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Veröffentlicht von:Stefanie Siegel Geändert vor über 7 Jahren
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OAVO statt VOGO/BG Warum gibt es eine neue Oberstufen- und Abiturverordnung und für wen gilt sie? KMK-Beschluss Oberstufe + Abitur Verbindlich für Q-Phase 2011 Umsetzung in Hessen ein Jahr früher
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§5 Information und Beratung
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich zu vergewissern, wie sie ihre Beleg- und Einbringverpflichtung erfüllen können. In der Qualifikationsphase ist in jedem Halbjahr eine Tutorenstunde zu erteilen.
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§9 Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Klausurdauer nicht mehr festgelegt. Erweitertes Spektrum => Kompetenzen: Klausurersatz in der Qualifikationsphase: - umfassende schriftlichen Ausarbeitungen - Referate - Präsentationen mündliche Kommunikationsprüfung in den Lks der Fremdsprachen (Q3 oder Q4) fachpraktische Prüfung im musischen LK Leistungsnachweise mit praktischen und theoretischen Anteilen in Kunst, Musik, DS möglich (E1 - Q4)
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§11 Einführungsphase 29 Pflichtstunden Mathematik: + 1 Std.
Jeweils 6 Kontingentstunden: FS und NaWi 5 KompOrientProfil-Stunden LOK 1 und 2 Deutsch, Englisch, Biologie, Tutorenstunde
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§22 Termine Kultusministerium legt Ende der Kursphase sowie Zeitraum der mündlichen Prüfungen fest. Ergebnis einer Abiturprüfung wird am jeweiligen Prüfungstag bekannt gegeben.
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§25 Prüfungsanforderungen
Die Anforderungen für die Abiturprüfungen ergeben sich aus den Lehrplänen, den Regelungen für das Landesabitur sowie (neu) den Bildungsstandards => EPAs FAPAS entfallen (Anlage 11)
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§26 Berechnung der Gesamtqualifikation
Klare Trennung: LK – GK – Prüfung 8 LK-Noten zweifach, höchstens 3 unter 5 P. ( P.) 24 GK-Noten, höchstens 6 unter 5 P. ( ) Prüfungsnoten vierfach gewichtet 0 P. im 4. / 5. PF => Nachprüfung möglich! Bei Zusatzprüfung: (2× s + m) × 4/3
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Informationen im Netz … von der Seite des HKM:
OAVO - die neue Verordnung Synopse zum Download
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