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Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

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Präsentation zum Thema: "Gemeindeordnung Schleswig-Holstein"—  Präsentation transkript:

1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

2 §§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben
>Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen >Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte

3 § 3 Weisungsangelegenheiten
Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt Amtsverwaltung!

4 § 4 Satzungsrecht Rechtsgrundlage für das Ortsrecht Kann-Bestimmung
Pflicht: Hauptsatzung Ausfertigung: Bürgermeister/in! einfache Mehrheit

5 § 6 Einwohner / Bürger Bürger: wahlberechtigt Einwohner: nur Wohnsitz
(s. Einwohnerversammlung)

6 § 10 Repräsentation Bürgermeister / Bürgervorsteher

7 § 11 Name der Gemeinde Kann geändert werden  (2/3 Mehrheit)

8 §§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde
Freiwillig / Gesetz Voraussetzung: öffentliches Wohl

9 § 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger
Pflichtaufgabe! >siehe § 16 b Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden

10 § 16 c Einwohnerfragestunde
Zwingender Bestandteil einer GV Ausschuss: kann, muss aber nicht

11 § 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
Problem: Amtshaftung

12 § 16 e Anregungen und Beschwerden
Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar

13 § 16 f Einwohnerantrag Einwohner, nicht nur Bürger
ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der Einwohner

14 § 16 g Bürgerentscheid Basisdemokratie
2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl

15 Bürgerbegehren Gemeinde entscheidet nicht selbst Beispiel: Sylt
10 v.H. der Bürger/innen

16 Entscheidung 20 v.H. der Stimmberechtigten Bindung: 2 Jahre
Nicht rückholbar

17 § 17 Abschluss- und Benutzungszwang
Dringendes Bedürfnis > Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied  Anschlusszwang, Benutzungszwang

18 § 18 Öffentliche Einrichtungen
Ermächtigung zur Verwendung von Steuern Recht zur Benutzung ! Aber !  Kostentragung

19 § 19 Ehrenamtliche Tätigkeit
Pflicht Beispiel: Wahlhelfer § 20: Ablehnungsgründe § 21: Pflichten

20 § 22 Befangenheit Unmittelbarkeit Dritte Pflicht zur Selbsterklärung
Berufs-/Bevölkerungsgruppen Ordnungswidrigkeit Heilung

21 § 23 Treuepflicht Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen

22 § 24 Entschädigungen Kein Verzicht Keine Übertragung Satzungspflicht

23 § 24 a Kündigungsschutz Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung
Gewährung der notwendigen Zeit

24 § 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen
Weisungsgebunden

25 § 27 Gemeindevertretung Ziele und Grundsätze Übertragung möglich
Recht auf Unterrichtung Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters

26 § 28 Vorbehaltene Aufgaben

27 § 29 Interessenwiderstreit
Verträge mit Gemeindevertretern

28 § 30 Kontrollrecht Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder
Auskunft und Akteneinsicht Einsichtnahme, keine Herausgabe von Akten Kopien: kein Anspruch, sollte aber ermöglicht werden

29 § 31 a Unvereinbarkeit Auch für Ausschussmitglieder
Auch für Ortsbeiräte

30 § 32 Rechte und Pflichten Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten

31 § 32 a Fraktionen

32 § 33 Vorsitz Gebundenes Vorschlagsrecht
Bürgermeister / Bürgervorsteher

33 § 34 Einberufung der GV 1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder Innere Angelegenheiten: Geschäftsordnung Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche Unterschreitung möglich/Widerspruch 1/3

34 Fortsetzung § 34 Einberufung der GV
Tagesordnung Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung um dringende Angelegenheiten

35 § 35 Öffentlichkeit der Sitzungen
Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme Bekanntgabe nach der Sitzung

36 § 36 Pflichten des Bürgermeisters

37 § 38 Beschlussfähigkeit Hälfte der gesetzlichen Zahl
Feststellung am Anfang der Sitzung mind. 1/3 GV 2. Einberufung

38 § 39 Beschlussfassung Stimmenmehrheit Offene Abstimmung

39 § 40 Wahlen Müssen als Wahl bezeichnet sein Geheim auf Antrag
Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält

40 § 40 a Abberufungen Einfache Mehrheit 2/3 bei Bgm

41 § 41 Niederschrift Kein Wortprotokoll 2 Unterschriften
Einwendungen: GV Öffentliche Einsichtnahme

42 § 42 Ordnung in den Sitzungen
Vorsitzender Ordnungsruf

43 § 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse
Amtspflicht Aufschiebende Wirkung Beanstandung

44 § 45 Bildung von Ausschüssen

45 § 45 c Berichtswesen Seit 2002 Kontrolle des Bgm
Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht

46 § 46 Ausschüsse Verhältniswahl Auch bürgerliche Mitglieder
Vorsitzende: Wahl durch GV bei ständigen Ausschüssen Grundsätzlich öffentlich Alle GV können teilnehmen + Rederecht

47 Fortsetzung § 46 Ausschüsse
Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich Vorschriften über GV gelten analog Widerspruch durch Bgm!

48 §§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung

49 § 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

50 § 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister
Vorsitz Vorbereitung der Beschlüsse Verantwortung für sachliche Erledigung Zuständigkeit für dringende Maßnahmen (Pflicht!) Ehrenbeamte

51 § 51 Gesetzliche Vertretung

52 §§ 55 ff Hauptamtlicher Bürgermeister

53 §§ 75 ff Haushaltswirtschaft
§ 81  Vorläufige Haushaltsführung § 86  Keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter § 88  Rücklagenbildung § 89 / 90  Erwerb / Veräußerung von Vermögen

54 §§ 101 ff Wirtschaftliche Unternehmen
Anzeigepflicht KAB nach § 108 GO

55 § 114 ff. Rechnungsprüfungsamt

56 §§ 120 ff Kommunalaufsicht
§ 123  Beanstandungsrecht § 124  Anordnungsrecht § 125  Ersatzvornahme § 127  Beauftragte

57 § 134 Ordnungswidrigkeiten durch GV
Geltendmachung von Ansprüchen Fernbleiben von Sitzungen Mitteilung Befangenheit Verletzung Verschwiegenheitspflicht Ablehnung Ehrenamt


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