Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Das politische System der Europäischen Union

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Das politische System der Europäischen Union"—  Präsentation transkript:

1 Das politische System der Europäischen Union
Begrüßung Vorstellung u Aufgaben EIZ Thema des Vortrags 04. März 2015

2 Eine Erfolgsgeschichte seit 1957
Der Aufbau Europas Von der EKGS der 6 zu der EU der 28 Finnland Österreich Schweden Beitritt 1995 Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern Beitritt 2004 Beitritt 2007 Bulgarien Rumänien Portugal Spanien Beitritt 1986 Griechenland Beitritt 1981 Dänemark Großbritannien Irland Beitritt 1973 Belgien Frankreich Luxemburg Deutschland Italien Niederlande 1957 Römische Verträge Beitritt 2013 Kroatien Kandidaten: Albanien, FYROM, Türkei, Montenegro, Serbien Bewerberländer: Bosnien & Herzegovina, Kosovo

3 Die Europäische Union 2013 28 Staaten 24 Amtssprachen
506,8 Millionen Menschen 28 Staaten 24 Amtssprachen 150,9 Mrd. € Haushalt  km² Das sind pro EU-Einwohner 230 € Anteil am Haushalt Im Vergleich dazu hat der Bundeshaushalt 2019 Ausgaben von 327,7 Milliarden Euro = ca € Die EU erstreckt sich über 35 Breitengrade und 43 Längengrade und 3 Zeitzonen Norden 70° Utsjoki in Finnland Süden 34°50‘ Insel Gavdos, Griechenland Westen -9°30‘ Cabo da Roca, Portugal Osten 34°30‘ Rizokarpasso auf Zypern 3 3

4 1. Dezember 2009 Vertrag von Lissabon
1. Die Geschichte der EU 25. März 1957 Vertrag von Rom  Gründung der EWG: Gemeinsamer Markt & Freizügigkeit 18. April 1951 Vertrag von Paris  Gründung EGKS 30. Juli 1962 Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU 1965 Fusionsvertrag: EGKS, EWG, EURATOM = EG 1986 EEA  Binnenmarkt & Stärkung des EP 7. Februar Vertrag von Maastricht Vertrag über die Europäische Union, Säulenstruktur, Euro 17. Juni Vertrag von Amsterdam  Veränderung u. Ergänzung zu Maastricht, Sicherung der Handlungsfähigkeit nach EU-Erweiterung 26. Februar Vertrag von Nizza Änderung des Maastrichter Vertrags, Institutionelle Weiterentwicklung, Einführung von qualifizierter Mehrheit Meilensteine Die Anfänge der EU gehen auf die Lehren des Zweiten Weltkriegs zurück: In Europa sollte es nie wieder Krieg und Zerstörung geben. So gründeten sechs Länder 1950 die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), um die Länder Europas wirtschaftlich und politisch zu vereinen und einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten. Gründungsmitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Mit dem Vertrag von Rom wird 1957 die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) gegründet, die den „Gemeinsamen Markt“ schafft (=Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen, Gemeinsamer Markt) 1962: Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Die Mitgliedstaaten kontrollieren gemeinsam die Nahrungsmittelproduktion. Landwirte erhalten einheitliche Preise für ihre Erzeugnisse. 1965 Fusionsvertrag: führe eine einheitliche Kommission und einen einheitlichen Rat für die drei Europäischen Gemeinschaften ein (EGKS, EWG und Euratom  Europäische Gemeinschaft: EG) Obwohl Binnenzölle bereits abgeschafft wurden, verläuft der Handel innerhalb der EG nicht reibungslos. Haupthemmnisse sind unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften. Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 (EEA) soll diese Probleme im Rahmen eines umfassenden Sechsjahresprogramms lösen. Ferner werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments ausgeweitet und die Zuständigkeit der EU im Bereich Umweltschutz gestärkt. 7. Februar 1992 Vertrag von Maastricht Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in „Europäische Gemeinschaft“. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Durch die Einbeziehung der Regierungszusammenarbeit in das bestehende Gemeinschaftssystem hat der Vertrag von Maastricht eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“ geschaffen  Es entstand die Europäische Union (EU). 17. Juni 1997 Vertrag von Amsterdam Veränderung u. Ergänzung zu Maastricht, Sicherung der Handlungsfähigkeit nach EU-Erweiterung 26. Februar 2001 Vertrag von Nizza Hauptzweck: institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktioniere Einführung von qualifizierter Mehrheit 1. Dezember 2009 Vertrag von Lissabon

5 1. Die Geschichte der EU Reformvertrag – Vertrag von Lissabon
seit 1. Dezember 2009 in Kraft Verträge statt Verfassung Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik statt „Außenminister“ Mehr Mitentscheidungsrechte für Parlament „Verordnung“, „Richtlinie“ und „Entscheidung“ statt „Gesetz“ Flagge, Hymne und Leitspruch werden nicht erwähnt Doppelte Mehrheit tritt erst 2014 in Kraft – qualifizierte Mehrheit bis 2017 möglich Charta der Grundrechte bleibt für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich ( außer UK + evtl. Polen ) Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit enden die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU. Die meisten Neuerungen entsprechen inhaltlich dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag. Der Vertrag von Lissabon ersetzt jedoch die bestehenden Verträge nicht durch ein komplett neues Vertragswerk, er ändert sie lediglich ab. Der Hohe Vertreter der Europäischen Union (Frederica Mogherini) vertritt die Union gegenüber Drittländern und führt die außenpolitischen Beschlüsse der EU aus. Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission und leitet den Rat der Außenminister. Neu ist außerdem: Ein Ratspräsident (Donald Tusk) übernimmt den Vorsitz im Europäischen Rat. Er wird für zweieinhalb Jahre gewählt und führt die Geschäfte (d.h. die Präsidentschaft wird nicht mehr alle 6 Monate gewechselt). Der Ratspräsident soll für mehr Kontinuität in der EU-Politik sorgen, Impulse geben und die EU nach außen vertreten. Der Vertrag stärkt die Rolle des Parlaments im Rechtssetzungsprozess, insbesondere im Mitentscheidungsverfahren, in dem das Parlament nun gleichberechtigt mit dem Rat entscheidet. Dieses Verfahren wurde auf zusätzliche Bereiche wie z.B. Einwanderung, Haushalt und Energie ausgeweitet. Im Gegensatz zum Verfassungsvertrag verzichtet der Vertrag von Lissabon auf die europäischen Symbole: Fahne, Hymne, Europatag und Leitspruch „In Vielfalt geeint“. Die Mehrzahl der EU-Staaten (darunter auch Deutschland) erklärten jedoch, dass die Symbole auch künftig weiter gelten. Im Rat der EU können ab 2014 Mehrheitsentscheide fällen (mit einer Übergangszeit bis 2017), mit der doppelten Mehrheit: gewährleistet, dass eine Mehrheit im Rat nicht nur die Mehrheit der Mitgliedstaaten, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung der Union repräsentiert. Die doppelte Mehrheit ist erreicht, wenn 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen. (Bislang waren auf vielen Politikfeldern nur einstimmige Entscheidungen möglich.)

6 Gemeinsame Rechte – die Charta der Grundrechte
I – Würde des Menschen I – Würde des Menschen u. a. Recht auf Leben; Verbot der Todesstrafe; Recht auf Unversehrtheit; Verbot der Folter; Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit II – Freiheiten II – Freiheiten u. a. Schutz personenbezogener Daten; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung; Versammlungsfreiheit; Freiheit der Kunst und der Wissenschaft; Recht auf Bildung; Eigentumsrecht; Asylrecht III – Gleichheit III – Gleichheit u. a. Verbot von Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Ausrichtung o. ä., Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen; Gleichheit von Männern und Frauen IV – Solidarität IV – Solidarität u. a. Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung; gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen; Verbot der Kinderarbeit; soziale Sicherheit und soziale Unterstützung; Gesundheitsschutz; Umweltschutz; Verbraucherschutz Die Charta wurde ursprünglich vom ersten europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet und u. a. vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union gebilligt. Rechtskraft erlangte die zur Eröffnung der Regierungskonferenz von Nizza am 7. Dezember 2000 feierlich proklamierte Charta nach dem Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages jedoch erst am 1. Dezember 2009 gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil des Lissabon-Vertrags; durch den Verweis in Artikel 6 des durch den Lissabonner Vertrag geänderten EU-Vertrages wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Großbritannien, Polen und Tschechien, für bindend erklärt. V – Bürgerrechte V – Bürgerrechte u. a. aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen; Recht auf Zugang zu Dokumenten; Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit VI – Justizielle Rechte u. a. Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und unparteiisches Gericht; Unschuldsvermutung; Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen 6 6

7 3. Die Organe der Europäischen Union
Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäische Kommission (EK) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Übersicht über die Organe der EU. In dieser Powerpoint-Präsentation werden im Folgenden näher erläutert: Der Europäische Rat Der Rat der EU (Ministerrat) Das Europäisches Parlament (EP) Die Europäische Kommission (KOM) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof Beratende Organe (Ausschuss der Regionen, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

8 2. Vergleich Deutschland - EU
Bundeskabinett Bundesregierung Bundestag Bundesrat Das föderale System in der Bundesrepublik lässt sich mit dem System der EU vergleichen Bundestags- wahlen Länderparlamente Wahlbevölkerung Landtagswahlen

9 Rat der Europäischen Union
2. Vergleich Deutschland - EU Europäischer Rat (ER) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäisches Parlament (EP) Nächste Europawahl: 2019 Wahlbevölkerung in 28 Staaten 28 Mitgliedsstaaten

10 3.1 Der Europäische Rat Staats- u. Regierungs- chefs der 28 Mitglieds- staaten, Präsidenten der EU-Kommission und des Europäischen Rates legt als oberstes politisches Entscheidungsgremium die Leitlinien der EU fest als „Gipfeltreffen“ im Mittelpunkt der Medien Legt die politischen Richtlinien fest Tagt viermal im Jahr (bei außerordentlichen Anlässen auch öfter) Schwierige Entscheidungsfindung bei 28 Staats- und Regierungschefs Seit Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat vollwertiges EU-Organ. NEU: das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates (z.Z. Donald Tusk) Präsident wird von den Mitgliedern des Europäischen Rates gewählt; Amtszeit beträgt 2 ½ Jahre, maximale Amtszeit beträgt 5 Jahre. Aufgaben: Er führt den Vorsitz bei Tagungen des Rates , sorgt für Kontinuität von dessen Arbeit, vertritt die EU international auf höchster Ebene.

11 3.2 Der Rat der EU (Ministerrat)
vertritt die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten tritt in neun unterschiedlichen Formationen zusammen Übt Legislativgewalt zusammen mit dem Parlament aus ist das Gremium mit der größten Entscheidungsbefugnis die Länder haben je nach Größe unterschiedliches Stimmrecht Rat der EU wird auch als Ministerrat bezeichnet. Er ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU und besteht aus den jeweils zuständigen Ministern aller 28 Mitgliedstaaten. Die Zusammensetzung der Ratstagungen hängt von den zu behandelnden Themen ab (wenn z.B. Umweltfragen auf der Tagesordnung stehen, nehmen die Umweltminister aus allen EU-Staaten an der Tagung teil, die dann als Rat „Umwelt“ bezeichnet wird). Es gibt insgesamt neun unterschiedliche Formationen. Vorsitz wechselt alle sechs Monate (Ausnahme: im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz). Er übt gemeinsam mit dem Parlament Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse aus. Weitere Befugnisse: Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten. internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen Genehmigung des Haushaltsplanes (gemeinsam mit dem EP)

12 Stimmen im Rat der EU Stimmen Staaten 3 Malta 4 Luxemburg, Zypern, Estland, Slowenien, Lettland 7 Litauen, Irland, Finnland, Dänemark, Slowakei, Kroatien 10 Österreich, Schweden, Bulgarien 12 Portugal, Ungarn, Belgien, Tschechische Republik, Griechenland 13 Niederlande 14 Rumänien 27 Polen, Spanien 29 Italien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland Die Stimmenverteilung richtet sich grob nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten Unterschiedliche Abstimmungsverfahren: Qualifizierte Mehrheit, Einstimmigkeit Einfache Mehrheit 255 von 345 Stimmen Die Stimmenverteilung richtet sich grob nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten: Je größer die Einwohnerzahl eines Landes ist, desto mehr Stimmen hat es, wobei die kleinen Staaten proportional bevorzugt sind – sogenannte degressive Proportionalität Mit dem Lissabon-Vertrag wurde die Abstimmungsform der qualifizierten Mehrheit auf viele Bereich ausgedehnt. Ab 2014 beschließt der Rat mit doppelter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten + 65% der Bevölkerung). Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Mitgliedstaaten erforderlich. In einigen Bereichen erfordern die Beschlüsse jedoch weiterhin Einstimmigkeit (z.B. Steuer- und Verteidigungspolitik).

13 3.3 Das Europäische Parlament
Direkt von den EU-Bürgern zu deren Interessenvertretung gewähltes gesetzgebendes Organ der EU Mitglieder des EP sind in EU-weiten politischen Fraktionen organisiert, vertreten das gesamte politische Meinungsspektrum Mitglieder werden alle 5 Jahre in allgemeiner, freier, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt (keine Wahlrechtsgleichheit) Direkt von den EU-Bürgern zu deren Interessenvertretung gewähltes gesetzgebendes Organ der EU Mitglieder des EP sind in EU-weiten politischen Fraktionen organisiert, vertreten das gesamte politische Meinungsspektrum Mitglieder werden alle 5 Jahre in allgemeiner, freier, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt (keine Wahlrechtsgleichheit)

14 Geschichte 1979 Erste Wahl zum Europäischen Parlament
EP kommt als „gemeinsame Versammlung“ das erste Mal zusammen Umbenennung in Europäisches Parlament 1979 Erste Wahl zum Europäischen Parlament „Nur“ Kontrollbefugnisse über die Hohe Behörde Zunächst keinerlei legislative Kompetenz Mit der Gründung der EGKS wird die Gemeinsame Versammlung ins Leben gerufen, die sich aus 78 Abgeordneten der Parlamente der Mitgliedsländer zusammensetzte. Der Versammlung kam zunächst lediglich eine beratende Funktion zu. 1979 fand die erste Direktwahl statt (die seitdem alle 5 Jahre abgehalten wird). Im laufe der Jahr gewann das Parlament an Kompetenzen und Macht: 1971: Das Recht, sich am Haushaltsverfahren der Europäischen Gemeinschaft zu beteiligen, ohne allerdings letztendlich mitentscheiden zu dürfen 1977: Der Gesamthaushalt muss am Ende von Europäischen Parlament genehmigt werden (Im Jahr 1979 machten die Abgeordneten von ihrem Recht, den Haushaltsplan für das kommende Jahr abzulehnen, erstmals Gebrauch). 1986: EEA bringt dem Parlament erstmals legislative Kompetenzen bei der Errichtung des Binnenmarkts und ein Zustimmungsrecht in Fragen neuer Beitritte und Assoziierungen. 1993: Vertrag von Maastricht - Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das Parlament wird zur gleichberechtigten Kammer; Einführung des Misstrauensvotums gegenüber der EU-Kommission.

15 DE 96 FR 74 UK 73 IT RO 32 ES 54 NL 26 BE 21 EL PT SE 20 BG 17 AT 18 DK 13 SF IE 11 LU 6 EE LV 8 LT PL 51 CZ SK HU SL MT HR CY Sitze Derzeit 11 Abgeordnete aus Niedersachsen 4 CDU, 2 SPD, 2 Grüne, je 1 FDP, Linke, ALFA 15 15

16 Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
Derzeit 11 Abgeordnete aus Niedersachsen 4 CDU, 2 SPD, 2 Grüne, je 1 FDP, Linke, ALFA Stand: Juni 2016 16 16

17 Aufgaben Drei grundlegende Aufgaben: Rechtsetzungsbefugnisse
Haushaltsbefugnisse Kontrollrechte Rechtsetzungsbefugnisse Das Europäische Parlament teilt die Legislativbefugnis mit dem Rat der EU und hat also die Befugnis, europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen usw.)  zu verabschieden. Es kann den Inhalt der europäischen Rechtsvorschriften annehmen, abändern oder ablehnen. Haushaltsbefugnisse Das Europäische Parlament und der Rat der EU bilden auch die Haushaltsbehörde der EU, die jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union festlegt. Der Haushaltsplan wird vom Parlament in zwei aufeinander folgenden Lesungen erörtert und erst nach Unterzeichnung durch seinen Präsidenten wirksam. Kontrollrechte Das Parlament übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Des weiteren übt das Parlament Kontrolle durch regelmäßige Prüfung der Berichte aus, die ihm von der Kommission vorgelegt werden. Letztlich richten die Abgeordneten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission und den Rat. Bei Gipfeltreffen des Europäischen Rates wird der Präsident des Parlaments eingeladen, die Standpunkte und Anliegen des Parlaments darzulegen.

18 3.4 Europäische Kommission
Wahrt und vertritt die Interessen der gesamten EU Setzt die Politik der Union um Hüterin der Verträge Besitzt Initiativrecht Verwaltet den Haushalt 28 Mitglieder: ein Mitglied je Mitgliedstaat Amtsperiode: fünf Jahre Die Kommission hat die Aufgabe die Interessen der EU als Ganzes unabhängig zu vertreten. Sie führt Beschlüsse von Rat und Parlament (Gesetzgeber) aus. „Hüterin der Verträge“: Sie überwacht europäisches Recht / sorgt für die korrekte Anwendung der Verträge (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof). Initiativrecht: Die Kommission ist das einzige EU-Organ mit einer generellen Befugnis, Gesetzesvorschläge auf den Weg zu bringen. Sie ist für den Haushaltsvollzug zuständig. 28 Mitglieder, ein „Kommissare“ je Mitgliedstaat. Sitz der Kommission ist in Brüssel (B). – Gebäude auf dem Bild ist das Berlaymont – Ganz oben tagen die Kommissare

19 Die Juncker-Kommission

20 3.4 Europäische Kommission
Wahl der Kommission: Die Regierungen bestimmen einen Präsidenten, welcher vom EP bestätigt werden muss. Dieser wählt mit den nationalen Regierungen die anderen Mitglieder der Kommission aus. Kommissionspräsident: Jean-Claude Juncker Deutscher Vertreter: Günther Oettinger aber: dem Interesse der gesamten EU verpflichtet; keine Bindung an nationale Weisungen Wahl der Kommission Die Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmen gemeinsam den neuen Präsidenten, welcher anschließend vom EP bestätigt werden muss. Der designierte Kommissionspräsident wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die anderen Mitglieder der Kommission aus. Parlament kann der Kommission nur als Ganzes (!) das Misstrauen aussprechen und diese so zum Rücktritt zwingen. Kommissionspräsident: Jean-Claude Junker (Luxemburg) – seit 2014 Deutscher Vertreter: Günther Oettinger Die Kommissare sind dem Interesse der gesamten EU verpflichtet und sich an nationale Weisungen gebunden.

21 Aufgabengebiete der Generaldirektionen
Politiken Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Justiz, Freiheit und Sicherheit Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung OLAF Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt und Dienstleistungen Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei und maritime Angelegenheiten Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen und Industrie Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstelle Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft und Medien Gebäude, Anlagen und Logistik Exekutiv- Agenturen 21

22 3.5 Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Hüter des Rechts: Judikative Bestehend aus einem Richter aus jedem EU-Staat; acht Generalanwälte Amtsperiode von sechs Jahren Gewährleistung der Rechtseinheit in allen Mitgliedstaaten Recht ist für alle gleich „Hüter des Rechts“, Judikative. in Richter aus jedem Mitgliedsstaat; 8 Generalanwälte. Amtsperiode: 6 Jahre. Wurde bereits 1952 im Rahmen des EGKS-Vertrags eingerichtet. Sitz in Luxemburg (L) Gewährleistet, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gleich ausgelegt und angewandt wird, sodass das Recht für alle gleich ist. Bsp.: Er sorgt dafür, dass die nationalen Gerichte in der gleichen Frage nicht unterschiedlich entscheiden.

23 3.6 Europäischer Rechnungshof
Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel der EU Besteht aus einem Mitglied aus jedem EU-Staat, Ernennung auf sechs Jahre Sitz in Luxemburg (L), seit 1975 Hauptaufgabe: Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans der EU sowie die Gewährleistung eines solides Finanzmanagement: Er prüft, ob die Mittel der EU ordnungsgemäß verwaltet und die Steuergelder der EU-Bürger wirtschaftlich sinnvoll ausgegeben werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Rechnungshof das Recht, die Bücher aller Personen oder Organisationen zu prüfen, die EU-Mittel verwalten 1 Mitglied je Mitgliedsstaat Benennung durch den Rat auf sechs Jahre (Verlängerung möglich)

24 3.7 Beratende Organe der EU
Ausschuss der Regionen (AdR) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Vertretung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Beratende Funktion im Bereich der kommunalen und regionalen Verwaltung 350 Mitglieder Amtsperiode von fünf Jahren Vertretung der organisierten Zivilgesellschaft offizielle Plattform für die organisierte Zivilgesellschaft Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1994 durch den Vertrag über die Europäische Union errichtet Der AdR ist ein beratendes Organ, dessen Aufgabe darin besteht, den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Rechtsvorschriften der EU einzubringen (z.B. durch die Abgabe von Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission). In Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen (z.B. Regionalpolitik, Umweltschutz, Bildung) muss der AdR angehört werden, bevor Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden. Dem Ausschuss gehören 350 Mitglieder an, die sich auf verschiedene EU-Staaten ungefähr nach der Bevölkerungszahl verteilen. Die Mitglieder sind gewählte Kommunal- oder Regionalpolitiker. Sie werden von den EU-Regierungen nominiert und vom Rat auf vier Jahre ernannt (Wiederernennung ist möglich); sie sind in ihrer Arbeit jedoch politisch völlig unabhängig. Das Verfahren, nach dem die Mitglieder ausgewählt werden ist von Land zu Land unterschiedlich; die Auswahl muss aber geographisch oder politisch ausgewogen sein. Wenn ein Mitglied sein Mandat im Herkunftsland verliert, muss es von seinem Amt im AdR zurücktreten. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Wurde 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet. Der EWSA ist ein beratendes Organ, welches den zentralen EU-Organen (Kommission, Rat, EP) mit ihrem Sachverstand zur Seite steht (etwa durch Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen oder Initiativ­stellungnahmen zu weiteren Themen, die seiner Meinung nach aufgegriffen werden sollten). Hauptfunktion: Vertretung der Interessengruppen in Europa, z.B. Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften, Verbraucherverbände  „Brücke" zwischen den EU-Institutionen und der organisierten Zivilgesellschaft: Der EWSA bietet Interessengruppen eine offizielle Plattform, wo sie sich zu EU-Fragen zu äußern können. 353 Mitglieder, die sich auf die verschiedenen Mitgliedsstaaten ungefähr nach der Größe der Bevölkerung verteilen (wie im AdR). Auch die Mitglieder des EWAS werden von den EU-Regierungen vorgeschlagen, aber auch sie sind in ihrer Arbeit politisch völlig unabhängig. Amtsperiode: 4 Jahre (Wiederernennung ist möglich).

25 So entstehen europäische Gesetze
Von der Idee bis zur Umsetzung in nationales Recht

26 Mitentscheidungsverfahren
 Kommission wird aktiv Passagier Richtlinien Eine Generaldirektion nimmt Gesetzgebung in ihren jährlichen Arbeitsplan auf – vorgeschlagen von einer Abteilung, die deren Notwendigkeit begründet Mitentscheidungsverfahren = das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags korrekt als „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ zu bezeichnen. Hier: Beispiel einer Verabschiedung der „Passagier Richtlinien“ EU-Recht ist hauptsächlich in Richtlinien und Verordnungen gefasst. Richtlinie = gemeinsames Ziel für alle Mitgliedstaaten, in welcher Form und mit welchen Methoden dieses Ziel erreicht wird, bleibt jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Verordnungen = gelten nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar in der gesamten EU; die Mitgliedstaaten müssen nicht tätig werden. Entwurf für eine Gesetzgebung Wird vorbereitet von der federführenden Generaldirektion, Abteilung Nur nach alle betroffenen anderen Generaldirektionen konsultiert und um Stellungnahme gebeten wurden. Und der externen Konsultation der nationalen Behörden, betroffenen Institutionen und Stakeholder.

27 Mitentscheidungsverfahren
DG TREN sieht die Notwendigkeit, tätig zu werden Forschung Interne Beratung Externe Beratung DG TREN = Directorate-General for Transport & Energy * Öffentliche Meinung – Politischer Nutzen Meinungsumfrage – Marktforschung – Strategische Planung ( Priorität in der COM) (Widerstände bei Fluggesellschaften – aktuelle Situation – Folgenabschätzung) DG Competition DG Internal Market and Services DG for Employment DG Justice, Freedom and Security DG for Economic and Financial Affairs * DG TREN wurde inzwischen umbenannt in DG MOVE

28 Mitentscheidungsverfahren
 Kommission präsentiert einen Vorschlag Passagier Richtlinien Erste Lesung: Die (1) Kommission unterbreitet gleichzeitig dem (2) Parlament und dem (3) Rat einen Gesetzestext. Das Parlament nimmt (4) Änderungsanträge an und unterbreitet sie dem Rat. Dieser ist mit dem Ergebnis der ersten Lesung des Parlaments einverstanden: der (5) Gesetzestext wird verabschiedet.

29 Mitentscheidungsverfahren
 Kommissionsvorschlag wird beraten Passagier Richtlinien Parlament Ausschüsse und Plenum Der Kommissionsvorschlag wird im EP beraten: Der Abgeordnete verfasst im Rahmen eines parlamentarischen Ausschusses einen Bericht über einen von der Europäischen Kommission unterbreiteten "Legislativtext„. Der Ausschuss stimmt über diesen Bericht ab und nimmt ggf. Änderungen daran vor. Anschließend stimmt das gesamte Parlament über den Legislativtext ab. Wird der Text im Plenum angenommen, so hat das Parlament damit seinen Standpunkt festgelegt. Konsultation / Lobbyisten

30 Mitentscheidungsverfahren
 Kommissionsvorschlag wird beraten Passagier Richtlinien Belgium [12] Denmark [7] Germany [29] Estonia [4] Finland [7] France[29] Greece [12] UK [29] Irland [7] Italy [29] Latvia [4] Lithuania [7] Luxemburg [4] Malta [3] Netherlands [13] Austria [10] Poland [27] Portugal [12] Sweden [10] Slovakia[7] Slovenia [4] Spain [27] Czech R. [12] Hungary Cyprus [4] Romania (14) Bulgaria (10) Rat Interessen und Wünsche der 28 Staaten müssen eingezogen werden Es gibt mehr als registrierte Lobbyisten in Brüssel Konsultation / Lobbyisten Kroatien (7)

31 Mitentscheidungsverfahren
 Zweite Lesung Passagier Richtlinien Ausschüsse und Plenum Zweite Lesung Ist der Rat mit der Abstimmung des Parlaments nicht einverstanden, er erstellt einen Gemeinsamen Standpunkt (2). Das Parlament verfügt dann über drei Möglichkeiten des Vorgehens innerhalb von drei Monaten: Wenn das Parlament den Gemeinsamen Standpunkt des Rates billigt oder sich während dieses Zeitraums nicht äußert, gilt der Rechtsakt gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt als angenommen (4). Wenn das Parlament den Gemeinsamen Standpunkt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder ablehnt, gilt der Rechtsakt als nicht angenommen. Wenn das Parlament mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder Abänderungen am Gemeinsamen Standpunkt annimmt, wird der Text dem Rat und der Kommission übermittelt, die eine Stellungnahme zu diesen Abänderungen abgibt. In diesem Fall: billigt der Rat entweder mit qualifizierter Mehrheit alle Abänderungen des Parlaments, und der Rechtsakt gilt somit als angenommen und wird von den Präsidenten von Parlament und Rat unterzeichnet (6). oder der Rat teilt dem Parlament mit, dass er nicht alle seine Änderungen zum Gemeinsamen Standpunkt billigt, und der Präsident des Rates einigt sich mit dem Präsidenten des Parlaments auf einen Zeitpunkt und einen Ort für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses innerhalb einer Frist von sechs Wochen. Wird nach zwei Lesungen zwischen beiden keine Einigung erzielt, so wird der Vorschlag an einen Vermittlungsausschuss weitergereicht, der aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Rates und des Parlaments zusammengesetzt ist. Die Vertreter der Kommission nehmen ebenfalls an den Sitzungen dieses Ausschusses teil und tragen zur Diskussion bei. Konsultation / Lobbyisten

32 Mitentscheidungsverfahren
 Dritte Lesung Passagier Richtlinien Der Vermittlungsausschuss nimmt einen Gemeinsamen Entwurf auf der Grundlage des Gemeinsamen Standpunktes und der Änderungsanträge des EP aus zweiter Lesung an. Falls der Rat und das Parlament dem Gemeinsamen Entwurf zustimmen, so wird der Gesetzestext verabschiedet (4). (Für eine Verabschiedung des Textes ist eine endgültige Zustimmung beider Organe unerlässlich; Das Parlament kann den vorgeschlagenen Rechtsakt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder ablehnen). Gelangt der Vermittlungsausschuss nicht zu einem Gemeinsamen Entwurf, kann das Parlament kann den Vorschlag endgültig ablehnen (5).

33 Mitentscheidungsverfahren
 Umsetzung in nationales Recht Air Passenger Rights Air Passenger Rights Air Passenger Rights Air Passenger Rights Air Passenger Rights Air Passenger Rights Air Passenger Rights Air Passenger Rights Passagier Richtlinien

34 4. Die Bedeutung der EU im Alltag
Reisen ohne Grenzen Euro Verbraucherschutz Bekämpfung des Klimawandels Austauschprogramme Freizügigkeit Binnenmarkt Grundrechtecharta Förderung von Bildung Euro Reisen ohne Grenzen & Europapass Verbraucherschutz (Produktsicherheit bspw. bei Kinderspielzeug, Produktgewährleistung, Pauschalreisen) Lebensmittelsicherheitssystem der EU Bekämpfung des Klimawandels, Abfallbehandlung, regenerative Energien Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten (Zeugenvernehmung per Videoschaltung, gemeinsame Ermittlungstruppen) Senkung der Roaming- und SMS- Gebühren Städtepartnerschaften, Austauschprogramme Arbeiten und Leben in einem anderen Mitgliedsstaat  freier Dienstleistungsverkehr, Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit) Erschließung neuer Absatzmärkte Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau Diskriminierungsschutz  Grundrechtecharta Förderung des interkulturellen Austausches/ Förderung von Bildung  Studium und Praktika im Ausland, Arbeitsplatzvermittlung

35 Der Europäische Binnenmarkt
                            

36 € - Zone 36 Mitgliedstaaten der Euro-Zone
Der Euro in der Welt Der Euro dient nicht nur als Währung der Euro-Zone, sondern besitzt auch eine starke internationale Präsenz. Mit Hilfe von Währungen werden Wohlstandsgüter gewahrt, geschützt und zwischen Ländern, Organisationen und Einzelpersonen ausgetauscht. Bei einer globalen Währung wie dem Euro geschieht dies auf globaler Ebene. Seit der Einführung im Jahr 1999 hat sich der Euro als wichtige internationale Währung fest etabliert gleich hinter dem US-Dollar. Mitgliedstaaten der Euro-Zone Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht übernommen haben Nicht-EU-Staaten, die den Euro als Währung haben Kleinstaaten mit eigenen €-Münzen 36

37 Ein neues Symbol der Einheit €
37

38 Die Vorteile des Euro 38 38 38

39 EU und ihre Normen… Außer Kraft gesetzt 1. Juli 2009
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken Außer Kraft gesetzt 1. Juli 2009

40 EU für Verbraucher Die GSM-Norm ist eine europäische Erfolgsgeschichte: Die eigentliche technische Norm wurde im Zuge von EU-Forschungs- und Einführungsprogrammen entwickelt und durch die europäische Regulierung der Kommunikationsbranche unterstützt. Der daraus folgende Wettbewerb förderte die Weiterentwicklung und führte zur Senkung der Gerätekosten und Gesprächsgebühren – eine positive Rückkopplung, bei der alle gewinnen. 40

41 Europäische Projekte Weltraumforschung Galileo Airbus 41 41

42 Die Symbole der EU Gemeinsames Motto Flagge der EU europäische Hymne
9. Mai Europatag Hymne der EU Gemeinsames Motto: In Vielfalt geeint! Flagge: Der Kreis der zwölf goldenen Sterne steht für Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. 9. Mai Europatag: An diesem Tag im Jahr 1950 unterbreitete der französische Außenminister Robert Schuman erstmals seine Vorstellungen von einem geeinten Europa. Deshalb wird der 9. Mai als der „Geburtstag“ der EU gefeiert. Hymne: Die Melodie ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens entnommen. Als europäische Hymne wird sie ohne Worte verwendet. Zusammenfassung und Ausblick Die EU ein politisches Gebilde eigener Art Maßgeblicher Beitrag für über 50 Jahre Friede in Europa Verbindung von Einigkeit unter Wahrung der Identität der verschiedenen Kulturen und Nationen  nicht nur reine wirtschaftliche Zweckgemeinschaft  Wertegemeinschaft

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Das politische System der Europäischen Union"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen