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Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
im Primarbereich
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Kleine, überschaubare Schule
maximal 10 Klassen ( Kinder) Lehrer(innen) i.d.R. 2 Lehramtsanwärter(innen)
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Einzugsgebiet: südlicher Rhein-Erft-Kreis
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Förderbedürfnisse SSES Sprachentwicklungsstörung
Spezifische Sprachentwicklungsstörung Sprech- u. Redestörungen Sprachstörungen Kognition Wahrnehmung/ Motorik Verhalten
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Spezifische Sprachentwicklungsstörung(SSES)
Der Büsse tomme leich ! Spezifische Sprachentwicklungsstörung(SSES) Phonetik-Phonologie (Aussprache) Semantik/Lexik (Bedeutung/ Wortschatz) Morphologie/Syntax (Grammatik/Satzbau) Pragmatik/Kommunikation (Reden in der Situation) Schriftspracherwerb (LRS) Ich sag nichts! Sch? Ich Hunger haben jetz!
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Aufnahme Elternantrag über die Grundschule (Beantragen einer AO-SF=
Ausbildungs- Ordnung sonderpädagogische Förderung) Gutachten von Grundschul- und sonderpädagogischen Lehrkraft nach Überprüfung und Berücksichtigung der Berichte von Frühförderzentren, Kita, Logopädie, SPZ ... Entscheidung über den Förderbedarf liegt beim Schulamt Entscheidung über den Förderort (Gemeinsames Lernen oder Förderschule) liegt bei den Eltern
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Formale und inhaltliche Merkmale
Orientierung an den GS-Richtlinien Durchgangsschule (GS, Sek I, FS) sprachheilpädagogische Maßnahmen/Methoden Auswahl u. Ausarbeitung der Bildungsinhalte unter sprachförderpädagogischen Gesichtspunkten regelmäßige Diagnostik therapeutische Phasen im Unterricht Anpassung der Medien (Modifikation von GS-Material) störungsspezifische Methoden auf allen Sprachebenen
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Durchgangsschule Sprachentwicklungs-verzögerungen Milos-Sovak-Schule
in die allgemeine Schule aus dem Kindergarten bzw. von allgemeiner Schule Durchgangsschule Sek I der allgemeinen Schule (HS, GE, RS, FS Sprache) 4. Schuljahr 3. Schuljahr Flexible Eingangsphase 3. Schulbesuchsjahr Beschluss der Zeugniskonferenz _________ 2. Schulbesuchsjahr 1. Schulbesuchsjahr BASIS Rückführung in die allgemeine Schule Beendigung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Förderortwechsel ins Gemeinsame Lernen (GL) Sonderpädagogischer Unterstützungs- bedarf Sprache Sprachentwicklungs-verzögerungen sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sprache
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Schulbesuchsjahre Eingangsphase I – BASIS Eingangsphase II
Elternberatung und Vermerk im Förderplan: Schüler/in verbleibt voraussichtlich 2 bzw. 3 Jahre in der Schuleingangsphase Eingangsphase II Eingangsphase III == im 1./2. Schuljahr ist jahrgangsübergreifende Arbeitsweise in der 3-jährigen SEP möglich 3. Schuljahr == vorwiegend jahrgangsbezogene Arbeitsweise 4. Schuljahr == vorwiegend jahrgangsbezogene Arbeitsweise
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Förderung der Basisfähigkeiten Lehrplanorientierung
Das erste Jahr in der Schuleingangsphase Diagnostik AO-SF und Berichte von Ärzten, Therapeuten und Förderzentren Eingangsdiagnostik in den ersten zwei Monaten Förderung der Basisfähigkeiten Lehrplanorientierung
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Das Konzept des 1. Schulbesuchsjahres (SI) bisher Eingangsklasse
Basale Lernvoraussetzungen werden geschaffen in den vier Sprachebenen: Aussprache, Grammatik, Wortschatz, Kommunikation in den anderen Lern- und Entwicklungsbereichen Wahrnehmung und Motorik Lern- und Arbeitsverhalten Kognition sozial-emotionales Verhalten grundlegende mathematische Fähigkeiten Voraussetzungen des Schriftspracherwerbs
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Die Schuleingangsphase in der Förderschule Sprache
Möglichkeit der Ausschöpfung der Schuleingangsphase (drei Schuljahre) Umfassende Diagnostik durch das Gutachten und Förderdiagnostik mit Vermittlung von Basisfähigkeiten im 1. Schulbesuchsjahr Rückschulung in das allgemeine Schulsystem
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Rückschulung in die allgemeine Schule
Beendigung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (Schwerpunkt) Förderortwechsel in das Gemeinsame Lernen (Einzelfälle)
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Rückschulung in der Regel in der Schuleingangsphase (SEP)
nach Klasse 4
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