Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Sigrid Hummel Geändert vor über 7 Jahren
1
Leitfaden Arbeitsmittel Verwaltung und fachgerechte Anwendung
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Leitfaden Arbeitsmittel Verwaltung und fachgerechte Anwendung Modul der Kampagne Sicherheitskultur H+ Die Spitäler der Schweiz
2
Weshalb dieses Jahresthema?
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Weshalb dieses Jahresthema? zahlreiche Unfälle und Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln bei Unterhaltsarbeiten Mangel an Schulung oder Information ungenügende Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Verknüpfung nötig Arbeitsmittel Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz H+ Die Spitäler der Schweiz
3
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Hauptziel garantieren - Sicherheit - gute Arbeits bedingungen Arbeitsmittel Benutzer/innen Wartungs-/ Unterhaltsdienst Patienten Ziel dieses Moduls der Kampagne Sicherheitskultur Den Benutzerinnen und Benutzern und dem Wartungspersonal im Umgang mit Arbeitsmitteln Sicherheit und gute Arbeitsbedingugnen garantieren, indem alle Phasen im Lebenszyklus eines Arbeitsmittels berücksichtigt werden. Indirekt beeinflusst das Resultat die Patientensicherheit, die Betriebssicherheit der Arbeitsmittel, die Qualität der Pflegedienstleistungen… H+ Die Spitäler der Schweiz
4
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Erwartete Feinziele Reflexion rund ums Thema (aufgegleist durch Sicherheitskoordinator/in) Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen betroffenen Diensten/Bereichen/Abteilungen Verwaltung der Arbeitsmittel unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Benutzer/innen und Wartungspersonal verbessern H+ Die Spitäler der Schweiz
5
Was ist mit «Arbeitsmittel» gemeint?
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Was ist mit «Arbeitsmittel» gemeint? Arbeitsmittel Technische Einrichtungen und Geräte Medizinprodukte Persönliche Schutz- ausrüstungen Details siehe Leitfaden H+ Die Spitäler der Schweiz
6
Wen betrifft dies alles?
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Wen betrifft dies alles? Einkauf, Beschaffung Unterhalt Biomedizin, Medizintechnik Benutzer/innen Sicherheitskoordinator/in Einkauf Nimmt die Planung der Bedürfnisse und der Investitionen vor, verhandelt die Verträge und passt sie an (inkl. Aspekte zu Unterhalt und Schulung) Unterhalt Gewährleistet den Unterhalt oder die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, der Funktionalität und der Sicherheit der Arbeitsmittel Biomedizin Validiert das Vorgehen bezüglich der Medizinprodukte, registriert und meldet die Vorkommnisse Swissmedic, gewährleistet die Schulung und Information für den Bereich Vigilance Pflegedienstleitung, Benutzerinnen und Benutzer Definieren aktuelle und zukünftige Bedürfnisse, geben ihre Meinung (Zufriedenheit, Schwierigkeiten) zur Anwendung der Arbeitsmittel ab, melden Pannen und Vorkommnisse Sicherheitskoordinator/in H+ Die Spitäler der Schweiz
7
Ein Blick auf die gesetzlichen Vorgaben
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Ein Blick auf die gesetzlichen Vorgaben Die bekannten: UVG & ArG & Verordnungen zum Arbeitsgesetz Die spezifischen zu den Arbeitsmitteln: STEG, HMG, MepV, StSG, EKAS-Richtlinie Arbeitsmittel Vorgaben zum Gebrauch spezifischer Arbeitsmittel z. B. Gasinstallationen Normen und Richtlinien für Arbeitsmittel, z. B. Maschinenrichtlinie usw. Technische Normen für Medizinalgeräte Links auf Beilagen 5 und 6 (auf CDs) H+ Die Spitäler der Schweiz
8
Lebenszyklus eines Arbeitsmittels
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Lebenszyklus eines Arbeitsmittels Beschaffung Einkauf Qualität Interaktionen Lebenszyklus eines Arbeitsmittels Vereinfachtes Schema Weshalb sprechen wir darüber? Weil wir uns bewusst sein müssen, dass ein Arbeitsmittel verschiedene Phasen in einem Lebenszyklus durchläuft. Um zu einem guten Management zu kommen, können sie nur als Ganzes betrachtet werden, ganz speziell in Bezug auf die Aspekte die uns beschäftigen, nämlich die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. In der einen oder anderen Phase des Lebenszyklusses sind zahlreiche Interaktionen zwischen den betroffenen Diensten/Bereichen/Abteilungen nötig, Wir werden in den nachfolgenden Folien besonders die Aspekte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beleuchten. Beispiel: Benutzer/innnen müssen Funktionsweise, Gefahren, Vorsichtsmassnahmen, Vorgehen im Fall eines Vorkommnisses WÄHREND der Phase «Anwendung» kennen, was Schulung voraussetzt. Je nach Grad der Verflechtung der Benutzerin oder des Benutzers, ist sie oder er auch bei der Inbetriebnahme dabei. Die Art der Schulung sollte WÄHREND der Phase «Einkauf» überlegt und geplant werden. Zusätzlich sollten die Benutzerinnen und Benutzer ihre Meinung und Erfahrung, was Sicherheit, Ergonomie, Kompatibilität usw. betrifft. beim Einkauf einbringen können. Unterhalt Sicherheits-koordinator/in Benutzer/ innen Biomedizin Medizintechnik H+ Die Spitäler der Schweiz
9
Einkauf (1) Beschaffung
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Einkauf (1) Beschaffung Die geltenden technischen Normen müssen eingehalten werden, und es ist bereits zu diesem Zeitpunkt sinnvoll, Arbeitshygiene und Ergonomie zu berücksichtigen. Damit werden besonders die in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Anwendungsbedingungen geschaffen. Ein wesentlicher Punkt ist die Förderung der Standardisierung der Arbeitsmittel, zum einen wegen der Kompatibilität mit Verbrauchsgütern und Sterilisationstechniken, die im Betrieb bereits vorhanden sind, aber auch, um das Risiko für Benutzerinnen und Benutzer beim Wechsel von einem Modell zum andern zu verringern. Damit lohnt sich auch die Schulung der Benutzerinnen und Benutzer und des Wartungspersonals langfristig mehr. Die Verbrauchsgüter können von einem anderen Hersteller stammen, sofern deutlich angegeben wird, dass dieses Material zur Verwendung mit einem bestimmten Gerät bestimmt ist. Der Käufer muss alle Vorsichtsmassnahmen treffen um sicherzugehen,dass die Kompatibilität des Wegwerfmaterials mit dem vorgesehenen Gerät gegeben ist. Occasion-Medizinprodukte Der Handel mit Occasionsprodukten ist erlaubt, wenn sie zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme den damals geltenden Vorschriften entsprachen. Die Verwendung von Occasionsgeräten und -produkten ist nicht erlaubt, wenn sie den heutigen Sicherheitsvorschriften nicht entsprechen (elektromagnetische Verträglichkeit, Strahlenschutz usw.) Weiterhin ist der Kauf eines neuen Medizinproduktes empfehlenswert, wenn wichtige Informationen fehlen, besonders die Unterlagen über Vorsichtsmassnahmen oder über notwendige Kalibrierungs- und Instandhaltungsarbeiten. H+ Die Spitäler der Schweiz
10
Einkauf (2) Beschaffung
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Einkauf (2) Beschaffung Beim Einkauf neuer Arbeitsmittel sind die Organisation des Unterhalts für die Anschaffungen sowie die Unterhaltskosten im Voraus einzuplanen. Schulung Die Schulung des Wartungspersonals muss zum Zeitpunkt des Kaufs geprüft werden, desgleichen die Schulungsmodalitäten für Benutzerinnen und Benutzer (beim Lieferanten, vor Ort durch den Lieferanten, vor Ort mit interner Schulung, wenn die Kompetenzen vorhanden sind). Wenn in der Phase « Einkauf » an Unterhalt und Schulung gedacht wird, dann werden damit potenzielle Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeitenden und Patienten im Voraus vermieden. H+ Die Spitäler der Schweiz
11
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Inbetriebnahme (1) WARENEINGANG Als erstes muss die Übereinstimmung der Lieferung mit der Bestellung überprüft werden, der gute Zustand des Arbeitsmittels sowie die Vollständigkeit der Dokumentation: Betriebsanleitung, Gebrauchsanweisung, Desinfektionsprotokoll, Installationshandbuch, technische Dokumentation usw. Empfehlung: Garantiedokumente zentral aufbewahren. Anschliessend wird das Arbeitsmittel in einer Datenbank erfasst. Zu erfassende Angaben: Gerätetyp, Klasse laut MepV, Instandhaltungs- und Kalibrierungsplan, Adresse des Lieferanten sowie allenfalls jene des Kundendienstes. Das Gerät wird mit einer Etikette versehen und es wird geprüft, ob die Gefahrensymbole und die CE-Kennzeichnung (Zertifizierung für harmonisierte Normen) richtig angebracht wurden. Dann werden ein Unterhaltsplan erstellt und die betroffenen Benutzerinnen und Benutzer entsprechend informiert. Die Sicherheitsstandards werden vereinheitlicht (Kennzeichnung, Kompatibilität mit alten Geräten). H+ Die Spitäler der Schweiz
12
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Inbetriebnahme (2) Schulung Benutzerinnen und Benutzer der Arbeitsmittel müssen in der fachgerechten Anwendung der neuen Geräte geschult werden, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit. Der/die Leiter/in Unterhalt wird zur Inbetriebnahme geschult und erhält das technische Wartungshandbuch. Je nach Komplexität des Arbeitsmittels ist eine fundierte Schulung durch den Lieferanten unerlässlich. Einzig korrekt geschultes Personal darf das Arbeitsmittel in Betrieb setzen. Der/die Sicherheitskoordinator/in versichert sich, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und dass das Personal die geeignete Schulung erhalten hat. Jede Schulung wird schriftlich festgehalten. H+ Die Spitäler der Schweiz
13
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Anwendung (1) Die Arbeitsmittel dürfen nur nach ihrem Bestimmungszweck und einzig auf die vom Hersteller vorgesehene Art und Weise verwendet werden. Die vom Hersteller gelieferten Instruktionen zur Anwendung sind einzuhalten. Die Schulung der Benutzerinnen und Benutzer hat deshalb systematisch zu erfolgen, zum einen bei der Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels (Kap. 3.2), zum andern aber auch bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden. Die Bestimmung in Bezug auf Arbeitshygiene und Ergonomie gemäss ArGV 3 sind ebenfalls einzuhalten. Im Umgang mit Medizinprodukten haben Benutzerinnen und Benutzer die Sorgfaltspflicht zu beachten: Wer mit Heilmitteln umgeht,muss nach Stand von Wissenschaft und Technik alle Massnahmen treffen, um die Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu gefährden (Art. 3 HMG). Wird ein Medizinprodukt mehrfach verwendet, so prüft die Benutzerin oder der Benutzer vor jedem erneuten Gebrauch Funktionsfähigkeit und korrekte Aufbereitung (Art. 19 MepV). Der Sterilisationsprozess und die Validierung müssen im Wartungsbuch des Medizinproduktes verzeichnet sein. Alte und neue Arbeitsmittel Besondere Vorsicht ist geboten, wenn gleichzeitig alte und neue Geräte für dieselbe Funktion gebraucht werden. Dabei gelten unterschiedliche Sicherheitsanforderungen (unterschiedliche Gefahrensymbole, Normen-Kennzeichen). Wenn während der Arbeit von einem neuen zu einem älteren Modell gewechselt werden muss, dann stellt dieser Wechsel eine Fehlerquelle dar. Empfehlung: Gefahrensymbole vereinheitlichen (Piktogramme usw.). Potenziell kontaminierte Arbeitsmittel Benutzerinnen und Benutzer müssen die Regeln im Umgang mit potenziell kontaminiertem Material oder Produkten kennen und einhalten. Ob es sich um eine biologische, chemische, zytostatische Substanz handelt oder um Material, das ionisierende Strahlung abgibt, in jedem Fall müssen alle Benutzerinnen und Benutzer vollständig über folgende Aspekte informiert worden sein: Risiko und erforderliche Schutzmassnahmen Gebrauch der Schutzausrüstungen (PSA, Sicherheitswerkbank, Sicherheitsbehälter usw.) Ablauf im Fall einer Kontamination H+ Die Spitäler der Schweiz
14
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Anwendung (2) Vorkommnis, Funktionsstörung, unsachgemässe Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung Laut Artikel 3 der MepV ist unter Vorkommnis oder Risiko eines Vorkommnisses eine Funktionsstörung oder die Änderung wesentlicher Merkmale und/oder der Leistung eines Medizinprodukts zu verstehen. Darunter fallen ebenfalls jegliche unsachgemässe Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung, die zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten oder von Benutzerinnen und Benutzern führten oder hätten führen können. Oft können Vorkommnisse im Zusammenhang mit Medizinprodukten nicht eindeutig auf einen Gerätefehler zurückgeführt werden. Sie sind vielmehr die Folge einer Verkettung von Fehlern bei der Anwendung des Produktes. Gründe: mangelnde Schulung oder Qualifikation der Benutzerinnen und Benutzer, Arbeitsüberlastung. In solchen Fällen hat der Betrieb intern abzuklären, weshalb sich dieses Vorkommnis ereignet hat. Dann trifft er die nötigen Massnahmen, um eine Wiederholung zu verhindern: z.B. eine Zusatzschulung der Benutzerinnen und Benutzer, eine Anpassung der Arbeitsabläufe oder auch ein eingeschränkter Gebrauch oder Nichtmehrgebrauch des Medizinprodukts. Wichtig zu wissen ist, dass seit Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes am 1. Januar 2002 alle Fachpersonen verpflichtet sind, schwerwiegende Vorkommnisse beim Gebrauch eines Medizinprodukts zu melden. Die Mitarbeitenden teilen jedes Vorkommnis im Zusammenhang mit der Sicherheit dem/der Sicherheitskoordinator/in mit; diese/r analysiert die Situation und veranlasst Korrekturmassnahmen. Ist ein Medizinprodukt im Spiel, so wird zusätzlich der/die Leiter/in Vigilance informiert. In schwerwiegenden Fällen muss diese/r den Zwischenfall dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic melden. Dies geschieht mit dem Formular „Medizinprodukte Vigilance Meldung“. Das Vigilance-System hat zum Ziel, die Gesundheit von Patientinnen und Patienten sowie der Benutzerinnen und Benutzer zu schützen, indem die technischen Ursachen, die zu einem Vorkommnis führten, identifiziert werden. Es geht nicht darum, eine schuldige Person zu finden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zieht Bussen oder strafrechtliche Folgen nach sich. H+ Die Spitäler der Schweiz
15
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Unterhalt (1) Erhebliche, oft unterschätzte Unfallgefahr 25'000 Verletzte/Jahr in der Schweiz Konsequenzen für Benutzer/innen und Patienten Grundprinzip Einhaltung der Instruktionen des Lieferanten Qualifikation und Schulung des Wartungspersonals Information über spezifische Gefahren (Umfeld) Ergreifen von Massnahmen Koordination mit Benutzer/innen, Betrieb(en), resp. Sicherheitskoordinator/in externe Einflussfaktoren berücksichtigen (Stress, Arbeitsumfeld) Rückverfolgbarkeit der Wartungsmassnahmen Dies ist die kritischste Phase, während der am meisten Unfälle passieren und die Akteurinnen und Akteure Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. In den vergangenen Jahren entwickelten sich Unterhalt und Wartung innerhalb der Betriebe konstant weiter zu einem wichtigen Dienstleistungsbereich. Allerdings werden die Risiken im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten immer noch zu wenig wahrgenommen und die Tatsache, dass es bei deren Ausführung zu Unfällen kommen kann, wird oft unterschätzt. Deshalb sind nach wie vor Sensibilisierung der betroffenen Akteurinnen und Akteure und Prävention nötig. In der Schweiz verletzen sich jedes Jahr Personen bei der Ausführung von Wartungsarbeiten, einige davon tödlich. Nicht fachgerecht ausgeführte Unterhaltsarbeiten können aber auch für Benutzerinnen und Benutzer und bei einem Betrieb im Gesundheitswesen für Patientinnen und Patienten Folgen haben. Die Checkliste Unterhalt befasst sich mit der Vermeidung oder Verhütung gefährlicher Situationen während den Unterhaltsarbeiten und gibt dazu Empfehlungen ab. Grundsätze für den Unterhalt Arbeitsmittel müssen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers instandgehalten werden. Der Unterhalt hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen und muss von geschulten Fachkräften vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Arbeiten müssen schriftlich festgehalten werden. Der Unterhalt der Arbeitsmittel muss vom Betrieb organisiert werden, gleich ob er intern oder extern erfolgt. Folgende Punkte sind zu erfüllen : - Erstellen eines Wartungsplanes und Einhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Termine - Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen während der Instandhaltungsarbeiten - Festlegung des Unterhaltsumfangs mit den Benutzerinnen und Benutzern - Gewährleistung der Rück- und Weiterverfolgung der Wartungsarbeiten - Definition von Indikatoren, um Entscheide zu ermöglichen Im Rahmen des Möglichen soll abgesichert sein, dass Informationen wie z. B. die Dauer einer Reparatur und deren Folgen für das Gerät den Benutzerinnen und Benutzern systematisch mitgeteilt werden. H+ Die Spitäler der Schweiz
16
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Unterhalt (2) Bei Medizinprodukten gesetzlich geregelt durch HMG und MepV Grundsätze der Qualitätssicherung nach Anweisungen der Person, die das Produkt erstmals in Verkehr gebracht hat rechtlich: keine zusätzlichen Regelungen zum STEG für Art des Unterhalts (präventiv-korrektiv, intern-extern) Häufigkeit der Arbeiten fachliche Qualifikation AUSNAHME: Röntgenapparate und akustische Diagnosegeräte Bei Occasionsmedizinprodukten und -geräten Reparaturen und Revisionen sind erlaubt…solange neue Komponenten die Eigenschaft des Medizinproduktes nicht erheblich verändern sonst: neues Konformitätsbewertungsverfahren Medizinprodukte Wer ein Medizinprodukt gewerblich oder an Dritten einsetzt, muss dabei alle Massnahmen für die Instandhaltung treffen, die für die Erhaltung der Leistung und der Sicherheit des Medizinproduktes erforderlich sind (Art. 49 HMG). Die Instandhaltung hat nach den Grundsätzen der Qualitätssicherung zu erfolgen und ist betriebsintern zweckmässig zu planen und zu organisieren. Sie richtet sich besonders nach den Anweisungen der Person, die das Produkt erstmals in Verkehr gebracht hat, sowie nach dem Risiko, das dem Produkt und seiner Verwendung eigen ist (Art. 20 MepV). Die fachgerechte Instandhaltung und Wiederaufbereitung von Medizinprodukten sind gesetzlich vorgeschrieben. Ausser für Röntgenapparate und akustische Diagnosegeräte gibt es jedoch keine genauen Regelungen zu Umfang und Häufigkeit der Wartungsarbeiten und fachlicher Qualifikation. Occasions-Medizinprodukte Reparaturen oder eine Generalrevision von Occasionsgeräten sind erlaubt. Wenn aber neue Komponenten eingebaut werden, welche die Eigenschaft des Medizinproduktes erheblich verändern (z. B. stärkere Pumpen oder ein Interface, das den Anschluss weiteren Zubehörs erlaubt), dann handelt es sich nach MepV um ein neu aufbereitetes Medizinprodukt, das wie ein neues behandelt und auch einem neuen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden muss. ACHTUNG: Dieses neue Verfahren muss den Anforderungen der MepV oder der geltenden Richtlinie entsprechen. Empfehlung: Eine Kopie der Konformitätserklärung vom Hersteller bzw. von derKonformitätsbewertungsstelle verlangen. H+ Die Spitäler der Schweiz
17
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Unterhalt (3) Zusammenarbeit mit Drittfirmen zusätzlicher Risikofaktor Betrieb ist verantwortlich für Organisation der Sicherheit (z. B.: Sicherheitskoordinator/in, Wartung/Unterhalt) Aufgaben: Zusammenarbeit mit Drittfirmen Sowohl bei der Instandhaltung von Medizinprodukten als auch beim Unterhalt anderer Arbeitsmittel (Bauarbeiten, technische Installationen,Wartung usw.) ist der Betrieb im Gesundheitswesen als beauftragender Arbeitgeber verantwortlich für die Organisation der Sicherheit gegenüber Drittfirmen. In diesem Rahmen hat er folgende Pflichten: -er plant die Arbeiten unter maximaler Reduktion der Risiken -er sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen -er identifiziert spezielle Gefahren, allenfalls mit einem/einer ASA-Spezialist/in -er setzt nötigenfalls Sicherheitsmassnahmen um und kontrolliert deren Einhaltung -er informiert die externe Firma über bestehende Gefahren im Betrieb und die zu treffenden Massnahmen, um jegliche Unfälle zu vermeiden -er koordiniert zwischen den betroffenen Parteien, um die Sicherheit der betroffenen Personen zu gewährleisten Arbeitsmittel, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen Stellt sich bei den Unterhaltsarbeiten heraus, dass die Sicherheit der Mitarbeitenden oder jene von Patientinnen und Patienten nicht mehr gewährleistet ist, so müssen die Arbeitsmittel ersetzt werden (vgl. Kap. 3.5). H+ Die Spitäler der Schweiz
18
Ausmusterung / Ersatz (1)
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Ausmusterung / Ersatz (1) wichtiger Prozess, oft vernachlässigt… Unfallrisiken oder Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes Kriterien gesetzliche Nicht-Konformität bezüglich Sicherheit, Arbeitshygiene, Ergonomie Überalterung oder ungenügende technische Leistung zu viele korrektive Unterhaltsarbeiten Funktionsstörungen, wiederholte Pannen Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen usw. Ausmusterung/Ersatz Der Prozess der Ausmusterung eines Arbeitsmittels darf nicht vernachlässigt werden. Um die Qualität der Pflege für Patientinnen und Patienten sowie der Arbeitsbedingungen für die Benutzerinnen und Benutzer zu gewährleisten, ist es wichtig, überholte, ergonomisch oder sicherheitstechnisch ungenügende Arbeitsmittel sowie solche, deren Unterhalt zu teuer geworden ist, auszumustern. Für jedes Arbeitsmittel, das eine nachhaltige Investition bedeutet, wird im Inventar des Materialparks (oder im Verwaltungssystem für die Arbeitsmittel) eine Lebens- oder Amortisationsdauer angegeben. Mit dieser Angabe kann der Ersatz der Arbeitsmittel geplant werden. Es gibt aber auch noch weitere Gründe für die Ausmusterung eines Arbeitsmittels (oder das Gesuch um Ausmusterung): - gesetzliche Nicht-Konformität bezüglich Sicherheit, Arbeitshygiene oder Ergonomie - Überalterung oder ungenügende technische Leistung - zu viele korrektive Unterhaltsarbeiten - sehr hohe Preise für Ersatzteile oder deren Nichtverfügbarkeit - Unfall oder gravierende Funktionsstörung Scheint alles vernünftig, ABER H+ Die Spitäler der Schweiz
19
Ausmusterung / Ersatz (2)
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Ausmusterung / Ersatz (2) Es ist nicht selbstverständlich, dass diese Informationen systematisch zentralisiert und ausführlich vorliegen Deshalb ist es nötig, dass die betroffenen Akteurinnen und Akteure untereinander kommunizieren: Da es zahlreiche Gründe für eine Ausmusterung eines Arbeitsmittels gibt, ist es wichtig, dass die betroffenen Akteurinnen und Akteure die Möglichkeit haben, diese gemeinsam zu besprechen: -Leiter/in Einkauf: geplante Amortisationsdauer, technische Lebensdauer, Homogenität des Materialparks usw. -Benutzerinnen und Benutzer: Leistung und Angemessenheit der aktuellen Arbeitsmittel (Funktionalität, Sicherheit, Ergonomie, Zufriedenheitsgrad bei der Anwendung) usw. -Leiter/in Unterhalt: Zuverlässigkeit der Arbeitsmittel (Anzahl Instandhaltungsarbeiten), Kosten und Verfügbarkeit der Ersatzteile, Entwicklung der Unterhaltskosten, Schwierigkeiten im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten usw. -Sicherheitskoordinator/in/Leiter/in Vigilance: Anzahl Funktionsstörungen, Vorkommnisse und Unfälle, Ursachenanalyse usw. Erwähnt sei noch, dass die genaue Definition der Gründe für eine Ausmusterung die Entscheidung zur Neuanschaffung eines Gerätes erleichtert. H+ Die Spitäler der Schweiz
20
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Entsorgung besondere «Gegenstände», die zu entsorgen sind: Röntgenapparate Laboranalysegeräte Lüftungsfilter asbesthaltige Elemente infektiöse, giftige und radioaktive Abfälle … spezielle Schulung des Personals Beizug des Lieferanten oder einer Spezialfirma Entsorgung Betriebe im Gesundheitswesen produzieren sehr unterschiedliche Abfälle. Dazu gehören: Medizinabfälle aus der Pflege, Analysegeräte, technische Anlagen und Geräte (Neonröhren, eingezogene Decken, Lüftungsfilter usw.) Oft handelt es sich bei diesen Abfällen um normalen Haushaltabfall, der mit der üblichen Kehrichtabfuhr entsorgt werden kann. Einige Abfälle gehören zum Sondermüll (z. B. Medizinabfälle mit Kontaminationsrisiko) oder erfordern eine spezielle Schulung des Personals für den Umgang damit oder den Zuzug einer Spezialfirma. H+ Die Spitäler der Schweiz
21
Was ist zu tun… organisatorisch?
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Was ist zu tun… organisatorisch? Interne Organisation die Verantwortlichen/Dienste bezeichnen ihre Rolle in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz präzisieren Zusammenarbeit und Kommunikation einrichten Informationen sammeln Informationen weiter geben System pflegen alle Akteurinnen und Akteure im Hinblick auf eine fruchtbare Zusammenarbeit zielgerichtet informieren Interne Organisation Obschon die Verantwortung und die Aufgaben im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln meistens auf viele Dienste aufgeteilt sind, so gibt es doch in der Regel eine einzige Person, die die Verantwortung für das Ganze trägt. Diese Person ist nicht formell bezeichnet; je nach Organisation und Struktur der Einrichtung kann es sich um den/die Sicherheitskoordinator/in, den/die Leiter/in Vigilance, den/die Ingenieur/in Biomedizin, den/die Leiter/in Unterhalt, den/die Leiter/in Qualitätssicherung usw. handeln. Die bezeichnete Person ist für die Aktualisierung des Systems verantwortlich und koordiniert die Beschaffung und die Verbreitung von Informationen, die nötig sind, um das System effizient zu erhalten. Alle Akteurinnen und Akteure müssen deswegen systematisch informiert werden und in diesem Rahmen aktiv zusammenarbeiten. H+ Die Spitäler der Schweiz
22
… und mit Informationen? Informationsmanagement
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 … und mit Informationen? Informationsmanagement Weshalb? gesetzliche Anforderungen (vor allem für Arbeitsmittel) Verfügbarkeit der Daten (detailliert, zentralisiert, aktualisiert) Rückverfolgbarkeit aller Massnahmen Wie? Papier oder EDV klassische Bürohilfsmittel: Tabellenkalkulations- programm, Datenbank spezifische Hilfsmittel: Qualitätssystem, Enterprise Resource Planning ERP, computerunterstütztes Wartungssystem GMAO, … sehr abhängig von den bestehenden Hilfsmitteln Informationsmanagement Es ist sehr wichtig, dass alle Informationen im Zusammenhang mit einem Arbeitsmittel schriftlich erfasst und idealerweise zentral aufbewahrt werden. So sind sie die Unterlagen vollständig, bei Bedarf sofort verfügbar und kontinuierlich aktualisiert. Diese Sammlung von Informationen, einschliesslich jener zur Rückverfolgung der ausgeführten Wartungsarbeiten, soll mindestens folgende Angaben enthalten: -ein möglichst detailliertes Inventar aller Arbeitsmittel -nötige und nützliche Dokumentation für alle Phasen des Lebenszyklus -interne und externe Unterhaltsarbeiten (einschliesslich der Rückverfolgbarkeit für Instandhaltungs- und Wiederaufbereitungsarbeiten) und deren Ergebnisse -Vorkommnisse/Unfälle im Zusammenhang mit einem Arbeitsmittel -erfolgte Schulungen: Instruktion des Personals, das die Unterhaltsarbeiten ausführt, Instruktion der Benutzerinnen und Benutzer Für jedes Thema kann ein einzelner Ordner, eine Tabelle oder eine Datenbank angelegt werden. Es ist empfehlenswert, all diese Informationen mit einer Instandhaltungssoftware zu verwalten. Der Hauptvorteil eines guten Informationsverwaltungssystems liegt darin, dass damit alle Mitarbeitenden und Kaderleute über umfassende und gültige Angaben für ihre Arbeit verfügen (vor allem die Benutzerinnen und Benutzer, das Wartungsersonal und der/die Sicherheitskoordinator/in). Mit einem solchen Instrument erhält man auch spezifische Indikatoren (Zuverlässigkeit, Kostenentwicklung beim Unterhalt usw.), die sich bei Entscheidungen als sehr nützlich erweisen, etwa im Fall eines frühzeitigen Ersatzes oder bei der Auswahl eines neuen Arbeitsmittels. Zur Information: Die ERP Enterprise Resource Planning sind Applikationssysteme mit dem Ziel, alle Aktivitäten eines Unternehmens im gleichen Informationssystem zu koordinieren (vertikale Aktivitäten wie die Produktion, die Beschaffung oder horizontale wie das Marketing, der Verkauf, das Human Resource Management usw.). Die ERP schlagen meistens eine Groupware oder eine Workflow Plattform vor, damit die Durchlässigkeit und der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Diensten/Bereichen/Abteilungen im Unternehmen gewährleistet ist. H+ Die Spitäler der Schweiz
23
Informationsmanagement
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Informationsmanagement Minimal nötige Informationen Erfassen spezifischer Indikatoren Betriebssicherheit (Pannenhäufigkeit) Sicherheit (Anzahl Vorkommnisse – Unfälle ) … H+ Die Spitäler der Schweiz
24
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008
Praktische Umsetzung das Themenblatt in die Kampagne Sicherheitskultur integrieren Information der Kader aktuelle Situation in Zusammenarbeit mit allen be- troffenen Verantwortlichen analysieren, Checkliste 1 Verbesserungen definieren die Verwaltung der Arbeitsmittel durchgängig organisieren Checklisten 2 bis 4 ins Qualitätsmanagement oder in die interne Organisation integrieren den Flyer den Diensten/Bereichen/Abteilungen und betroffenen Personen verteilen H+ Die Spitäler der Schweiz
25
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ERFA-Tag 2008 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen & Diskussion H+ Die Spitäler der Schweiz
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.