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Abschlussgestaltung Sikander von Bhicknapahari

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Präsentation zum Thema: "Abschlussgestaltung Sikander von Bhicknapahari"—  Präsentation transkript:

1 Abschlussgestaltung Sikander von Bhicknapahari
dipl. Experte in Rechnungslegung & Controlling zugelassener Revisionsexperte lic.iur.

2 Inhaltsübersicht Einmal quer durch viele Themen (unter Berücksichtigung, dass die nachfolgenden Redner auch noch etwas Neues präsentieren)

3 Verunsicherung verhindern
Zur Erinnerung: Verstärkte Minderheitsrechte im nRLR 10% des Grundkapitals 10% der Genossenschafter 20% der Vereinsmitglieder Persönlich haftende Können einen Abschluss Standard > 20/40/250 verlangen, d.h. - eine Geldflussrechnung - einen Lagebericht - Details zu langfristigen Verbindlichkeiten - Detailangaben zur Honorierung der Revisionsstelle

4 Verunsicherung verhindern
Zur Erinnerung: Verstärkte Minderheitsrechte im nRLR 20% des Grundkapitals 10% der Genossenschafter 10% der Vereinsmitglieder Persönlich haftende Können einen Abschluss gemäss einem Rechnungslegungs-Standard verlangen, d.h. - True & Fair View - Dual Reporting - ordentliche Revision Ordentliche Revision = IKS, Teilnahme an Inventur, Saldobestätigungen 10 Tage vor GV? Analog Opting Out widerrufen?

5 Verunsicherung verhindern
Erster Abschluss nach nRLR muss keine Vorjahreswerte ausweisen Expectation Gap Empfänger nimmt VJ-Vergleich selbst vor Fragen wg. Vergleichbarkeit tauchen auf An GV Jahr 2015 Abschluss werden Fragen zu 2014 gestellt Welche Bewertungsgrundsätze wurden im Vorjahr angewendet? Gab es im Vorjahr auch eine Bestandesänderung von nicht verrechneten Leistungen? Gab es im Vorjahr auch periodenfremden Aufwand Wie sah es im Vorjahr mit Mitarbeiterbeteiligungen aus?

6 Verunsicherung verhindern
Problem proaktiv angehen z.B. im Abschluss 2014 bereits einen Entwurf des Abschlusses gemäss nRLR rein informativ beilegen? oder nicht revidierter VJ Vergleich nach nRLR für 2015 erstellen? Generell freiwillig mehr Transparenz schaffen / offerieren

7 Transparenz im Anhang Art. 959c Abs. 2 Ziff. 1
«Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind;» Beachte auch Ziff. 2 Angaben die je nach Komplexität auch sehr detailliert ausfallen können, z.B. Information zu Aufsplittung der Position Sachanlagen.

8 Transparenz im Anhang Art. 959c Abs. 2 Ziff. 1
Reicht ’Minimal Art’ «Wir haben das gesetzliche Vorsichtsprinzip beim Erstellen des Abschlusses eingehalten» Fragen und Unmut auf Seiten von Aktionären > Verunsicherung verhindern!

9 Transparenz im Anhang Peter Böckli in ‘Neue OR Rechnungslegung’
Anwendung von Delkredere Pauschalen Anwendung Warendrittel Methode der Lagerbewirtschaftung Methode zur Ermittlung der Herstellkosten Bewertung von langfristiger Fertigung (POC) Richtlinien über die planmässigen Abschreibungen Aktivierungsvoraussetzung/Abschreibung immaterielle Wahlrecht Einzel- oder Gruppenbewertung wie angewendet Grundsätze der Bildung und Auflösung von Rückstellungen Lager FiFo / LiFo gem FER eher nicht HK zu Teilkosten / Vollkosten / Normalkosten Richtlinien Kontierung Aktivierungsgrenze > Stetigkeit

10 Transparenz im Anhang Art. 959c Abs. 2 Ziff. 1
Problem Ausführungen geben Hinweise auf Bewertung in Bilanz, erlauben aber trotzdem keine eindeutigen Rückschlüsse auf die mögliche Höhe und Veränderung von Stillen Reserven. Ein Widerspruch zu Klar und Wahr?

11 Manipulationsmasse im Anhang
Art. 959c Abs. 2 Ziff. 10 Problem Eventualverbindlichkeit oder Rückstellung? (725 Umgehung oder echte Unbekannte) «… rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann (Eventualverbindlichkeit)»

12 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Nicht verrechnete Leistungen Bereits per 2014 mit Erfassen beginnen, damit Schwankung (und Vorjahresvergleich) nicht allzugross ausfällt Stichtagskurs statt Durchschnittskurs Bilanzbild / Eigenkapital mit Eigenen Aktien als Minus-EK. In Bilanz / In Erfolgsrechnung / In GeBüV Art. 1 Abs. 3 Vertragsklauseln bei Darlehen mit Kennzahlen zu EK

13 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Nahestehende Erweitert sich der Kreis durch die Formulierung «Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht»? Beteiligungen Direkt und indirekte bekannt, Wesentlichkeitsgrenze bestimmt. Beachte: Nahestehende im SchKG 286 seit 1,1,2013 mit umgekehrter Beweislast Böckli: müssen nicht detailliert namentlich erwähnt werden Umkehr der Beweislast gem. SchKG 286 für Nahestehende

14 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Gründungskosten Noch aktivierungsfähige Organisationskosten dokumentieren, Gründungskosten per 2014 oder in 2015 abschreiben (oder gar die 5 Jahre Abschreibungsperiode beibehalten)? UV oder AV Analyse von langfristigen Positionen im UV. Üblich oder als AV ausweisen? Patent / neues Produkt / Vertriebssystem / IT-Projekt… Patent / neues Produkt / neues Vertriebssystem das entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringt / EDV…

15 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Gruppen- / Einzelbewertung Welche Bilanzpositionen wurden als Gruppe bewertet, ist diese Bewertung unter nRLR weiterhin möglich? Ist History zu einzelnen Positionen bekannt? Z.B. - Forderungen aus L+L - Vorräte - Immobilien - Beteiligungen Stille Reserven Auflösung aus Gruppenbewertung im Anhang? THK im Prinzip Einzelbewertung Böckli: sozusagen wie bisher wg. In der Regel Botschaft vs. Parlament–Gesetz vs. HWP vs. Böckli

16 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Kurz- oder langfristiges FK Analyse von langfristigen Positionen. Finanzierungsleasing Umstellung auf Aktivierung und Ausweis Restschuld in Bilanz. Trennung von Leasingraten 12 Monate und übrige. Klare Bestimmung welche FK-Positionen als verzinslich gelten.

17 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Eigenkapitalpositionen Untersuchung / History der Reserven Aufteilung allg. Reserve in - Gesetzliche Kapitalreserven steuerbegünstigt - andere gesetzliche Kapitalreserven - Gesetzliche Gewinnreserven

18 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Welche Positionen werden durch das nRLR anders dargestellt? Bilanzgewinn und allg. Reserve weiterhin als Info beibehalten bis neues Aktienrecht in Kraft tritt. Bilanzierte Aufwertungen vs. Beobachtbarer Marktwert Was geschieht in Zukunft wenn aktienrechtlicher Entwurf zum Thema Aufwertung in ursprünglicher Form durchkommt… (Umbuchung Aufwertung als Ertrag für Marktwertbewertung?) Wird bei Beibehaltung der Streichung von Aufwertung ein Thema…

19 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Organisation Rechnungswesen Sind Grundlagen vorhanden, um Leistungserfassung von nicht verrechneten Leistungen per Abschlussdatum sicherzustellen? Sind Grundlagen vorhanden, um die Herstellkosten verlustfrei zu bewerten? Sind Grundlagen vorhanden, um Verlustfreie Bewertung von Vorrat generell gemäss Art. 960c vorzunehmen?

20 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Organisation Rechnungswesen Sind alle Abgrenzungen genügend genau erfasst, damit im nächsten Jahr kein periodenfremder Aufwand ausgewiesen werden muss? ER Position: Ausserordentlicher / einmaliger / periodenfremder Im Anhang erläutern! Steuerfolgen für periodenfremd? In Zukunft auch Position für Ertrag aus Verkauf von Anlagevermögen

21 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Organisation Rechnungswesen Umstellung auf neuen Kontenrahmen Ist ein Branchenkontenrahmen vorhanden und wurde dieser angepasst? Wie findet Umstellung der Software statt? Muss neuer Kontenstamm eröffnet werden? Debitoren / Kreditoren / Artikelstammdaten übertragbar? Kontierungshandbuch angepasst?

22 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Organisation Rechnungswesen Interne Schulungen Sensibilisierung auf die im Gesetz genannten GoB und GoR Wesentlichkeit formulieren Organisation um 6-Mt Abschlusstermin zu gewährleisten Informationsfluss für Anhang einrichten (z.B. wichtige Ereignisse nach Bilanzstichtag, Beteiligungsrechte MA) Datenerfassung Personaleinsatz für Umrechnung auf Vollzeitstellen-Info in Lohnbuchhaltung einrichten

23 Abschluss 2014 = Eröffnungsbilanz 2015
Organisation Rechnungswesen Risikobeurteilung für Lagebericht definieren Reporting von Bestellungs- und Auftragslage organisieren Reporting von Forschungs- und Entwicklungstätigkeit organisieren und auf sensitive, nicht zu veröffentlichende Angaben, untersuchen Verantwortliche auf Daten/Reporting für Position aussergewöhnliche Ereignisse sensibilisieren Formulierung der Zukunftsaussichten, Beispiele für unverfängliche Phrasen sammeln

24 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV «Die Ordnungsmässigkeit der Führung und der Aufbewahrung der Bücher richtet sich nach den anerkannten Standards zur Rechnungslegung, sofern die Gesetzgebung, insbesondere der 32. Titel des Obligationenrechts und diese Verordnung, nichts anderes vorsehen.»

25 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV Bekanntes Beispiel: Umrechnungsdifferenzen BGE 136 II 88 «Mangels einer schweizerischen Gesetzesbestimmung betreffend die buchmässige Erfassung der Umrechnungsdifferenzen durften die kantonalen Richter den steuerbaren Gewinn der Beschwerdeführerin in Anlehnung an die IFRS-Normen berechnen»

26 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV Konsolidierung falls keine Pflicht zu einem Standard: Art. 963b Abs. 3 OR «Die Konzernrechnung von übrigen Unternehmen untersteht den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung. Im Anhang zur Konzernrechnung nennt das Unternehmen die Bewertungsregeln.» Naheliegende Regel: FER 30 (Jedoch ohne Auflösung von Stillen Reserven)

27 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV POC Bewertung von Aufträgen: Boemle (Der Jahresabschluss, 5. Auflage, S. 320) lässt diese Bewertung zu. Imparitätsprinzip vs. Klar / Wahr / Erfolg des Jahres Voraussetzung: Einhaltung von FER 22 (Inzwischen auch in Kern FER 2,10) Ist je nach Fall auch steuerlich Pflicht

28 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV Eigenkapitalspiegel: Umrechnungsdifferenzen führen zu Veränderung des EK ohne Gewinnausweis in der ER. Transparenz für die Bilanzlesenden Eigenkapitalnachweis gemäss FER 3,4 Anhang Info MA Beteiligung, EK Nachweis bei Buchung Aufwand an Eigenkapital könnte auch notwendig sein.

29 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV Geldflussrechnung: OR 961b «Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit» FER 4 Achtung: Gesetz nennt «flüssigen Mittel» als Fonds

30 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV Inventarpflicht Art. 958c Abs. 2 OR. «… durch ein Inventar oder auf andere Art …» Botschaft: «Die Inventarpflicht wird gegenüber dem geltenden Recht (s. Art. 958 OR) einerseits klarer formuliert und auf alle wesentlichen Vermögenspositionen ausgedehnt…» Keine Details dazu im OR. Anlagespiegel gemäss FER 10 und 18, Basis dazu je nach Grösse der Organisation eine Art Anlagebuchhaltung.

31 Einfluss Standards in OR Abschluss
Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV Leasing Angabe im Anhang gem. Art. 959c Abs. 2 Ziff. 6 Peter Böckli, Neue OR-Rechnungslegung, geht auf S. 95 N 401 davon aus, dass keine Aktivierung von kaufähnlichem Leasing durch Art. 959 Abs. 2 OR ziemlich klar ausgeschlossen wird. Keine weiteren Details dazu im OR. Naheliegend: FER 13 … keine Aktivierung … ziemlich klar ausgeschlossen = Aktivierung ziemlich klar Pflicht

32 Schwankungsreserve Eine offen ausgewiesene Stille Reserve?
Art. 960b Abs. 2 «Schwankungsreserven … insgesamt in der Bilanz oder im Anhang gesondert auszuweisen.»

33 Schwankungsreserve Reserve oder Wertberichtigung oder Rückstellung?
FER 14 Schwankungsrückstellung «In der Regel aufsichtsrechtlich verlangte technische Rückstellungen zum Ausgleich ungewöhnlich hoher Schwankungen im Schadenverlauf und für besondere Risiken.» Fremdkapital, hat nicht mit Schwankungsreserve zu tun. FER 26 Wertschwankungsreserven können als einzige Bilanzposition gebildet werden, um bei der Bildung und Auflösung einen Glättungseffekt auf den Ertrags- oder Aufwandüberschuss der Periode bewirken zu können.

34 Schwankungsreserve FER 26
Bilanzierung zwischen Technischen Rückstellungen und Stiftungskapital Erfolgsrechnung Letzte Position vor Ausweis von Ertrags- oder Aufwandüberschuss.

35 Schwankungsreserve Handelsrecht
Rückstellung sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen Konto 2695 Schwankungsreserven oder Wertschriften kurzfristig gehalten Konto 1068 Schwankungsreserven Wertschriften In der Erfolgsrechnung Wertschriftenaufwand/-Ertrag oder separate Position?

36 Anzahlungen Anzahlungen / Vorauszahlungen im Jahresabschluss
Sozialversicherungs-Rechnung datiert November für Jahresprämie des Folgejahres, Fällig 1.1. Mietzins Rechnung datiert Dezember, Quartalsweise im Voraus, Gewerberäume mit MWST, z.B. fällig 1.1. für 1.1. – 31.3. Erfassung bei Zahlung oder bei Rechnungseingang?

37 Anzahlungen Sozialversicherungs-Rechnung datiert November für Jahresprämie des Folgejahres, Fällig 1.1. Buchungen Gemäss Beleg 1) Versicherungsaufwand an Verbindlichen aus L+L 2) Aktive Rechnungsabgrenzung an Versicherungsaufwand oder Bei Zahlung am 1.1. Versicherungsaufwand an Geld Vergleiche mit Überlegungen zur Buchung der Mietrechnung

38 Anzahlungen Anzahlungen / Vorauszahlungen im Jahresabschluss
HWP S. 156 ff «wobei Anzahlungen normalerweise bei Fälligkeit gebucht werden» Wirtschaftliche Lage, z.B. Liquiditätsgrad II, korrekt abgebildet? Definition Fremdkapital gemäss nRLR

39 Anzahlungen Anzahlungen von Kunden Kontenrahmen KMU = Konto 2030
FER 17,2 «Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Vorräte können vom Bestand der Vorräte in Abzug gebracht werden…» Definition Verbindlichkeit? Folge: Detail zu Auftrag in Arbeit und Vorräte kennen.

40 Veräusserungswert Veräusserungswert in 725 = Veräusserungswert in 958a
OR 725 Abs. 2 «Ergibt sich aus der Zwischenbilanz, dass die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind,…» OR 958a Abs. 2 «Ist die Einstellung der Tätigkeit oder von Teilen davon in den nächsten zwölf Monaten ab Bilanzstichtag beabsichtigt oder voraussichtlich nicht abwendbar, so sind der Rechnungslegung für die betreffenden Unternehmensteile Veräusserungswerte zugrunde zu legen.»

41 Veräusserungswert Veräusserungswert in Art. 725 OR
Gemäss Kommentar OR von Kren et al. oder Böckli Veräusserungswert ist im Zusammenhang mit Art. 725 Abs. 2 OR der Verkehrswert, dem auf der Passivseite notwendige Rückstellungen für die Kosten der Verwertung und Liquidation gegenüberzustellen sind.

42 Veräusserungswert Veräusserungswert in Art. 958a OR Botschaft
«… die Veräusserungswerte sind durch die gesetzlichen Vorschriften zur Höchstbewertung beschränkt.» Somit: - falls Wert tiefer als Buchwert, Korrektur nach unten. - falls Wert höher als Buchwert, Korrektur bis OR Höchstwert, d.h. Anschaffungspreis. Aber: - falls tiefere Bewertung von verschiedenen Positionen zu einer qualifizierten Unterbilanz führen, wäre Aufwertung einer Immobilie auf Verkehrs/Marktwert nach Art. 725 möglich.

43 Dual Reporting Art. 962 OR Es müssen zusätzlich zur Jahresrechnung nach diesem Titel einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen…

44 Dual Reporting Abschluss gemäss OR-Darstellung zwingend?
Beispiel Gemeinnütziger Verein steuerbefreit, d.h. kein handelsrechtlicher Abschluss als massgebliche Grundlage für Steuern. Abschluss z.B. nach FER 21 weil ZEWO zertifiziert oder Abschluss zu Handen einer staatlichen Stelle in dieser Form verlangt wird. Abschluss basierend auf Curaviva weil von öffentlicher Hand subventioniert wird.

45 Dual Reporting Was heisst «sinngemäss»?
OR 957 Abs. 3: Für Eingeschränkt Buchführende gelten die GoB gemäss OR «sinngemäss». OR 963 Abs. 2: Verlangt «sinngemässe» Anwendung der Rechnungslegungsstandard-Vorschriften bei der Konsolidierung. Art. 69a und 83a ZGB zur Buchführung von Verein und Stiftung. «Die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung gelten sinngemäss.»

46 Dual Reporting Drei Abschlüsse - administrative Überdosis für Organisationen? Erstellt ein gemeinnütziger Verein im Bereich Gesundheitswesen in Zukunft einen Abschluss gemäss Curaviva Vorschriften mit Reporting an den Kanton, einen Abschluss mit Gliederung gemäss FER, einen Abschluss mit Gliederung gemäss OR 959a, b, c?

47 Dual Reporting Unterschied OR959a und FER 3 im UV OR verlangt: «einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden» OR - Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs FER - Flüssige Mittel - Wertschriften

48 Dual Reporting Unterschied OR959a und FER 3 im AV
OR a. Finanzanlagen, b. Beteiligungen, c. Sachanlagen, d. immaterielle Werte, e. nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital. FER - Sachanlagen - Finanzanlagen - Immaterielle Anlagen

49 Dual Reporting Unterschied OR959a und FER 3 im FK
OR kurzfristiges Fremdkapital: a. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, b. kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, c. übrige kurzfristige Verbindlichkeiten, d. passive Rechnungsabgrenzungen; FER Kurzfristige Verbindlichkeiten - Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten - Kurzfristige Rückstellungen - Rechnungsabgrenzungen

50 Dual Reporting Unterschied OR959a und FER 3 im FK
OR langfristiges Fremdkapital: a. langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, b. übrige langfristige Verbindlichkeiten, c. Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen; FER Langfristige Verbindlichkeiten - Langfristige Finanzverbindlichkeiten - Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - Langfristige Rückstellungen

51 Dual Reporting Unterschied OR959a und FER 3 im EK OR -
FER - Nicht einbezahltes Kapital der Organisation (Minusposten)

52 Dual Reporting Unterschied OR959b und FER 3 im ER FER
OR 1. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen; 2. Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen; 3. Materialaufwand; 4. Personalaufwand; 5. übriger betrieblicher Aufwand; 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens; 7. Finanzaufwand und Finanzertrag; 8. betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag; 9. ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag; 10. direkte Steuern; 11. Jahresgewinn oder Jahresverlust. FER Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen Andere betriebliche Erträge Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an unverrechneten Lieferungen und Leistungen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Abschreibungen auf immateriellen Anlagen Andere betriebliche Aufwendungen = Betriebliches Ergebnis Finanzergebnis = Ordentliches Ergebnis Betriebsfremdes Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis = Gewinn/Verlust vor Ertragssteuern Ertragssteuern = Gewinn / Verlust

53 Dual Reporting Unterschied OR959c zu FER 5 (Ausserbilanzgeschäfte) und FER 6 (Anhang) Unterschiede quer durch, z.B. Unterschiedliche Reihenfolge der Informationen Mehr Info bei FER (z.B. langfristige Verträge) FER verlangt nicht nach 10/20/250 Mitarbeiterinfo Kein pauschaler Hinweis auf «vom Gesetz verlangten Angaben»

54 Dual Reporting Botschaft zur Mindestgliederung:
Im Vordergrund steht die Klarheit und Verständlichkeit der Bilanz. Die Gliederung der Aktiven gemäss Absatz 1 erfolgt ihrem Liquiditätsgrad entsprechend. Die unter den Passiven auszuweisenden Verbindlichkeiten folgen nach Absatz 2 sinngemäss dem gleichen Konzept. Sie sind ihrer Fälligkeit entsprechend zu gliedern. Neu ist insbesondere die Pflicht …verzinsliche Verbindlichkeiten (Finanzschulden) separat auszuweisen. Dies ermöglicht die Berechnung und damit auch die Analyse … was … einen Quervergleich erleichtert.

55 Dual Reporting Diskussion im Parlament AB 2011 N 1935
Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Es geht um eine Frage, die vor allem die NGO betrifft, nämlich um die Frage, ob NGO gestützt auf Artikel 962a eine ordentliche Revision vornehmen lassen müssen, wenn sie, z. B. um den Anforderungen der Zewo zu entsprechen, bei der Rechnungslegung einen anerkannten Rechnungslegungsstandard wählen, aber nicht der ordentlichen Revisionspflicht unterstehen. Kein Hinweis in der Diskussion, dass ein Zewo konformer Abschluss den OR Abschluss ersetzt.

56 Dual Reporting «sinngemäss» = keine Gliederung gemäss OR für Verein und Stiftung? Kann «sinngemäss» die «zusätzliche zur Jahresrechnung» Formulierung von 962 OR übergehen? Kann «sinngemäss» die dem liquiditätsgrad entsprechende Gliederung gemäss Botschaft übergehen? «sinngemäss» im Vergleich zu Art. 962a OR «Der Abschluss nach einem anerkannten Standard muss dem obersten Organ anlässlich der Genehmigung der Jahresrechnung vorgelegt werden, bedarf aber keiner Genehmigung»? Vergleichbarkeit OR Abschluss bei Einreichung bei Banken oder staatlichen Stellen, in Zukunft z.B. mit XBRL?

57 Restatement FER Rahmenkonzept 30
Bei Änderung von Grundsätzen der Rechnungslegung sowie bei der Korrektur von Fehlern wird die Vorjahresrechnung angepasst. Dabei wird die Vorjahresrechnung angepasst (Restatement), wie wenn die neuen Grundsätze der Rechnungslegung schon immer angewendet worden wären bzw. nie ein Fehler unterlaufen wäre (retrospektive Methode).

58 Restatement FER Rahmenkonzept 30 Fehler in früheren Jahresrechnungen
Fehler in früheren Abschlüssen können durch Weglassen und falsche Aussagen entstehen, weil in früheren Jahresrechnungen Informationen mangelhaft interpretiert worden sind. Die Folge dieser Fehler können falsche Beträge oder Fehler in der Anwendung von Grundsätzen der Rechnungslegung sowie ein Übersehen oder eine Falscheinschätzung von Fakten sein. Die Auswirkung von Fehlern ist im Anhang zu erläutern und quantitativ offen zu legen.

59 Restatement Handelsrecht
Swiss GAAP FER RK 30 ins Handelsrecht übernehmen? Grundlage Art. 2 Abs. 3 GeBüV «Die Ordnungsmässigkeit der Führung und der Aufbewahrung der Bücher richtet sich nach den anerkannten Standards zur Rechnungslegung, sofern die Gesetzgebung, insbesondere der 32. Titel des Obligationenrechts und diese Verordnung, nichts anderes vorsehen.» Sicherstellung von Klar / Wahr mit FER RK 30 für Anforderung gem. 959b OR: Erfolgsrechnung «stellt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres dar»?

60 Restatement Handelsrecht Generalversammlung
entlastet VR basierend auf (ggf. revidiertem) Abschluss genehmigt Jahresrechnung, d.h. die den Beteiligten vorgelegten Werte in Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Von der GV genehmigte Zahlen der Handelsbilanz sind massgeblich für die Steuereinschätzung. (Massgeblichkeitsprinzip und Prinzip der Buchmässigkeit)

61 Restatement Handelsrechtliche Bilanz - Folgen bei Restatement Genehmigt die GV die Ist-Rechnung sowie erneut die geänderte Vorjahresrechnung? Auswirkung bei Wechsel der Aktionäre seit letztem Abschluss? Auswirkungen für nicht mehr in der Unternehmung tätige VR? Steuerbilanz mit Ausweis der Korrekturen in der Erfolgsrechnung oder lediglich Angabe in der Steuererklärung gemäss Ausführungen im Anhang? HWP 2014? II 3.3.5 Abschluss nach Standard (integrale Anwendung) wenn Restatement als notwendig betrachtet wird! Und nicht Standard Picking und Verweis auf GeBüV 2 Abs. 2. HWP neu Kapitel II 3.3.5 Wenn keine Veränderung des EK, dann möglich mit Erläuterungen > Stetigkeit anlehnen Wenn Veränderung EK: nicht zulässig, sonst allenfalls wie in HWP 2009 Zurückziehen und Neuerstellung aber unzulässig wenn Rechte Dritter beeinträchtigt?

62 Restatement Peter Böckli in ‘Neue OR Rechnungslegung’
S. 48 N198 Grundsätze der Rechnungslegung «Entdeckt die Unternehmensleitung im Vorjahresabschluss einen wesentlichen Fehler… so ist dieser im neuen Abschluss zu korrigieren…» … «jedes andere Vorgehen würde den Anforderungen an eine ordnungsmässige Rechnungslegung wiedersprechen» … «Korrektur ist im periodenfremden Aufwand oder Ertrag zu zeigen» … «lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass ein restatement notwendig wäre». S. 144 N 621 Bei Art. 959c Abs. 1 Ziff. 1 «Der Vorspann ist auch der Ort, wo gegebenenfalls die Berichtigung von Fehler in in der Vorjahresrechnung anzugeben ist HWP neu Kapitel II 3.3.5 Wenn keine Veränderung des EK, dann möglich mit Erläuterungen > Stetigkeit anlehnen Wenn Veränderung EK: nicht zulässig, sonst allenfalls wie in HWP 2009 Zurückziehen und Neuerstellung aber unzulässig wenn Rechte Dritter beeinträchtigt?

63 Also … Als Treuhänder wäre ich froh, wenn alle Kunden die Umstellung auf das nRLR vornehmen würden (und bei Auftrag an den Treuhänder die notwendige Zusatzleistung bezahlen) … Spezialfragen = Sahnehäubchen-Status. Als Revisionsexperte bereite ich mich auf den Vorwurf der Pinneligkeit vor… und gegebenenfalls auch auf Kündigung eines Mandates. Als Redner auf der Bühne wünsche ich eine Kaffeepause mit vielen Interessanten Gesprächen.


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