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Veröffentlicht von:Elizabeth Kopp Geändert vor über 8 Jahren
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Psycho-Emotionalität in schwierigen Gesprächssituationen Konfliktmanagement im Schulalltag Mai 2016 Christian Sallmutter Hans-Peter Schume
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2 Einstieg Was bestimmt mein Handeln?
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3 Reaktionskette Wahrnehmen Fühlen Kontrollieren Reagieren
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4 Gesprächsbasis Sachlich-positive Beziehung herstellen !
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5 Die zwei Ebenen eines Gespräches Beziehungsebene Inhaltsebene 20% 80%
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6 Eskalationsprävention im Gespräch Achtung und Respekt Empathie (C. Rogers) Yes-Setting (M. Erickson)
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7 Das Gespräch Empfänger Verzerrungs- Winkel Empfänger Sender
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8 Störquellen Unruhe, Lärm Zeitfaktor Kultureller Hintergrund Wahrnehmungsverzerrungen Emotionen
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9 Negatives an Gefühlen Objektivitätshemmer Störung der professionellen Distanz Distress (Belastungserleben)
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10 Reaktionen - Blockade - Flucht - Unterordnung - Angriff
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11 Entstehung von Aggression -Gesellschaftliche Entwicklung -Medien -Wertewandel -Alkohol, Medikamente, Drogen -Bedürfnisdefizite
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12 Bedürfnisaufstellung n. Clemens HEIDACK (in Anlehnung an Maslow) Bedürfnisse der Selbstverwirklichung E (Einfluss, Interesse, Selbstverwirklichung, Wissen, Verstehen, Erzielen von Erfolgen) Ich – Bedürfnisse D (Selbst-Schätzung, Rang, Rolle, Würde, Anerkennung) Soziale Bedürfnisse C (Identifikation, Beziehungen) Sicherheitsbedürfnisse B (Übersicht, Wirkungsfähigkeit, Sicherheit) Körperliche Bedürfnisse A (Grundbedürfnisse, Milieu)
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13 Aggressionskurve nach Glynis M. Breakwell 1.Auslösephase 2.Eskalationsphase 3.Krisenphase 4.Erholungsphase 5.Depressionsphase
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14 Aggressionskurve 100 75 50 25 0 Erholung Auslöser Eskalation Krise Depression nach der Krise
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N O T W E H R (§ 3 StGB) besteht aus 3 Elementen Notwehrlage – Gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff eines Menschen auf ein notwehrfähiges Rechtsgut Notwehrhandlung – Eingriff nur in Rechtsgüter des Angreifers und Beschränkung auf die notwendige Verteidigung Verteidigungswille – Wille, den Angriff abzuwehren
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Notwehrfähige Rechtsgüter sind: Leben Gesundheit Körperliche Unversehrtheit Freiheit Vermögen
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Nothilfe Bei Vorliegen einer Notwehrlage ist nicht nur der Angegriffene selbst, sondern zu seinen Gunsten auch jeder Dritte zu einer Notwehrhandlung berechtigt Es gelten immer die Grundsätze: Notwehr + Nothilfe müssen angemessen sein (z.B. eine Ohrfeige kann nicht mit Faustschlägen beantwortet werden)
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18 Fragen??? Landespolizeidirektion Steiermark Landeskriminalamt – AB04 8052 Graz, Straßgangerstraße 280 E-Mail: lpd-st-lka- kriminalpraevention@polizei.gv.atlpd-st-lka- kriminalpraevention@polizei.gv.at
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