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Veröffentlicht von:Manuela Lenz Geändert vor über 6 Jahren
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Armut in Deutschland - Dimensionen und Begriffe –
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Armutsentwicklung
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Armut und Verschuldung
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Working Poor
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Äquivalenzeinkommen Ein Vier-Personenhaushalt besteht aus zwei Erwachsenen, zwei Kindern von 15 und 10 Jahren und hat ein monatliches (Netto-)Einkommen von 3500 Euro. Die Addition der Gewichtungsfaktoren ergibt: 1 + 0,5 +0,5 + 0,3 = 2,3. Das bedarfsgewichtete (Netto-)Äquivalenzeinkommen der Haushaltsmitglieder beträgt 3500 Euro: 2,3 = 1521,74 Euro.
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Äquivalenzeinkommen Der erste Erwachse im Haushalt erhält das Gewicht 1, jedes weitere Haushaltsmitglied ab 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,5 und Kinder unter 14 Jahren jeweils den Faktor 0,3. Die Faktoren aller Haushaltsmitglieder werden addiert. Durch den Wert, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird das Gesamteinkommen des Haushalts geteilt.
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Äquivalenzeinkommen Neben der absoluten Höhe des Einkommens kommt es darauf an, wie viele Personen davon leben müssen. In der Verteilungsforschung werden deshalb oft so genannte Äquivalenzeinkommen verglichen, in deren Berechnung die Haushaltsgröße und -zusammensetzung einfließen. Das gesamte Einkommen eines Haushalts wird dabei rechnerisch gleichmäßig auf alle Haushaltsmitglieder verteilt.
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Äquivalenzeinkommen Das Haushaltseinkommen wird nicht einfach durch die Zahl der Personen geteilt. Stattdessen wird üblicherweise eine bedarfsorientierte Gewichtung vorgenommen, die berücksichtigen soll, dass 1. Kinder einen geringeren Einkommensbedarf haben als Erwachsene, 2. die Lebenshaltungskosten pro Person in Mehrpersonenhaushalten normalerweise geringer sind als in Einpersonenhaushalten.
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Median Das Medianeinkommen ist das Einkommen desjenigen, der genau in der Mitte stünde, wenn sich alle Personen der Grundgesamtheit (z.B. Bevölkerung eines Landes) nach ihrem Einkommen sortiert in einer Reihe aufstellen würden. Verglichen mit dem arithmetischen Mittel hat der Median den Vorteil, dass er "unempfindlich" gegenüber Veränderungen an den äußeren Rändern der Einkommensverteilung ist. So würde sich eine am Medianeinkommen orientierte Armutsgrenze nicht nach oben verschieben, wenn beispielsweise die Einkommen der reichsten Bevölkerungsschicht sprunghaft anstiegen.
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Armuts(risiko)grenze
Die Armuts- oder Armutsrisikogrenze bezeichnet das Einkommen, unterhalb dessen jemand als arm gilt. Nach einer Übereinkunft der EU-Mitgliedsstaaten liegt der Grenzwert bei 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens. Als Einkommensgröße werden bei der Berechnung bedarfsgewichtete Nettoäquivalenzeinkommen verwendet. In Deutschland liegt die Armutsrisikogrenze aktuell bei 938 Euro pro Monat.
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"Hartz IV" oder "Arbeitslosengeld II" (Alg II)
Alg II kann auch von Menschen in Anspruch genommen werden, die zwar einen Arbeitsplatz haben, aber so wenig verdienen, dass sie (nach Abzug von Ausgaben wie Steuern, Sozialversicherung, Miete, Fahrtkosten, Versicherungen etc.) weniger als den Alg II-Satz haben liegen. Dieser Regelsatz beträgt seit Juli 2006 in allen Bundesländern einheitlich 345 Euro pro Monat, hinzu kommen Kosten für Wohnung, Heizung und eventuelle Mehrbedarfe (etwa für Schwangere und Alleinerziehende).
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Kritik am neuen Alg II Die alte Arbeitslosenhilfe war eine Versicherungsleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen orientierte - und damit am bisherigen Lebensstandard ausgerichtet war. Die neue Leistung dient allein zur Grundsicherung. Alg II-Empfänger sind zudem gezwungen, angebotene Arbeit anzunehmen. Die bisherigen Einschränkungen (zum Beispiel Qualifikation, Entfernung zum Wohnort) sind entfallen. Denjenigen, die sich weigern, kann das Alg II ganz oder teilweise gestrichen werden.
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"Hartz IV" oder "Arbeitslosengeld II" (Alg II)
Seit Anfang 2005 haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren einen Anspruch auf staatliche Hilfe - ebenso ihre Partner und Kinder zwischen 15 und 24 Jahren, die im gleichen Haushalt leben. Durch die Einführung von "Arbeitslosengeld II" wurden die früheren Leistungen "Arbeitslosenhilfe" und "Sozialhilfe" zusammengelegt.
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Armut und Familienstand
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Grundsicherung Keine Sozialhilfe, sondern eine "Grundsicherung" erhalten Menschen ab 65 Jahren. Sie soll Rentner/innen den diskriminierenden Gang zum Sozialamt ersparen, falls Rente, sonstiges Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen. Außerdem müssen Kinder - sofern ihr Jahreseinkommen unter Euro liegt - nicht mehr dafür aufkommen, wenn ihre Eltern diese Grundsicherung in Anspruch nehmen. Eine weitere Grundsicherung gibt es für Erwerbsgeminderte.
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Existenzminimum Als Existenzminimum wird ein materieller Mindeststandard bezeichnet, der das physische Überleben garantiert. Etwas weiter gefasst ist der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums, der neben Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung und Gesundheitspflege beispielsweise auch die Kategorien Freizeit und Verkehr beinhaltet.
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Alleinerziehende Frauen
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Existenzminimum Das soziokulturelle Existenzminimum wird in Deutschland statistisch ermittelt und bildet die Grundlage für die Bemessung von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt und den Freibetrag der Einkommensteuer. Es wird anhand der Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte berechnet. Für eine alleinstehende Person ergibt sich derzeit ein Existenzminimum von 345 Euro im Monat zuzüglich Wohn- und Heizkosten.
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Relative und absolute Armut
Die Armutsforschung verwendet für entwickelte Länder in der Regel einen relativen Armutsbegriff. Als arm gilt jemand, dessen Einkommen den Durchschnittswert um ein bestimmtes Maß unterschreitet. Absolute Armutsgrenzen verwenden internationale Institutionen wie die Weltbank für Schwellen- und Entwicklungsländer. Die Weltbank bezeichnet Personen als (absolut oder extrem) arm, wenn ihr Einkommen unter einem Dollar pro Tag liegt.
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Verdeckte Armut
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Working Poor
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Unterklasse
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Sozialhilfe Kinder unter 15 Jahren und nicht Erwerbsfähige haben einen Anspruch auf Sozialhilfe. Sie besteht aus Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Höhe der HLU entspricht im Prinzip dem Alg II: Der Haushaltsvorstand erhält 345 Euro monatlich; niedrigere Sätze gelten in Bayern (341 Euro) und in den neuen Bundesländern (331 Euro). Kinder unter 14 Jahren erhalten 60 Prozent dieses Regelsatzes, Kinder über 14 Jahren 80 Prozent. Zusätzlich kann Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.
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Kinderarmut
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Pfändungsfreigrenze Die Pfändungsfreigrenze beschreibt ein gesetzliches Minimum für das Einkommen von Erwerbstätigen. Ein Gerichtsvollzieher muss einem allein stehenden Erwerbstätigen im Monat derzeit einen Betrag von 985 Euro netto lassen, damit der seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Norm wird in der Praxis zwar nur auf überschuldete Personen angewendet, deren Einkommen gepfändet wird. Diese Definition eines unteren Limits ist im Grundsatz aber für alle Erwerbstätigen gültig.
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