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Veröffentlicht von:Ingeborg Lenz Geändert vor über 9 Jahren
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Die dornenvolle Durchsetzung der Abgabeverbote an Minderjährige Erfahrungen und Massnahmen im Kanton Bern. Regierungsstatthalter Alec v.Graffenried Bern 4. Tagung "Kantonale Alkoholaktionspläne" (KAAP)
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Aufgaben der Statthalterämter im Kanton Bern betr. Gastgewerbe Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Bewilligungsbehörde für Alkoholverkauf kann Bewilligungen erteilen und entziehen -Polizeibehörde kann Zwangsmassnahmen verfügen entscheidende Behörde im Jugendschutz
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Die gesetzlichen Regelungen Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Bund: - Alkoholgesetz - Lebensmittelverordnung - Strafgesetzbuch -Kanton: - Gastgewerbegesetz Ausreichende, breite gesetzliche Grundlage für ein Abgabeverbot besteht
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Die Mängel im Vollzug Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige schwache Beachtung der klaren Rechtslage Kritische Punkte: -Detailverkauf, Supermärkte -Parties -Grossveranstaltungen (Festivals) Grund: Kollusion zwischen Verkäufer und minderjährigen KäuferInnen
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Viele Gründe für entschlossenes Handeln! Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Klare Gesetze -schwache Beachtung der klaren Rechtslage -Aussicht auf gute Resultate -klare Kompetenzen -griffige Instrumente -gute Akzeptanz
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Massnahme 1: Information Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -ständiger Auftrag -mind. 1 x pro Jahr Medienpräsenz anstreben -neue Massnahmen aktiv vorstellen Ziel: Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung
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Massnahme 2: Jugendschutzkonzept verlangen Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -keine Veranstaltung ohne Jugendschutzkonzept -polizeiliche Kontrollen der Massnahmen Ziel: Compliance der VeranstalterInnen verbessern
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Massnahme 3: Aktion Jugendschutz veranstalten! Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Motivation für VeranstalterInnen -sinnvolle und hilfreiche Produkte -ansprechende Gestaltung Ziel: Compliance der VeranstalterInnen verbessern
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Massnahme 4: Repression Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -gesetzliches Instrumentarium ausschöpfen -Abschreckung -Glaubwürdigkeit bewahren Ziel: Durchsetzung des Jugendschutzes
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Massnahme 5: Evaluation Detailhandel Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -gesetzliche Regelungen sind bekannt -Kenntnisstand gut -Frustration: es bringt ja doch nichts! Ziel: Lücken aufdecken
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Massnahme 6: Neuer kantonaler Straftatbestand (EG StGB) Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige Strafbar, -wer einem Kind unter 18 Jahren Spirituosen oder Tabak abgibt -wer einem Kind unter 16 Jahren Alkohol abgibt Ziel: Lücken schliessen
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Jugendschutz – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige Es bleibt viel zu tun: - Balance zwischen Verbot und Prävention finden -konsequente Umsetzung der Gesetze -Akzeptanz bei Bevölkerung anstreben Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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