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Überblick Information und Schulung Berufsbildner + Experten

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Präsentation zum Thema: "Überblick Information und Schulung Berufsbildner + Experten"—  Präsentation transkript:

1 Überblick Information und Schulung Berufsbildner + Experten
Schulung der Akteure Information (1/2 Tag) Dokumentation BB-Tagungen Schulung nach Zielgruppen (1/2 bis x Tage, nach Bedarf) BB Betriebe BB der üK BB BFS Experten Block 1- Information alle Akteure der forstlichen Bildung Berufsbildner Ausbildungbsbetriebe Berufsbildner überbetriebliche Kurse Berufsbildner Berufsfachschule Experten Qualififaktionsverfahren

2 Neuerungen  betriebliche Ausbildung
Übersicht  Glossar (Ordner, Register 3) Zulassung zur Ausbildung O: Berufsbezogene ärztliche Eignungsabklärung F: Schnupperlehre/Berufspraktikum (Kantone, Betrieb) Anforderungen an Berufsbildner im Betrieb (Art. 13, Bildungsverordnung) Die fachlichen Mindestanforderungen im Sinne von Artikel 44 Absatz 1 Buch-staben a und b BBV an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer Forstwartin oder Forstwart mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis ist (Qualifikation), Mindestens 2 Jahre Berufspraxis hat (Erfahrung) und die praktischen Arbeiten im Betrieb ausführt (Organisation). Nachweis einer berufspädagogischen Qualifikation  BBV Art. 44 Lehrmeisterkurs (Berufsbildnerkurs) Anforderungen an Betrieb + Aufgaben Information zu Gesundheitsschutz, Arb.sicherheit + Umweltschutz  Art. 8 BiVo Praktische Ausbildung 4 Tage pro Woche (Art. 9 BiVo, Absatz 1) Zuordnung der Aufgabe (praktische Mitarbeit)  Art. 13 BiVo Höchstzahl der Lernenden  1 Lernende(r) pro Fachkraft (BB)  Art.14 BiVo Semestergespräch (inkl. Lerndokumentation)  Semsternote  Art. 15 BiVo

3 Neuerungen für Lernorte üK und BFS sowie Vorgaben für alle 3 Lernorte
überbetriebliche Kurse  üK Neue Dauer in Tagen (Art. 9 BiVo, Absatz 3) Erfahrungsnote (Art. 16 BiVo) Aufsichtskommission üK (Teil D) Berufsfachschule  BFS Gesamtzahl Lektionen: 960 (Art. 9 BiVo, Absatz 2 + Vorgabe neues BBG) Erfahrungsnote (Art. 17 BiVo, Absatz 2) Herbarium (Art. 17 BiVo, Absatz 1) Vorgaben für alle Lernorte Allgemeine Grundlagen in BiVo: Art. 3 bis 7 und Art. 11 Bildungsplan Leit-, Richt- und Leistungsziele den Lernorten zugeordnet Verbindlichkeit und Transparenz Neue Themen: Holzernteverfahren, Ökologie, betriebliche Aufgaben Handlungskompetenzen Qualitätsentwicklung Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Forstwartin EFZ/Forstwart EFZ (Art. 24 BiVo) Qualitätsentwicklung in den Lernorte (Grundlage Art. 8 BBG)  Qualicarte 

4 Einstieg 1 Handlungskompetenzen entwickeln
Was ist eine Handlungskompetenz ? Erkennen an einer Arbeits- und Lernsituation im Betriebsalltag: Arbeitssituation des Lehrlings im 3. Lehrjahr Stangenholzpflege während 2 Tagen BB in Zusammenarbeit mit dem Lehrling Vor, während und nach der Arbeit  Kriterien/Anforderungen Worauf kommt es bei dieser Tätigkeit an? – Schwerpunkte? Welche Eigenschaften/Fähigkeiten werden gefördert? Aufgabe und Vorgehen Fragen in Teamarbeit (Sitznachbarn) während 10 Minuten Ergebnisse sammeln und gruppieren

5 Fachkompetenz (Wissen, Techniken, Fertigkeiten)
Arbeitssituation Stangenholzpflege Ergebnisse nach Kompetenzen gruppieren Sozial- und Selbstkompetenz (Werte, Verhalten, Selbständigkeit Selbstkritik etc.) Methoden-K (Ziele, Prioritäten, Entscheiden fällen, Probleme lösen etc.) Handlungs- kompetenz Fachkompetenz (Wissen, Techniken, Fertigkeiten)

6 Arbeitssituation Stangenholzpflege Zusammenfassung der Kompetenzen
Selbst- und Sozialkompetenz Arbeit/Auftrag termingerecht erledigt Pünktlich am Arbeitsplatz Sicherheitsbewusstes Arbeiten (Verhalten, PSA) Hilfsbereit Teamarbeit, teamfähig Leistungsbereitschaft Motivation Eigeninitiative Selbständigkeit Kritikfähigkeit Entscheidungsfähig Leistungsbereitschaft und Durchhaltewillen Methodenkompetenz Wahl/Einsatz der Arbeitsmittel Ordnung am Arbeitsplatz Arbeitsorganisation/Vorgehen Arbeitsvorbereitung (AVOR) Wiedergeben Arbeitsauftrag (Ziel, Ergebnis, Prioritäten) Arbeitsmethode und -verfahren Erfolgskontrolle Stangen- holzpflege Fachkompetenz Arbeit nach Auftrag erfüllt  Ziel erkannt  Ergebnis erreicht Arbeitsleistung gemäss Ausbildungsstand Arbeitssicherheit umgesetzt (Einrichtungen, Arb. technik) Systematik, Arbeitsablauf Fachwissen (Baumarten, Waldbau, Anforderungen an Z-Baum) Systemverständnis Bestand/Wald/Waldfunktion ansprechen Arbeitsqualität

7 Kompetenzen bezogen auf das Beispiel Lerndokumentation (Arbeitsbuch)
Selbst- und Sozialkompetenz Eigeninitiative Verantwortungsbewusstsein Eigene Beiträge leisten Durchhaltewille Lernbereitschaft Sich verständlich ausdrücken Berücksichtigen der Sichtweisen anderer Methodenkompetenz Reflexion der Aufträge Rückfragen Verstehen + Nachvollziehen von Arbeitsabläufen und –prozessen Eigene Beiträge Bewusste Steuerung der eigenen Lernprozesse Prozesse und Sachverhalte erklären und präsentieren Lerndokumentation (Betrieb, BFS) Fachkompetenz sachliche Richtigkeit Vollständigkeit Darstellung und Sauberkeit Übersichtlichkeit

8 Balance der Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz
Alle Ziele sind ausgewogen zu betrachten und zu fördern: Arbeitsituation  Anforderungen  Lernsituation gestalten  in Arbeitssituation bestehen (Gesamthandlung) Selbst- Sozialkompetenz Methodenkompetenz Fachkompetenz

9 Es bleibt nicht ganz alles beim Alten Herausforderung von heute und morgen
wie bisher … Lernende auf die Berufswelt vorbereiten Eigenständigkeit fördern in Zukunft noch vermehrt … … zu den Fachkompetenzen auch andere Kompetenzen fördern  Methoden  Verhalten (gegenüber Kollegen, Waldbesuchern, Kunden) … zur Entwicklung von Handlungskompetenzen Von der Wissensvermittlung …

10 Bildungsverordnung  Vorgabe zu den Lernzielen
Verbindliche Vorgaben Bildungsverordnung (BiVO) Kerntätigkeiten  Art. 4 Fachkompetenzen Zentrale Rolle des Ausbildungsbetriebes  Art. 9, 13 – 15 Vorgaben zum Qualifikationsverfahren  Art. 18 – 22 Lerndokumentation im Betrieb (Arbeitsbuch)  Art. 15 Lerndokumentation in BFS (Herbarium)  Art. 7 Bildungsplan (BiPlan) Leistungsziele für jeden der 3 Lernorte (abgestimmt) Vernetzung der Lernleistungen der drei Lernorte BFS: Grundlagen, Faktenwissen, Methoden üK: Grundfertigkeiten „unter Aufsicht“ Betrieb: Vertiefen, Konsolidieren  Autonomie und berufliche Handlungskompetenz in der Arbeitswelt Verbindlichkeit der Leistungsziele

11 Einstieg in Bildungsverordnung  Vorgabe zu den Lernzielen
Verbindliche Vorgaben für jeden Lernort  Rollenteilung Lernort BFS  Grundlagen Fachwissen, z.B. Baumkunde Faktenwissen z.B. Recht, Waldfläche etc. Methoden z.B. Kalkulation Lernort Betrieb  Arbeitssituation selber bewältigen Vertiefen und Festigen Eintrainieren Situation zunehmend allein meistern  Ziel: berufliche Handlungs-K und Autonomie Lernort üK  Grundlagen Fertigkeiten Technik Verfahren Abläufe Sicherheit Aber … Unter Aufsicht (S.4 BiVO) Folgen?

12 Bildungsplan Inhalt und Aufbau
A - Handlungskompetenzen Fachkompetenzen verknüpft mit den situativ relevanten Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen Bildungsziele für 3 Lernorte Leitziele Richtziele Leistungsziele (Taxonomie  S. 43 Bilungsplan) B - Lektionentafel Berufsfachschule  BFS C – Qualifikationsverfahren  QV D - überbetriebliche Kurse  üK E - Berufsbezogene ärztliche Eignungsabklärung (siehe auch zusätzliches Merkblatt im Anhang) F - Anhang (Hilfsmittel zur Umsetzung)

13 Erfahrungsnote (EN) aus den Leistungen in den drei Lernorten
So entsteht die E-Note Erfahrungsnote - Spiegel der Leistungen in den 3 Lernorten erfassen Betrieb: Benoten Ausbildungsbericht (Lerndokumentation) üK: Beurteilung in 5 üKs BFS: 6 Semester BK + Note Herbarium Betrieb Bildungs-bericht 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semster Total 5 Noten : 5 = ENB üK Beurteilt in 5 üK Kurs A Kurs B Kurs C Kurs D Kurs E Total 5 Noten : 5 = ENüK BFS BK+ Herbar 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semster 6. Semster Herbar Total 7 Noten : 7 = ENBFS Erfahrungsnote = (ENB + ENüK + ENBFS) : 3

14 Bestandteile des Lehrabschlusses Qualifikationsverfahren
Note des Lehrabschlusses Bestandteile Lehrabschluss Praktische Arbeiten (PA) Holzernte PA Waldbau und übrige Forstarbeiten Berufskenntnisse Allgemeinbildung Erfahrungsnote Bestehensregeln PA Holzernte  4 PA Waldbau  4 Gesamtnote  4 1 – QB Holzernte 2 – QB Waldbau und übrige Forstarbeiten  Waldbau ___ x 4  Forstschutz ___ x 1  Unterhalt ___ x 2 Summe = ___ : 7 = 3 – QB Berufskenntnisse 4 – Allgemeinbildung Erfahrungsnote Prüfungsnote Lehrabschluss = Total : 5

15 üK – Total 6 Kurse Gesamtdauer 47 bis 52 Tage
Überbetrieblibliche Kurse  üK Neue Dauer in Tagen (Art. 9 BiVo, Absatz 3) Erfahrungsnote (Art. 16 BiVo) Aufsichtskommission üK (Teil D) Dauer und Zeitpunkt der Kurse sind in der Regel: Kurs A: Holzernte - 10 Tage im 1. Lehrjahr Kurs B: Holzernte - 10 Tage im 2. Lehrjahr Kurs C: Holzernte - 10 Tage im fünften Semester Kurs D: Waldbau - 5 bis 15 Tage im 1. oder 2. Lehrjahr Kurs E: Bauwesen - 5 bis 10 Tage im 2. Lehrjahr Kurs F: Nothilfe - 2 Tage im 1. Lehrjahr

16 Neuerungen für Lernorte üK und BFS sowie Vorgaben für alle 3 Lernorte
Organe/Akteure Aufsichtskommission üK Kurskommissionen (regional/kantonal) üK-Anbieter Anforderungen an Berufsbildner üKs (nach nBBV) Art. 45 Art. 47 Art. 76 Beurteilung Lernende im üK  Beispiel üK-A

17 Fazit betrieblicher Bildungsplan  Hilfsmittel zur Steuerung der Ausbildung
Betrieblicher Ausbildungsplan Ersetzt den bisherigen Modell-Lehrgang Wird vom Berufsbildner und vom Lernenden geführt Wird regelmässig besprochen (mindestens am Ende des Semesters und nach Bedarf z.B. nach Rückkehr aus üK) Wird bei Betriebsbesuchen konsultiert Dient als Armaturenbrett und periodische Standortbestimmung: Was haben wir schon erledigt? Wo sind/stehen wir gerade jetzt? Was ist noch zu tun?

18 Fazit Bildungsbericht  Fordern – Formen – Fördern – Beurteilen
Bildungsbericht, Lerndokumentation und Benotung Leitfaden + Protokoll  Version Wald auf (Papierversion, interaktives Word-Dokument, PDF) Verantwortungen des Berufsbildners  Ausbildungsstand, Ziele, Erfahrungsnote Lernenden  Selbstbeurteilung / Zielvereinbarung / Unterschrift Hilfsmittel zur Förderungsbeurteilung Bewertung mit A bis D Wenn D sind entsprechende Massnahmen zwingend Bei Bewertung Schwerpunkte setzen, d.h. nur beurteilen was gemacht ist, anderes weglassen (Vermerk: nicht beurteilt) Bei Punkten wo Bewertung ungenügend (D) ist immer Begründung vermerken Gespräch (Austausch) zwischen Berufsbildner und Lernende  Chance – Eltern einbeziehen auch wenn es gut geht!


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