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Veröffentlicht von:Lili Wollmann Geändert vor über 11 Jahren
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Erfassung und Bewertung des kommunalen Immobilienvermögens für die Doppik-Eröffnungsbilanz
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AnKom2 Auf die Kommunen kommen im Rahmen der Einführung der kommunalen Doppik erhebliche Aufgaben zu. Insbesondere die komplexe Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Sachanlagevermögens stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen. Sie können mit AnKom2 sowohl die Erfassung als auch die Bewertung in bisher einzigartiger Weise und umfassend in einem durchgängigen Verfahren meistern.
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Stichtagsgenaue Bewertung
AnKom2 Stichtagsgenaue Bewertung Durch die mit modernsten Verfahren entwickelte Software AnKom2 können Sie Ihr kommunales Anlagevermögen erfassen und bewerten. Es wird sichergestellt, dass Zu- und Abgänge bis zum Stichtag der kommunalen Doppik sicher verwaltet werden. Das 3-Stufen-Modell erlaubt im ersten Schritt die quantitative Erfassung aller relevanten Daten, im zweiten Schritt die dazugehörigen Bewertungen auszuführen. Der dritte Schritt, nämlich die Übernahme in die Anlagenbuchhaltung, braucht erst kurz vor Erstellung der Eröffnungsbilanz vorgenommen zu werden.
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AnKom2 AnKom2 hilft bei der Bewältigung der vier wesentlichen Aufgaben, die zur Bilanzierung Ihres Anlagevermögens im Rahmen der Kommunalen Doppik anstehen: Vollständige Erfassung aller kommunalen unbeweglichen Sachanlagen in einer Datenbank Automatisierte Übernahme aller im kommunalen Eigentum befindlichen Liegenschaften Programmunterstützte Bewertung des erfassten Anlagevermögens nach den verschiedenen zugelassenen Bewertungsverfahren Übergabe an eine Anlagenbuchhaltung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
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sieht die Erstellung einer Eröffnungsbilanz vor GemHVO:
Grundlagen GemO sieht die Erstellung einer Eröffnungsbilanz vor GemHVO: Die Gemeinde hat [...] ihr Vermögen [...] genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände [...] anzugeben. Vereinfachungsregelung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz: enthält detaillierte Regelungen zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Anhangs. Bewertungsrichtlinie: enthält Regelungen zur Bewertung des Vermögens und der Schulden
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Datenimport Ein Datenimportassistent ermöglicht Ihnen die einfache Übertragung der ALB-Daten nach AnKom2. Diese Treffer können mit einem Mausklick automatisiert als Wirtschaftsgut angelegt werden. Bodenrichtwerte können zur Bewertung hinterlegt werden. Falls kein GIS zur Hand ist, können in Dienstleistung alle wesentlichen Daten (ALK, ALB, sowie Luftbild) an das Wirtschaftsgut „angeheftet“ werden, um auch so die Dokumentation der Liegenschaften ohne ein GIS-System sicherzustellen.
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Nutzung von ALB- und GIS-Daten
Zur automatisierten Übernahme der kommunalen Liegenschaften können Sie die Daten des Automatisierten Liegenschafts-buches incl. der Informationen über Nutzungen und Teilflächen verwenden. Diese Daten können Sie mit einem optional zu liefernden Geo- Informationssystem auswerten und bilanzieren. Um Fragen zu aktuellen Nutzungen der Flurstücke zu beantworten, können Sie Orthophotos (Luftbilder) hinterlegen! Diese Funktionalitäten sind zur Zeit einzigartig!!!
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Die Erfassung der Liegenschaften basiert auf 3 Säulen:
Liegenschaftsbuch Das Liegenschaftskataster Das digitale Orthophoto
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Musterkontenplan II/2 Baden-Württemberg AfA-Tabellen Bewertungsregeln
Stammdaten Durch umfangreiche mitgelieferte Stammdaten wird die Arbeit wesentlich vereinfacht, zum Beispiel: Gemeindeverzeichnis Straßenverzeichnis Musterkontenplan II/2 Baden-Württemberg AfA-Tabellen Bewertungsregeln Musterproduktplan Baden-Württemberg
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Stammdaten – Nutzungsgruppen
Alle Nutzungsarten des Katasteramtes sind integriert. Die Nutzungen sind in logische Gruppen unterteilt. Diese sind mit dem Kontenrahmen verknüpft.
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Stammdaten – Automatisiertes Liegenschaftsbuch
Die ALB-Daten werden einmalig importiert und können im System gepflegt werden. Änderungen bei Kauf/Verkauf sind pflegbar.
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Stammdaten – Kontobewertung
Die zulässigen Bewertungs- verfahren können im System pro Kontoart bereitgestellt werden. So ist es nicht möglich, eine „falsche“ Bewertungsart anzuwenden. Sie können eine oder mehrere Bewertungsarten an eine Kontenart binden. Hiermit stellen Sie sicher, dass zum Beispiel alle Waldbestände generell über das Verfahren Waldbewertung Bestand bewertet werden.
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Bewertung (hier: Anschaffungs- und Herstellungskosten)
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Bewertungsverfahren AnKom2 unterstützt alle zugelassenen Verfahren, aktuell: Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) Fortgeschriebene Anschaffungs- und Herstellungskosten Bewertung Wege und Plätze Waldbewertung Grund und Boden Waldbewertung Bestand Ertragswertverfahren Vergleichswertverfahren Pauschalisiertes Festwertverfahren Gebäudesachwertverfahren NHK Straßenbewertung Gebäudeversicherungswert
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Bewertungsverfahren Nicht zugelassene Verfahren können bei der Bearbeitung des jeweiligen Wirtschaftsgutes deaktiviert werden! Sie erfassen alle für die jeweilige Berechnung erforderlichen Werte im Programm – AnKom2 führt die Wertermittlung, nach Auswahl des Verfahrens, automatisch durch! Sie können mehrere zulässige Bewertungen ausführen und sich anschließend im Rahmen Ihrer „Bilanzpolitik“ für eine entscheiden. Sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten bekannt, müssen diese, vermindert um Abschreibungen, als Vermögenswert angesetzt werden.
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Zusammenspiel der Verfahren
Vermögensrelevante Daten Erfassung und Bewertung Anlagenbuchhaltung (Eröffnungsbilanz) Liegenschafts- management KIRP SAP FI-AA (mit eigenen Ressourcen) Kaufpreis- sammlung oder kiru.Immobilienbewertung (alles aus einer Hand durch die KIRU) GIS Ingrada Manuelle Erfassung
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Ihre Ansprechpartner bei der KIRU
Erwin Betzler Berater Telefon / Telefax / KIRU - Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm Zweckverband Schulze-Delitzsch-Weg 28 89079 Ulm zurück
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