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Gestaltungsleitfaden Schleusengraben

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Präsentation zum Thema: "Gestaltungsleitfaden Schleusengraben"—  Präsentation transkript:

1 Gestaltungsleitfaden Schleusengraben
B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von B/WBZ und B/MR

2 Inhalt Inhalt Anlass der Arbeit
2. Grundlagen – Gestaltungsrelevante Festsetzungen Allgemeine Grundlagen 2.1 Festsetzungen B 104/Cu 19 (Entwurf, Stand September 2012) 2.1.1 Gestaltung baulicher Anlagen 2.1.2 Grün- und Freiflächengestaltung 2.2 Festsetzungen B 100 (festgestellt Dez. 2009, Einleitung Änderungsverfahren Mai 2012) 2.2.1 Gestaltung baulicher Anlagen 2.2.2 Grün- und Freiflächengestaltung 2.3 Festsetzungen B 110 (festgestellt März 2012) 2.3.1 Gestaltung baulicher Anlagen 2.3.2 Grün- und Freiflächengestaltung Stand B/SL 1+3

3 Inhalt 3. Gestaltungsleitlinien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.1 Allgemeine Leitlinien für Grün- und Freiflächen 3.2 Übergeordnete Ziele 3.3 ‚Leitmaterialien‘ 3.3.1 Leitmaterialien ‚Schleusengärten‘ 3.3.2 Leitmaterialien ‚Am Weidensteg‘ 3.3.3 Leitmaterialien ‚Glasbläserhöfe‘ 4. Gestaltungsleitlinien für den Wohnungsbau 4.1 Allgemeine Leitlinien für den Wohnungsbau 4.2 ‚Leitmaterialien‘ für den Wohnungsbau 4.3 Dachformen 5. Impressionen Wohnungsbau Stand B/SL 1+3

4 Inhalt 6. Gestaltungsleitlinien für Gebäude auf gewerblichen Bauflächen 6.1 Allgemeine Leitlinien für gewerbliche Bauflächen 6.2 Anordnung / Gebäudestellung 6.3 Fassadengestaltung 6.4 Dächer 6.5 Außenanlagen 6.6 Werbung/Beleuchtung 6.7 Stellplätze Stuhlrohrquartier Lichtwarkquartier Neues Lichtwarkhaus Impressionen Gewerbebauten Stand B/SL 1+3

5 1 . Anlass der Arbeit Die langjährigen Bemühungen von Politik und Verwaltung, den Bergedorfer Schleusengraben aus seinem „Dornröschenschlaf“ zu erwecken und langfristig in ein lebendiges Quartier zum Leben, Wohnen und Arbeiten zu entwickeln, haben sich gelohnt. Im derzeit wichtigsten Stadtentwicklungsgebiet Bergedorfs - den ehemals industriell geprägten und in vielen Teilen über Jahrzehnte brachliegenden Flächen in Zentrumsnähe - soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen, in dem auch die Komponenten Freizeit und Erholung einen wichtigen Platz einnehmen. Der Masterplan des niederländischen Architekturbüros Mecanoo sieht für die Schleusengärten eine Art Science Park mit einem nicht unwesentlichen Wohnbauanteil in Wasserlage in Kombination mit Gewerbebauten für Büros und Labore beidseitig des Kanals vor. Eine neue Fußgängerbrücke über den Schleusengraben wird die Quartiere untereinander verbinden. Stand B/SL 1+3

6 1. Anlass der Arbeit Für die drei ‚Bausteine‘ Glasbläserhöfe, ‚Weidensteg‘ und ‚Schleusengärten‘ sind die Zielsetzungen klar definiert, das Planrecht regulierende Bebauungspläne in Aufstellung oder bereits festgestellt. Garant für eine repräsentative Adresse und eine urbane, kreative Arbeits- und Wohnatmosphäre ist eine gestalterisch hochwertige und innovative Architektur. Mit dieser Arbeit soll eine Handreichung für private und öffentliche Bauträger gegeben werden, die Ideen zur Gestaltung von Gebäuden und Freiraum präsentiert. In Anlehnung an den jeweiligen ‚genius loci‘ werden Materialvorschläge angeboten, die den spezifischen Ort hervorheben sowie Gemeinsamkeiten aufzeigen. Es soll eine „gute Adresse“ entstehen, die letztendlich auch in der Namensgebung deutlich wird. Stand B/SL 1+3

7 2. Grundlagen - Luftbild Glasbläserhöfe Am Weidensteg Schleusengärten
Stand B/SL 1+3

8 Glasbläserhöfe(B110) Schleusengärten Weidensteg
2. Grundlagen - Lageplan Die drei das künftige Gesicht des Schleusengrabens prägenden Projekte Glasbläserhöfe(B110) Weidensteg (B100) Schleusengärten (B104/Cu19) Stand B/SL 1+3

9 2.1 Festsetzungen B104 / Cu19 2.1.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen Innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Gewerbegebiete sind bauliche Anlagen nur bis zu einer Höhe von 13 m und innerhalb der mit „(D)“ bezeichneten Gewerbegebiete nur bis zu einer Höhe von 28 m über Straßenverkehrsfläche zulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist zulässig. Tiefgaragen, Fluchttreppen und Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. In den mit „Z“ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe und Industriegebieten sind nur Flachdächer zulässig. Stellplätze in Vorgärten sind unzulässig. Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überragen Stand B/SL 1+3

10 2.1 Festsetzungen B104 / Cu19 In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen Dächer von Nebengebäuden und Dächer außerhalb der mit „Z“ bezeichneten Flächen mit Neigungen von weniger als 20 Grad sind extensiv zu begrünen. Tiefgaragen sind zu begrünen. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. 2.1.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung Stand B/SL 1+3

11 2.1 Festsetzungen B104 / Cu19 2.1.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist über offene Gräben abzuleiten. Innerhalb der festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind Ufer von Gewässern naturnah zu erhalten beziehungsweise auszugestalten. Ausnahmsweise können Anlagen, die der Benutzung des Wassers dienen zugelassen werden. In den mit „Z“ bezeichneten Wohn,- Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten ist je Gebäude auf mindestens 50 vom Hundert der jeweiligen Dachfläche ein Kiesdach anzulegen. (Ersatzlebensräume Flussregenpfeifer) Stand B/SL 1+3

12 2.2 Festsetzungen B 100 (vor Änderung)
2.2.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch ein Nichtvollgeschoss bis zu 4 m überschritten werden. In den mit D bezeichneten MI-Gebieten sind schutzbedürftige Außenwohnbereiche auf der dem Weidenbaumsweg abgewand-ten Gebäudeseite anzuordnen. Städtebaulicher Erhaltungsbereich: Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen bedürfen einer Genehmigung und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Stand B/SL 1+3

13 2.2 Festsetzungen B 100 (vor Änderung)
2.2.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung ”Gärten” sind bauliche Anlagen nur zulässig, sofern sie der Nutzung des Gartens dienen (z.B. überdachte Terrassen und Gartenhäuser). Auf in Satz 1 genannten Grünflächen bis 200 m2 darf die Grundfläche der baulichen Anlage maximal 20 m2 je Grundstück betragen. Auf in Satz 1 genannten Grünflächen mit einer Größe von mindestens 200 m2 darf die Grundfläche der baulichen Anlage 10 vom Hundert der Grünfläche auf dem jeweiligen Grundstück nicht überschreiten. Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind die Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und standortgerechte Bepflanzungen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Stand B/SL 1+3

14 2.3 Festsetzungen B 110 2.3.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen Entlang der mit „(F)“ bezeichneten Baugrenze am Weidenbaumsweg ist durch geeignete Fassadengestaltung wie z.B. absorbierende Oberflächen, Strukturie-rung durch Balkone und Erker, Verkleidung, besondere Fensterstürze oder gegliedertes Mauer-werk sicherzustellen, dass eine Schallabsorption erreicht wird, die eine Zunahme der Lärmbelastung an den westlich gegenüberliegenden Wohngebäuden auf maximal 0,5 dB(A) begrenzt. Die Maßnahmen müssen bis zu einer Fassadenhöhe von 3 m über Straßenniveau durchgeführt werden. Stand B/SL 1+3

15 2.3 Festsetzungen B 110 2.3.2 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen Innerhalb der mit „(E)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche sind die Dächer in einem Umfang von mindestens 1000 m² Dachfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. In den Mischgebieten dürfen die Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m und durch Balkone um bis zu 2 m überschritten werden. Die Länge der Terrassen und Balkone darf 50 von Hundert der dazugehörigen Fassadenseite nicht überschreiten. In den Mischgebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen (z.B. Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 2 m überschritten werden; in den Gewerbegebieten um bis zu 5 m. Stand B/SL 1+3

16 2.3 Festsetzungen B 110 2.3.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung In den Misch- und Gewerbegebieten sind je vollendeter 2000 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Groß-kronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und standortgerechte Bepflanzungen. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrat-aufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flä-chen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen. Stand B/SL 1+3

17 2.3 Festsetzungen B 110 2.3.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laub-baum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Ar-ten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Stand B/SL 1+3

18 3. Gestaltungsleitlinien Grün- u. Freiflächen, Wege, Ufer
3.1 Allgemeine Leitlinien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer Das wichtigste Element, das freiraumplanerische Qualitäten bildet, alle drei Quartiere verbindet und doch gleichzeitig trennt ist der Schleusengraben. Der Bewuchs bildet eine grüne Kante, schafft Identität und eine in dieser Art einmalige Situation dicht am Bergedorfer Zentrum. Eine Brücke wird die beiden Uferseiten künftig verbinden. Ein wichtiges freiraumplanerisches Ziel ist der Erhalt der Grünstruktur sowie die Entwicklung einzelner Quartierszugänge mit Blickbeziehung zum Wasser. In den Quartieren kehren Pflanzmotive wieder. Durch ‚prägende Baumarten‘ und unterschiedliche Pflanzthemen erhalten sie dennoch ihre ‚Eigenheit‘. Wegematerialien (Grand), Bänke, Lampen und Fahrradbügel können ähnlich oder gleich gewählt werden, während sich die Einfassungen der Wege unterscheiden. Es gibt Elemente der Wiedererkennung (Gabionen, Bäume), die jedoch quartiersweise einen eigenen Charakter haben. Leitlinien für die Freiraumgestaltung: + Grand (wassergebundene Wegedecke) als verbindendes Wegematerial, jedoch mit eigener Quartiersprägung (z.B. verschiedene Farben oder Einfassungen) + zwei prägende Hauptmaterialien pro Quartier (Beton/Holz; Stein/Stahl; Klinker/Glas) + unterschiedliche ‚prägende Baumarten‘ + eine ‚herausragende‘ Besonderheit pro Quartier Stand B/SL 1+3

19 3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.2 Übergeordnete Ziele für die Gestaltung der Grün- u. Freiflächen, Wege und Ufer Schaffung barrierefreier Freiräume (Verwendung DIN-gerechter Rampen, Vermeidung von Stufenanlagen etc.) Schaffung punktueller Sichtbeziehungen Erlebbar machen des Wasser insbesondere an den Kontenpunkten/Einmündungen durch Ausbildung der Wegekreuze zu Plätzen und/oder Öffnung der Plätze zum Wasser Verbindung schaffen zwischen gewässerbegleitenden und sonstigen Grünflächen (Bsp. Glasbläserhöfe: Verknüpfung Schleusengrabenweg mit innerer Erschließung) Erhalt der naturnahen Ufer auf beiden Seiten, ggf. ergänzende Neupflanzungen Durchgehende Gestaltung der Wegeverbindungen (Grand mindestens 3 m breit) bei möglichst differenzierter Ausgestaltung der beiden Uferseiten Erhalt der vorhandenen Gleisanlagen (‚Weg zwischen den Schienen‘) Stand B/SL 1+3

20 3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.2 Übergeordnete Ziele für die Gestaltung der Grün- und Freiflächen, Wege und Ufer Identität stiften durch unterschiedliche Straßen oder Weg begleitende Bäume in den jeweiligen Quartieren (vgl. GALK-Liste = Liste der Gartenamtsleiterkonferenz vom ; in Anlehnung an Bestand in Abstimmung mit Experten, pro Quartier wird auch eine Baumart mit etwas auffallenderem Blütenschmuck vorgeschlagen) Identität stiften durch ortstypische - Farbgebung (Möblierung, kleine differenzierte Details in den Wegeflächen u.ä.) - Bepflanzung (Baum- und Straucharten, Stauden, Gräser etc.) Ausarbeitung eines einheitlichen Beleuchtungskonzeptes (Schulweg; private Träger) Entwicklung einer einheitlichen ‚Beschilderung‘ (z.B. leschilder mit alten Karten, Bildern, Texten) Schaffung punktueller Spielangebote auch außerhalb der Spielplatzflächen Installierung von Kunst im Öffentlichen Raum, z. B. Skulpturen (auch temporär) Stand B/SL 1+3

21 3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.2.1 Übergeordnete Gestaltungselemente Grand, Bänke, Lampe und Fahrradbügel für alle drei Quartiere Stand B/SL 1+3

22 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
für die Schleusengärten (Ostseite Schleusengraben B 104/Cu 19) Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege und Plätze Beton (z.B. als Wegeeinfassung, Mauern) Holz (Stege, Bohlen) Gabionen (Kombination Stein/Holz) Stahl/Rost/Farbe (eine Farbe bei der Möblierung: Bänke, Papierkörbe) prägende Baumart: Traubeneiche; Hainbuche (nur als Hochstamm!); Holz-,/Zier-Apfelformen Besonderheit: „Schilfgürtel“ Stand B/SL 1+3

23 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.1 Leitmaterialien für Schleusengärten im Bild Betonsteine als Sitzmauer Holzsteg Gabionen Stein/Holz Spielplastik Traubeneiche Hainbuche Zierapfel Schilfgürtel Stand B/SL 1+3

24 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
für das Quartier ‚Am Weidensteg‘ (Westseite Schleusengraben B 100) Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege und Plätze Natursteinpflaster (z.B. als Wegeeinfassung) vorh. Schienen als „genius loci“ im Weg Stahl/Rost /Farbe (eine Farbe bei der Möblierung: Bänke, Papierkörbe) Gabionen (Kombination Stein/Stahl) prägende Baumart: Silberlinde (nur als Solitär!); Zierkirsche in Arten; Alte Streuobstsorten; resistente Ulmen (Hybriden) Besonderheit ggf.: Anleger Stand B/SL 1+3

25 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.2 Leitmaterialien für das Quartier ‚Am Weidensteg‘ im Bild Natursteinpflaster Schienen Gabionen Stahl/Stein Kunstobjekt Kugellager Silberlinde Zierkirsche (in Arten) Obstbaum alte Sorte Bootsanleger Stand B/SL 1+3

26 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
für das Quartier ‚Glasbläserhöfe‘ (Westseite Schleusengraben B 110) Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege und Plätze Klinker (z.B. als Einfassungen, Mauern) Glas (z.B. Traufstreifen von Gebäuden) Gabionen (evtl. als Verblendung von Betonmauern am öffentlichen Weg, Füllung mit vorhandenen Abbruchsteinen, anteilig mit Brechglas) Stahl/Rost /Farbe (eine Farbe bei der Möblierung: Bänke, Papierkörbe) prägende Baumart: resistente Ulmen (Hybriden); Feldahorn; Apfeldorn Besonderheit: Handwerkerhöfe Stand B/SL 1+3

27 3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.3 Leitmaterialien für die Glasbläserhöfe im Bild Klinkermauer Weg Glassplitter/Traufstreifen Gabionen (Abbruch-)Steine/Glas Kunstobjekt Ulme (resistente Hybriden) Feldahorn Apfeldorn Stand B/SL 1+3

28 4. Gestaltungsleitlinien für den Wohnungsbau
4.1 Allgemeine Leitlinien für den Wohnungsbau Die drei bzw. sechs zu entwickelnden Bereiche sollen als eigenständige Quartiere wahrgenommen werden können, die durch wiederkehrende gemeinsame (Gestaltungs-) Elemente verbunden werden. Die Schaffung einer identitätsstiftenden Architektur setzt die intensive Auseinandersetzung mit der Historie der Quartiere voraus, die Anhaltspunkte auch zur Wahl von Materialien und Formensprache liefert. Leitlinien für den Wohnungsbau: + Schaffung moderner, zeitgenössischer Architektur + Zurücktreten der Neubauten hinter prägenden historischen Bestandsgebäuden + Vermeidung jeglicher historisierender Formensprache + Vermeidung von ‚Anbiederung‘ + Orientierung an den aus der Historie erkenn- und ableitbaren Materialien Stand B/SL 1+3

29 4.2 Materialien für den Wohnungsbau
4.2 Leitmaterialien für den Wohnungsbau Klinker als verbindendes (Fassaden-) Element für alle Quartiere Glas Klinker Stahl Putz / Beton Klinker Stand B/SL 1+3

30 4.3 Dachformen für Gebäude auf Wohnbauflächen
Vorzugsweise zu verwenden sind Flachdächer / Gründächer Pultdächer Nicht zu verwenden sind Satteldächer Krüppelwalmdächer Mansarddächer Tonnendächer Stand B/SL 1+3

31 5. Impressionen Wohnungsbau
Erste Entwürfe … Stand B/SL 1+3

32 5. Impressionen Impressionen ‚Am Weidensteg‘
Blick auf die HMG-Hallen heute… und morgen Stand B/SL 1+3

33 5. Impressionen Wohnungsbau
Erste Entwürfe… ‚Glasbläserhöfe‘ Stand B/SL 1+3

34 5. Impressionen - Wohnungsbau
‚landmark‘ ‘Turning torso , Santiago Calatrava, Malmö Holzwerkhaus Kaden+Klingbein, Berlin Gesundheitszentrum Kaden+Klingbein, Berlin Projekt ‚c 13‘ Kaden+Klingbein, Berlin Cherokee lofts, LA Pugh + Scarpa Location Samedan, Schweiz Lazzarini-Architekten Othmarscher Höfe LRW-Architekten Stand B/SL 1+3

35 5. Impressionen - Brücke über den Schleusengraben
Gestaltungsvorschlag Büro Grassl (2011 bezirksintern vorabgestimmt) Stand B/SL 1+3

36 6. Gestaltungsleitlinien für gewerbliche Bauflächen
6.1 Allgemeine Leitlinien für Gebäude auf gewerblichen Bauflächen Die hauptsächlich auf der Ostseite des Schleusengrabens – den Schleusengärten - ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen liegen auf historischen Industrieflächen in der tiefliegenden Marschlandschaft mit hoch anstehendem Grundwasserspiegel. Eine nennenswerte bauliche Vorprägung im Gebiet liegt nicht vor. Die Lagegunst am Wasser soll sich in Gebäudestellung und Architektur widerspiegeln. Ausgehend vom ‚genius loci‘ der künftigen Betriebe gilt es eine ‚gebaute Idee‘ zu entwerfen und eine gemeinsame Architektursprache für die Gewerbebauten im Quartier zu finden. Leitlinien für den Gewerbebau: + Moderne, zeitgenössische Formensprache + Ausbildung eines Sockelgeschosses (Diskussionsbedarf!) + Nutzung des Gebäudes in der Architektur ablesbar + Nutzung alternativer Energiesysteme als gestalterische Elemente Stand B/SL 1+3

37 6.2 Gebäudestellung, 6.3 Fassaden im Gewerbegebiet
6.2 Gebäude im Gewerbegebiet - Anordnung, Stellung der Baukörper Orientierung von Verwaltung/Büros zum Straßenraum (mögl. mind. zweigeschossig) Anordnung von Gewerbehallen und Lagerflächen möglichst in straßenabgewandten Bereichen Sonderfall Lage zwischen Schleusengraben und Straße Am Schleusengraben: zwei exponierte Seiten, die unterschiedlich gestaltet werden können 6.3 Gebäude im Gewerbegebiet - Fassadengestaltung Materialien: Fassadenmaterialien im Sockel bzw. EG schwer und robust (Backstein), in den oberen Geschossen leicht Differenzierung zwischen Sockel und Obergeschossen z.B. über Geschosshöhen, Materialien, Fenstergliederungen Innovative Energieerzeugung an der Fassade Stand B/SL 1+3

38 6.4 Dachformen, 6.5 Außenanlagen gewerbliche Bauflächen
6.4 Dachformen für Gebäude auf den gewerblichen Bauflächen Vorzugsweise zu verwenden sind Flachdächer / Kies- oder Gründächer Pultdächer Sheddächer Tonnendächer Nicht zu verwenden sind Satteldächer (Ausnahme Bestandsgebäude) Krüppelwalmdächer Mansarddächer Für einige Bereiche gibt es hierzu detaillierte Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen. 6.5 Gewerbebauten Außenanlagen Umfangreiche Festsetzungen Grün- u. Freiflächen, Wege und Ufern in den jeweiligen Bebauungsplänen B 104/Cu 19 (siehe Punkt 2.1) B 100 (siehe Punkt 2.2) B 110 (siehe Punkt 2.3) + Nach Teilbereichen differenzierte Pflanzenvorschlagslisten liegen den B-Plänen bei Weiterhin: Schaffung von transparenter Eingrünung (keine durchgehenden Hecken) Schaffung von ausreichendem Sichtschutz Stand B/SL 1+3

39 6.6 Werbung/Beleuchtung, 6.7 Stellplätze Gewerbe
Deutliche gestalterische Unterordnung von Werbeanlagen gegenüber der Fassade (siehe hierzu auch entsprechende Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen) Zurückhaltende Beleuchtung (Festsetzungen zum Insektenschutz siehe B-Pläne) 6.7 Stellplätze Unterbringung von Stellplätzen möglichst in halb versenkten Geschossen oder auf dem Dach Vermeidung von Stellplätzen im Vorgarten Vermeidung von Stellplätzen am Schleusengraben Stellplatzdoppelnutzung KFZ/ LKW tags/nachts Eingrünung von LKW-Stellplätzen mit großformatigen Sträuchern Eingrünung von PKW-Stellplatzanlagen zum Teil mit immergrünen Sträuchern (Stechpalme, Liguster, Heckenkirsche, keine Koniferen) Stand B/SL 1+3

40 7. Stuhlrohrquartier 7.1 Allgemeine Leitmaterialien Gebäude
Rattan = HOLZ Draht = STAHL in Kombination mit KLINKER 7.2 Grün- und Freiflächen Holz und Stahl ggfls. Betonsteine, ‚harte Uferkante‘ mit Wegeverbindung Stand B/SL 1+3

41 8. Lichtwarkquartier 8.1 Allgemeine Leitlinien Wohnungsbau
V Vollgeschosse + Staffel (max. Gebäudehöhe 20m) Leitmaterialien Sockel = Klinker Fassade = Putz und Holz 8.2 Grün- und Freiflächen Holz und Stahl ggfls. Betonsteine, ‚harte Uferkante‘ Stand B/SL 1+3

42 9. Neues Lichtwarkhaus 9.1 Allgemeine Leitlinien Baukörper
Bau muss sich in Kubatur, Struktur, Material und Farbe deutlich von den „Konsumtempeln“ abheben. Die öffentliche Nutzung muss in der Fassade ablesbar sein. möglichst 6-7 Geschosse Gebäudehöhe muss dem Standort gerecht werden (Alleinstellung!) Leitmaterialien STAHL/GLAS/HOLZ keine Wiederverwendung der CCB-Materialien, Ausnahme STAHL 9.2 Grün- und Freiflächen Urbane, gut nutzbare Gestaltung, harte Uferkante Stand B/SL 1+3

43 10. Impressionen Gewerbebauten
Elsass-Pavillon Expo Shanghai Buszentrale Oberhausen Kompetenzzentrum Warema Markheidenfeld Werner-von-Siemens-Schule Bochum Büros in Malmö Forschungszentrum Dust AG, Lienz Stand B/SL 1+3


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