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Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
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§§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben
>Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen >Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte
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§ 3 Weisungsangelegenheiten
Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt Amtsverwaltung!
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§ 4 Satzungsrecht Rechtsgrundlage für das Ortsrecht Kann-Bestimmung
Pflicht: Hauptsatzung Ausfertigung: Bürgermeister/in! einfache Mehrheit
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§ 6 Einwohner / Bürger Bürger: wahlberechtigt Einwohner: nur Wohnsitz
(s. Einwohnerversammlung)
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§ 10 Repräsentation Bürgermeister / Bürgervorsteher
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§ 11 Name der Gemeinde Kann geändert werden (2/3 Mehrheit)
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§§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde
Freiwillig / Gesetz Voraussetzung: öffentliches Wohl
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§ 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger
Pflichtaufgabe! >siehe § 16 b Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden
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§ 16 c Einwohnerfragestunde
Zwingender Bestandteil einer GV Ausschuss: kann, muss aber nicht
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§ 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
Problem: Amtshaftung
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§ 16 e Anregungen und Beschwerden
Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar
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§ 16 f Einwohnerantrag Einwohner, nicht nur Bürger
ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der Einwohner
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§ 16 g Bürgerentscheid Basisdemokratie
2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl
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Bürgerbegehren Gemeinde entscheidet nicht selbst Beispiel: Sylt
10 v.H. der Bürger/innen
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Entscheidung 20 v.H. der Stimmberechtigten Bindung: 2 Jahre
Nicht rückholbar
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§ 17 Abschluss- und Benutzungszwang
Dringendes Bedürfnis > Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied Anschlusszwang, Benutzungszwang
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§ 18 Öffentliche Einrichtungen
Ermächtigung zur Verwendung von Steuern Recht zur Benutzung ! Aber ! Kostentragung
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§ 19 Ehrenamtliche Tätigkeit
Pflicht Beispiel: Wahlhelfer § 20: Ablehnungsgründe § 21: Pflichten
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§ 22 Befangenheit Unmittelbarkeit Dritte Pflicht zur Selbsterklärung
Berufs-/Bevölkerungsgruppen Ordnungswidrigkeit Heilung
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§ 23 Treuepflicht Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen
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§ 24 Entschädigungen Kein Verzicht Keine Übertragung Satzungspflicht
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§ 24 a Kündigungsschutz Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung
Gewährung der notwendigen Zeit
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§ 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen
Weisungsgebunden
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§ 27 Gemeindevertretung Ziele und Grundsätze Übertragung möglich
Recht auf Unterrichtung Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters
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§ 28 Vorbehaltene Aufgaben
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§ 29 Interessenwiderstreit
Verträge mit Gemeindevertretern
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§ 30 Kontrollrecht Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder
Auskunft und Akteneinsicht Einsichtnahme, keine Herausgabe von Akten Kopien: kein Anspruch, sollte aber ermöglicht werden
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§ 31 a Unvereinbarkeit Auch für Ausschussmitglieder
Auch für Ortsbeiräte
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§ 32 Rechte und Pflichten Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten
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§ 32 a Fraktionen
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§ 33 Vorsitz Gebundenes Vorschlagsrecht
Bürgermeister / Bürgervorsteher
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§ 34 Einberufung der GV 1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder Innere Angelegenheiten: Geschäftsordnung Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche Unterschreitung möglich/Widerspruch 1/3
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Fortsetzung § 34 Einberufung der GV
Tagesordnung Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung um dringende Angelegenheiten
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§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen
Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme Bekanntgabe nach der Sitzung
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§ 36 Pflichten des Bürgermeisters
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§ 38 Beschlussfähigkeit Hälfte der gesetzlichen Zahl
Feststellung am Anfang der Sitzung mind. 1/3 GV 2. Einberufung
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§ 39 Beschlussfassung Stimmenmehrheit Offene Abstimmung
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§ 40 Wahlen Müssen als Wahl bezeichnet sein Geheim auf Antrag
Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält
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§ 40 a Abberufungen Einfache Mehrheit 2/3 bei Bgm
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§ 41 Niederschrift Kein Wortprotokoll 2 Unterschriften
Einwendungen: GV Öffentliche Einsichtnahme
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§ 42 Ordnung in den Sitzungen
Vorsitzender Ordnungsruf
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§ 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse
Amtspflicht Aufschiebende Wirkung Beanstandung
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§ 45 Bildung von Ausschüssen
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§ 45 c Berichtswesen Seit 2002 Kontrolle des Bgm
Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht
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§ 46 Ausschüsse Verhältniswahl Auch bürgerliche Mitglieder
Vorsitzende: Wahl durch GV bei ständigen Ausschüssen Grundsätzlich öffentlich Alle GV können teilnehmen + Rederecht
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Fortsetzung § 46 Ausschüsse
Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich Vorschriften über GV gelten analog Widerspruch durch Bgm!
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§§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung
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§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
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§ 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister
Vorsitz Vorbereitung der Beschlüsse Verantwortung für sachliche Erledigung Zuständigkeit für dringende Maßnahmen (Pflicht!) Ehrenbeamte
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§ 51 Gesetzliche Vertretung
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§§ 55 ff Hauptamtlicher Bürgermeister
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§§ 75 ff Haushaltswirtschaft
§ 81 Vorläufige Haushaltsführung § 86 Keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter § 88 Rücklagenbildung § 89 / 90 Erwerb / Veräußerung von Vermögen
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§§ 101 ff Wirtschaftliche Unternehmen
Anzeigepflicht KAB nach § 108 GO
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§ 114 ff. Rechnungsprüfungsamt
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§§ 120 ff Kommunalaufsicht
§ 123 Beanstandungsrecht § 124 Anordnungsrecht § 125 Ersatzvornahme § 127 Beauftragte
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§ 134 Ordnungswidrigkeiten durch GV
Geltendmachung von Ansprüchen Fernbleiben von Sitzungen Mitteilung Befangenheit Verletzung Verschwiegenheitspflicht Ablehnung Ehrenamt
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