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Veröffentlicht von:Florian Flater Geändert vor über 6 Jahren
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GESUNDHEITSMANAGEMENT III Teil 1 Prof. Dr. rer. Pol
GESUNDHEITSMANAGEMENT III Teil 1 Prof. Dr. rer. Pol. Steffen Fleßa Lehrstuhl für ABWL und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald
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Gliederung 1 Outputfaktoren 2 Betriebskybernetik 3 Logistik
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Gliederung 1 Outputfaktoren 1.1 Marketing im Gesundheitswesen 1.2 Entsorgungswesen 1.3 Ausbildungsfunktion 1.4 Tod und Sterben 2 Betriebskybernetik 3 Logistik
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Gliederung 1 Outputfaktoren 1.1 Marketing im Gesundheitswesen
1.1.1 Grundlagen Bedürfnisse Entwicklung des Marketing Konzeptioneller Ansatz 1.1.2 Marketing-Mix Produktpolitik Preispolitik Kommunikationspolitik Distributionspolitik
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1.1.1 Grundlagen Absatz: Funktion der Leistungsverwertung
Leistungswirtschaftlicher Funktionskreis: Beschaffung Produktion Absatz Ziel: bestehende Leistung an den Kunden zu vermitteln Instrumente: Werbung, Rabatte, Verkaufsaktionen Marketing: Umfassender Begriff Konzeption der Unternehmensführung mit Leitbildfunktion Konsequente Ausrichtung auf Bedürfnisse der Kunden Planung und Gestaltung aller Unternehmens-prozesse und -funktionen
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Bedürfnisse
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Objektiver Mangel wird nicht von Marketer / Anbieter geschaffen.
Marketer schafft keine Bedürfnisse, aber er macht des Mangels gewahr Marketer erzeugt auf Grundlage bestehender Bedürfnisse Wünsche, d.h. konkrete Projektionen auf ein Gut. Bedarf wird zur Nachfrage, wenn die Kaufkraft-, Qualitäts-, Distanz- und Nutzenfilter dies erlauben.
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Gesundheitsdienstleister geht von einem bestehenden Mangel aus – dieser muss aber nicht physisch sein Gesundheitsdienstleister erkennt und bewertet Bedürfnisse der Gesellschaft Gesundheitsdienstleister weckt auf Grundlage der bestehenden Bedürfnisse klare Bedarfe bzw. Wünsche nach Dienstleistungen Gesundheitsdienstleister nutzt sein Instrumentarium, um die Filter zu überwinden
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Komponenten: Bedürfnisse Marketing-Mix Subvention Marketing als Gesamtkonzept
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Bedürfnisse Grundsatz:
Subjektives Mangelerlebnis, verbunden mit dem Streben, diesen Mangel zu beseitigen Bedürfnisse haben Antriebscharakter Güter stiften Nutzen, indem sie Bedürfnisse befriedigen Kommerzieller Anbieter: keine Bewertung von Bedürfnissen Nonprofit-Organisation: Bewertung von Bedürfnissen „Bedarfsdecker“ oder besser „Bedürfnisdecker“?
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Bewertung von Bedürfnissen
Frage: Welches Bedürfnis steht „wirklich“ hinter einer Nachfrage z. B. Nachfrage nach Heroin Folge für NPOs: Bewertung der Bedürfnisse Ausschluss der Befriedigung bestimmter Bedürfnisse / Bedarfe Bewusstmachung der tatsächlichen Bedürfnisse
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Grund- und Zusatznutzen
Grundnutzen: originärer Nutzen, relativ niedriges Bedürfnis Zusatznutzen: zusätzlicher Nutzen auf höherem Niveau Primärleistungen im Gesundheitswesen (Behandlung, OP,..): primär physiologisches Grundbedürfnis nach Gesundheit Sekundärleistungen (Essen, Zimmer, TV,…): höhere Bedürfnisschichten, Zusatznutzen, „added value“ „Life-Style-Medizin“: Primär höhere Bedürfnisschichten
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Subvention und sekundärer Kunde
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Besonderheiten des Krankenhausmarketings
= Konzeption der Krankenhausführung, die die Bedürfnisse der primären und sekundären Kunden stets in den Mittelpunkt allen betrieblichen Handelns stellt Grundlagen des Allgemeinen Marketings nicht unreflektiert übertragbar, weil: Uno-Actu-Prinzip Häufigkeit von Nonprofit-Organisationen Dringlichkeit der Gesundheitsbedürfnisse als physiologische Grundbedürfnisse Vermengung von Grund- und Zusatznutzen
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Folgen für das Marketing
Marketing in NPOs unterscheidet sich vom Marketing von Forprofit Org. Marketing von Gütern zur Stillung physiologischer Grundbedürfnisse unterscheidet sich vom Marketing für höhere Bedürfnisse Gesundheitsdienstleistungen stillen heute stets Bedürfnisse auf verschiedenen Ebenen
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Bedarf Wunsch nach einem konkreten Gut, d.h. Projektion des Bedürfnisses auf ein am Markt existierendes Gut, das das Bedürfnis stillen kann Bedarfe sind zeitlich, kulturell und individuell geprägt, Bedürfnisse sind tendenziell konstant Ein Bedürfnis kann durch sehr unterschiedliche Güter (Bedarfe) gestillt werden Werbung überführt das Bedürfnis in den Bedarf
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Filter zwischen Bedarf und Nachfrage
Preisfilter: Preiselastizitäten Versicherung als Mittel zur Überwindung Qualitätsfilter: Wahrgenommene vs. reale Qualität Distanzfilter Nutzenfilter: Der Nutzen eines Gutes im Verhältnis zu anderen Nutzen Prioritäten
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1.1.1.2 Entwicklung des Marketing
Entwicklung der BWL – 4 Phasen: 1. Produktionskonzept Abnehmer ist glücklich, solange er nur eine Leistung erhält (z. B. Gesundheitswesen in Entwicklungsländern) Arzt als Produzent im Mittelpunkt allen betrieblichen Handelns Ziel: flächendeckende Versorgung Haltung: „Kunde kann froh sein, dass wir ihn behandeln“ 2. Produktkonzept Abnehmer möchte eine Dienstleistung mit möglichst hoher Qualität Ziel: Leistungsverbesserung, Qualitätsmanagement Haltung: „Wir produzieren die Dienstleistung bestmöglich, so wie wir als Experten es für richtig halten. Damit soll der Patient glücklich gemacht werden“ …
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Entwicklung des Marketing
Entwicklung der BWL: … 3. Verkaufskonzept: Wir verkaufen mit allen Mitteln die Leistung, die wir für richtig halten Im Gesundheitswesen bislang kaum möglich (z. B. Werbebeschränkung) 4. Marketingkonzept: Die Bedürfnisse des Patienten stehen im Mittelpunkt allen betrieblichen Handelns Ärzte und Pflegekräfte müssen ihr Selbstverständnis ändern Ziel: Ermittlung der Bedürfnisse der Kunden und die Ausrichtung an diesen Bedürfnissen Haltung: „Wir produzieren das, was der Kunde will und ihm langfristig am meisten nutzt“
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Marketingorientierung
Was will der Kunde wirklich? Primär: überhaupt nicht krank werden! Sekundär: möglichst schnell gesund werden! „Angenehm krank sein“ Schmerzfreiheit Mobilität Häufigkeit der Untersuchungen etc. Freundlichkeit, Zuwendung Ausrichtung der Behandlung an seinen Bedürfnissen, nicht an den Bedürfnissen der Leistungsersteller
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Exkurs: Kundenbegriff
Wer ist mein Kunde? interne und externe Kunden extern: Abnehmer außerhalb des Unternehmens intern: innerhalb des Unternehmens, z.B. Station für Labor direkte und indirekte Kunden direkt: Konsument indirekt: Finanzier des Konsumenten, z.B. Versicherung, Sozialhilfestelle… Kundenbegriff im Gesundheitswesen? Kunde als Konsument Kunde hat Wahlfreiheit Kunde kann Leistung beurteilen
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1.1.1.3 Konzeptioneller Ansatz
Ebenen: 1. Ebene: Marketingziele Vision und Mission des Unternehmens in Bezug auf seine Märkte 2. Ebene: Marketingstrategien Festlegung der „Route“, wie diese Visionen und Missionen erreicht werden können 3. Ebene: Marketing-Mix Wahl der Maßnahmen, wie die Marketingstrategien bestmöglichen umgesetzt werden können
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Strategieebenen Strategieebenen Art der Festlegung Basisoptionen
Beispiel Marktfeld-strategie Festlegung der Leistungs-/ Marktkombinationen Gegenwärtige o. neue Leistungen in gegenwärtigen o. neuen Märkten Aufbau eines Intensivpflege-heims durch ein KH Marktstimu-lierungsstrategie Bestimmung d. Art und Weise d. Marktbeeinflussung Qualitäts- oder Preiswettbewerb Entwicklung z. KH mit d. geringsten Letalität Marktparzellie-rungsstrategie Festlegung von Art bzw. Grad der Differenzierung der Marktbearbeitung Massenmarkt oder Segmentierungsmarketing Primäre Zielgruppe ist die privat-versicherte Oberschicht Marktareal-strategie Bestimmung des Markt- bzw. Absatzraumes Nationale oder internationale Marketing-politik Gesundheits-dienstleistungen für reiche Araber
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Produkt-Markt-Matrix
Gegenwärtige Märkte Neue Märkte Gegenwärtige Produkte Neue Produkte
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Produkt-Markt-Matrix
Gegenwärtige Märkte Neue Märkte Gegenwärtige Produkte Marktdurch-dringung Marktentwick-lung Neue Produkte Produktent-wicklung Diversifikation
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Produkt-Markt-Matrix
„Unser Krankenhaus wird Branchenführer in Orthopädie in Vorpommern“ wir machen schon immer Orthopädie wir bearbeiten schon immer Vorpommern wir intensivieren diese Arbeit Produkt-Markt-Matrix Gegenwärtige Märkte Neue Märkte Gegenwärtige Produkte Marktdurch-dringung Marktentwick-lung Neue Produkte Produktent-wicklung Diversifikation
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Produkt-Markt-Matrix
„Unser Durchblutungsmittel Viagra wird nun auch für Potenzsteigerung verwendet“ wir produzieren schon immer Viagra, aber für Durchblutungsstörungen wir stellen fest, dass es auch noch andere Märkte bedienen kann Produkt-Markt-Matrix Gegenwärtige Märkte Neue Märkte Gegenwärtige Produkte Marktdurch-dringung Marktentwick-lung Neue Produkte Produktent-wicklung Diversifikation
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Produkt-Markt-Matrix
„Unser Krankenhaus bietet jetzt auch minimal-invasive Operationen des Kreuzbandes an“ wir haben Athroskopietechnik neu unsere Kunden sind exakt dieselben, die vorher konventionell operiert wurden Produkt-Markt-Matrix Gegenwärtige Märkte Neue Märkte Gegenwärtige Produkte Marktdurch-dringung Marktentwick-lung Neue Produkte Produktent-wicklung Diversifikation
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Produkt-Markt-Matrix
„Unser Krankenhaus betreibt jetzt auch ein Altenheim“ wir haben bislang nur Akutmedizin betrieben, Langzeitpflege noch nie diese Zielgruppe haben wir bislang immer an andere abgegeben Produkt-Markt-Matrix Gegenwärtige Märkte Neue Märkte Gegenwärtige Produkte Marktdurch-dringung Marktentwick-lung Neue Produkte Produktent-wicklung Diversifikation
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Marktforschung Prinzip: Gewinnung von Informationen für alle Aktivitäten des Marketing, insbesondere für die Einschätzung der Bedürfnisse der Kunden Quellen: Primäre Quellen: werden neu für eine bestimmte Auswertung erhoben Sekundäre Quellen: Auswertung bestehender Daten, die für andere Zwecke erhoben wurden
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1.1.2 Marketing-Mix Grundsatz: Auswahl des optimalen Marketing-Mix, d.h. im Konzert der Elemente (keine Alternativen!) Ziel: Überwindung des Filters zw. Bedürfnis (bzw. Bedarf) und Nachfrage Überblick: Produktpolitik Preispolitik Kommunikationspolitik Distributionspolitik
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1.1.2.1 Produktpolitik 1.1.2.1.1 Grundlagen
Produktpolitik = Dienstleistungspolitik = Leistungspolitik Zentrales Element in der Wettbewerbsgesellschaft langfristig ist ein Erfolg ohne eine gute Produktpolitik nicht möglich Problemfeld: Produkt besteht aus zahlreichen verbundenen Qualitätsdimensionen (Produkt = Bündel von nutzenrelevanten Eigenschaften) Welche Bedeutung haben die einzelnen Dimensionen für den Kunden Marktforschung
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Produktpolitik Inhalt: Gestaltung der Problemlösung, so dass der Kunde ihr eine hohe Priorität zumisst Klassische Elemente Politik der Kernleistung Medizinisch-pflegerische Leistung Verpackungspolitik Wahlleistungen (Chefarzt, Telefon, Fernseher, Einbettzimmer, Internet, Wahlessen, Begleitperson) Politik des Kundendienstes und verwandter Software Vor- und Nachbetreuung, Weiterleitung von Informationen Namensgebungspolitik Markennamen
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Kernleistung In der Regel sind die Preise der Kernleistungen festgelegt und für den Nachfrager irrelevant (Versicherungsschutz) Folge: Im Bereich der Kernleistung entscheidet allein die wahrgenommene Leistung über die Nachfrage, nicht das Preis-Leistungsverhältnis Ziel: Zusammenstellung der Gesamtleistung, so dass der Kunde bei gegebenen Gesamtkosten der Leistungserstellung der Gesamtleistung einen maximalen Nutzen zuweist Aber: Kernleistung im Krankenhaus i.d.R. klar definiert Abgrenzung zu Konkurrenten nur über subjektive Qualität
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Subjektive Qualität entscheidet
Produktpolitik Inhalt: Gestaltung der Problemlösung, so dass der Kunde ihr eine hohe Priorität zumisst Klassische Elemente Politik der Kernleistung Medizinisch-pflegerische Leistung Verpackungspolitik Wahlleistungen (Chefarzt, Telefon, Fernseher, Einbettzimmer, Internet, Wahlessen, Begleitperson) Politik des Kundendienstes und verwandter Software Vor- und Nachbetreuung, Weiterleitung von Informationen Namensgebungspolitik Markennamen Subjektive Qualität entscheidet
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Wahlleistungen Beispiele:
Chefarztwahl Telefon Fernseher Zwei/Ein-Bettzimmer Wahlessen Sitzgruppe Internetanschluss Begleitperson Preisgestaltung: Das Krankenhaus ist in der Gestaltung des Preises relativ frei, d.h. der Patient bewertet das Preis-Leistungsverhältnis, nicht nur die absolute Qualität der Leistung Prioritäten müssen antizipiert werden Marktforschung Nutzenmaximale Zusammenstellung der Wahlleistungspakete
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Produktpolitik Inhalt: Gestaltung der Problemlösung, so dass der Kunde ihr eine hohe Priorität zumisst Klassische Elemente Politik der Kernleistung Medizinisch-pflegerische Leistung Verpackungspolitik Wahlleistungen (Chefarzt, Telefon, Fernseher, Einbettzimmer, Internet, Wahlessen, Begleitperson) Politik des Kundendienstes und verwandter Software Vor- und Nachbetreuung, Weiterleitung von Informationen Namensgebungspolitik Markennamen Subjektive Qualität entscheidet Preis-Leistungsverhältnis entscheidet, nutzenmaximale Zusammenstellung
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Kundendienst (verwandte Software)
Umfasst alle Dienstleistungen, die der Kunde erhält, um die Kernleistung (inkl. Verpackung) gut nutzen zu können Reibungslose Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen (Datenaustausch, zeitnahe Information der niedergelassenen Ärzte) Vor- und Nachbetreuung von Patienten (Überleitung Reha) Ziel: Patient soll die medizinisch-pflegerische Leistung des stationären Aufenthaltes in einen Outcome der Heilung oder Linderung umsetzen können Sicherung des Erfolgs des gesamten Behandlungsprozesses (inkl. ambulanter Bereich, Reha usw.)
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Produktpolitik Inhalt: Gestaltung der Problemlösung, so dass der Kunde ihr eine hohe Priorität zumisst Klassische Elemente Politik der Kernleistung Medizinisch-pflegerische Leistung Verpackungspolitik Wahlleistungen (Chefarzt, Telefon, Fernseher, Einbettzimmer, Internet, Wahlessen, Begleitperson) Politik des Kundendienstes und verwandter Software Vor- und Nachbetreuung, Weiterleitung von Informationen, Namensgebungspolitik Markennamen Subjektive Qualität entscheidet Preis-Leistungsverhältnis entscheidet, nutzenmaximale Zusammenstellung Sicherung des Erfolgs des Gesamtbehandlungs-prozesses
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Produktpolitik Inhalt: Gestaltung der Problemlösung, so dass der Kunde ihr eine hohe Priorität zumisst Klassische Elemente Politik der Kernleistung Medizinisch-pflegerische Leistung Verpackungspolitik Wahlleistungen (Chefarzt, Telefon, Fernseher, Einbettzimmer, Internet, Wahlessen, Begleitperson) Politik des Kundendienstes und verwandter Software Vor- und Nachbetreuung, Weiterleitung von Informationen, Namensgebungspolitik Markennamen Subjektive Qualität entscheidet Preis-Leistungsverhältnis entscheidet, nutzenmaximale Zusammenstellung Sicherung des Erfolgs des Gesamtbehandlungs-prozesses Vorstellungsbild im Kopf des Kunden
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1.1.2.1.2 Instrumente Überblick: Markenbildung Lebenszyklusanalyse
BCG-Matrix (=Boston Consulting Group)
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Markenbildung Marke = symbolische Verdichtung zentraler Merkmale einer Leistung / eines Produktes / eines Krankenhauses Marken können ein gewerbliches Schutzrecht sein, wichtiger ist jedoch die Marke als „Vorstellungsbild im Kopf des Konsumenten“ Markenbildung ist im Gesundheitswesen bislang kaum verbreitet
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Probleme der Markenbildung im Gesundheitswesen
Markenbildung setzt Größe voraus Krankenhäuser: Großkrankenhäuser (Charité) Klinikketten Arztpraxis bislang keine Filial- oder Franchising-Systeme Pflegedienste Lokale Markenbildung möglich Markenbildung setzt nachprüfbare Qualität voraus Qualität im Gesundheitswesen sehr subjektiv Qualitätsmanagement und Zertifizierung als erster Schritt Markenbildung setzt Werbung voraus Werbeverbote Abgrenzung von anderen durch Vergleiche verboten
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Krankenhausmarke als Ausformung der Kundenorientierung
Problem: Vertrauensgüter – Kunde muss dem Namen vertrauen Beispiel: Flugreise: Lufthansa steht als Markenname für sicheres Fliegen Charité steht als Markenname für qualitativ hochwertige Medizin Marke ist ein „einzigartiges Nutzenversprechen“ bewiesene, nachprüfbare Leistungsqualität Identität zwischen Reden und Handeln, zwischen Versprechen und Realisierung wird stetig überprüft Qualitätsmanagement als Markenbildung: „Zertifiziertes Krankenhaus“
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Beispiele für Markenbildung im Krankenhauswesen
„Charité“ „Mayo Clinic“ (USA) “Mayo Clinic is the first and largest integrated group practice in the world. Specialists from every medical specialty work together to care for patients, joined by common systems and a philosophy of ‘the needs of the patient come first.’ More than 2,500 physicians and scientists and 42,000 allied health staff work at the original clinic in Rochester, Minn., and newer clinics in Jacksonville, Fla., and Arizona. Collectively, the three clinics treat more than half a million people each year.” Klinikketten (z. B. Sana-Kliniken) Diakonie und Caritas als Marke?
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Markensymbole (Logos)
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Markenbildung im ambulanten Bereich
Polikum MVZ 3 MVZ in Berlin mehrere 100 Mitarbeiter enge Verzahnung mit KH TruDent (zuvor MacDent) Franchising McZahn (insolvent)
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Lebenszyklusanalyse Forschungs- und Entwicklungsphase
Hohe Investitionskosten, Patentschutz Markteinführung (Launch) Bekanntheit im Markt erlangen, Kaufwiderstände überwinden Wachstumsphase Steigerung des Absatzes, Erreichen der Gewinnzone Reifephase Stabiler Markt, aber immer weniger Neukunden Marktsättigung Marktpotenzial weitestgehend ausgeschöpft, neue Konkurrenzprodukte Zerfallsphase (Degeneration) Verdrängung vom Markt durch neue überlegene Produkte, Gewinne sinken drastisch
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Produktlebenszyklus - Graphik
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Werdegang eines Arzneimittels
Quelle: Interpharma (2009)
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Innovationen Verdrängende Innovationen: ersetzen alte Systemlösung durch bessere Lösung. „Das Bessere ist des Guten Tod“ Erweiternde Innovationen: Ergänzen bestehende Systemlösung durch etwas nie Dagewesenes Produktinnovationen: Entwicklung eines neuen Produktes mit anderen Nutzeneigenschaften für den Konsumenten Verfahrensinnovation: Entwicklung einer neuen Technologie zur Erzeugung eines bisher bereits bekannten Produktes Probleme: Verfall setzt immer früher ein Produktentwicklungszeit wird immer länger Betriebswirtschaftlich: Wer nicht schnell genug innovativ sein kann, muss mit veralteten Lösungen auf niedrigstem Preisniveau arbeiten Volkswirtschaftlich: Alte Systemlösungen werden von anderen Ländern mit geringerem Lohnniveau billiger hergestellt
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Produktlebenszyklus: Optimale Produktpolitik
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Produktlebenszyklen im Gesundheitswesen
Lebenszyklen sind relativ lang Ausnahme: Pharmaprodukte Relaunch (Neueinführung mit geringen Veränderungen) sind aus ethischen Gründen problematisch Preise für Leistungen werden vorgegeben, d.h. von Innovation bis zur Aufnahme in den GKV-Katalog vergeht eine längere Zeit In der Initialphase stehen Innovationen nur Selbstzahlern oder (später) Privatversicherten offen Produktentwicklung nur durch Hoffnung auf spätere Gewinne Förderung (z. B. Wissenschaft) Ausreichend Privatzahler
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BCG-Matrix Einzelne Leistungen werden zu Sparten zusammengefasst (= Produktgruppe) Für jede Sparte wird ein Kreis definiert Kreisfläche entspricht Spartenumsatz Bewertung der Sparten (= Kreise) anhand relativem Marktanteils und jährlichem Marktwachstum Einordnung in die vier Felder der Matrix
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BCG-Matrix
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BCG-Matrix und Lebenszyklus
Einführungs- und Wachstums-phase
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BCG-Matrix und Lebenszyklus
Einführungs- und Wachstums-phase
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BCG-Matrix und Lebenszyklus
Reifephase Wachstums- phase
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BCG-Matrix und Lebenszyklus
Reifephase Wachstums-phase Sättigungs-phase
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BCG-Matrix und Lebenszyklus
Reifephase Wachstums-phase Sättigungs-phase Schrumpf-ungsphase
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Produktlebenszyklus: verhinderte Reifung
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Produktlebenszyklus: verhinderte Reifung
Wachstums-phase Schrumpf-ungsphase
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BCG-Matrix der Diakonie Neuendettelsau
Alzheimerzentrum Pflegeschule in Rumänien Betreutes Wohnen Ambulante Psychiatrie Behindertenhilfe Altenheim Ambulante Pflege Akutkrankenhaus Bäckerei
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BCG-Matrix im Gesundheitswesen
Bislang erfolgt keine systematische Produktpolitik Als Produkt wird die Vorgabe des Versorgungsauftrages definiert Innovationen werden nicht systematisch gesucht oder implementiert Probleme („arme Hunde“) werden aus ideologischen Gründen oftmals weitergeführt ohne Konkurrenz: kein Problem, solange Gesamt-Cash-Flow ausreicht mit Konkurrenz: Kreuz-Subvention von Problemen durch Cash-Cows funktioniert nicht, da Anbieter tendenziell zu marginalen Anbietern werden (d.h. Konkurrenz die Gewinnaussichten reduziert)
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1.1.2.1.4 Wahlleistungsangebote
Ziel: Nutzenmaximale Zusammenstellung von Dienstleistungseigenschaften Vorgehen: Erfahrungswerte Marktforschung Ziel: Entwicklung einer Preis-Absatz-Funktion Direkte Befragung des Nutzens: in der Regel inkonsistent Indirekte Befragung durch Vergleich z. B. Analytic Hierarchy Process, Conjoint Analysis
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Preispolitik Im Dienstleistungsbereich: meist „Entgeltpolitik“, „Gegenleistungspolitik“ Inhalt: Entscheidungen über alle Faktoren, die die Gesamtkosten für den Abnehmer betreffen Klassische Annahmen: Preiselastizität der Nachfrage Vollständige Konkurrenz Konditionenpolitik Rabatte Absatzkredite Zahlungsbedingungen (z. B. Skonto, Barzahlung, Zahlungssicherung, Gegengeschäfte, Inzahlungnahme gebrauchter Waren)
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Gegenleistungspolitik im Gesundheitswesen
Problem: Preiselastizität: nicht beim direkten Kunden, nur bei Selbstzahlern Häufig Monopolisten Konditionenpolitik Rabatte: ethisch problematisch; evtl. Verzicht auf Praxisgebühr durch Arzt im vierten Quartal Absatzkredite: Schönheitsoperation auf Kredit vom Krankenhaus? Skonto: bislang nicht üblich Zahlungssicherung: Direkte Abrechnung des Krankenhauses mit Privatkasse (ohne vorherige Abrechnung mit Kunden)
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Preisdifferenzierung
Zeitlich: höhere / niedrigere Preise in bestimmten Zeiten; bei Wahlleistungen denkbar (z. B. Preis des Bettes für Begleitperson abhängig von Auslastung des Hauses) Patientensegment: z. B. soziale Gesichtspunkte (niedrigere Preise für Erwerbslose) Regionale Preisdifferenzierung: bei Krankenhausketten relevant
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Preisbildung Vollständige Konkurrenz Monopol Karitativer Monopolist?
Preis = Grenzkosten Monopol Grenzerlös = Grenzkosten Karitativer Monopolist? häufig im Gesundheitsmarkt anzutreffen Maximal mögliche Menge, nicht gewinnmaximale!
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1.1.2.3 Kommunikationspolitik 1.1.2.3.1 Inhalt
Objektiver Mangel – Bedürfnis – Bedarf - Nachfrage Kommunikation katalysiert den Übergang von objektivem Mangel zu Bedürfnis Kommunikation katalysiert den Übergang von Bedürfnis zu Bedarf Kommunikation baut Filter ab, z. B. durch Information über Konditionen
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Instrumente Werbung: Anpreisung einer konkreten Leistung
Aus Mangel wird Nachfrage Verkaufsförderung: Maßnahmen zur Erhöhung des Absatzes (z. B. Verkaufsstände, Probierstände, etc.) Blutdruckmessen am Markt Öffentlichkeitsarbeit (für das Unternehmen insgesamt) Tag der offenen Tür Anzeigen, Multimedia Messen Persönlicher Verkauf: direkte Arzt-Patienten-Beziehung
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1.1.2.3.2 Werbung im Gesundheitswesen
Problemstellung: Medizinische Leistungen sollten eigentlich minimiert werden, da jede Leistung risikobehaftet ist und der Gesellschaft Geld kostet: Werbung unsinnig Qualität vom Patienten schwer einschätzbar: Werbung irreführend Positive Effekte der Werbung (siehe vorne) verlangen Werbung: Widerspruch! Lösung: Einschränkung der Werbefreiheit
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Überb l i ck
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Heilmittelwerbegesetz
§ 3: Verbot der Irreführung § 10: Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel § 11: Werbeverbot für bestimmte Methoden § 12: Werbeverbot bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden
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Heilmittelwerbegesetz
§ 3: Verbot der Irreführung § 10: Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel § 11: Werbeverbot für bestimmte Methoden § 12: Werbeverbot bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden Irreführende Werbung liegt vor, wenn Arzneimitteln oder Verfahren und Behandlungen eine bestimmte Wirkung nachgesagt wird, die sie nicht besitzen ODER wenn der Eindruck erweckt wird, dass ein Behandlungserfolg mit Sicherheit eintreten wird ODER wenn der Eindruck erweckt wird, dass keine Nebenwirkungen möglich sind ODER wenn unwahre bzw. unvollständige Angaben gemacht werden (z.B. zu Inhaltsstoffen von Arzneimitteln)
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Heilmittelwerbegesetz
§ 3: Verbot der Irreführung § 10: Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel § 11: Werbeverbot für bestimmte Methoden § 12: Werbeverbot bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden Außerhalb der Fachkreise (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser) darf nicht für verschreibungspflichtige Medikamente geworben werden; Ärzte oder Krankenhäuser dürfen damit auch nicht für Therapien werben, die eindeutig mit einem bestimmten Medikament verbunden sind („Bei uns werden Sie mit … behandelt“).
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Heilmittelwerbegesetz
Umfangreiche Liste von Elementen, die nicht außerhalb der Fachkreise zur Werbung benutzt werden dürfen, z. B. Gutachten, Zeugnisse, wissenschaftliche Veröffentlichungen Abbildung von Mitarbeitern in Berufskleidung Bildliche Darstellung von Krankheiten und Patienten Medizinische Fachbegriffe, fremdsprachliche Begriffe Angstauslösende Werbeaussagen Dank- und Empfehlungsschreiben Dritter vergleichende Werbung Heilmittelwerbegesetz § 3: Verbot der Irreführung § 10: Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel § 11: Werbeverbot für bestimmte Methoden § 12: Werbeverbot bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden
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Heilmittelwerbegesetz
Außerhalb von Fachkreisen darf nicht für die Heilung von Krankheiten geworben werden, die in der Anlage zum HWG genannt sind, z. B. Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz Blutkrankheiten Organische Krankheiten (z. B. Augen, Ohren, Nerven) Geschwüre Geisteskrankheiten Krankheiten der Schwangerschaft … Heilmittelwerbegesetz § 3: Verbot der Irreführung § 10: Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel § 11: Werbeverbot für bestimmte Methoden § 12: Werbeverbot bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden
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Heilmittelwerbegesetz
Außerhalb von Fachkreisen darf nicht für die Heilung von Krankheiten geworben werden, die in der Anlage zum HWG genannt sind, z. B. Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz Blutkrankheiten Organische Krankheiten (z. B. Augen, Ohren, Nerven) Geschwüre Geisteskrankheiten Krankheiten der Schwangerschaft, … Heilmittelwerbegesetz Ziel ist stets der Schutz des Laien vor falschen Vorstellungen, Erwartungen, Ängsten oder Peinlichkeiten § 3: Verbot der Irreführung § 10: Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel § 11: Werbeverbot für bestimmte Methoden § 12: Werbeverbot bei bestimmten schweren Krankheiten und Leiden
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Musterberufsordnung (MBO) für Ärzte
Ärztliches Standesrecht der Ärzteschaft Standard für das Verhalten der Ärzte gegenüber Patienten, Kollegen etc. Keine direkte Rechtskraft; rechtsverbindlich sind jedoch die Berufsordnungen der Landesärztekammern, die sich (meist) vollständig an der MBO orientieren; Wer gegen die Berufsordnung verstößt, riskiert den Verlust der Approbation Historie: bis 2002: vollständiges Werbeverbot für Ärzte ab 2002: teilweise erlaubt
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Werberechtliche Regelungen der MBO
§ 27, Abs. 1: erlaubt ist die sachliche und berufsbezogene Information der Öffentlichkeit über die eigene Person, die angebotenen Verfahren und andere Leistungen § 27, Abs. 3: berufswidrige Werbung ist untersagt, insb. anpreisende, irreführende, vergleichende Werbung § 28: Eintragung in Verzeichnisse möglich (z. B. Internetplattformen für Ärzte)
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Klinikwerbung und MBO Krankenhäuser unterliegen nicht der ärztlichen Berufsordnung sie sind nur mittelbar über ihre arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht an die MBO gebunden Sobald mit der Person des Arztes oder mit der ärztlichen Leistung geworben wird, müssen Krankenhäuser die standesrechtlichen Vorgaben beachten
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Neuere Entwicklungen „Kittelurteil“ des BGH (1.3.2007):
Ausgangslage: „Verbot bildlicher Darstellung von Personen der Heilberufe in Berufskleidung“ BHG: zeitgemäß auszulegen. Nur wenn die Werbung die Patienten unsachlich beeinflussen kann, besteht das Verbot weiterhin Vorsicht: Das Werben mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen auf der Praxishomepage oder im Klinikprospekt ist weiterhin untersagt. Auch „Vorher-Nachher-Bilder“ von Patienten zu Werbezwecken sind nicht gestattet.
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Beispiel Werbung der Drive-In-Apotheke www.drive-in-apotheke.eu
inkl. „Film Drive-in-Apotheke“
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1.1.2.4 Distributionspolitik
Inhalt: Bestimmung des Weges des Produktes zum Endkäufer (umschließt alle Aktivitäten der Gestaltung des Verkaufsprozesses) Anwendbarkeit im Gesundheitswesen Sachgüterbereich: Trennung von Produktion und Absatz Dienstleistungsbereich: Uno-Actu-Prinzip, d.h. keine klassische Distributionspolitik Einweisender Arzt: Absatzmittler (indirekter Kunde d. KH) Logistik Distributionspolitik ist primär Standortpolitik Ziel: Kundennähe Weitere distributionspolitische Instrumente: Patiententransport in dünnbesiedelten Gebieten Mobile Dienste in Flächenländern (Hausbesuch des Hausarztes, Facharztberatung in Hausarztpraxis zu festen Terminen) Telemedizin Weiteres siehe Vorlesungskapitel: Logistik
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Arbeitsaufgabe Sie haben ein Krankenhaus für traditionelle chinesische Medizin gegründet. Leider fehlt Ihnen bislang eine ausreichende Patientenzahl. Entwickeln Sie eine Strategie, wie sie dieses Problem in Zukunft lösen möchten.
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Arbeitsaufgabe Diskutieren Sie Möglichkeiten, die Kundenorientierung in Ihrem Krankenhaus zu erhöhen. Gehen Sie dabei auf strukturelle und personelle Möglichkeiten ein.
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1.2 Entsorgungswesen Systematische Einordnung:
Output ist nicht nur „erwünschter“ Output, sondern auch Abfall, der entsorgt werden muss Abfall im Krankenhaus ist von hoher Bedeutung
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Abfall im Krankenhaus Umfang
Industrie: 0,7 kg Abfall pro Tag pro Mitarbeiter Haushalt: 1,0 kg Abfall pro Tag pro Person Krankenhaus: 5,0 kg Abfall pro Tag pro Bett Infektiosität: quantitativ überschätzt, qualitativ unterschätzt! Geringer Anteil: Hoch infektiös Größter Teil: wie Haushaltsmüll, evtl. sogar geringere Keimzahl
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Abfallwirtschaftskonzept
Grundlagen: 1994: „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) 2002: „Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ (LAGA-Richtlinie „Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall“) Verpflichtung: Jedes Krankenhaus muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen und schriftlich niederlegen; ein Abfallbeauftragter ist zu benennen Umfang Angaben über Menge, Art und Verbleib der zu entsorgenden Abfälle Darstellung der Abfallvermeidungs- und Verwertungsstrategien Nachweis über Entsorgungssicherheit
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Abfallstrategien Rangordnung: Abfallvermeidung Abfallverwertung
Abfallentsorgung
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Abfallentsorgung nach alter Klassifizierung
Abfallgruppe A Inhalt: Abfall, an dessen Entsorgung keine besonderen Anforderungen gestellt werden Beispiel: Hausmüll, Küchenabfälle, desinfizierte Abfälle der Abfallgruppe C Entsorgung: als regulärer Hausmüll
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Abfallentsorgung nach alter Klassifizierung
Abfallgruppe B Inhalt: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht innerhalb der Einrichtungen besondere Anforderungen gestellt werden; von ihnen geht eine besondere Gefährdung für Kranke aus, jedoch nicht für die Allgemeinheit Beispiel: Abfälle, die mit Blut, Sekreten und Exkreten verunreinigt sind (z. B. Kanülen, Verbände, Spritzen, Windeln) Entsorgung: Getrennte Sammlung, anschließend Entsorgung als normaler Abfall, falls keine Verletzungs- oder Auslaufgefahr
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Abfallentsorgung nach alter Klassifizierung
Abfallgruppe C Inhalt: Krankenhausspezifische Abfälle, an die aus infektionspräventiver Sicht sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen gestellt werden; von ihnen geht eine Gefährdung für alle Menschen aus Beispiel: §10a Bundesseuchengesetz: Kontaminierung mit meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten; Mikrobiologische Kulturen Entsorgung: Getrennte Sammlung; Abtransport als Sondermüll (Kosten: Euro/t) oder hausinterne Sterilisation. Anschließend Behandlung wie A-Müll
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Abfallentsorgung nach alter Klassifizierung
Abfallgruppe D Inhalt: Abfälle, an die aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und außerhalb des Krankenhauses besondere Anforderungen gestellt werden Beispiel: Altmedikamente, Laborabfälle, Abfälle aus Röntgenabteilungen, Mineralöle, Schädlingsbekämpfungsmittel,... Entsorgung: i.d.R. Sondermüll
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Abfallentsorgung nach alter Klassifizierung
Abfallgruppe E Inhalt: Medizinische Abfälle, deren Entsorgung besondere ethische Rücksichtnahme verlangt Beispiel: Körperteile, Organabfälle, Blutbeutel, Blutkonserven Entsorgung: Beachtung von ethischen Normen
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Abfallentsorgung – LAGA-Richtlinie
LAGA: Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall Ratschläge für die Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Ziel: auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumut-barkeit eine sichere und ordnungsgemäße Abfallentsorgung, die Krankheitsübertragungen und Umweltbelastungen vermeidet Sechsstellige Schlüsselnummer: xxyyzz xx: Herkunftsbereich (18 für Gesundheitsdienst, 20 normale Siedlungsabfälle) yy: Untergruppen (01 Humanmedizin, 02 Veterinärmedizin) zz: Abfallgruppe
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Abfallgruppen (Beispiele)
Abfallschlüsselnummer Abfallgruppe (außer ) Spitze und scharfe Gegenstände Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven Infektiöse Abfälle Krankenhausspezifischer (praxisspezifischer) Abfall, nicht infektiös , Chemikalienabfälle Zytostatika-Abfälle Altarzneimittel Gemischter Siedlungsabfall
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Exkurs: Umgang mit Todgeburten
Frühgeburt: Geburt zwischen der 28. und der 37. Schwangerschaftswoche Abgang: Todgeburt vor der 28. Schwangerschaftswoche früher: Entsorgung heute: aktives Abschiednehmen und Beerdigung möglich
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Beispiel für ein Abfalltrennsystem im KH (Uniklinikum Freiburg)
Foto: Daschner
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Beispiel für ein Abfalltrennsystem im KH (Uniklinikum Freiburg)
Cave: Altpapier, auf dem sich Patienteninformationen befinden, müssen als Datenschutzabfall entsorgt werden ! Foto: Daschner
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Ökonomische Bedeutung
Abfallvermeidung, -verwertung und entsorgung implizieren (Investitions-)Kosten. Grundsatz: So wenig Sondermüll als möglich. Abfallwirtschaft kann erhebliche Einsparungen implizieren!
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1.3 Ausbildungsfunktion Grundsatz: die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Output der Einrichtungen des Gesundheitswesen Nebenleistung, eng mit Hauptleistung verknüpft = Kuppelprodukt
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Mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten laut KHG § 2
Ergotherapeut, Ergotherapeutin, Diätassistent, Diätassistentin, Hebamme, Entbindungspfleger, Wochenpflegerin, Krankengymnast, Krankengymnastin, Physiotherapeut, Physiotherapeutin Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, medizinisch-technischer Radiologieassistent, medizinisch-technische Radiologieassistentin, Logopäde, Logopädin, Orthoptist, Orthoptistin („Augentechniker“) medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
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Probleme von Ausbildungsplätzen im KH
geringes Sozialprestige geringe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen Folge: Fachkräftemangel oder „Notstand“ Akademisierung der Pflege, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie (FH, Dipl. oder BA)
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Finanzierung der Ausbildung im KH
Grundlage: §17a KHG Bis 2005: Kosten der Ausbildungsstätten u. -vergütung im Pflegesatz zu berücksichtigen Nach Einführung der DRG: pauschalisierter Zuschlag je Fall für alle KH einheitlich Ausgleichsfond bei Landeskrankenhausgesellschaft Auszahlung an ausbildende KH (Grundsatz d. Fairness!)
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Finanzierung nach § 17a KHG
(1) Die Kosten der in § 2 Nr. 1a genannten Ausbildungsstätten und der Ausbildungsvergütung sind im Pflegesatz zu berücksichtigen, soweit diese Kosten nicht nach anderen Vorschriften aufzubringen sind. Bei der Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Ausbildungsvergütung sind Personen, die in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege ausgebildet werden, im Verhältnis 7 zu 1 auf die Stelle einer in diesen Berufen voll ausgebildeten Person anzurechnen; ab dem 1. Januar 2005 gilt das Verhältnis 9,5 zu 1. Personen, die in der Krankenpflegehilfe ausgebildet werden, sind im Verhältnis 6 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Person nach Satz 2 anzurechnen.
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Regelung bis 2005
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Finanzierung nach § 17a KHG
(2) Die Kosten nach Absatz 1 werden ab dem 1. Januar 2005 pauschaliert über einen Zuschlag je Fall nach § 17b Abs. 1 Satz 4, den alle Krankenhäuser im Land einheitlich erheben, finanziert. Die Kosten der Ausbildungsvergütung sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie die Kosten der nach Absatz 1 Satz 2 und 3 anzurechnenden Stellen übersteigen. 5) Der Zuschlag nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 wird von allen Krankenhäusern erhoben und an die Landeskrankenhausgesellschaft des jeweiligen Landes als Ausgleichsstelle abgeführt. Die Landeskrankenhausgesellschaft errichtet einen Ausgleichsfonds, der von ihr treuhänderisch verwaltet wird. Die Summe aller Zuschläge nach Satz 1 bildet die Höhe des Ausgleichsfonds. Die Landeskrankenhausgesellschaften zahlen an die Krankenhäuser die diesen nach Absatz 3 Satz 1 zustehenden Beträge zur pauschalierten Finanzierung der Ausbildungskosten.
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Regelung ab 2005
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Finanzierung nach § 17a KHG
(6) Der Krankenhausträger hat eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung über die Einnahmen aus dem Ausbildungszuschlag nach Absatz 5 Satz 1 und deren Abführung an den Ausbildungsfonds der Landeskrankenhausgesellschaft vorzulegen. Die von der Landeskrankenhausgesellschaft gezahlten Finanzierungsmittel nach Absatz 5 Satz 4 sind vom Krankenhausträger zweckgebunden zu verwenden.
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Diskussion Die geringe Nachfrage nach Krankenpflegeausbildung hat einige Träger veranlasst, Ausbildungsstätten im Ausland zu fördern, um qualifizierten Nachwuchs nach Deutschland zu ziehen. Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile dieses Ansatzes.
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1.4 Tod und Sterben Systematik: Gesundheitsdienstleistungen sind die primären Produkte des Gesundheitsbetriebes. In vielen Fällen wird jedoch auch Leidenslinderung und ein begleitetes Sterben als Leistung des Gesundheitsbetriebes zu sehen sein. Entwicklung: Transplantationsmedizin: systematische Auseinandersetzung mit Tod und Sterben im Gesundheitswesen Palliativmedizin / Hospize Sterbebegleitung als Qualität Begleitung von Mitarbeitern
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Bedeutung Quelle: Deutscher Hospiz und Palliativverband (2012): Erfahrugnen mit dem Sterben eines nahestehenden Menschen. S. 34
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Wunsch für die letzte Lebensphase
Quelle: Deutscher Hospiz und Palliativverband (2012): Erfahrugnen mit dem Sterben eines nahestehenden Menschen. S. 33
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Bedeutung Todesfälle in deutschen Krankenhäusern:
p.a., 200 p.a. pro Krankenhaus jeden zweiten Tag ein Todesfall pro Krankenhaus extrem unterschiedlich von Haus und Abteilung Befragung (das krankenhaus Nov. 2013, S ) 1431 Mitarbeiter in 212 Krankenhäusern 63 %: kein ausreichendes Personal für Sterbebegleitung 35 %: mangelhafte räumliche Bedingungen 38 %: mangelhafte Ausbildung im Umgang mit Tod und Sterben 47 %: keine Gesprächsmöglichkeiten nach Tod eines Patienten 52 %: kein würdevolles Sterben möglich
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Behandlungskosten in Krankenhäusern (Euro je Krankenhausbehandlung)
Nöthen, Manuela. "Hohe Kosten im Gesundheitswesen: Eine Frage des Alters." Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik (Juli 2011) (2011).
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Behandlungskosten in Krankenhäusern (Euro je Behandlungsfall)
Nöthen, Manuela. "Hohe Kosten im Gesundheitswesen: Eine Frage des Alters." Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik (Juli 2011) (2011).
125
Behandlungskosten in Krankenhäusern (Euro je Behandlungstag)
Nöthen, Manuela. "Hohe Kosten im Gesundheitswesen: Eine Frage des Alters." Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik (Juli 2011) (2011).
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Todesvorstellung: medizinisch
Überbegriff: Aufhören der lebenswichtigen Funktionen von Atem-, Herz-Kreislauf- und Zentralnervensystem Subbegriffe: klinischer Tod: Stillstand von Atmung und Herz-Kreislaufsystem; Patienten können durch eine kardiopulmonale Reanimation wiederbelebt werden Hirntod: Tod durch einen irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen; die Kreislauffunktionen können weiterhin erhalten sein; eine Reanimation Hirntoter ist nicht möglich biologischer Tod: Tod aller Organsysteme
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Hirntod und Organspende
Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen zur Transplantation Klinischen Zeichen des Hirntodes: z. B. Lichtstarre beider Pupillen, Fehlen bestimmter Reflexe, Ausfall der Spontanatmung, … Hirntod darf attestiert werden, wenn zwei unabhängige Untersucher diese Kriterien bestätigt haben und die Zeichen mindestens 12 Stunden [bei primärer Hirnschädigung, z.B. Trauma, Hirnschlag], 72 Stunden [bei sekundärer Hirnschädigung, z.B. Vergiftung] oder 48 Stunden [bei Kindern unter 2 Jahren] bestehen; Zur Verkürzung der Beobachtungszeit werden Zusatzuntersuchungen [z.B. EEG] eingesetzt; damit darf bei Erwachsenen mit primärer Hirnschädigung der Hirntod früher bescheinigt werden
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Sterben als Aufgabe des Gesundheitswesens
Todesvorstellungen beeinflussen stark die Fähigkeit, den Tod anzunehmen Entwicklung: Tod wird aus unserer Gesellschaft verbannt Religiosität nimmt mit zunehmender Todesnähe zu „Absicherung für den Fall, dass es doch einen Gott gibt“? Verlust des Glaubens an ein Weiterleben nach dem Tode führt zu zwanghaftem Halten am Leben Lebensverlängerung um jeden Preis Viele Menschen haben mehr Angst vor dem (qualvollen) Sterben als vor dem Todsein Schmerztherapie gewinnt an Bedeutung Todesvorstellungen Religiös Nicht-religiös
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Sterbephasen nach Kübler-Ross
Phase des Nicht-Wahrhaben-Wollens »Das kann überhaupt nicht sein, mir geht’s blendend!« Phase des Zorns »Warum ausgerechnet ich, warum nicht die anderen?« Phase des Verhandelns »Bitte, ich will nicht sterben, in Zukunft werde ich auch alles anders machen.« Phase der Depression »Das bringt alles sowieso nichts mehr...« Phase der Zustimmung »Wenn es sein muss, ja.«
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Konsequenzen im Krankenhausmanagement
Sterbebegleitung muss gewährleistet sein ist ausgesprochen kultur- und kontextbezogen erfordert geschultes Personal Sterbebegleitung von Nichtreligiösen ist deutlich schwieriger „Allgemeine“ Sterbebegleitung von Religiösen dürfte nicht genügen Aufbau von Beziehungen zu verschiedenen Religionsgemeinschaften nötig Mitteilung an Angehörige Aufklärungspflicht: Arzt Entscheidungen: Raum, Zeit, Schulung
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Konsequenzen im Krankenhausmanagement
Abschiednehmen der Angehörigen Meditations-/Andachtsraum Abschiedsraum Trauerbegleitung Umgang des Personals mit Tod Schulung Psychologische / Seelsorgerliche Betreuung
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Hospizarbeit Prinzip: Schaffung eines Raumes für die letzte Phase des Lebens, in der ein möglichst würdevolles und schmerzfreies Abschiednehmen möglich ist Elemente Intensivpflege, aber nicht lebensverlängernd Schmerztherapie Psychologische / seelsorgerliche Betreuung Alternative zur Euthanasie Problem: bislang keine eigenständige Finanzierung lediglich als Pflegeheime anerkannt keine Finanzierung der spezifischen Leistungen Folge: Träger meist Vereine
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Exkurs: Schuld und Versagen
Grundsatz: Mitarbeiter werden in ihrer Arbeit immer wieder schuldig und versagen. Wie gehen sie und wie geht ein Arbeitgeber damit um? Ansatzpunkte Ignorieren und Verdrängung Psychologische Begleitung „Entschuldung“ - Vergebung
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Diskussion Lesen Sie den Auszug aus dem Artikel „Tabuverletzungen und Schuldkonflikte in der Transplantationsmedizin“ von Anna Bergmann Diskutieren Sie die Auswirkungen der Transplantationsmedizin auf den Umgang mit dem Tod. Welche eigene Todesvorstellung haben Sie?
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