007 2007 2007 2008 2008 Novellierung EnEV -30% 2009 RWE Konzern

4 Energieeinsparverordnung 2007
Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 Der Anwendungsbereich wird auf Gebäude mit gekühlten Räumen erweitert. (§ 1) Einheitliche Formularentwürfe für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude (Anlage 6 bis 10) Für bestehende Gebäude ist bei Verkauf, Vermietung u. ä. ein Energieausweis zu erstellen. Dem Energieausweis sind Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz beizufügen. (§§ 16, 20) RWE Konzern

5 Energieeinsparverordnung 2007
Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 Für Nichtwohngebäude werden Berechnungsvorgaben eingeführt, die neben dem Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigen. (§ 4, Anlage 2) Die primärenergetische Bewertung berücksichtigt nur noch den nicht erneuerbaren Anteil eines Energieträgers, so dass für Strom bei der Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden nur noch mit einem Primärenergie- faktor von 2,7 gerechnet werden muss. (Anlage 1, 2.1) RWE Konzern

6 Energieeinsparverordnung 2007
Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW müssen künftig alle zehn Jahre inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen Verbesserungsvorschläge beigefügt werden. Die Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. (§ 12) Anforderungen an Klimaanlagen von mehr als 12 kW Nennleistung und raumlufttechnischen Anlagen mit einem Zuluft-Volumenstrom von mehr als m³ unter Auslegungsbedingungen, die eingebaut oder erneuert werden. (§ 15) RWE Konzern

7 Energieeinsparverordnung 2007
Vergleich zur Energieeinsparverordnung 2004 Für zu errichtende Wohngebäude werden die Anforder- ungen der EU-Gebäuderichtlinie bereits durch die vorhandenen Rechenverfahren (DIN V und DIN V ) erfüllt. Eine Bewertung von bestehenden Wohn- und Nichtwohn- gebäuden ist mit den Rechenverfahren nicht möglich. Für Nichtwohngebäude müssen zusätzliche Rechen- verfahren für die energetische Bewertung von Klimaanlagen und der Beleuchtung erarbeitet werden. RWE Konzern

8 Energieeinsparverordnung 2007
Anwendungsbereich Die Energieeinsparverordnung gilt für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt und gekühlt werden, und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in v. g. Gebäuden. Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Bestandteil der EnEV. RWE Konzern

9 Energieeinsparverordnung 2007
Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warm- wasserbereitung und Lüftung sowie der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte in Anlage 1 Tabelle 1 nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Wohngebäude ist nach DIN EN 832 : in Verbindung mit DIN V : und DIN V : , geändert durch A1 : , zu ermitteln. Die Berechnungsmethodik bei und die Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude hat sich in der Energieeinsparverordnung (Fassung Juli 2007) nicht geändert. RWE Konzern

10 Energieeinsparverordnung 2007
EnEV 2004 Auszug aus EnEV Anhang 1 Tabelle 1 RWE Konzern

11 Energieeinsparverordnung 2007
Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Netto- grundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2 Tabelle 1 angegebenen technischen Ausführung nicht überschreitet. Die Berechnungsmethodik für zu errichtende Nichtwohngebäude hat sich in der Fassung Juli 2007 grundsätzlich verändert. Die primärenergetischen Anforderungen werden nicht mehr durch einen volumenabhängigen Grenzwert sondern durch ein Referenzgebäude ermittelt. Das Anforderungsniveau ist jedoch vergleichbar mit der vorhergehenden Fassung der Energieeinsparverordnung. RWE Konzern

12 Qp,vorh. HT,vorh. Qp, Ref. HT, Ref. Energieeinsparverordnung 2007
Energetische Bewertung des Bestandsgebäudes oder des Neubaus mit der vorhandenen bzw. geplanten Anlagentechnik nach DIN V 18599 Qp,vorh. HT,vorh. Referenzausführung HT, g-Wert, n50, Cwirk Beleuchtung Heizung Warmwasser Raumlufttechnik Raumkühlung Kälteerzeugung Energetische Bewertung des gleichen Gebäudes, jedoch unter Berücksichtigung der Referenzausführung nach EnEV Qp, Ref. HT, Ref. RWE Konzern

13 Energieeinsparverordnung 2007
Solare Heizungsunterstützung 1 Keine BlowerDoor-Messung Heizungssystem Zweirohr-Heizung Hydraul. Abgleich 35 °C / 28 °C Pumpen Dp konst. Führungsraum Kompakte Leucht- stofflampen mit manueller Kontrolle g┴ = 0,58 tD65 = 0,70 TWW: dezentral, elektrisch Fußbodenheizung Geplantes Gebäude Verwaltungsgebäude Raum-Solltemperatur > 19 °C Fensterflächenanteil < 30 % unbeheizt 1 Gas-BW-Kessel H‘T,max = 0,3 + 0,15 / (A/Ve)

14 Energieeinsparverordnung 2007
1 BlowerDoor-Messung Heizungssystem Zweirohr-Heizung Hydraul. Abgleich 55 °C / 45 °C Dp konstant 2 K Stabförmige Leucht- stofflampen mit VVG und manueller Kontrolle Freie Heizfläche an der Außenwand mit Glasfläche mit Strahlungsschutz g┴ = 0,65 tD65 = 0,78 Referenzgebäude Verwaltungsgebäude Raum-Solltemperatur > 19 °C Fensterflächenanteil < 30 % unbeheizt Gas-NT-Kessel 1 H‘T,Ref = 0,23 + 0,12 / (A/Ve)

15 Ausführung des Referenzgebäudes
Energieeinsparverordnung 2007 Ausführung des Referenzgebäudes Auszug aus Anlage 2, Tabelle 1 EnEV

16 Ausführung des Referenzgebäudes
Energieeinsparverordnung 2007 Ausführung des Referenzgebäudes Auszug aus Anlage 2, Tabelle 1 EnEV

17 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Einführung Die nach DIN V durchgeführte Energiebilanz folgt einem integralen Ansatz, d. h. es erfolgt eine gemein- schaftliche Bewertung des Baukörpers, der Nutzung und der Anlagentechnik unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interaktionen.

18 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Lüftung DIN V / -3 Raumlufttechnik DIN V / -7 DIN V Heizung Kühlung Nutzungsrandbedingungen Gebäudehülle Klimarandbedingungen DIN V DIN V DIN V TWW-Bereitung DIN V DIN V Beleuchtung DIN V DIN V Gebäudebilanz Abb. Integraler Ansatz der DIN V 18599

19 HT Qp Qb Qf DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Bilanzierung Vorgelagerte Prozessketten bei der Gewinnung, Umwand-lung und Verteilung des ein-gesetzten Brennstoffes Energiefluss HT Transmissionswärmetransferkoeffizient Erforderliche Energiemenge, zur Sicherstellung der fest-gelegten Raumkondition-ierung für das ganze Jahr. Nutzenergie Qp Qb Qf Primärenergie Endenergie Abb. Energiefluss und Bilanzierungsrichtung

20 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Begriffe Konditionierung Ausbildung bestimmter Bedingungen in Räumen durch Heizung, Kühlung, Be- und Entlüftung, Befeuchtung, Beleuchtung und Trinkwarmwasserversorgung mit dem Ziel, die Nutzungsanforderungen an Innentemperatur, Frischluft, Licht, Luftfeuchte und / oder Trinkwasser zu erfüllen.

21 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Begriffe Zone Eine Zone ist die grundlegende räumliche Berechnungs- einheit für die Energiebilanzierung. Sie fasst den Grundflächenanteil zusammen, der durch einheitliche Nutzungsrandbedingungen gekennzeichnet ist und keine relevanten Unterschiede hinsichtlich der Arten der Konditionierung und anderer Zonenteilungskriterien aufweist.

22 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
bisher: Ein-Zonen-Modell D1 F1 Nichtwohngebäude F1 AW1 AW2 T1 BO1 S 7 Hüllflächen

23 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
jetzt: Mehrzonen-Modell 01 Lager 02 Server- raum 03 Büro 04 Werkstatt

24 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
jetzt: Mehrzonen-Modell D1-01 D1-03 D1-04 01 Lager AW1-01 AW1-02 AW1-03 AW2-03 AW2-04 02 Server- raum T1-03 F1-03-s F1-04-s F1-01-o F1-02-o F1-03-o BO1-02 BO1-03 BO1-04 S 17 Hüllflächen 04 Werkstatt 03 Büro

25 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzungsrandbedingungen Die Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude in DIN V Tabelle 4 können als Richtwerte bei der energetischen Bewertung von Gebäuden zugrunde gelegt werden, sofern keine genaueren Angaben bekannt sind. Die Richtwerte sind zu verwenden, falls keine nach anerkannten Regeln der Technik ermittelten Werte vorliegen. Sind bei der energetischen Bewertung Nutzungen zu behandeln, die nicht in Tabelle 4 aufgeführt sind (z. B. Schwimmbäder), so können eigene Festlegungen getroffen werden.

26 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzungsrandbedingungen Fortsetzung Dies gilt ebenfalls, wenn die Nutzungsrandbedingungen für die aufgeführten Nutzungen bei dem zu bewertenden Gebäude abweichen. Die verwendeten Randbedingungen sind zu dokumentieren. Auslegung der Norm in der Energieeinsparverordnung Für Nutzungen, die nicht in der DIN V aufgeführt sind, ist die Nutzung der Nr. 17 verwendet werden.

27 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
In der DIN V Teil 10 sind insgesamt 33 Nutzungen für Nichtwohngebäude und zwei Nutzungen für Wohngebäude angegeben. Abb. Nutzungsprofile nach DIN V Teil 10 Tabelle 4

28 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
In der DIN V Teil 10 sind insgesamt 33 Nutzungen für Nichtwohngebäude und zwei Nutzungen für Wohngebäude angegeben. Nutzungsprofil für alle nicht aufgeführten Nutzungen nach EnEV Abb. Nutzungsprofile nach DIN V Teil 10 Tabelle 4

29 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
In der DIN V Teil 10 sind insgesamt 33 Nutzungen für Nichtwohngebäude und zwei Nutzungen für Wohngebäude angegeben. Abb. Nutzungsprofile nach DIN V Teil 10 Tabelle 4

30 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Abb. Definition der Nutzungsprofile nach DIN V Teil 10 Tabelle 4

31 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Abb. Definition der Nutzungsprofile nach DIN V Teil 10 Tabelle 4

32 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzungen Büroräume Flure WC-Räume Kopierer Abstellraum Küche Umkleiden Klima Technik Besprechung  10 Nutzungen Abb. Grundriss des Erdgeschosses eines Beispielgebäudes

33 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzungen Nutzungsrandbedingungen Büroräume  02 Gruppenbüro (2 bis 6 Arbeitsplätze) Flure  19 Verkehrsflächen WC-Räume  16 WC und Sanitär in NWG Abstellraum  20 Lager, Technik, Archiv Kopierer  17 Sonstige Aufenthaltsräume Küche  17 Sonstige Aufenthaltsräume Umkleiden  17 Sonstige Aufenthaltsräume Klima  20 Lager, Technik, Archiv Technik  20 Lager, Technik, Archiv Besprechung  04 Besprechung, Sitzung, Seminar  6 Nutzungsrandbedingungen

34 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Zonierung Zur Vereinfachung der Gebäudebilanz sollten nur so viele Zonen gebildet werden, dass die wichtigsten energetischen Unterschiede innerhalb eines Gebäudes angemessen berücksichtigt werden können. Zu viele Zonen sind zu vermeiden, da sie den Berech- nungsaufwand erheblich erhöhen können, ohne das Bilanzierungsergebnis in entsprechender Weise zu verbessern. Eine Zone umfasst den Grundflächenanteil, der durch einheitliche Nutzungsrandbedingungen (Temperatur, Lüftung, Beleuchtung) gekennzeichnet ist.

35 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Zonierung Fortsetzung Eine Zone kann alle Arten der Konditionierung oder auch nur eine einzelne Konditionierung aufweisen. Eine Zone, die mindestens eine Konditionierung aufweist, ist eine „konditionierte Zone“. Definition der Energieeinsparverordnung Anl. 2, Nr : Die Bestimmung des Höchstwertes des Jahres-Primärener- giebedarfs erfolgt unter Berücksichtigung aller beheizten und/oder gekühlten Teile eines Gebäudes, für die mindes- tens eine Art der Konditionierung nach DIN V vorgesehen ist.

36 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Zonierung Fortsetzung Bei der Aufteilung eines Gebäudes in Zonen wird von folgendem Grundprinzip ausgegangen: Einheitliche Nutzung der Räume Einheitliche Nutzung der Räume, jedoch unterschiedliche Art der technischen Konditionierung Zusätzliche Zonenteilungskriterien für gekühlte Räume

37 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Art der Nutzung DIN V Tabelle 4 1. Einzelbüro Art der Konditionierung Zone 1. Heizung / Beleuchtung / Lüftung 1.1.0 2. Heizung / Beleuchtung / Lüftung / Kühlung Zonenteilungskriterien DIN V 2. Gruppenbüro 1. 25 % Glasflächenanteil 1.2.1 3. Sanitär 2. 75 % Glasflächenanteil 1.2.2

38 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzenergien Die Ermittlung der Nutzenergien erfolgt aus den Nutzungs- randbedingungen: Nutzenergie für Beleuchtung Ql,b Nutzenergie für die Trinkwarmwasserbereitung Qw,b Nutzwärmebedarf Qh,b Nutzkältebedarf Qc,b Die Ermittlung erfolgt getrennt nach Nutzungs- und Nicht- nutzungstagen.

39 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzwärmebedarf = Wärmesenken - nutzbare Wärmequellen Transmission Lüftung Solare Wärmequelle Nutzwärmebedarf Ungeregelte Wärmeeinträge Wärmeeintrag = Wärmeverlust = f (Heizzeit; Belastungsgrad) 2 Belastungsgrad = f (Nutzwärmebedarf) Abb. Zusammenhang zwischen Nutzwärmebedarf und Belastungsgrad

40 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen Gesamtbewertungsverfahren und Bilanzierung der Gebäudezone nimmt zentrale Stellung bei der Ermittlung des Gesamtenergiebedarfs von Gebäuden ein. Durch Einbeziehung der Kühlung und der Raumluft- technik mussten vorhandene Bewertungsansätze (DIN V | DIN EN 832 | DIN EN ISO 13790) erweitert werden.

41 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Bilanzierungsverfahren - Monatsbilanzverfahren Die Berechnung erfolgt für einen durchschnittlichen Tag je Monat. Die klimatischen Randbedingungen werden als durchschnitt- liche Tagesmittelwerte eingesetzt. Die Wärmequellen und -senken werden für jeden Monat als Tageswerte berechnet. Es erfolgt eine Aufteilung in Nutzungs- und Nichtnutzungs- zeiten. Die Bilanzierung erfolgt für 365 Tage.

42 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Wärmequellen Wärmequellen sind Wärmemengen mit Temper- aturen über der Innentemperatur, die der Gebäudezone zugeführt werden oder innerhalb der Gebäudezone entstehen. Nicht einbezogen sind die Wärmeeinträge, die geregelt über die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) zugeführt werden, um die Innentemp- eratur aufrecht zu erhalten. 20 °C Wärme quelle -10 °C außen innen Beispiel: Transparente Wärmedämmung

43 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Wärmesenken Wärmesenken sind Wärmemengen, die der Gebäudezone entzogen werden. Nicht einbezogen ist die Abfuhr von Wärmemengen über das Kühlsystem. Wärme senke 20 °C -10 °C außen innen Beispiel: Wärmedämmung

44 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Ermittlung der Nutzenergie für Heizen und Kühlen Abb. Prinzip der Ermittlung des Heizwärme- und Kühlbedarfs in der Gebäudezone, DIN V Teil 2 Bild 3

45 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Endenergiebedarf Zone 1 mit Nutzenergiebedarf Qi,b,1 Qf,1,EnergieträgerA Qf,1,EnergieträgerB Zone 2 mit Nutzenergiebedarf Qi,b,2 Qf,2,EnergieträgerA Qf,2,EnergieträgerB Zone 3 mit Nutzenergiebedarf Qi,b,3 Qf,3,EnergieträgerA Qf,3,EnergieträgerC Qf,Gebäude,EnergieträgerA Qf,Gebäude,EnergieträgerB Qf,Gebäude,EnergieträgerC

46 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Primärenergetische Bewertung fp,j Qp = S Qf,j · fHS/HI,j Qp heizwertbezogener Primärenergiebedarf Qf,j brennwertbezogene Endenergie für Energieträger j fp,j Primärenergiefaktor für Energieträger j fHS/HI,j Umrechnungsfaktor für die Endenergie für Energieträger j

47 DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden
Primärenergetische Bewertung Abb. Primärenergiefaktoren aus DIN V Teil 1 Tabelle A.1

48 RWE Konzern

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. RWE Konzern


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