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Veröffentlicht von:Sebastian Lorenz Geändert vor über 7 Jahren
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Die Zukunft der Zuwanderung und Integration: Gewerkschaftliche Positionen
Hallesches Forum für Ordnungsethik und Politikberatung, 3. November 2016 Dr. Martin Beckmann ver.di-Bundesverwaltung Politik und Planung
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1. Zuwanderungspolitik
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Aufenthaltsgesetz Blaue Karte EU: Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag mit Euro Mindesteinkommen (Mangelberufe: Euro) Qualifizierte Arbeitskräfte: Vorrangprüfung durch BA Arbeitskräfte ohne berufsqualifizierenden Abschluss: nur in Ausnahmefällen Selbständige Arbeitsuchende: Nach Abschluss an deutscher Hochschule, mit gleichwertig anerkanntem Abschluss, mit Studienabschluss
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DGB-Position Ausgangspunkt: Neuorientierung der Einwanderungspolitik muss mit Verbesserung der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabechancen für alle im Inland lebenden Menschen verbunden werden Grundlegend für Einwanderung muss sein, dass die Gleichbehandlung bei den Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen gesichert sein muss
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Europäische Perspektive
„Rein nationale Gestaltung der Ein- und Zuwanderung von erwerbstätigen (ist) vor allem angesichts zunehmender Europäisierung der Arbeitsmärkte zum Scheitern verurteilt“ (DGB-Bundeskongress 2014) Mittelfristig weitere Vergemeinschaftung der Einwanderungspolitik, kurzfristig Einflussnahme der Bundesregierung auf EU-Politik notwendig
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Einführung eines Punktesystems
DGB setzt sich für Punktesystem ein Grundprinzip: Einwanderung nach Qualifikation Dieses soll ein Baustein einer künftigen Einwanderungspolitik sein und nicht andere bestehende Regelungen, wie z.B. die Möglichkeit des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche, ersetzen Grundlegende Ziele: Abmilderung der Folgen des demografischen Wandels Orientierung an langfristiger Arbeitsmarktentwicklung Chancen für gesellschaftliche und ökonomische Eingliederung
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DGB-Vorschlag für ein Punktesystem
Kriterium Anteil Alter 25% Allgemeine Bildungsabschüsse 15% Berufliche Bildungsabschlüsse Berufserfahrung 10% Sprachkenntnisse Erfolgreicher Abschluss Integrationskurs Sonst. Integrationsfördernde Faktoren 5% Persönliche Einschätzung Bonuspunkte für: Arbeitsplatzangebot Max. 10 Punkte Beruf mit Arbeitskräftemangel Herkunftsland 5 Punkte
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DGB-Gesamtkonzept zur Erwerbstätigeneinwanderung aus Drittstaaten
Erwerbstätige nach Punktesystem mit Daueraufenthaltsperspektive Qualifizierte Erwerbstätige mit zunächst befristeter Aufenthaltsgenehmigung Erwerbstätige, die aufgrund eines konkreten Beschäftigungsangebots einreisen, sollen ebenfalls zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten Erwerbstätige im Anschluss an eine Hochschul- und Berufsausbildung Erwerbstätige, die von einem im Ausland ansässigen Unternehmen entsandt werden, sollten in das Sozialversicherungssystem einbezogen werden
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2. Arbeitsmigration aus der EU
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Freizügigkeit und Arbeitsmigration in der EU
Häufig fehlende Kenntnisse von Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von Beschäftigten aus dem EU-Ausland. Im Rahmen grenzüberschreitender Entsendung oder Arbeitnehmerüberlassung werden häufig Arbeitnehmerrechte missachtet. Wesentliche Forderungen u.a.: Gefordert ist ein nationales und europäisches Förderprogramm zur Beratung und Unterstützung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Die Gleichbehandlung von entsandten Beschäftigten bei Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. Es muss das Prinzip gelten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!
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3. Integrationsbarrieren in Bildung und Ausbildung überwinden
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Barrieren in Schule und Ausbildung überwinden
Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen einschließlich der Schaffung kultursensibler Angebote und Ausweitung der Vermittlung der deutschen Sprache Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus die interkulturelle Öffnung des Bildungswesens durch Bereitstellung von Fördermitteln, eine bessere personelle Ausstattung der Schulen vor allem in Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil bzw. mit einer sozial benachteiligten Bevölkerung sowie die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern mit einer entsprechenden Ausbildung
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Ausbildung und Anerkennung
Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen sind in der Pflicht, mehr Menschen mit Migrationshintergrund auszubilden Anerkennungsgesetz: Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen mit einem deutschen Abschluss. : beschiedene Verfahren v. 1,1 Millionen Interessierte (laut Klickzahlen im Portal „Anerkennung in Deutschland“)
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4. Flüchtlinge am Arbeitsmarkt
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Bildungsstand und –bedarf bei Flüchtlingen
Hoher Anteil junger Flüchtlinge: 15 Prozent im schulpflichtigen Alter 10 Prozent unter 6 Jahre alt Fehlende Sprachkenntnisse Polarisierte Bildungsstruktur: hoher Anteil derjenigen, die Gymnasien oder Hochschulen besucht haben, steht hohem Anteil Un-/Geringqualifizierter entgegen
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Kritik des Integrationsgesetzes
Einführung von Arbeitsgelegenheiten: Vergütung nur 80 Cent pro Stunde, sollen zu 75 Prozent außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte stattfinden Aussetzung der Vorrangprüfung und Ausweitung des Einsatzes von Flüchtlingen in der Leiharbeit: schnelle Unterbringung im Arbeitsmarkt um jeden Preis scheint Vorrang zu haben, Leiharbeit begründet aber keine stabile Integration im Arbeitsmarkt
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Investitionen in den Bereich Bildung und Ausbildung
Altersstruktur zeigt deutlich, dass dem Bildungs- und Ausbildungssystem eine Schlüsselrolle bei der Integration der Flüchtlinge zukommt Ausbau des Bildungssystems notwendig, Einstellung von LehrerInnen, bessere Entlohnung von SprachlehrerInnen, ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen Verbindung von Qualifizierung, Integrationskurs, Spracherwerb und Arbeit (betriebliches Integrationsjahr)
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Integration erfolgt durch (gute) Arbeit
Flüchtlinge nicht zu Lohndumping missbrauchen, Aufklärung über Arbeitsrechte gewährleisten Keine Ausnahmen vom Mindestlohn Kompetenzfeststellung, Anerkennung von Berufsabschlüssen, Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen, Kombination von Sprachkursen mit berufsqualifizierenden Maßnahmen Weiterbildung und Förderung für alle Arbeitssuchenden/ArbeitnehmerInnen stärken
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Arbeitsmarktintegration wird beeinflusst durch…
Länge der Asylverfahren (im Mai 2016 durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 7,4 Monaten) Sprachförderung Investitionen in Bildung und Ausbildung Qualität der Arbeitsvermittlung Aufnahmebereitschaft der Wirtschaft (interkulturelle Öff., Antidiskriminierung) Unterstützung durch Betriebsräte und Gewerkschaften
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Gewerkschaftliche/tarifpartnerschaftliche Aktivitäten
IG Metall, Gesamtmetall und Bundesagentur für Arbeit haben zwölfmonatiges Integrationsmodell entwickelt: 3 Monate Integrationskurs zum Spracherwerb 3 Monate Praktikum 6 Monate Einstiegsqualifizierung ver.di entwickelt ein ähnliches Modell und ist dazu in Gesprächen mit Arbeitgeberverbänden in unterschiedlichen Bereichen
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Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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