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Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt

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Präsentation zum Thema: "Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt"—  Präsentation transkript:

1 Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt
Bundesinnung der LM-Gewerbe Alkohol- und Schaumweinsteuer 12. Februar 2014 St. Pölten Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt, Amtsfachbereich, Zollstelle Gmünd Nagelberg, Nagelberger Straße Tel: ; ; FAX:

2 Aufzeichnungspflicht amtliche Aufsicht; Bestandsaufnahme
Übersicht Bewilligung Beförderung Aufzeichnungspflicht amtliche Aufsicht; Bestandsaufnahme Zusammenfassung Kontaktadressen beim Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt

3 Bewilligung Schaumwein
Bewilligungsarten Erzeugungsstätte - Lagerbetrieb Registrierter Empfänger Antrag auf Bewilligungserteilung --Antrag Formular VSt 18,19,20 ( / Formulare /VST) --Plan (Grundriss) --Beschreibung der Herstellung, Lagerung, der Bearbeitung und des Verbrauches von Schaumwein in der Erzeugungsstätte Befundprotokoll Das Zollamt hat das Ergebnis der Überprüfung der eingereichten Beschreibungen in einer mit dem Antragsteller aufzunehmenden Niederschrift (Befundprotokoll) festzuhalten. Gebühr: € 14,30

4 Bewilligung Schaumwein
Sicherheitsleistung Registrierter Empfänger Sicherheit ist in der Höhe der Schaumweinsteuer zu leisten, die auf die während eines Kalendermonats bezogene Schaumweinmenge entfällt. Der Monat mit der höchsten Schaumweinsteuer ist zu besichern, es gibt keine Einschränkung oder Verminderung der Sicherheitshöhe. Erzeugungsstätte, Lager Sicherheit wie Reg. Empfänger, jedoch statt bezogene, aus Erzeugungsstätte oder Lager weggebrachte Menge. Das Zollamt kann auf Antrag die Sicherheit einschränken: ---in den freien Verkehr entnommen ---durchschnittlich in den freien Verkehr entnommen

5 Bewilligung Schaumwein
Sicherheitsleistung Sicherheit kann geleistet werden durch: Bankgarantie Sparbuch Barerlag Im Wege des Kundenteams an Abgabensicherung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt Standort Wiener Neustadt Neunkirchner Straße 94 2700 Wiener Neustadt Tel: IBAN: AT BIC: BUNDATWW

6 Bewilligung Schaumwein
Aktualisierung der Bewilligung Neue Bewilligung (erteilt ab 2005) Die Erfordernisse für die Bewilligungs-erteilung, Plan, Beschreibung sind nachzubringen, ein Befundprotokoll ist zu erstellen. Alte Bewilligung (erteilt vor 2005) Die Erfordernisse für die Bewilligungs-erteilung Plan, Beschreibung, Befund-protokoll sind zu aktualisieren.

7 Beförderung unter Steueraussetzung
Beförderungen unter Steueraussetzung sind mit e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument) durchzuführen. (EMCS-Verfahren) (In und aus anderen Mitgliedstaaten, Ausfuhr in Drittstaaten oder Beförderung in Österreich.) Grundvoraussetzung ist die Erfassung der Verbrauchsteueridentifikationsnummer (ATV-Nummer) in der SEED-Datenbank der EU-Kommission. Mit der Bewilligung als Registrierter Empfänger wird eine ATV-Nummer vergeben und in der SEED-Datenbank erfasst.

8 Beförderung unter Steueraussetzung
Erzeugungsstätten oder Lagerbetriebe erhalten im Zuge der Bewilligung zwei Verbrauchsteueridentifikationsnummern. (ATV-Nummern) ATV-Nummer für Steuerlagerinhaber (Eigentümer der Erzeugungsstätte oder des Steuerlagers) ATV-Nummer für die Erzeugungsstätte oder das Steuerlager

9 Beförderung im freien Verkehr (versteuert)
Beförderungen von Schaumwein, der sich in einem Mitgliedstaat der EU im freien Verkehr befindet, können zwischen den EU- Mitgliedstaaten mittels vereinfachten Begleitdokumenten (VSt 2) erfolgen. Jeder einzelne Versand oder Bezug ist vorher dem Zollamt anzuzeigen! Für jeden einzelnen Bezug ist Sicherheit zu leisten und eine Steueranmeldung abzugeben. EVA (Elektronische Verbrauchsteuer Anmeldung)

10 Beförderung Versandhandel
Versandhandel betreibt, wer Schaumwein des freien Verkehrs an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten versendet oder versenden lässt. (Privatpersonen nach dem Umsatzsteuergesetz) Steuerschuldner ist der Versandhändler. Vorherige Anzeigepflicht, Sicherheitsleistung Steuer berechnen, anmelden und entrichten Manche Mitgliedstaaten verlangen vom Versandhändler die Bekanntgabe eines Beauftragten im Empfangsmitgliedstaat. Rücksprache mit dem zuständigen Zollamt im Empfangsmitgliedstaat bzw. dem Zollamt Innsbruck.

11 Export in Drittstaat Erstellung eines e-VD‘s mit Bestimmung „EXPORT“ (ARC: 14ATE0212W ) Empfänger (Feld 5): Warenort wo die Ausfuhrabfertigung stattfindet Ausfuhrzollstelle (Feld 8a): Nummer des Zollamtes, wo die Ausfuhrabfertigung stattfindet. (z.B: AT230000, FR002300) In der Ausfuhranmeldung sind folgende Codierungen zwingend einzutragen, um einen Cross Check des e-VD‘s mit der Ausfuhranmeldung zu ermöglichen: Feld 37 (Verfahren) Verfahrenszusatzcode „2VS“ Im Feld 44 (Besondere Vermerke/Vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Genehmigungen) „C651“ sowie der „ARC-Code“ des e-VD‘s

12 Aufzeichnungspflicht
Der Inhaber einer Erzeugungsstätte hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgehen muss, (§ 35 Schaumweinsteuergesetz (SchWStG 1995)) Lager: § 36 SchwStG 1995 wieviel Wein in die Erzeugungsstätte aufgenommen wurde; wieviel Schaumwein in der Erzeugungsstätte hergestellt wurde; wieviel Schaumwein in die Erzeugungsstätte aufgenommen wurde; Lager

13 Aufzeichnungspflicht
Der Inhaber einer Erzeugungsstätte hat Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgehen muss (§ 35 SchwStG 1995) Lager: § 36 SchwStG 1995 4. wieviel Schaumwein zum Verbrauch in der Erzeugungsstätte entnommen wurde; Lager 5. wieviel Schaumwein aus der Erzeugungsstätte weggebracht wurde; Lager wieviel Schaumwein in die Erzeugungsstätte zurückgenommen wurde; Lager wieviel Schaumwein in der Erzeugungsstätte zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht oder vernichtet wurde; Lager

14 Aufzeichnungspflicht
§ 35 Abs. 2 SchwStG 1995 Aus den Aufzeichnungen müssen zu ersehen sein: ….Ziffer 2: für den in der Erzeugungsstätte hergestellten Schaumwein die Menge und der Tag der Fertigstellung; der Schaumwein gilt als fertig-gestellt, sobald die unmittelbare Umschließung, in welcher er aus der Erzeugungsstätte weggebracht werden soll, endgültig verschlossen wurde; § 39 Abs.1 SchwStG 1995 Die Eintragungen in die Aufzeichnungen sind in der Regel am Tag des aufzuzeichnenden Ereignisses vorzunehmen, spätestens jedoch am zweiten darauffolgenden Werktag.

15 Aufzeichnungspflicht Steueranmeldung
Die Steuerschuld entsteht durch Wegbringung aus einem Steuerlager, ohne dass sich ein weiteres Steueraus-setzungsverfahren anschließt. (Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr.) Anmeldung der Schauweinsteuer bis 20. des Folgemonats (erstmals: 22. April 2014) Entrichtung der Schaumweinsteuer bis 20. des dritten auf die Entstehung folgenden Kalendermonats. (erstmals: 20. Juni 2014) Unrichtige oder unvollständige Steueranmeldungen können, wenn noch kein Bescheid erlassen wurde, bis zum 20. des zweiten Monate nach Anmeldung berichtigt werden. (Für März bis 20. Juni 2014)

16 Amtliche Aufsicht § 29 Abs. 1 SchwStG 1995
Die Herstellung, die Lagerung, die Beförderung, der Handel, die Bearbeitung und die Verwendung von Schaumwein …unterliegen im Steuergebiet der amtlichen Aufsicht. § 29 Abs. 2 SchwStG 1995 Die amtliche Aufsicht umfasst alle Überwachungs-maßnahmen des Zollamtes, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass Schaumwein der Be-steuerung im Steuergebiet oder im übrigen Gebiet der Europäischen Gemeinschaft entzogen wird.

17 Bestandsaufnahme Der Inhaber eines Steuerlager oder eines Schaumweinverwendungsbetriebes und der Registrierte Empfänger haben jährlich eine körperliche Bestands-aufnahme durchzuführen und das Ergebnis binnen vier Wochen dem Zollamt schriftlich mitzuteilen. (§ 32 SchwStG 1995)

18 Bestandsaufnahme Bestandsaufnahme in einem Schaumweinlager:
Anfangsbestand : hl Zugang von bis : hl Ausgang von bis : hl Rechnerischer Sollstand am : hl Körperlich festgestellter Istbestand am : hl Fehlmenge: hl – 950 hl = 50 hl 50 x = 0,926 %

19 Bestandsaufnahme in einem Schaumweinlager
Kann der Betriebsinhaber die Fehlmenge nicht aufklären, so gilt die Steuerschuld als im Zeitpunkt der Bestandsaufnahme entstanden. Für Fehlmengen im Schaumweinlager, die auf Reinigungs-, Behandlung-, Verarbeitungs-, Abfüll- und Lagerungsverluste zurückzuführen sind, entsteht keine Steuer. Für Schwund der durch Bruch, Produktionsfehler, durch Gebrechen in der Produktionsanlage ent-steht ist die Steuerfreiheit nur gegeben, wenn dies dem Zollamt umgehend bekannt gegeben wird.

20 Zusammenfassung Schaumwein
Bestandsaufnahme durch den Bewilligungsinhaber mit 28. Febr – Ergebnisübermittlung an das Zollamt Leistung einer Sicherheit Aktualisierung bestehender Bewilligungen Vergabe eines Abgabenkontos durch das Zollamt

21 Anpassung der Sicherheit.
Alkohol Bestandsaufnahme durch den Bewilligungsinhaber am 28. Febr Übermittlung des Ergebnisses an das Zollamt. Anpassung der Sicherheit.

22 Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt Standorte und Zollstellen

23 Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt Zuständigkeit nach Bezirken

24 Kontaktdaten der Kundenteams (KT)
(KT) ATA Standort Wiener Neustadt Wr. Neustadt, Neunkirchner Str Tel: (KT) ATB Zollstelle Wiener Neudorf Wr. Neudorf, IZ NÖ-SÜD, Str. 7, Obj.58/ Tel: (KT) ATC Zollstelle Mistelbach Mistelbach, Mitschastraße Tel: (KT) ATD Zollstelle Hollabrunn Hollabrunn, Babogasse Zollstelle Tulln Langenlebarn, Fried. Ludw. Jahn-Str Tel:

25 Kontaktdaten der Kundenteams (KT)
(KT) ATE Standort Krems Krems, Rechte Kremszeile Standort St. Pölten St. Pölten, Daniel Gran-Str Tel: (KT) ATF Zollstelle Gmünd-Nagelberg Nagelberg, Nagelberger Str Tel: (KT) ATG Zollstelle Amstetten Amstetten, Graben Tel:

26 Internet-Pfad Formulare Bewilligungsanträge, Bankgarantie: / Formulare/ bei Suchfunktion „VST“ eingeben Gültigkeit einer Verbrauchsteueridentifikations-nummer überprüfen: / Zoll / Für Unternehmen / Datenbank der Europäischen Kommission / Datenbanken / Zoll / SEED / OK / Eingabe Verbrauchsteuernummer z.B: ATV oder DE

27 für ihre Aufmerksamkeit!
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!


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