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Kindschaftsrecht Unterhaltsvorschussgesetz UVG

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Präsentation zum Thema: "Kindschaftsrecht Unterhaltsvorschussgesetz UVG"—  Präsentation transkript:

1 Kindschaftsrecht Unterhaltsvorschussgesetz UVG
Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Kurs 57, Teil II, Oktober 2015

2 Was ist Kindschaftsrecht ?
Unter dem Begriff "Kindschaftsrecht" werden die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zusammengefasst, welche das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören Abstammungsrecht Sorgerecht Umgangsrecht Namensrecht, Adoptionsrecht Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahren © pro familia

3 Abstammung Mutter eines Kindes ist
... die Frau, die das Kind geboren hat. Vater eines Kindes ist ... der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit ihr verheiratet war die Vaterschaft anerkannt hat gerichtlich als Vater festgestellt ist. © pro familia

4 Vaterschaftsanerkennung
durch Erklärung (Jugendamt, Standesamt, Gericht oder Notar) Vorher: Zustimmung der Mutter Ist die Mutter noch mit anderem Mann, als dem Vater verheiratet: Scheidungsantrag: Vaterschaftsanerkennung möglich, mit Zustimmung des Ehemannes. Achtung!!! Wirksam erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. © pro familia

5 Feststellung der Vaterschaft
Anfechtung der Vaterschaft Zur Anfechtung berechtigt sind: der (Noch-)Ehemann, der „anerkannte“ Vater, der leibliche Vater, die Mutter, das Kind, die zuständige Behörde. Frühestens nach der Geburt des Kindes Frist: 2 Jahre nach Kenntnis bzw. beim Kind: 2 Jahre nach Volljährigkeit Behörde: bei Verdacht auf Scheinvaterschaft Klärung der Vaterschaft (§ 1598 a BGB) Gerichtliche Klärung der Abstammung Freiwillige genetische Abstammungsuntersuchung Keine Frist! Kindeswohl !!! Feststellung der Vaterschaft Vaterschaftsklage beim Familiengericht Mutter kann in eigenem Namen oder im Namen des Kindes klagen i.d.R. Abstammungsgutachten festgestellter Vater trägt die Kosten! Klärung der Vaterschaft neu seit 2008. © pro familia

6 Folgen der Vaterschaft
Unterhalt Für das Kind von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt Recht auf UVG Für die Mutter: während der Mutterschutzfrist, Kosten der Entbindung, Betreuungsunterhalt 4 Monate bis 3 Jahre nach der Geburt Erbberechtigung Voller Erbanspruch des Kindes Vorzeitiger Erbausgleich entfällt Umgangsrecht Elternrecht UND Recht des Kindes Kann gerichtlich geltend gemacht werden Auch Großeltern, Geschwister, evtl. auch Stief- und Pflegeltern, frühere Lebenspartner, biologische Väter ohne anerkannte Vaterschaft Kindeswohl !!! Umgangsrecht für andere Personen nur dann, wenn soziale Beziehungen vorhanden. © pro familia

7 Sorgerecht des nichtehelichen Vaters
1.) Vaterschaftsanerkennung 2.) Möglichkeit der gemeinsamen Sorgeerklärung Jugendamt oder Notar Wohn- und Partnerschaftssituation nicht von Belang Gemeinsame elterliche Sorge: Personensorge (u.a. Betreuung, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung) Vermögenssorge Vertretung des Kindes : © pro familia

8 Reform der elterlichen Sorge
2013 wurden die Rechte nicht verheirateter Väter gestärkt. Im Konfliktfall Kann der Vater das Familiengericht anrufen um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten Die Mutter kann dazu Stellung nehmen, danach erfolgt ein gerichtliches Verfahren Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab, soll das Familiengericht in beschleunigtem, vereinfachtem Verfahren, das Sorgerecht erteilen © pro familia

9 Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt
Hinweispflicht des Jugendamtes Mitteilung des Standesamtes bei Geburt eines Kindes nicht verheirateter Eltern i.d.R. Schreiben an die Mutter Beistandschaft freiwillig nur bezogen auf Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Mutter bestimmt Umfang und Inhalt Endet auf Antrag der Mutter oder bei Verlust des Sorgerechtes oder bei Volljährigkeit des Kindes : © pro familia

10 Unterhaltsvorschussgesetz UVG
Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Kurs 57, Teil II, Oktober 2015

11 Voraussetzungen Das Kind hat ...
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland „Aufenthalt auf Dauer angelegt“: EU-Bürger, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, mindestens 3 Jahre Aufenthalt in D. ist noch nicht 12 Jahre alt lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil Nicht alleinerziehend ist, wer verheiratet ist oder mit dem anderen Elternteil unverheiratet zusammenlebt. Sorgerecht ist unerheblich! UVG ist ausgeschlossen, wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei beiden Eltern hat. Der andere Elternteil zahlt keinen (oder unregelmäßigen oder unvollständigen) Unterhalt (Mindestunterhalt nach DD-Tabelle) © pro familia

12 Höhe Unterhaltsvorschuss in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhaltes, abzüglich volles Kindergeld: 0 bis 6 Jahre 144,-- Euro 6 bis 12 Jahre 192,-- Euro Ab ein bzw. zwei Euro mehr Als Einkommen abzuziehen: Gezahlter Unterhalt Waisenrente © pro familia

13 Dauer Maximal 6 Jahre lang, längstens bis zum 12. Lebensjahr
Maximal 6 Jahre lang, längstens bis zum 12. Lebensjahr Zahlung monatlich im Voraus Achtung KEINE rückwirkende Zahlung! Andere Zahlungen des Unterhaltspflichtigen werden angerechnet! (z.B. Kindergartenbeiträge) Nachträglich zurückgezahlter, weil unberechtigt erhaltener Unterhaltsvorschuss zählt dennoch als Bezugsmonat! © pro familia

14 Mitwirkungspflicht Gesteigerte Mitwirkungspflicht!
Die Mutter muss Angaben zum Vater, dessen Einkommenssituation und dessen Aufenthalt machen! Wenn die Mutter angibt, den Vater nicht zu kennen, muss sie das glaubhaft machen! Befragung durch die Behörde mit Wortprotokoll, evtl. Zeugenbefragung und Nachweise. Bei Falschaussage: Strafanzeige. Ausnahme: Gewaltbefürchtung. (Nachweise) Verwirkung: ein Jahr nach Kenntnis! ( Beistandschaft) © pro familia

15 Forderungen an den Unterhaltspflichtigen
Ist der Unterhaltpflichtige nicht leistungsfähig, wird UVG als Ausfallleistung gezahlt, es entstehen rückwirkend keine Schulden. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Unterhalt gegenüber Minderjährigen! Einzelfallentscheidung, ob dieser Obliegenheit nachgekommen wurde. Regel: In der Erstausbildung keine Unterhaltspflicht. Bei aufstockendem SGB2-Bezug: Unterschiedlich in den Bundesländern, ob die Erwerbstätigen-Freibeträge herangezogen werden. Anspruch © pro familia

16 ... noch Fragen? © pro familia

17 Material Das Kindschaftsrecht www.bmj.de Der Unterhaltsvorschuss
Das Kindschaftsrecht    Der Unterhaltsvorschuss Die Beistandschaft Gemeinsam leben    © pro familia

18 Noch mehr Material Hinweise und Erläuterungen zum Widerspruch (Stellungnahme) gegen den Antrag des Kindsvaters zum gemeinsamen Sorgerecht nach dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (NEheSorgeRG) vom DPWV   (Handpuppenfilm) Handreichung des VAMV zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern © pro familia


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