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Veröffentlicht von:Dörte Adenauer Geändert vor über 8 Jahren
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www.askoe-vorarlberg.at 1 Altenstadt, 06.05.2015 Impulsreferat „Registrierkassenpflicht und Aufwandsentschädigung“
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www.askoe-vorarlberg.at 2 Registrierkassenpflicht und Aufwandsentschädigung Brigitte Eberle, MA Finanzamt Feldkirch brigitte.eberle@bmf.gv.at
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www.askoe-vorarlberg.at 3 Sportlerpauschalierung – Pauschale Reiseaufwandsentschädigung steuerfrei nach § 3 (1) Z 16c EStG – Gilt für gemeinnützige juristische Personen (z.B. Vereine) deren satzungsmäßiger Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist Ab 01.01.2017 nicht mehr für „Profivereine“ Aufwandsentschädigung
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www.askoe-vorarlberg.at 4 Empfänger können sein: – Sportler – Schiedsrichter – Sportbetreuer (Trainer, Masseure, Zeugwart,…) – Nicht anwendbar für: Platzwart und Funktionäre – Kostenersatz laut Vereins-RL Beschränkt steuerpflichtige Personen kein Wohnsitz im Inland (Abzugssteuer iHv 20% bzw. 35%) Entschädigungsempfänger
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www.askoe-vorarlberg.at 5 Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen – ab 2010 bis zu 60 € pro Einsatztag Einsatztag = Trainings- oder Wettkampftag – maximal 540 € monatlich Steuerfrei Sozialversicherungsfrei Höhe der Entschädigung
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www.askoe-vorarlberg.at 6 Unterschiede ASVG und EStG: – In der Sozialversicherung nur frei, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. – Einkommensteuerlich auch bei Hauptberuf möglich Unterschiede
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www.askoe-vorarlberg.at 7 Student(in) Pensionist(in) - Pension höher als PRAE Hausfrau/Hausmann - kein Singlehaushalt – ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): – Student(in), Pensionist(in) mit höherer Pension als PRAE, Hausfrau/Hausmann Auszahlung einer SV-freien Reiseaufwandsentschädigung möglich – Kein Hauptberuf: Bezug aus Arbeitslosenversicherung, oder Pension niedrigerer als PRAE Reiseaufwandsentschädigung ist SV-pflichtig – EStG (Einkommensteuergesetz): – PRAE auch bei Hauptberuf „Sportler“ steuerfrei Hauptberufe
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www.askoe-vorarlberg.at 8 Einsatztag (Training oder Wettkampf) Keine Reise (iSd § 26 Z 4 EStG) erforderlich Anlassbezogene/zeitweise Ausbezahlung (z.B. Sieg) 540 € pro Monat (keine Aufsparung) Keine anderen Tages- oder Nächtigungsgelder steuerfrei ausbezahlen Bereitstellung Bustransfer, Nächtigung möglich Aufzeichnungspflichten für Verein Voraussetzungen
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www.askoe-vorarlberg.at 9 Gesonderte Abrechnung mit Sportler – Auszahlung neben vereinbartem Bruttogehalt / Fixum aber kein „herausrechnen“ Aufzeichnung der Einsatztage pro Empfänger Beachte: Zwei Vereine überweisen dem Trainer im gleichen Monat eine Aufwandsentschädigung – Pflicht zur Führung eines Lohnkontos – Lohnzettel an das Finanzamt übermitteln – Bei der SV anmelden Pflichten des Vereins
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www.askoe-vorarlberg.at 10 Aufzeichnungen PRAE
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www.askoe-vorarlberg.at 11 Aufzeichnungen PRAE
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www.askoe-vorarlberg.at 12 Sportler, Sportbetreuer & Schiedsrichter – Steuer- und sozialversicherungsfreie PRAE, Beträge über 60 € bzw. 540 € versteuern Für alle anderen im Sportverein tätigen Personen – Pauschale Kostenersätze nach Vereins-RL steuerfrei Tagesgelder, Reisekostenausgleich, Kosten für Massenbeförderungsmittel, pauschale Werbungskosten,… – Im Sozialversicherungsrecht keine Sonderregelungen oder Begünstigungen Zusammenfassung
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www.askoe-vorarlberg.at 13 Registrierkassenpflicht ab dem 01.05.2016 – Ausführungen dazu im Erlass des BMF vom 12.11.2015, BMF-010102/0012-IV/2/2015 Vereinsrichtlinien: www.bmf.gv.at Findok Richtlinien Vereinsrichtlinienwww.bmf.gv.at Registrierkassenpflicht
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www.askoe-vorarlberg.at 14 Registrierkassenpflicht
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www.askoe-vorarlberg.at 15 Abgabenrechtliche Begünstigungen: – Körperschaftsteuer – Umsatzsteuer Vereinsbesteuerung
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www.askoe-vorarlberg.at 16 Steuerliche Einteilung der Vereinsaktivitäten: – Vereinsbereich – Vermögensverwaltung – Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Unentbehrlicher Hilfsbetrieb Entbehrlicher Hilfsbetrieb Begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vereinsaktivitäten
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www.askoe-vorarlberg.at 17 Mitgliedsbeiträge Spenden Kostenlose Abgabe von Informationen Kostenlose Vorträge und Kurse Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerbefreiung – Keine Umsatzsteuer – Keine Registrierkassenpflicht Vereinsbereich
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www.askoe-vorarlberg.at 18 Eintrittsgelder bei Sportveranstaltungen Aufführungen von Theater-/Tanzvereinen Ablösezahlung für Spielerabtretung Jahrbuch mit Anzeigenumsatz unter 25% Startgelder für Sportveranstaltungen Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerbefreiung – Keine Umsatzsteuer – Keine Registrierkassenpflicht Unentbehrlicher Hilfsbetrieb
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www.askoe-vorarlberg.at 19 Ballveranstaltung Druckwerke mit Anzeigenumsatz 25% bis 50% Flohmarkt Kleines Vereinsfest Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerpflicht – Freibetrag 10.000 € – Keine Umsatzsteuer – Eventuell Registrierkassenpflicht kleines Vereinsfest von RK-Pflicht ausgenommen Entbehrlicher Hilfsbetrieb
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www.askoe-vorarlberg.at 20 Voraussetzungen: – 48 Stunden-Grenze pro Jahr – Organisation ausschließlich durch Vereinsmitglieder oder deren Angehörige Gilt nicht, sofern Tätigkeiten für Vereinsmitglieder unzumutbar ist (Security, Feuerwerk,…) – Verpflegung durch Vereinsmitglieder Geringfügige Angebote zulässig („Hendlbrater) – Honorar für Auftritte unter 1.000 € pro Stunde Kleines Vereinsfest
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www.askoe-vorarlberg.at 21 Umsätze im Rahmen von kleinen Vereinsfesten: – Keine Umsatzsteuerpflicht – Körperschaftsteuerpflicht – Freibetrag 10.000 € – Keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach §§ 131b und 132a BAO, daher vereinfachte Losungsermittlung zulässig KASSASTURZ Kleines Vereinsfest
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www.askoe-vorarlberg.at 22 Gastgewerbe und Gastronomiebetriebe Großes Vereinsfest Druckwerke mit Anzeigenumsatz über 50% Handelsbetrieb Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerpflicht (Freibetrag 10.000 €) – Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmer bis 30.000 €) – Eventuell Registrierkassenpflicht Begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb
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www.askoe-vorarlberg.at 23 Jahresumsatz über 15.000 € und Barumsätze über 7.500 € beide Grenzen müssen überschritten sein! – Barzahlungen: Barscheck Bankomatkarte und Kreditkarte Wertgutscheine, Bons, Geschenkmünzen,… – Keine Barzahlung: Erlagschein und Online-Banking-Überweisungen Einziehungsaufträge Registrierkassenpflicht
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www.askoe-vorarlberg.at 24 Umsatz > 15.000 € und Barumsatz > 7.500 € – Umsätze von entbehrlichen Hilfsbetrieben Bsp. Ballveranstaltung, Flohmarkt, etc Kleines Vereinsfest immer ausgenommen – Umsätze von begünstigungsschädlichen Betrieben Bsp. Gastronomiebetrieb, großes Vereinsfest, Handelsbetrieb, Druckwerke mit Anzeigenumsatz über 50%, etc. – Ab 01.01.2017 zusätzliche Ausstattung mit Signaturmöglichkeit erforderlich Registrierkassenpflicht
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www.askoe-vorarlberg.at 25 Vergabe einer Steuernummer für eine ab 2017 erforderliche Registrierkasse mit entsprechender Signaturmöglichkeit: – Um sich bei Vorliegen der Registrierkassenpflicht für das Jahr 2017 über FON registrieren zu können, brauchen die betroffenen Vereine eine Steuernummer – Auch wenn keine Steuerlast entsteht (Gewinn unter 10.000 € und Kleinunternehmerbefreiung) - Vergabe einer Steuernummer Steuernummer
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www.askoe-vorarlberg.at 26 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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