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Biostoffe Biostoffe.

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Präsentation zum Thema: "Biostoffe Biostoffe."—  Präsentation transkript:

1 Biostoffe Biostoffe

2 Rechtsgrundlagen Umgang mit Biostoffen kann gefährlich sein  Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Beschäftigten Basis ist die Biostoffverordnung (BioStoffV) Umsetzungshilfen stehen in den technischen Regeln (TRBAs) Weitere Informationen im Regelwerk der Berufsgenossenschaften (BGV, BGR usw.) Hintergrundinformationen Anhänge BioStoffV: I: Symbol für Biogefährdung II: Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien und laborähnlichen Einrichtungen III: Sicherheitsmaßnahmen bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten, die nicht unter Anhang II fallen IV: Verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge Beispiele für TRBAs: 100: Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien 210: Abfallsortieranlagen: Schutzmaßnahmen 450: Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe 500: Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen Beispiele aus dem BG-Regelwerk: BGR 145: Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen BGI : Arbeitsmedizinische Vorsorge – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung Biostoffe

3 Ziel der Biostoffverordnung
Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Es geht dabei um tatsächliche oder mögliche Gefährdungen bei der Durchführung von Tätigkeiten oder durch Entstehen oder Freisetzen bei Tätigkeiten. Biostoffe

4 Biostoffverordnung Geltungsbereiche - Beispiele
Patientenpflege Gesundheitseinrichtungen Wohlfahrtspflege Instandsetzung Klimaanlagenwartung Umwelttechnik Erzieher(in) Kindertagesstätte Öffentlicher Dienst Verarbeiten von Getreide Mühlen Nahrungsmittel Diagnostik Laboratorien Gesundheitsdienst Untersuchung Tierarzt Landwirtschaft Kläranlage Abwasser Wartung mobiler Toiletten Fäkalienentsorgung Abfallwirtschaft Tätigkeit Betriebsart Bereich Hintergrundinformationen Weitere Bereiche: Abdeckerei, Alten- und Pflegeheim, Blutspendedienst, Bodensanierung, Deponie, Dialysezentrum, Fahrzeugwaschanlage, Fleischerei, Küchen, Kühlschmierstoffe, Lederindustrie, Rettungsdienst, Tierhandel, Wäscherei, Zoo Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer vor Einblendung der Folie, wo überall Biostoffe vorkommen können. Sie können die Folie auch durch eine Zusammenstellung der relevanten Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen ersetzen. Nennen Sie auf jeden Fall konkrete Beispiele aus Ihrem Betrieb. Biostoffe

5 Was sind Biologische Arbeitsstoffe?
Mikroorganismen: Bakterien, Viren und Pilze Zellkulturen: In-vitro-Vermehrungen von isolierten Zellen aus vielzelligen Organismen Humanpathogene Endoparasiten: z. B. im menschlichen Körper schmarotzende Einzeller oder Würmer Prionen: z. B. der BSE-Erreger Hintergrundinformationen In-vitro: Im Reagenzglas Keine biologischen Arbeitsstoffe sind z. B. Tiere, Pflanzen, Pollen, Futtermittelstäube, Milben, Zecken, Tierhaare und Lebensmittel, die jedoch biologische Arbeitsstoffe übertragen können. Biostoffe

6 Merkmale biologischer Arbeitsstoffe
Sie können bei Menschen Infektionen oder übertragbare Krankheiten verursachen Sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen Kontamination Über die gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinausgehende Belastung des Arbeitsplatzes mit biologischen Arbeitsstoffen. Hintergrundinformationen Kontamination: Hier spielt die Dosis (Expositionsdauer und Menge) eine entscheidende Rolle. Biostoffe

7 Tätigkeiten Herstellen, Erzeugen, Vermehren
Verwenden, Ge- und Verbrauchen, Be- und Verarbeiten Isolieren, Aufschließen Ab- und Umfüllen, Mischen, Abtrennen Lagern, Aufbewahren Inaktivieren, Entsorgen Oder auch … Umgang mit Menschen, Lebewesen und Materialien, bei denen Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen möglich ist. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer vor Einblendung der Folie, was ihrer Meinung nach Tätigkeiten im Umgang mit Biostoffen sind. Nennen Sie auf jeden Fall die entsprechenden Tätigkeiten in Ihrem Betrieb. Biostoffe

8 Gezielte Tätigkeiten Die biologischen Arbeitsstoffe sind mindestens der Spezies nach bekannt. Die Tätigkeiten sind mindestens auf einen biologischen Arbeitsstoff unmittelbar ausgerichtet. Im Normalbetrieb ist die Beschäftigtenexposition hinreichend bekannt und abschätzbar. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich um eine ungezielte Tätigkeit. Biostoffe

9 Wie gelangen Biostoffe in den Körper?
Haut Perkutane Infektion (z. B. Stich, Biss, Wunde, Injektion) Verschlucken Schmierinfektion (Aufnahme von Keimen über den Mund aufnehmen, z. B. Lebensmittel) Atmung Inhalation, Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten, Niesen), Versprühen, Vernebeln Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, wie Biostoffe in den Körper gelangen können. Anschließend die Lösung einblenden. Biostoffe

10 Risikogruppen 1 und 2 Abhängig vom Infektionsrisiko gibt es vier Risikogruppen, in die biologische Arbeitsstoffe eingestuft werden: Risikogruppe 1 Krankheit beim Menschen unwahrscheinlich Bäckerhefe, Bierhefe, Weinhefe Risikogruppe 2 Krankheit beim Menschen kann hervorgerufen werden Gefahr für Beschäftigte Verbreitung auf Bevölkerung unwahrscheinlich Wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise möglich Rhinovirus (Erkältung, Schnupfen) Schimmelpilz (Allergie) Masernvirus (Masern) Hintergrundinformationen Zur Risikogruppe 1 zählt beispielsweise auch das Vogelgrippe-Virus A-H5N1. Biostoffe

11 Risikogruppe 3 Schwere Krankheit beim Menschen kann hervorgerufen werden Ernste Gefahr für Beschäftigte Verbreitung auf Bevölkerung kann bestehen Wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise möglich Mycobakterium tuberculosis (Tuberkulose) Hepatitis-Viren (Gelbsucht) HIV-Virus (AIDS) Biostoffe

12 Risikogruppe 4 Schwere Krankheit beim Menschen kann hervorgerufen werden Ernste Gefahr für Beschäftigte Verbreitung auf Bevölkerung unter Umständen groß Wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise NICHT möglich Ebola-Virus (Tropenkrankheit) Lassa-Virus (Tropenkrankheit) Variola-Virus (Pocken) Biostoffe

13 Gefährdungsbeurteilung Informationsermittlung
Zur Gefährdungsbeurteilung brauchen Sie Antworten auf die folgenden Fragen: 1. Welche biologischen Arbeitsstoffe kommen vor? Wie sind diese eingestuft? 2. Welches Infektionspotenzial haben sie? 3. Weisen die Biostoffe sensibilisierende oder toxische Wirkungen auf? 4. Beschaffen tätigkeitsbezogener Informationen (Betriebsablauf, Arbeitsverfahren). Hintergrundinformationen Diese Informationen müssen ermittelt sein, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Biostoffe

14 Gefährdungsbeurteilung Informationsermittlung
Zur Gefährdungsbeurteilung brauchen Sie Antworten auf die folgenden Fragen: 5. Gibt es beim vorgesehenen Tätigkeitsverlauf mögliche Übertragungswege? 6. Kann es zur Exposition der Beschäftigten kommen? 7. Liegen Erfahrungen zu vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungs- oder Expositionssituationen vor? 8. Gibt es bekannte tätigkeitsbezogene Erkrankungen und welche Gegenmaßnahmen können getroffen werden? Biostoffe

15 Gefährdungsbeurteilung Durchführung
Vor Aufnahme der Tätigkeit! Wiederholungen erfolgen, wenn geänderte Arbeitsbedingungen eine höhere Gefährdung der Beschäftigten bewirken können. bei festgestellter Kontamination des Arbeitsplatzes. bei Infektion oder Erkrankung, die auf die Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen zurückzuführen ist. wenn im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gesundheitliche Bedenken bestehen. Didaktische Hinweise Bringen Sie konkrete Beispiele aus dem Betrieb. Nennen Sie die an der Gefährdungsbeurteilung beteiligte Stellen. Stellen Sie vorhandene Anweisungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen vor. Spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres! Biostoffe

16 Gefährdungsbeurteilung Gezielte Tätigkeiten
Liegen in Gemischen mehrere biologische Arbeitsstoffe vor, dann sind diese einzeln zu bewerten. Bei Vorliegen unterschiedlicher Risikogruppen geht man für die weitere Betrachtung von der jeweils höchsten Risikogruppe aus. Festlegen von Schutzmaßnahmen Die Minimalanforderungen sind unabhängig von einer Risikogruppe: Allgemeine Hygienemaßnahmen Weiterhin gilt: Risikogruppe 2  Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 2 Risikogruppe 3  Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 3 Risikogruppe 4  Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 4 Hintergrundinformationen Allgemeine Hygienemaßnahmen (z. B. nach TRBA 500), z. B. Hände waschen. Biostoffe

17 Gefährdungsbeurteilung Gezielte Tätigkeiten
Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufen 2, 3 oder 4 Ziel: Verringerung der Gefährdung für Beschäftigte Verbindliche Sicherheitsmaßnahmen: Sofern zutreffend, sind diese zwingend einzuhalten! Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen: Sie sollten, müssen aber nicht angewendet werden! Sensibilisierende oder toxische Wirkungen: Zusätzlich berücksichtigen und zielgerichtet geeignete Schutzmaßnahmen festlegen! Hintergrundinformationen Schutzmaßnahmen entsprechend der Anhänge II und III der BioStoffV. Didaktische Hinweise Anhang II und III der Biostoffverordnung zur Schulung für Rückfragen parat haben oder ggf. aus den Schutzmaßnahmen zitieren. Schildern Sie dabei die im Betrieb vorhandene Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Biostoffe

18 Gefährdungsbeurteilung Nicht gezielte Tätigkeiten
Liegen in Gemischen mehrere biologische Arbeitsstoffe vor, dann sind diese einzeln zu bewerten. Festlegen von Schutzmaßnahmen Die Minimalanforderungen sind unabhängig von einer Risikogruppe: Allgemeine Hygienemaßnahmen. Sofern möglich, erfolgt eine Zuordnung der Tätigkeit zu einer Schutzstufe. Lässt sich die Tätigkeit nicht zuordnen, werden die Schutzmaßnahmen einzeln festgelegt. Hintergrundinformationen Einzelfestlegung von Schutzmaßnahmen: Abhängig von Art, Ausmaß und Dauer der Exposition und Beurteilung der Gefährdung. Biostoffe

19 Gefährdungsbeurteilung Nicht gezielte Tätigkeiten
Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufen 2, 3 oder 4 Ziel: Verringerung der Gefährdung für Beschäftigte soweit wie möglich Verbindliche Sicherheitsmaßnahmen: Sofern zutreffend, sind diese zwingend einzuhalten! Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen: Sie sollten, müssen aber nicht angewendet werden! Sensibilisierende oder toxische Wirkungen: Zusätzlich berücksichtigen und zielgerichtet geeignete Schutzmaßnahmen festlegen! Hintergrundinformationen Schutzmaßnahmen entsprechend der Anhänge II und III der BioStoffV. Didaktische Hinweise Anhang II und III der Biostoffverordnung zur Schulung für Rückfragen parat haben oder ggf. aus den Schutzmaßnahmen zitieren. Schildern Sie dabei die im Betrieb vorhandene Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Biostoffe

20 Schutzmaßnahmen Substituieren (Ersetzen)
Besteht Gesundheitsgefahr, müssen gefährliche biologische Arbeitsstoffe ersetzt werden, soweit zumutbar und möglich. Sichere Lagerung, geeignete Behältnisse Sichere Umschließung des Inhaltes muss gewährleistet sein. Verwechslung mit Lebensmitteln ausschließen. In Hinblick auf die Gefahren deutlich kennzeichnen. Biostoffe

21 Schutzmaßnahmen Rangfolge von Schutzmaßnahmen
1. Technische Sicherheitsmaßnahmen 2. Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen 3. Persönliche Sicherheitsmaßnahmen Besondere Kenntnisse bei Risikogruppen 3 und 4 Beschäftigte müssen fachkundig und eingewiesen sein. Arbeitgeber lässt sich vor Übertragung der Tätigkeiten fachkundig über Schutzmaßnahmen beraten. Hintergrundinformationen Auch für Biostoffe gilt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Technische Schutzmaßnahmen Organisatorische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen sind immer nachrangige Schutzmaßnahmen. Biostoffe

22 Schutzmaßnahmen Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Biologische Arbeitsstoffe dürfen am Arbeitsplatz nicht frei werden. Lässt sich dies nicht verhindern, muss die Exposition der Beschäftigten so gering wie möglich gehalten werden: Geeignete und sichere Arbeitsverfahren einschließlich Entsorgung auswählen und gestalten. Anzahl der exponierten Beschäftigten begrenzen. Arbeitsplätze kennzeichnen. Vorkehrungen gegen Unfälle und Betriebsstörungen treffen. Plan zur Abwendung der Gefahren bei Freisetzung erstellen (Risikogruppe 3 oder 4). Biostoffe

23 Schutzmaßnahmen Kann es zu einer ernsten Gefährdung der Beschäftigten kommen, gilt: Ist es nicht möglich, Art, Ausmaß und Dauer der Exposition kurzfristig zu beurteilen, sind Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und zu treffen, die mindestens der Schutzstufe 3 genügen müssen. Hintergrundinformationen Ernste Gefährdung z. B. durch nicht bestimmungsgemäßen Betrieb oder eine Störung. Biostoffe

24 Schutzmaßnahmen Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstungen
Hygienemaßnahmen treffen: Desinfektion und Dekontamination. Geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (ggf. Vorsorgeuntersuchung, Unterweisung, Übung). Getrennte Ablage- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeit von Schutzausrüstung von anderer Kleidung schaffen. Schutzausrüstung auf Zustand prüfen, ggf. desinfizieren, reinigen, ausbessern und bei Bedarf vernichten. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer nach Hygienemaßnahmen und PSA. Was ist zu beachten? Anschließend die Lösung einblenden. Biostoffe

25 Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen, Ess- und Trinkverbot
Technische Schutzmaßnahmen regelmäßig auf Funktion und Wirksamkeit prüfen. Auf Kontamination prüfen, wenn eine Freisetzung nicht vollständig verhütet werden kann (einschl. mikrobielle Belastung in der Luft). Die Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln am Arbeitsplatz ist verboten, da Kontaminationsgefahr besteht! Hierfür gibt es eigene Pausenbereiche. Didaktische Hinweise Erläutern Sie, wer dies betrieblich umsetzt: Wer prüft auf Funktion und Wirksamkeit? Wer prüft auf Kontamination? Biostoffe

26 Unterrichtung der Beschäftigten Themen
Methoden und Verfahren hinsichtlich Sicherheit bei der Verwendung von Biostoffen. Mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Hinweise auf angebotene Vorsorgeuntersuchungen und besondere Gefahren dauerhaft verminderter Immunabwehr. Hintergrundinformationen Unterweisung zur Betriebsanweisung: In für die Unterwiesenen verständlicher Form. Wird schriftlich dokumentiert. Wird von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt. Die Unterweisung erfolgt mindestens jährlich. Biostoffe

27 Unterrichtung der Beschäftigten Arbeitsanweisungen
Müssen zur Verfügung gestellt werden bei Erhöhtem Infektionsrisiko aufgrund erhöhter Unfallgefahr. Entnahme, Handhabung und Verarbeitung von Proben von Menschen oder Tieren. Arbeiten in oder an kontaminierten Anlagen, Geräten oder Einrichtungen. Hintergrundinformationen Arbeitsanweisungen: Dienen der Vermeidung von Betriebsunfällen. Beispiele für Arbeiten: Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Abbruch. Biostoffe

28 Betriebsanweisungen Die Beschäftigten müssen jederzeit Zugriff auf eine schriftliche und aktuelle Betriebsanweisung unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung haben. Eine Betriebsanweisung ist für eine Tätigkeit oder eine Gruppe vergleichbarer Tätigkeiten zusammengestellt. Beachten Sie die Betriebsanweisungen stets. Ziel: Informieren der Beschäftigten über die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen vor Ort. Hintergrundinformationen Mit Betriebsanweisungen stehen den Beschäftigten auch nach der Unterweisung jederzeit Informationen über Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Aktualisieren Sie Ihre Betriebsanweisungen bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen. Die Minimalangaben sind in der BioStoffV festgelegt. Ein Beispiel folgt im Anschluss. Sofern bei Tätigkeiten mit Biostoffen diese aufgrund ihrer Eigenschaften auch Gefahrstoffe sind oder bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe verwendet werden, ist die Betriebsanweisung zusätzlich nach GefStoffV zu formulieren: Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge eintragen. Die Abschnitte der Betriebsanweisung gemäß Gefährdungsbeurteilung ergänzen. Den Abschnitt Entsorgung hinzufügen. Lassen Sie sich bei der Erstellung von Betriebsanweisungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beraten. Biostoffe

29 Betriebsanweisungen Beispiel
Geltungsbereich – Wo und für was gilt die Betriebsanweisung? Arbeitsbereich: ABC Arbeitsplatz: Räume 1 bis 15 Tätigkeit: Wartung/Instandhaltung Betriebsanweisung – Infektionsgefahr durch Medizingeräte Gefahrstoffbezeichnung – Wie heißt der Stoff? Anhaftende Bakterien, Viren, Pilze Gefahrstoffbezeichnung Hintergrundinformationen Die BGI 853 „Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung“ zeigt mit Beispielen, wie Sie Betriebsanweisungen erstellen. Didaktische Hinweise Bringen Sie eine aktuelle Betriebsanweisung mit. Weisen Sie darauf hin, wo die Betriebsanweisungen in Ihrem Betrieb zu finden sind. Biostoffe

30 Gefahren für Mensch und Umwelt
Betriebsanweisungen Beispiel Gefahren für Mensch und Umwelt – Welche Gefahren gehen davon aus? Benutzte Medizingeräte und deren Zubehör können durch Mikroorganismen verunreinigt sein. Es bestehen daher Infektionsgefährdungen bei Aufnahme über Atemwege (Tröpfchen, Stäube, Aerosole) Aufnahme über Haut oder Schleimhäute Gefahren für Mensch und Umwelt Biostoffe

31 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Betriebsanweisungen Beispiel Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – Wie schützt man sich im Normalfall? Organisatorische Schutzmaßnahmen Bei Reinigungsarbeiten zusätzlich Mundschutz tragen. Hygienische Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Auch kleinere Verletzungen mit Pflaster abdecken, Gesicht berühren vermeiden, nach Arbeitsende oder vor Pausen ausgiebig Hände waschen und desinfizieren, nicht essen, trinken, rauchen. Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Einmalhandschuhe und spezielle Arbeitskleidung tragen. Medizinische Vorsorge Hinweis auf Vorsorge- und Impfangebot. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Biostoffe

32 Verhalten im Gefahrfall
Betriebsanweisungen Beispiel Verhalten im Gefahrfall – Welche Maßnahmen gelten? Gefahren gehen vor allem von ungereinigten Teilen aus. Wird dies während der Arbeit festgestellt, Tätigkeiten einstellen und Vorgesetzten und Kollegen informieren. Falls Reinigung nicht möglich ist, vorstehend genannte Schutzmaßnahmen treffen. Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe – Wie kann man sich oder Anderen helfen? Offene Wunden ausspülen, möglichst ausbluten lassen und sofort mit Wund-Desinfektionsmittel ABCDEFG desinfizieren. Tel. 112 Erste Hilfe Biostoffe

33 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Vorsorgeuntersuchungen Werden vom Arbeitgeber angeboten. Die Beschäftigten werden über den Untersuchungsbefund unterrichtet. Über gesundheitliche Bedenken werden Beschäftigte und Arbeitgeber informiert. Impfungen Impfungen sind eine wirksame Prävention gegen Infektionen. Die Ablehnung eines Impfangebots ist kein alleiniger Grund für gesundheitliche Bedenken gegen die eine Tätigkeit. Hintergrundinformationen Vorsorgeuntersuchungen werden vom Arbeitgeber veranlasst oder angeboten und dokumentiert. Die Anlässe für die Vorsorge sind nach gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten differenziert. Biostoffe

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr Wanzar Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon: 0365/ Biostoffe


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