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Veröffentlicht von:Albert Wolf Geändert vor über 7 Jahren
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Abgeltungssteuer Machen Sie Ihre Geldanlage nicht zum Gefangenen einer Steuervermeidungsstrategie! Keine Panik, wir haben die Lösungen !
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Abgeltungssteuer: Wer wird Recht behalten?
Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, die für das Wachstum in Deutschland von großer Bedeutung sind. (Quelle: ) „Insgesamt gibt es durchaus gute Argumente für eine ermäßigte Kapitaleinkommensbesteuerung und eine Abgeltungssteuer. Die geplante Ausgestaltung und Einbettung in das Steuersystem ist freilich mit merklichen Folgeproblemen verbunden. Eine umfassende Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung wird … auf der Agenda bleiben.“ (Quelle: Aus der Stellungnahme der Bundesbank zur Unternehmensteuerreform)
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Eckpunkte der Abgeltungssteuer
Relevanter Steuersatz Ist der persönliche Steuersatz niedriger, können zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung erstattet werden.
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Eckpunkte der Abgeltungssteuer
Einführung zum : 25%ige Besteuerung auf Zinsen Dividenden Erträge aus Investmentfonds + Zertifikaten Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen Options- und Termingeschäfte Finanzinnovationen Gilt nicht für Gewinne aus Immobilienverkäufen, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist eingehalten wurde! Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen künftig grundsätzlich abgegolten.
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Weitere Eckpunkte der Abgeltungssteuer
Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Einjährige Spekulationsfrist wird aufgehoben! Gilt NICHT für bis zum erworbene Kapitalanlagen! Hier bleibt die alte Regelung in Kraft Thesaurierende Fonds werden jährlich besteuert, obwohl diese kein Geld ausschütten, sondern die Erträge wieder im Fondsvermögen anlegen. (Zuflussfiktion) Bei privaten Rentenversicherungen, Riester- oder Rürup-Verträgen greift die Abgeltungssteuer nicht. Dort gilt weiterhin das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Nach dem 14. März 2007 erworbene Zertifikate, die länger als bis zum 30. Juni 2009 gehalten werden, unterliegen schon vorzeitig der Abgeltungssteuer.
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Abgeltungssteuer Wie viele Anleger werden nervös oder geraten in Panik? Dachfonds als Allheilmittel?
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Steuerangst ist ein schlechter Ratgeber bei der Anlageentscheidung
Die ausschließliche Fokussierung bei der Geldanlage auf Steuervermeidung führte schon in der Vergangenheit zu gravierenden Fehlern in der Auswahl der Anlageobjekte. Euro hat ein Anleger durchschnittlich verloren, der sich seit Ende der 80er Jahre an absolut überteuerten Ostimmobilien beteiligt hat! (WirtschaftsWoche, ) Ein schlecht « performendes » Anlageprodukt wird nicht dadurch gut, dass man Steuern umgeht!
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Abgeltungssteuer-Vermeidungs-Produkt: Dachfonds?
ABER Der Markt wird mit neuen Dachfonds überflutet werden, unter denen auch unseriöse Anlagen sein werden. Fondsgesellschaften können an der Kostenschraube drehen, haben sie den Anleger einmal geködert. Zudem weiß man nicht, ob der Staat das „Schlupfloch“ für die Dachfondskonstruktion nicht doch noch schließt. Zertifikate- Anleger haben dies schon zu spüren bekommen.
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Müssen Anleger wegen der Abgeltungssteuer jetzt handeln?
Vor dem Frühjahr/Sommer 2008 besteht für Anleger, die in Aktien oder Fonds investiert sind bzw. anlegen wollen aufgrund der Abgeltungssteuer kein Handlungsbedarf!
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Welche Lösungen wird es geben ?
Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, es besteht kein Grund zur Eile Welche Lösungen wird es geben ? Dachfondsmantel um das bewährte MoventumPlusAktiv Depot Attraktive Fondspolice Vorteile der Luxemburger Depotlösung
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MOVENTUM Vorteile der Luxemburger Depotlösung
Liquiditätsvorteil für den Anleger durch 100prozentige Reinvestition seiner Anlage. Mindestens einjähriger Steuerstundungseffekt. Sofortige Gewinn-/Verlustsaldierung. Für den Anleger wird nur der Saldo « gebucht », auf den dann Abgeltungssteuer fällig würde.
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Weitere Tipps zur Abgeltungssteuer
Depotübertragung: Eltern können Teile ihres Vermögens auf ihr(e) Kind(er) übertragen. Kinder haben einen jährlichen Gesamtfreibetrag von 8.501,- €. Erbfall: Erben Sie nach 2009 alte Wertpapierbestände, so sind diese nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Der Erbfall wird nicht als neue Anschaffung gewertet, sondern gilt als unentgeltlicher Erwerb – was er ja auch in der Tat ist! Hat die/der Verstorbene die Papiere also vor dem angeschafft, gelten die alten Bestimmungen inkl. Spekulationsfrist.
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Verfassungsrechtliche Probleme der Abgeltungssteuer
Die Deutsche Steuergewerkschaft rechnet mit Klagen wegen Ungleichbehandlung! Während Kapitalerträge aus Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen oder Zertifikaten abgeltungssteuerpflichtig sind, bleiben Erträge aus Immobilienverkäufen außen vor. Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sowie dem daraus abgeleiteten Prinzip, dass wirtschaftlich gleiche Sachverhalte steuerlich gleich zu behandeln sind, ist dies kaum zu vereinbaren! Der für die Zeit ab 2011 gestattete generelle Zugriff von Geldinstituten auf die Konfessionsdaten der Bürger verstößt gegen das Grundrecht der negativen Religionsfreiheit und gegen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung!
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Verfassungsrechtliche Probleme der Abgeltungssteuer
Probleme löst die Abgeltungssteuer auch für die Unternehmensfinanzierung aus: Eigenkapitalfinanzierungen werden fast doppelt so hoch besteuert wie Fremdkapitalfinanzierungen und somit steuerlich massiv benachteiligt! Der Kontenabruf sollte nach Ankündigung von Finanzminister Steinbrück mit Einführung der anonym erhobenen Zinsabgeltungssteuer wegfallen. Jetzt bleibt der Kontenabruf nicht nur erhalten, er wird an einigen Stellen sogar ausgebaut und ermöglicht jetzt auch den Zugriff z.B. im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen!
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Treffen Sie Ihre Entscheidung in Ruhe!
Das Ziel jedes Langfristinvestors sollte es sein, seine Kaufkraft zu erhalten bzw. zu steigern – also seinen monetären Wohlstand, bereinigt um die Auswirkungen der Inflation. Denn im Laufe eines Anlegerlebens ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ständig.
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