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Barrieren in der Betreuungsarbeit. Der Betreuer soll es richten

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Präsentation zum Thema: "Barrieren in der Betreuungsarbeit. Der Betreuer soll es richten"—  Präsentation transkript:

1 Barrieren in der Betreuungsarbeit. Der Betreuer soll es richten
Barrieren in der Betreuungsarbeit. Der Betreuer soll es richten! Auffällige Verhaltensweisen zwischen Ausgrenzung und passgenauer Hilfe JÜRGEN THAR Peter-May Str. 124b 50374 Erftstadt - Köttingen Tel: (02235) 86573 Telefax: (02235)

2 Bezug des Vortrags Diskussion zur Reform des Maßregelrechts (DGSP Fachausschuss Forensik) Stichwort "Forensifizierung" - als Ausgrenzung solcher Personen aus dem Versorgungssystem der Allgemein-Psychiatrie in das des Maßregelvollzugs, die dort nicht ausreichend behandelt werden können und/oder die den disziplinarischen und sozial-kommunikativen Anforderungen relativ offener Systeme nicht genügen können oder wollen. Diskussion zur Zwangsbehandlung Behandlungskonzepten und Verweildauern Diskussion zur Beziehung zwischen Sozial- und Betreuungsrecht Diskussion zur steigenden Anzahl psychisch kranker Menschen, die zudem wohnungslos sind (z.B. SEEWOLF-Studie 2014) Beobachtungen zur Entwicklung des sozialpsychiatrischen Netzwerkes in den letzten 25 Jahren (Eingliederungshilfe; steigende Anforderungen an die Compliance; Abbau der aufsuchenden Hilfe – Zunahme der „Kommstruktur“) JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

3 Beispielhaft am Personenkreis
psychisch kranke, geistig oder seelisch behinderte Menschen, deren Verhaltensweisen gelegentlich oder regelmäßig gegen ein Verbot aus dem Strafgesetzbuch verstößt und die schuldunfähig sind. (§ 20 StGB) Die Schwelle zur Unterbringung gem. § 63 StGB wird nicht erreicht. JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

4 § 20 StGB psychisch kranke, geistig oder seelisch behinderte Menschen, deren Verhaltensweisen gelegentlich oder regelmäßig gegen ein Verbot aus dem Strafgesetzbuch verstößt und die schuldunfähig sind. (§ 20 StGB) § 63 StGB Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

5 Von Schuld und Unschuld
Im Strafrecht verzichtet der Staat gegenüber schuldgeminderten und erst recht gegenüber ohne Schuld handelnden Rechtsbrechern auf strafende Sanktionen. Gewalt und Deliktprävention sind Aufgaben des gemeindenahen sozialen und psychiatrischen Netzwerks. Überschreitet die Gefährlichkeit die Schwelle des § 63 StGB werden psychisch kranke, geistig oder seelisch behinderte Rechtsbrecher überwiegend in Kliniken gesichert (Maßregelvollzug). Da sie keine Verantwortung für ihr Handeln tragen und keine Schuld auf sich geladen haben, gilt die angeordnete Maßregel als Sonderopfer, welche die betroffenen Menschen für die Sicherheit der Allgemeinheit erbringen müssen. JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

6 Beschimpfungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Gewalt gegen Helfer, Bewohner oder andere Menschen aus dem Umfeld Drogen Konsum, Beschaffungskriminalität, Betrug, Sozialleistungsbetrug, Ausnutzung, JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

7 Der Freibrief Im subjektiven Erleben bleibt die Tat ohne negativer Folgen. Dem hab ich´s aber gezeigt. Ich kann machen was ich will. JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

8 Persönlichkeitsmerkmale
Einzelgänger, kein soziales Umfeld, geduldet, ausgenutzt von Randgruppen und Kriminellen unkooperativ, grenzüberschreitend, belästigend, impulsiv, gewalttätig JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

9 Gefühl Angst; Unsicherheit; Hilflosigkeit; Ohnmacht;
Kopfkino; die Welt im Nebel; „Ich bin der King, mir kann keiner was“ JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

10 Krankheit / Behinderung
psychische Erkrankungen, Sucht, Mehrfachdiagnosen, schwere geistige Behinderung, Verlust der Impulskontrolle; schwere sexuelle Störungen; schwerste Missachtung sozialer Verpflichtungen und Normen Chronische Krankheitsbilder, fehlende Einsicht, kein Wille zur Behandlung JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

11 Verlauf Die Krankheit / Symptomatik bleibt unbehandelt
Die Stimmen werden lauter. Das „Kopfkino“ dominiert. Ausweglosigkeit; Omnipotenz; eskalierende Gewalt Suizid; Überdosis; Unfälle; gewaltsamer Tod JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

12 Helfer - hilflos und überfordert
Selbstschutz, Selbstzweifel, Schutz der Mitarbeiter, der Bewohner oder anderer Menschen Rufschädigung; Nachahmung JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

13 Die Folgen Kündigung der Hilfe. Kündigung der Wohnung
Wohnungslosigkeit JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

14 Reaktion auf den aktuell konkret gegebenen rechtlichen Handlungsbedarf
Betreuungsrechtliche Relevanz Reaktion auf den aktuell konkret gegebenen rechtlichen Handlungsbedarf Zukunftsorientierte Unterstützung bei der Entfaltung der Persönlichkeit JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

15 Betreuungsrechtliche Relevanz
Betreuung nimmt Einfluss auf die Vertragsgestaltung, den Vertragsabschluss und die Kontrolle des Leistungsgeschehens Betreuung vertritt in Verfahren zur Kostenübernahme der passgenauen Hilfe Betreuung ist keine Maßnahme zur Abwehr der Gefahren für Dritte Betreuung unterstützt und ermöglicht Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Art 2 GG) Betreuung ist ein staatlicher Eingriff in das Recht zur Selbstbestimmung Gefahren für Helfer und Betreuer verringern das Hilfsangebot Beziehungsarbeit u. Gestaltung des Umfelds ist Deeskalation Einschränkungen durch Verordnungen und Verfahrensstruktur JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

16 Ermittlung des Unterstützungsbedarfs im Spannungsfeld zwischen passgenauer Hilfe und Leistungsfähigkeit Subjektiver Hilfewunsch Pflegestandards /Hygiene Bank, Verträge, Schulden, Anträge … Haushalt Wohnraum geringes Angebot Sozialpsychiatrische Konzepte und Interaktionen Medizinische Standards Anerkennung; subjektiver Bedürfnisse; Gefühl; Lust; Party; Unbeschwertheit; Vorbild; Gewissen; Hemmschwelle; JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

17 Säulen der Hilfe Der betroffene Mensch Bezugspersonen: Dienstleister
Pflegedienst Bevollmächtigte / Betreuer Ämter Behörden Justiz Dienstleister Soziales Umfeld Familie Lebensgemeinschaft Arzt / Krankenhaus Bezugspersonen: wechselndes Pflegepersonal; wechselnde Ärzte; Polizei; Richter; Rechtsanwalt Bewährungshelfer; Sozialarbeiter (BWO); Sachbearbeiter; Gutachter Betreuer; Richter § 1896 BGB psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

18 Die Finanzierung als Quelle des Mangels
Hilfebedarf Pflegeversicherung Eigenes Einkommen Vermögen Unterhalt Unentgeltliche Hilfe Krankenversicherung Sozialhilfe § 1896 BGB psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

19 Thesen zur Diskussion Betreuung soll den betreuten Menschen davor schützen, sich ungewollt außerhalb des Rechtssystem zu stellen Wenn das bestehende System nicht passt, muss es sich den Bedarfen der Menschen anpassen. Hilfe als Prozess. Der individuelle Bedarf wird durch eine Stelle festgestellt, fortgeschrieben und kann als verbundene Leistung bewilligt, angeboten und erbracht werden. JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

20 Idee Betreuer Das „System“ passt sich an Hilfe aus einer Hand
Zusammenführung der Leistungen Antrag Bearbeitung und Bewilligung an und durch eine Stelle Offene Angebote Bewilligung im Prozess (Sofort-, Mittel- und Langfristige Hilfe) Aufwand für aufsuchende niederschwellige Beziehungsarbeit muss als Schwerpunkt anerkannt werden Hilfe aus einer Hand Die Reduzierung der Anzahl der Helfer Organisationsübergreifende Teamarbeit Angstfreier Umgang Machtgefälle erkennen, benennen und diskutieren Deeskalation ist Beziehungsarbeit Verantwortung für die Tat erfahrbar machen. Betreuer Das „System“ passt sich an JÜRGEN THAR; Peter-May Str. 124b; Erftstadt – Köttingen; Tel: (02235) 86573; Telefax: (02235) ;

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
JÜRGEN THAR Peter-May Str. 124b 50374 Erftstadt - Köttingen Tel: (02235) 86573 Telefax: (02235)


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