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Ethik in der psychiatrischen Praxis

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Präsentation zum Thema: "Ethik in der psychiatrischen Praxis"—  Präsentation transkript:

1 Ethik in der psychiatrischen Praxis
Forensische Psychiatrie, Gutachtertätigkeit und die Frage der Verantwortbarkeit Ethik in der psychiatrischen Praxis Prinzipien – Werte - Tugenden 9. Merheimer Psychiatriesymposion Christian Prüter-Schwarte LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

2 H.L. Kröber : Ethische Aspekte forensischer Tätigkeit, 2007
„Wonach strebt die Forensische Psychiatrie? Nach Erkenntnis, nach gesicherten Aussagen, nach einer vernünftigen Grundlage für einen humanen Umgang mit psychisch Kranken, die sich im sozialen Regelwerk verirren, und nach einem vernünftigen und humanen Umgang mit Rechtsbrechern. Diese Ziele sind nie endgültig erreicht, aber es gilt, das jeweils erreichbare auch zu leisten.“ H.L. Kröber : Ethische Aspekte forensischer Tätigkeit, 2007 LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

3 Agenda Die ethischen Grundlagen der Psychiatrie
Der Psychiater als Sachverständiger – eine „unärztliche“ Tätigkeit? Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

4 Die ethischen Grundlagen der Psychiatrie
Psychiatrie ist ein Fachgebiet der Medizin das Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen umfasst ein wissenschaftlich fundiertes Handwerk das sich in einer pragmatischen Aufgabenstellung mit einzelnen Personen beschäftigt - eine Wissenschaft welche systematisch Ursachen, Verlauf und Therapie erforscht LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

5 BRITISH JOURNAL OF P SYCHIATRY ( 2 0 0 6 ) , 1 8 8 , 7 -1 2
An ethical framework for psychiatry SIDNEY BLOCH and STEPHEN A. GREEN : Ethische Grundhaltungen in der Psychiatrie •Kantianismus (kategorischer Imperativ)/ Deontologie •Prinzipien-basierte Ethik (non-maleficience, beneficience, respect for autonomy) •Utilitarismus •Tugendtheorie (Aristoteles) •Ethics of care LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

6 Kant (1724-1804) : Pflichtethik /Deontologie
Der autonome Mensch Der Mensch ist zur Selbstgesetzgebung bestimmt. Die Regel muss dabei um der Regel willen befolgt werden. „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die Du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Verallgemeinerbare Normen schaffen und befolgen LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

7 Der Mensch als Nutzenmaximierer
Utilitarismus : J.S. Mill ( ) Der Mensch als Nutzenmaximierer Die Nützlichkeit und das Prinzip des größten Glücks sind die Grundlage der Moral. „Von zwei Freuden ist diejenige wünschenswerter, die von allen bevorzugt wird.“ Gesamtnutzen maximieren LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

8 Tugendethik: Aristoteles (384 v.Chr. -322 v.Chr.)
Zielethik: Der Mensch als Bogenschütze Mit allem und jedem was man tut, ist man auf ein Ziel ausgerichtet „Jedes praktische Können und jede wissenschaftliche Untersuchung (…) strebt nach einem Gut.“ Das Gute ist realisiert, wenn eine Beziehung in Freundschaft besteht. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

9 Ethics of Care Individuen werden nicht als autonom, sondern als umfassend mit anderen verbunden betrachtet und dieses Netzwerk von Beziehungen besonders betont. Carol Gilligan: stellt der männlichen Gerechtigkeitsmoral eine weibliche der Fürsorge (Care) gegenüber. Für sie ist die Fürsorge für andere Menschen Kern ihrer Moralüberlegungen. Der englische Leitspruch "not to turn away from someone in need" (Carol Gilligan 1988) formuliert den Grundgedanken einer Ethik der Achtsamkeit: Zuwenden statt Wegsehen. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

10 Medizinethische Prinzipien
der Arzt ist verpflichtet: -Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung des Kranken zu wahren (Autonomie) -zum Wohl des Kranken zu handeln (beneficence) -nicht zu schaden (nonmaleficence) -zur Gerechtigkeit (Fairness) (Beauchamp und Childress 1994) LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

11 Bloch und Green (2006) „We propose a particular complementarity of principlism – with ist pragmatic focus on respect for autonomy, beneficence, non-maleficence and justice -and care ethics, a variant of virtue theory, which highlights character traits pertinent to caring for vulnerable psychiatric patients.“ Die Besonderheiten des Fachgebietes machen eine alleinige Anwendung einer Prinzipienethik schwierig und führen zu ethischen Problemen in der Praxis des Faches. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

12 Radden und Sadler (2010) „Although the same general ethical guidelines applicable throughout biomedical ethics also fit psychiatry, we believe they are insufficient given the distinctive features of the setting in which psychiatry is practiced (the nature of psychiatric disorder, for example, and of the therapeutic enterprise. The ethical psychiatrist not only follows rules but is also a certain person. Thus, as a complement to the broader biomedical ethical guidelines, we propose adding a focus on the traits of character or virtues the ethical practioner should cultivate (..).“ The Virtous Psychiatrist. Character Ethics in Psychiatric Practice (S.4) LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

13 Forensische Psychiatrie.
Die Psychiatrie benötigt in ihrer Praxis eine Erweiterung und Ergänzung der reinen Prinzipienethik um andere ethische Modelle, damit spezifische ethische Fragestellungen beantwortet werden. Die Überbetonung des Autonomieprinzips in der gegenwärtigen medizinethischen Diskussion stellt die ethische Praxis des Faches vor große Probleme. Sie führt ggfs. in der Diskussion um die Anwendung von Zwang zum Ausschluss bestimmter Gruppen von Patienten von der Fürsorge durch das Fach. Sie erzeugt Schwierigkeiten im Umgang des Faches mit seiner Subdisziplin Forensische Psychiatrie. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

14 Der Psychiater als Sachverständiger – eine „unärztliche“ Tätigkeit?
Der als Sachverständige tätige Psychiater ist mit Menschen konfrontiert : bei denen keineswegs von vornherein feststeht ob sie Rechtsbrecher sind oder nicht, ob und welche Strafe sie erwartet, es steht nicht fest das sie überhaupt psychisch krank sind, die den Arztkontakt nicht angefordert haben, die einem besonderen Gewaltverhältnis unterliegen (U-Haft, § 126a StPO). LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

15 Der Psychiater als Sachverständiger – eine „unärztliche“ Tätigkeit?
Er ist als Diagnostiker nicht als Therapeut gefragt und seine Expertise kann nachteilige Folgen für den Untersuchten haben, zumindest nicht nur wohltätige. In der amerikanischen Diskussion führte dies dazu , das einzelne Autoren den forensisch und als sachverständigen tätigen Psychiater den ethischen Status des Arzttums absprechen wollten (Stone 1984, 2002), da diese Tätigkeit nicht mit dem hippokratischen Eid vereinbar sei und modernen medizinethischen Prinzipien. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

16 Nun wird aber nicht nur der therapeutisch tätige Arzt den ethischen Anforderungen an den Arztberuf gerecht. Eine Tätigkeit als Radiologe, Labormediziner oder Neurophysiologe ist medizinethisch völlig unbedenklich. Wenn ein Psychiater einen einzelnen Menschen untersucht um festzustellen ob er psychisch krank oder gesund ist stellt das eine im medizinischen Versorgungssystem übliche Handlung da. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

17 im medizinischen Versorgungssystem geschieht dies um eine Indikation
für eine Behandlung zu stellen, als strafgerichtlich beauftragter Gutachter tut er dies, um dem Gericht eine Einschätzung der Schuldfähigkeit zu ermöglichen und evtl. eine Entscheidung vorzubereiten, ob der Betroffene statt in Haft (auch gegen seinen Willen) in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. „Verstößt er damit gegen medizinethische Prinzipien, primär gegen das „nil nocere“, das Nichtschadensgebot, und entsprechend gegen das Benefizienzgebot?“ Kröber 2007 LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

18 Das wesentliche ethische Dilemma liegt scheinbar darin, das der Psychiater als Sachverständiger nicht nur dem individuellen Patienten gegenüber in Verantwortung steht, sondern auch die Interessen der sozialen Gemeinschaft vertreten soll. Für die Rolle als Gutachter ergibt sich die Besonderheit , das insbesondere die Prinzipien der Wahrung der Patientenautonomie und die des Handelns zum Wohl des Patienten nur eingeschränkt als verbindlich angesehen werden können (Fangerau 2015). Aber auch die Rolle des Untersuchten ist eine andere – er ist Proband nicht Patient. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

19 Bedarf es daher nicht anderer ethischer Ansprüche als in der Arzt-Patienten-Beziehung?
Der sachverständig tätige Psychiater hat nicht primär das Wohl des Untersuchten im Blick, sondern soll ein auf seiner Beobachtung, Erfahrung und auf Evidenz basierendes Zeugnis ablegen. Er ist Experte – nicht Therapeut. Appelbaum (1990, 1997) verweist darauf, dass der Psychiater als Gutachter ein anderes ethisches Bezugssystem haben muss als der Therapeut, das sich aus den legitimen Interessen der Justiz ableitet: Pflicht die Wahrheit zu suchen und zu offenbaren, auch wenn das nicht im Interesse des Probanden ist. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

20 Diese Wahrheitssuche unterliegt auch Regeln:
der Sachverständige muss Respekt vor der Person des Untersuchten bewahren, er darf ihn nicht täuschen und nicht manipulieren, er darf keine Falschaussagen tätigen er darf sein Gutachten nicht von eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen beeinflussen lassen Daher muss jede Untersuchung mit einer Aufklärung über die besonderen Bedingungen einer Begutachtung und das fehlende Schweigerecht des Sachverständigen beginnen. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

21 Leitlinien der American Association of Psychiatry and Law (Weinstock et al. 2003)
Objektivität und Neutralität des Untersuchers müssen unbedingt gewahrt bleiben. Die Autonomie des Untersuchten ist zu respektieren. Die Vertraulichkeit der forensischen Bewertung und ihrer Weitergabe muss sichergestellt sein. Ein informiertes Einverständnis zur Begutachtung muss wenn möglich eingeholt werden, es sei denn, das Begutachtungsverfahren ist rechtmäßig juristisch erzwungen worden. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

22 Leitlinien der American Association of Psychiatry and Law (Weinstock et al. 2003)
Eine Fernbegutachtung sollte wenn möglich unterlassen werden. Mit dem zu Begutachtenden sollte verbal interagiert werden. Persönliche Beziehungen zu dem Untersuchten oder seinen Angehörigen sollten nicht bestehen. Transparenz in Bezug auf eigene Interessen des Untersuchers (auch finanzieller Natur) sollte allen Beteiligten gegenüber hergestellt werden. Es muss eine würdige Untersuchungsumgebung hergestellt werden. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

23 Leitlinien der American Association of Psychiatry and Law (Weinstock et al. 2003)
Dauer und Umfang der Untersuchung sollen mit dem zu Begutachtenden kommuniziert werden. der Sachverständige muss für die Fragestellung qualifiziert sein und sich regelmäßig fortbilden. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

24 Zusammenfassung In der Begutachtungssituation finden aufgrund der besonderen Bedingungen bestimmte Prinzipien der Medizinethik keine Anwendung oder nur eingeschränkt (Autonomie, Nichtschadensgebot). Der Psychiater bleibt aber auch als Sachverständiger Arzt, so wie ein Ingenieur als Sachverständiger auch Ingenieur bleibt, aber eben in einer anderen Rolle. Der sachverständige Arzt agiert nicht als Therapeut sondern als Diagnostiker und fachkundiger Berater des Gerichts. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

25 Zusammenfassung Auch der Untersuchte hat eine andere Rolle – er ist kein Patient sondern Proband. Hieraus resultieren andere ethische Erfordernisse als im Arzt-Patienten-Verhältnis für die Tätigkeit als Sachverständiger, während für den Diagnostiker natürlich die Qualitätsmaßstäbe gelten die auch in der medizinischen Diagnostik sonst gelten. Wesentlich für ein ethisch einwandfreies Verhalten in dieser spezifischen Rolle ist es den Probanden über diese zum Arzt-Patienten-Verhältnis unterschiedliche Rolle und die daraus resultierenden Konsequenzen aufzuklären. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

26 Argumente für eine auch medizinethische Rechtfertigung der gutachterlichen Tätigkeit?
Dient die Tätigkeit des Sachverständigen dem Wohl des Probanden und wendet Schaden von ihm ab in dem er durch seine Beratung des Gerichts verhindert das eine aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähige Person für eine Straftat als verantwortlich angesehen und zu einer Haftstrafe verurteilt wird? Dient es dem Wohl des Probanden stattdessen einer angemessenen Behandlung zugeführt zu werden und in einem entsprechenden Rahmen resozialisiert und rehabilitiert zu werden, welchen die Haftanstalt nicht bieten kann? LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

27 Argumente für eine auch medizinethische Rechtfertigung der gutachterlichen Tätigkeit?
Man kann diese Fragen bejahen, es sind aber schwache Argumente da eine Unterbringung im Maßregelvollzug auch mit Nachteilen verbunden ist, die vom Probanden als Schaden erlebt werden können. z.B. die potentiell unbefristete Dauer des Vollzuges dient nicht unbedingt dem Wohl des Probanden. Die mögliche Entlassung ist an einen gewissen Therapieerfolg gebunden, was den Probanden letztlich nötigen kann an dieser teilzunehmen. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

28 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
In der Maßregelvollzugsklinik ist der Forensische Psychiater auch Therapeut und der Untergebrachte ist auch Patient. Somit gelangen die Prinzipien der medizinischen Ethik wieder zur Bedeutung zumindest bezüglich der Therapie. Andererseits Doppelmandat – „Maßregel der Besserung und Sicherung“. Der Chefarzt einer solchen Klinik ist zugleich Vollzugsleiter – er ist für Therapie und Sicherheit verantwortlich LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

29 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Der Patient befindet sich nicht freiwillig in der Klinik und der Arzt arbeitet nicht in seinem Auftrag. Der in der forensischen Klinik therapeutisch Tätige arbeitet im Auftrag der Gesellschaft die Schutz vor dem gefährlichen psychisch kranken Rechtsbrecher erwartet. Der Aufenthalt in der Maßregel rechtfertigt sich aufgrund der durch die Erkrankung bedingten Gefährlichkeit des Patienten. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

30 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Das Ziel der Behandlung ist daher primär nicht die Heilung oder Besserung der psychischen Erkrankung, dies ist nur sekundär im Hinblick auf die dadurch erreichte Reduktion der Gefährlichkeit. Das ergibt sich schon daraus das der Patient entlassen wird wenn er nicht mehr gefährlich ist – dafür braucht er nicht geheilt sein – weitere medizinisch wünschenswerte Behandlungsziele oder –bedürftigkeit begründen keine Verlängerung der Unterbringung. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

31 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Das Beauftragungsverhältnis in dem die in einer forensischen Klinik therapeutisch Tätigen stehen bedingt auch eine partielle Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht des Arztes gegenüber Dritten, die sonst im Arzt-Patienten-Verhältnis besteht. Der Arzt darf in Interesse der Sicherheit auch hoheitliche Aufgaben der Freiheitsentziehung und Zwangsmaßnahmen durchführen, die nicht primär therapeutisch begründet sind. Und Sie müssen Patienten die Behandlung ablehnen aus Sicherheitsgründen verwahren. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

32 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Daran in jüngster Zeit vermehrt Kritik von Psychiatern – z. B. Pollmächer 2015: Ablehnung einer ordnungspolitischen Aufgabe des Psychiaters. die Verpflichtung Gesellschaft vor Gefahren durch psychisch Kranke zu schützen verpflichte konkurrierenden Interessen und stelle den Psychiater berufsethisch außerhalb der Ärzteschaft. diese Verpflichtung auf konkurrierende Interessen würde völlig neue medizinethische Betrachtungen notwendig machen. - wesentliche Kernelemente des klassischen Arzt-Patienten-Verhältnis gestört LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

33 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Daran in jüngster Zeit vermehrt Kritik von Psychiatern – z. B. Pollmächer 2015: am deutlichsten in forensischen Kliniken wo Menschen unter der Verantwortung von Psychiatern für lange Zeit weggesperrt würden, ohne das in jedem Fall Behandlungsmöglichkeit oder –auftrag gegeben. wenn psychisch kranke Rechtsbrecher nun nicht behandelt werden dürften stelle sich Frage nach der Rechtfertigung der Unterbringung in Krankenhäusern und der moralischen Position und Rolle der Ärzte diesen Personen gegenüber. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

34 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Hier wird ein einseitiges Modell ärztlicher Tätigkeit gezeichnet. Ärzte haben immer schon auch öffentliche Aufgaben übernommen und tun dies auch weiterhin. Auch im öffentlichen Gesundheitsdienst und bei meldepflichtigen Erkrankungen handelt der Arzt überwiegend im Auftrag und öffentlichen Interesse. Auch bei diesen Tätigkeiten kann es dazu kommen das bestimmte Handlungen und Folgen vom Patienten als Schaden erlebt werden. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

35 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls stammt aus der Tradition des Aristotelismus „ Da in allen Wissenschaften und Künsten das Gute das Ziel ist, so gilt dies am meisten und vor allem in den wichtigsten von allen, nämlich der Kunst des Staatsmannes. Das politische Gut ist das gerechte, und dieses ist das, was dem Gemeinschaftlichen zuträglich ist.“ agathòn koinê symphéron, Pol.III 1282b 14-18 LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

36 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls instrumenteller Charakter Gemeinwohl als der in sozialer Kooperation bereitgestellte Inbegriff der Mittel und Chancen, die erforderlich sind, damit alle Personen der Gemeinschaft ihre existentiellen Zwecke im Sinne ihrer Lebenspläne verwirklichen können. 2. Selbstwertcharakter Schließt das Ziel mit ein: das den vergesellschafteten Personen gemeinsame Wohl, also das personale Wohl aller Gesellschaftsglieder, sofern es nur in sozialer Kooperation erstrebt werden kann. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

37 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls nach antiker griechischer Philosophie führt das Streben des Einzelnen nach einem guten und glücklichen Leben zur Förderung des Gemeinwohls, ein solches gutes Leben ist ein tugendhaftes Leben. Dies wiederum lässt sich nur im Rahmen einer guten politischen Ordnung verwirklichen, da Individuum sich Güter für ein solches Leben nicht alleine beschaffen kann. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

38 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Inhalt des Gemeinwohls: Gemeinwohlziele Friedenssicherung Gerechtigkeit (Rechtsstaatlichkeit) existenzsicherndes Wohlergehen Eintracht zwischen den Bürgern in der modernen Diskussion sieht man eine enge Übereinstimmung des basalen Gemeinwohls mit den Menschenrechten. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

39 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Bohlken 2011: Inhalt des basalen Gemeinwohls sind diejenigen Güter, die Menschen benötigen, um sich gemeinsam in ihrer Existenz zu erhalten. Doppelnatur des Menschen als in Gemeinschaft lebendes Natur-Kultur-Wesen bestimmt die Güter: „Gemäß dieser Bestimmung geht es zunächst einerseits um Güter, derer der Mensch bedarf, um sein physisches Überleben zu sichern, andererseits um Güter, die es Menschen ermöglichen, sich auf verschiedenen Kulturgebieten zu betätigen (..).“ Die Verantwortung der Eliten. Eine Theorie der Gemeinwohlpflichten. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

40 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Bohlken 2011: Sicherung des physischen Überlebens: materiell Nahrungsmittel und sauberes Trinkwasser Kleidung Behausung lebensfreundliche Umweltbedingungen medizinische Grundversorgung immateriell Rechtsordnung die u.a. Leib und Leben schützt LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

41 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Bohlken 2011: kulturelle Autonomie – Freiheit sich auf allen Kulturgebieten zu betätigen, die sich universell verstehbar ausweisen lassen: Wissenschaft Religion Kunst Ethik persönliche und soziale Beziehungen LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

42 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Bohlken 2011: hieraus Entwicklung von Gemeinwohlpflichten der Bürger Diese nehmen Zwischenstellung ein zwischen Rechts- und Tugendpflichten. Sittlichkeitsanforderungen der Tugendpflichten gleichermaßen an alle Menschen gerichtet – Gemeinwohlpflichten erweisen sich als Rollen- bzw. Positionsspezifisch. Gemeinwohlpflichten haben normativen Charakter – sie ergeben sich aus gerechtfertigten sozialen Erwartungen des Gemeinwesens. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

43 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Bohlken 2011: In einem Gemeinwesen ergeben sich so für die Eliten und Personen mit besonderen Fertigkeiten und Wissen besondere Gemeinwohlpflichten, da ohne ihr Mitwirken das Ziel des Gemeinwohls nicht erreicht werden kann. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

44 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Ärzte stellen eine solche Gruppe da – daher bestehen für Sie neben der individuellen Verpflichtung gegenüber den einzelnen Patienten auch Pflichten im Hinblick auf das Gemeinwohl. Hierzu gehört auch das Mitwirken an bestimmten hoheitlichen und ordnungspolitischen Aufgaben wenn Sie dem Wohl der Gemeinschaft dienen und für dieses erforderlich sind und mangels Expertise nicht durch andere übernommen werden können. Welche Aufgaben dies sind ist in einem demokratischen Rechtsstaat durch den politischen und gesellschaftlichen Diskurs zu bestimmen. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

45 Der Forensische Psychiater in der Klinik und das Doppelmandat
Erwägungen aus der Perspektive einer Ethik des Gemeinwohls Die Tätigkeit des Psychiaters in der Maßregelvollzugsklinik ist gegenwärtig eine solche Aufgabe, denn sie erfordert eine besondere Expertise über die nur er verfügt. LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln

46 christian.prueter-schwarte@lvr.de Danke !
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