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Veröffentlicht von:Manfred Schuster Geändert vor über 11 Jahren
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Totalrevision der Versicherungskassenverordnung
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Totalrevision der Versicherungskassenverordnung Leistungsprimat Beitragsprimat Verselbständigung Übrige Revisionspunkte
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsatz der Rentenversicherung Rente angespartes Vermögen
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsatz der Rentenversicherung Rente angespartes Vermögen Umwandlung techn. Zins Vermögen als Berechnungsbasis
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsatz der Rentenversicherung Rente angespartes Vermögen Rente als Berechnungsbasis Berechnungs- satz
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Endlohn KoAZ B.-Grundlage Rente angespartes Vermögen Umwandlung techn. Zins Erwerbsleben A.-nehmer A.- geber Verzinsung Rente als Berechnungsbasis
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angespartes Vermögen Rente Endlohn Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Endlohn KoAZ B.-Grundlage Rente angespartes Vermögen Umwandlung techn. Zins A.-nehmer A.- geber Verzinsung KoAZ B.-Grundlage Rente als Berechnungsbasis
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Beitragsprimat Rente angespartes Vermögen Umwandlung techn. Zins Erwerbsleben A.-nehmer A.- geber Verzinsung Vermögen als Berechnungsbasis
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Beitragsprimat Rente angespartes Vermögen Umwandlung techn. Zins A.-nehmer A.- geber Verzinsung Was passiert, wenn die Verzinsung sinkt die Umwandlungssatz sinkt
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Endlohn KoAZ B.-Grundlage Rente angespartes Vermögen Umwandlung techn. Zins A.-nehmer A.- geber Verzinsung Was passiert, wenn die Verzinsung sinkt die Umwandlungssatz sinkt
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Tiefere Verzinsung und/oder zu hoher Berechnungssatz Rente bleibt gleich Deckungsgrad sinkt
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Tiefere Verzinsung und/oder zu hoher Berechnungssatz Rente bleibt gleichRente wird gesenkt Deckungsgrad sinkt Beiträge werden erhöht bei aktueller Parität
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Aktuelle Parität
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Aktuelle Parität Beitragsperiode Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitgeber Beitragssatz Beitragssatz BJ 1 - 3 7.53 7.53 15.06 15.06 BJ 4 - 6 7.63 7.63 7.62 7.62 15.25 15.25 BJ 7 - 9 7.75 7.75 7.73 7.73 15.48 15.48 BJ 10 - 12 7.87 7.87 7.89 7.89 15.76 15.76 BJ 13 - 15 8.00 8.00 8.08 8.08 16.08 16.08 BJ 16 - 18 8.15 8.15 8.31 8.31 16.47 16.47 BJ 19 - 21 8.32 8.32 8.61 8.61 16.92 16.92 BJ 22 - 23 8.49 8.49 8.97 8.97 17.46 17.46 BJ 25 - 27 8.69 8.69 9.41 9.41 18.10 18.10 BJ 28 - 30 8.91 8.91 9.94 9.94 18.85 18.85 BJ 31 - 33 9.15 9.15 10.60 10.60 19.75 19.75 BJ 34 - 36 9.41 9.41 11.40 11.40 20.81 20.81 BJ 37 - 9.50 9.50 11.69 11.69 21.19 21.19 Durrchschnitt 8.39 8.39 8.99 8.99 17.38 17.38 Total Prozent 48.26 48.26 51.74 51.74 100.00 100.00
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Tiefere Verzinsung und/oder tieferer Berechnungssatz Rente bleibt gleichRente wird gesenkt Deckungsgrad sinkt Beiträge werden erhöht bei aktueller Paritätbei voller Parität
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Der Wunsch nach Verselbständigung liegt im - rein rechtlich korrekten, im Sinne von BVG und Sozialpartnerschaft aber nicht haltbaren - völligen Fehlen von Mitbestimmung.
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Aktueller Zustand = unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt privatrechtliche Stiftung privatrechtliche Genossenschaft ?
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Aktueller Zustand = unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt privatrechtliche Stiftung privatrechtliche Genossenschaft
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Einem paritätisches Organ könnte aber unabhängig von der Rechtsform grösstmögliches Entscheidrecht eingeräumt werden - selbst bei Beibehaltung der heutigen unselbständigen öffentlich-rechtlich Anstalt.
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Übrige Revisionspunkte Verbesserungen und Anpassungen: bezüglich Kapitaloption bezüglich Überbrückungsleistungen bezüglich Flexibilisierung des Pensionierungsalters bezüglich alternativen Wohn- und Lebensgemeinschaften und bezüglich weiterer Revisionspunkte
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Regierungsratsbeschluss vom 18.12.2001 Kenntnisnahme vom Bericht des Finanzdepartementes zur Frage einer Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Ursprung Die Totalrevision liegt ganz ursprünglich in einer Interpellation im Grossen Rat aus dem Jahre 1993 begründet. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Vernehmlassung unterstützt durch Hearing vier Arbeitsgruppen mit Arbeitnehmervertretern Termin: Ende April 2002 neuer Termin: Ende November 2002 Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Aktueller Stand vom 21. April 2003 verabschiedeter Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Gesamtkoordination Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsätzliches im Zwischenbericht Auf der einen Seite ist durch die Totalrevision praktisch das gesamte Staatspersonal betroffen. Der partnerschaftliche Konsens ist daher von besonderer Bedeutung. Die Bedenken und Unsicherheiten der Personalvertreter vor allem im Zusammenhang mit der diskutierten Grundsatzfrage eines Primatwechsels sind ernst zu nehmen. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Grundsätzliches im Zwischenbericht Auch wenn Regierung und Grosser Rat formell über die Revision der VVK allein entscheiden können, sollten zentrale Revisionspunkte wie das zukünftige Versicherungs- und Leistungsmodell nicht einfach gegen einen allenfalls erklärten Willen der Sozialpartner durchgesetzt werden. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Leistungsprimat Beitragprimat Der Regierung können zum heutigen Zeitpunkt keine abschliessenden Lösungsabsichten empfohlen werden. Die der Totalrevision zu Grunde liegenden Thesen sind zwar weiterhin gültig, die Personalvertreter haben aber erhebliche Bedenken gegenüber einem Primatwechsel. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Verselbständigung Die Möglichkeiten zur echten paritätischen Führung soll bezüglich der Rechtform sowohl für eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt als auch für eine privatrechtliche Stiftung dargelegt werden. Die finanzpolitische Problematik besteht in der aktuellen Unterdeckung und der dadurch nötigen Ausfinanzierung. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Übrige Revisionspunkte Die übrigen Revisionspunkte bedürfen vorläufig keiner weiteren Behandlung. Sie sollen im Anschluss an die nächste Beschlussfassung der Regierung im Entwurf zu einem konkreten Erlasstext konkretisiert und ausformuliert werden. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Aktueller Stand vom 21. April 2003 verabschiedeter Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Gesamtkoordination neuer Termin Schlussbericht: Ende April 2003 Der Revisionsprozess zustimmende Kenntnisnahme vom Zwischenbericht durch die Regierung am 7. Januar 2003
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Situationsbeurteilung Hinter dem jetzt ausgesprochenen Willen für eine Totalrevision verbirgt sich die Annahme, dass ein Gesamtpaket – auch mit Kompromissen – politisch leichter zu realisieren ist als eine Teilrevision mit Leistungsverbesserungen. Der Revisionsprozess
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Totalrevision der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal Situationsbeurteilung Es geht in den nächsten Wochen darum, in einer sorgfältigen Güterabwägung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und (finanz)politischen Umfeldes ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Interessen des Staatspersonals und die politische Akzeptanz verbindet. Der Revisionsprozess
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